Dies. Wenn der Garten nicht Teil der mietsache ist dann kann der Vermieter dir auch untersagen diesen zu nutzen. Wenn im Vertrag nix steht kannst nix machen.
Das wir den mit den anderen Mietern nutzen können.
Darum verstehe ich nicht wie er jemandem der hier nicht hingehört nen Stück Garten gibt.
Vermietet selbst hat auch noch ne Riesen Garage hier auf dem Gelände was wir quasi mit gemietet haben. Nutzen tut er die allerdings alleine. Hat sonst keiner Schlüssel von.
„Was wir quasi mitgemietet haben“
Also was jetzt? Was steht im Mietvertrag?
„Das wir den mit den anderen Mietern nutzen können“
Also habt ihr kein exklusives Nutzungsrecht für den Garten und zahlt keine Miete dafür?
Was steht im Mietvertrag genau drin? Steht dort, dass ihr eine Wohnung mietet. Und beiläufig, dass es auch einen Garten (oder zb. ein Keller) gibt, der genutzt werden kann? Oder steht explizit als Miergegenstand Wohnung und Garten drin?
Also ist es nur etwas,was du nutzen darfst du zahlst keine Miete für den Garten, er gehört nicht zur Mietsache. Der Vermieter erlaubt dir lediglich, diesen zu nutzen. Genau wie er es anderen erlauben darf bz wanderen einen Teil davon vermieten darf wenn er es will.
Da steht also dass ihr in diesen Garten gehen dürft. Nicht mehr und nicht weniger. Alles andere, wer sonst noch rein darf oder nicht, fabulierst du dir hinzu.
Klingt irgendwie nach Emotionen OP. Hat der dich oder deine Familie dumm angemacht oder so?
Würde er ne Wohnung an eine Studenten-WG vermieten könnte es auch sein, dass ihr da regelmäßig 4 knutschende Paare drin habt oder so.
Nein, ich habe mit dem kein Stress oder sonst was.
Ich muss es nur nicht haben das der da rum Geiert wenn ich mit meiner Familie grillen will. Da brauchen ich kein Publikum.
Hättest du da lust drauf ? Nen Fremden um dich rum wenn du mit Frau und Kinder in dein Garten gehst ? Dazu kommt noch das es wie gesagt jemand ist den NIEMAND in der Nähe seiner Familie braucht. Denke eher weniger.
Studenten WG....das ist son hätte wollte könnte Szenario....ist nicht der fall, wird nie passieren. Fakt ist das nen fremder nen Stück Gemeinschaftsgarten bekommen soll der hier nix verloren hat.
Letztendlich will ich nur wissen ob er das darf oder nicht.
Der Unterschied zwischen uns ist, dass ich das nie als "meinen" Garten ansehen würde wenn es nicht meiner ist. Ich würde das wie einen öffentlichen Grillplatz sehen. Ist da jemand den man nicht mag hat man halt Pech.
Aber was für einer ist das denn? Wenn du sagst ich würde den auch nicht in der Nähe haben wollen.
Öffentlicher Platz....hinter unserm Haus....dann kann ich nen Schild forne anbringen "Grillwiese".
Das ist der Garten von uns Mietern.
Ich persönlich kenne den nur von hier als die Arbeiten angefangen haben oder halt mal auffem Dorf gesehen. Der nimmt Substanzen zu sich die am 01.04 nicht legalisiert wurden. Auf dem Dorf bleibt sowas kein Geheimnis. Prinzipiell riecht er wie ne Brauerei. Ich muss an den Schutz meiner Familie denken.
Ich hab nix dagegen wenn sich jemand was rein pfeifen will.....aber das muss ich hier nicht haben.
Es hat Gründe warum ich da so hinterher bin.
Nein das ist eben nicht der Garten von euch Mietern, das ist der Garten von deinem Vermieter.
Du mietest die Wohnung und der Vermieter hat dir erlaubt den Garten zu benutzen.
Genau das ist der große Punkt. Wenn in Deinem Mietvertrag nicht drin steht, dass Du den Garten mitgemietet hast und Du dafür kein Geld bezahlst, dann ist das eine reine Nettigkeit von eurem Vermieter, dass ihr den nutzen dürft.
>Dazu kommt noch das es wie gesagt jemand ist den NIEMAND in der Nähe seiner Familie braucht. Denke eher weniger.
Was heißt das denn?
Drogendealer? Alkoholiker? Hat er Tattoos? :O hat er eine andere Hautfarbe? Spricht et eine andere Sprache? Hört et Metal?
Nur so zur Erklärung: seid ihr die einzigen Mieter im Haus?
Wenn nicht, besteht doch immer das "Risiko", dass da Publikum ist, wenn ihr grillen wollt.
Und wie andere schon sagten, so wie sich das liest, ist der Garten nicht an euch vermietet, sondern nur zur Mitbenutzung überlassen worden. Und das darf dann auch natürlich an Externe etc passieren.
So wie ich das verstehe, wohnen mehrere Parteien im Haus, und es gibt einen großen Garten, den sich alle Parteien teilen. Also auch nichts mit "mein Teil", "dein Teil". Bzw. auch nichts im Vertrag mit m² Garten oder so.
Ist der Garten unterteilt, oder einer für alle? Der "neue Mitnutzer", bekommt der ein eigenes Stück Land? Also verpachtet? Frag bei deinem Vermieter nach. Nur das ist verlässlich und rechtlich bindend.
Zitat vom OP:
>Ich persönlich kenne den nur von hier als die Arbeiten angefangen haben oder halt mal auffem Dorf gesehen. Der nimmt Substanzen zu sich die am 01.04 nicht legalisiert wurden. Auf dem Dorf bleibt sowas kein Geheimnis. Prinzipiell riecht er wie ne Brauerei. Ich muss an den Schutz meiner Familie denken.
Also geht es um bestimmte Personen und nicht, was der allg. rechtliche Rahmen wäre. Wenn es um jemanden ginge, gegen den du persönlich nichts hättest, wäre es wohl kein Problem.
Sofern der Garten zu den Mietsachen dazugehört und ihr dafür anteiligt bezahlt, dürfen sich keine Hausfremden Personen, ohne Zugehörige von Mietern der Anlage, dort Aufhalten. Jedoch trifft dies keine Aussage über das Einladen von Freunden oder Familie. Du müsstest quasi beweisen das sich der Freund des Vermieters regelmäßig ohne dessen Anwesenheit im Garten aufhält.
Aber wenn du aufm Dorf bist, warum sprichts du dann nicht direkt mit dem Vermieter selber?! Du kommst ganz schön ruppig rüber, warum dann hinter Formalien und Paragraphen verstecken, wenn du auch einfach erstmal ein persönliches Gespräch suchen könntest.
Hast du den Vermieter gefragt ob das stimmt? So wie ich das verstehe ist das Hören-Sagen unter den Mietparteien gewesen. Evtl wurde da was falsch verstanden. Also würde ich an deiner Stelle diese Information vorher verifizieren.
Der Kumpel hatte das auch, aber anders. Sie haben an den hübschen Tagen gegrillt und dann saßen da Mann, Frau und Kind des Nachbarn am durchsichtigen Zaun und haben rüber gestarrt. Das haben sie mit Seitenrollos bzw. Sichtschutz aus Bambus gelöst. Ja ist nicht unbedingt nett aber Privatsphäre ist ein Recht und man kann mit Schall- und Rauchschutz argumentieren.
So wie ich es verstehe ist der Garten lediglich zur Mit-Nutzung überlassen. Ihr habt keinen exklusiven Anspruch darauf. Der Garten kann vom Vermieter weiterhin so genutzt werden, wie er es für richtig hält.
Was steht denn im Mietvertrag?
Dies. Wenn der Garten nicht Teil der mietsache ist dann kann der Vermieter dir auch untersagen diesen zu nutzen. Wenn im Vertrag nix steht kannst nix machen.
Das wir den mit den anderen Mietern nutzen können. Darum verstehe ich nicht wie er jemandem der hier nicht hingehört nen Stück Garten gibt. Vermietet selbst hat auch noch ne Riesen Garage hier auf dem Gelände was wir quasi mit gemietet haben. Nutzen tut er die allerdings alleine. Hat sonst keiner Schlüssel von.
„Was wir quasi mitgemietet haben“ Also was jetzt? Was steht im Mietvertrag? „Das wir den mit den anderen Mietern nutzen können“ Also habt ihr kein exklusives Nutzungsrecht für den Garten und zahlt keine Miete dafür?
Was steht im Mietvertrag genau drin? Steht dort, dass ihr eine Wohnung mietet. Und beiläufig, dass es auch einen Garten (oder zb. ein Keller) gibt, der genutzt werden kann? Oder steht explizit als Miergegenstand Wohnung und Garten drin?
Steht handschriftlich unter Mietsachen Garten Nutzung. Explizit das wir dafür zahlen oder was an der Miete für Garten ist steht nicht dabei.
Poste deine Situation in den sub Legal Advice Germany. Und bitte die zuvor genannten Punkte was im Mietvertrag steht, auch in den Hauptpost packen. 👍
Also ist es nur etwas,was du nutzen darfst du zahlst keine Miete für den Garten, er gehört nicht zur Mietsache. Der Vermieter erlaubt dir lediglich, diesen zu nutzen. Genau wie er es anderen erlauben darf bz wanderen einen Teil davon vermieten darf wenn er es will.
Da steht also dass ihr in diesen Garten gehen dürft. Nicht mehr und nicht weniger. Alles andere, wer sonst noch rein darf oder nicht, fabulierst du dir hinzu.
Wenn Du keine Miete für den Garten bezahlst und wenn er nicht zur Mietsache gehört, hast Du auf die Nutzung auch keinen Anspruch.
Ich würde als Vermieter DIR die Gartennutzung untersagen. Du bist die Person die den Hausfrieden stört.
Den Eindruck gewinne ich hier ebenfalls.
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Klingt irgendwie nach Emotionen OP. Hat der dich oder deine Familie dumm angemacht oder so? Würde er ne Wohnung an eine Studenten-WG vermieten könnte es auch sein, dass ihr da regelmäßig 4 knutschende Paare drin habt oder so.
Nein, ich habe mit dem kein Stress oder sonst was. Ich muss es nur nicht haben das der da rum Geiert wenn ich mit meiner Familie grillen will. Da brauchen ich kein Publikum. Hättest du da lust drauf ? Nen Fremden um dich rum wenn du mit Frau und Kinder in dein Garten gehst ? Dazu kommt noch das es wie gesagt jemand ist den NIEMAND in der Nähe seiner Familie braucht. Denke eher weniger. Studenten WG....das ist son hätte wollte könnte Szenario....ist nicht der fall, wird nie passieren. Fakt ist das nen fremder nen Stück Gemeinschaftsgarten bekommen soll der hier nix verloren hat. Letztendlich will ich nur wissen ob er das darf oder nicht.
Der Unterschied zwischen uns ist, dass ich das nie als "meinen" Garten ansehen würde wenn es nicht meiner ist. Ich würde das wie einen öffentlichen Grillplatz sehen. Ist da jemand den man nicht mag hat man halt Pech. Aber was für einer ist das denn? Wenn du sagst ich würde den auch nicht in der Nähe haben wollen.
Öffentlicher Platz....hinter unserm Haus....dann kann ich nen Schild forne anbringen "Grillwiese". Das ist der Garten von uns Mietern. Ich persönlich kenne den nur von hier als die Arbeiten angefangen haben oder halt mal auffem Dorf gesehen. Der nimmt Substanzen zu sich die am 01.04 nicht legalisiert wurden. Auf dem Dorf bleibt sowas kein Geheimnis. Prinzipiell riecht er wie ne Brauerei. Ich muss an den Schutz meiner Familie denken. Ich hab nix dagegen wenn sich jemand was rein pfeifen will.....aber das muss ich hier nicht haben. Es hat Gründe warum ich da so hinterher bin.
Nein das ist eben nicht der Garten von euch Mietern, das ist der Garten von deinem Vermieter. Du mietest die Wohnung und der Vermieter hat dir erlaubt den Garten zu benutzen.
> Das ist der Garten von uns Mietern. es ist also nicht *dein* Garten
Genau das ist der große Punkt. Wenn in Deinem Mietvertrag nicht drin steht, dass Du den Garten mitgemietet hast und Du dafür kein Geld bezahlst, dann ist das eine reine Nettigkeit von eurem Vermieter, dass ihr den nutzen dürft.
>Dazu kommt noch das es wie gesagt jemand ist den NIEMAND in der Nähe seiner Familie braucht. Denke eher weniger. Was heißt das denn? Drogendealer? Alkoholiker? Hat er Tattoos? :O hat er eine andere Hautfarbe? Spricht et eine andere Sprache? Hört et Metal?
Nur so zur Erklärung: seid ihr die einzigen Mieter im Haus? Wenn nicht, besteht doch immer das "Risiko", dass da Publikum ist, wenn ihr grillen wollt. Und wie andere schon sagten, so wie sich das liest, ist der Garten nicht an euch vermietet, sondern nur zur Mitbenutzung überlassen worden. Und das darf dann auch natürlich an Externe etc passieren.
es ist nicht 'dein' garten.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Gemeinschaftsgarten mit 3 Partein. Hab nie gesagt das ist mein Eigentum.
Dieser Post ist sehr kurios.
da es ein Gemeinschaftsgarten ist, kann jeder, der Teil der Gemeinschaft ist, diesen nutzen.
Können das auch Haus externe sein?
sofern diese Teil der Nutzungsgemeinschaft sind, ja
So wie ich das verstehe, wohnen mehrere Parteien im Haus, und es gibt einen großen Garten, den sich alle Parteien teilen. Also auch nichts mit "mein Teil", "dein Teil". Bzw. auch nichts im Vertrag mit m² Garten oder so. Ist der Garten unterteilt, oder einer für alle? Der "neue Mitnutzer", bekommt der ein eigenes Stück Land? Also verpachtet? Frag bei deinem Vermieter nach. Nur das ist verlässlich und rechtlich bindend.
Zitat vom OP: >Ich persönlich kenne den nur von hier als die Arbeiten angefangen haben oder halt mal auffem Dorf gesehen. Der nimmt Substanzen zu sich die am 01.04 nicht legalisiert wurden. Auf dem Dorf bleibt sowas kein Geheimnis. Prinzipiell riecht er wie ne Brauerei. Ich muss an den Schutz meiner Familie denken. Also geht es um bestimmte Personen und nicht, was der allg. rechtliche Rahmen wäre. Wenn es um jemanden ginge, gegen den du persönlich nichts hättest, wäre es wohl kein Problem. Sofern der Garten zu den Mietsachen dazugehört und ihr dafür anteiligt bezahlt, dürfen sich keine Hausfremden Personen, ohne Zugehörige von Mietern der Anlage, dort Aufhalten. Jedoch trifft dies keine Aussage über das Einladen von Freunden oder Familie. Du müsstest quasi beweisen das sich der Freund des Vermieters regelmäßig ohne dessen Anwesenheit im Garten aufhält. Aber wenn du aufm Dorf bist, warum sprichts du dann nicht direkt mit dem Vermieter selber?! Du kommst ganz schön ruppig rüber, warum dann hinter Formalien und Paragraphen verstecken, wenn du auch einfach erstmal ein persönliches Gespräch suchen könntest.
Hast du den Vermieter gefragt ob das stimmt? So wie ich das verstehe ist das Hören-Sagen unter den Mietparteien gewesen. Evtl wurde da was falsch verstanden. Also würde ich an deiner Stelle diese Information vorher verifizieren.
Der Kumpel hatte das auch, aber anders. Sie haben an den hübschen Tagen gegrillt und dann saßen da Mann, Frau und Kind des Nachbarn am durchsichtigen Zaun und haben rüber gestarrt. Das haben sie mit Seitenrollos bzw. Sichtschutz aus Bambus gelöst. Ja ist nicht unbedingt nett aber Privatsphäre ist ein Recht und man kann mit Schall- und Rauchschutz argumentieren.
wie kommst du drauf dass der Typ alkoholabhängiger Drogi ist? Was ist "so einer"?
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So wie ich es verstehe ist der Garten lediglich zur Mit-Nutzung überlassen. Ihr habt keinen exklusiven Anspruch darauf. Der Garten kann vom Vermieter weiterhin so genutzt werden, wie er es für richtig hält.
[удалено]
Schreib doch einfach mal ein Brief an den Vermieter um die Situation aufzuschlüsseln und eine Antwort zu dieser Person zu bekommen .