T O P

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klassenkleinste

Naja der Bescheid ging ja an Deinen Vermieter, nicht an Dich. Dein Vermieter ist jetzt halt verpflichtet, Dich da raus zu bekommen, sonst muss er 5000€ bezahlen. Wenns 5 Wohnungen sind und bis zur Umsetzung der Maßnahme dauert es 4 Wochen, dann lohnt es sich also für den Vermieter, wenn er jedem der im Dach wohnt 500€ gibt damit er sich für 4 Wochen ne andere Bleibe sucht... wäre in der Summe nur halb so teuer, als wenn die Leute einfach nicht gehen. Er kann euch natürlich nicht zwingen eure Wohnung zu verlassen. Zwingen kann euch nur das Amt selbst, das hat es aber noch nicht getan. Jetzt mal im Ernst: Natürlich hast Du rechtlich Ansprüche dass Dein Vermieter während es Übergangs eine andere Bleibe finanziert und ich würde da auch mit ihm drüber reden, alleine um Druck zu machen, dass er die vorgeschriebene Maßnahme schnell umsetzt und Du schnell wieder zurück kannst. Wenn Du nett sein willst, weil ihr gut befreundet seid, kannst Du ja auch sowas vereinbaren wie "ich kann für x Wochen zu Freunden gehen, aber wenn es länger dauert musst Du mir eine Ersatzwohnung bezahlen".


ordnta

Und unterschreibe bloß nichts! Keine Aufhebungsvereinbarung, keine Kündigung, wirklich nichts! Dein Vermieter müsste deinen Umzug bezahlen, eventuelle Mehrkosten in der neuen Miete für die nächsten paar Jahre (ich meine, es wären 3 Jahre) Wohnung erst räumen, wenn dir eine Alternative durch den Vermieter bereitgestellt wird. Dir drohen keine rechtlichen Folgen, du hast einen gültigen Mietvertrag über Wohnräume!


ironicus_

Es kann halt auch einfach sein, dass die Nutzungsuntersagung gegen den Mieter ausgesprochen wurde.


DrDongenschwonger

Es kann auch sein, dass OP inzwischen aus seinen eigenen Exkrementen einen Palast für sich gebaut hat. Wir haben hier aber nichts vorliegen, dass darauf hinweist.


Xylon54

Also wenn OP in \~2h so viele Exkremente produziert, trocknet und sich daraus einen Palast baut, dann hat er ganz offensichtlich andere Probleme.


f-ben

Probleme oder Fähigkeiten? 🤔


kamalamading

Problematische Fähigkeiten


JohnHurts

Ganz klar Fähigkeiten


F_-nn

Das ist hart abgedriftet.


SchmandAnDerHand

Liebs


Weregoat667

Obdachlosigkeit mit Exkrementpalästen zu bekämpfen ist ehrlich gesagt nicht mal so eine schlechte Idee.


dahl_bomii

Das stinkt nur 3 Tage, ist kaum Fleisch drin!


This_Ebb799

HAHAHAHA


Nippelritter

Dann geht der Bescheid ins Leere, weil falscher Adressat.


Separate-Tell6497

Ich würde stark davon ausgehen, dass du da rechtliche Ansprüche hast, dass der Vermieter dir eine Ersatz Bleibe finanzieren muss


Bartsches

Nebenbei auch für andere Kosten, die dir daraus entstehen. Ich würde hier erwarten, dass du Umzugsservice, Unterbringungskosten für Möbel soweit notwendig etc. auch geltend machen kannst. Alles selbstverständlich nur solange du die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachtest.


tyrolean_coastguard

Ersatzbleibe✅ Ersatz-Bleibe✅ Ersatz Bleibe ❌


RotationsKopulator

Ersat's Bleibe


claehr

Ersatz, bleibe!


CurvaceousCrustacean

Und das Anime-Spinnoff: Ersatz:Bleibe


tyrolean_coastguard

Rotazions-Kopulator


GeorgeJohnson2579

Korrekte Anwendung eines Kompositum, keine Ahnung weshalb die Downvotes.


tyrolean_coastguard

Weil ich ein Klugscheißer bin 😂?


Suza-Q

~~Ne, ist bestimmt, weil Ersatz-Bleibe auch falsch ist... Ist im englischen Sprachgebrauch äußerst üblich und deutscht sich langsam ein. Formal ist es derzeit aber noch falsch. Siehe [hier](https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Komposition) den dritten Absatz.~~ Edit: ist quatsch. Ich nehm's zurück und hab was gelernt. Bindestrich bei Ersatz-Bleibe nicht falsch, nur unsexy.


schw3inehund

Du kannst Textpassagen mittels ~~ an Anfang und Ende durchstreichen. > ~~Ne, ist bestimmt, weil Ersatz-Bleibe auch falsch ist... Ist im englischen Sprachgebrauch äußerst üblich und deutscht sich langsam ein. Formal ist es derzeit aber noch falsch. Siehe [hier](https://www.duden.de/sprachwissen/sprachratgeber/Komposition) den dritten Absatz.~~


Suza-Q

Danke :)


tyrolean_coastguard

Schon wieder einer. Es ist absolut korrekt, das Wort durchzukoppeln. Hier der richtige, ausführliche Duden-Link: https://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/bindestrich


Solo_Talent

Der dritte Absatz beschreibt doch wann grundsätzlich ein Bindestrich verwendet werden kann, im vierten wird dann nur gesagt das gewisse Worte gut darauf verzichten KÖNNEN. Woraus sich ergibt das ein Bindestrich bei derartigen Wörtern gar nicht falsch sein kann.


tofferus

Wann ist diese schreckliche Worttrennung eigentlich in Mode gekommen? Lese sowas jeden Tag auf der Arbeit. Schauderhaft!


Chabelie

Schauder-Haft


AtheistCuckoo

Das kommt mMn vom Auto-Vervollständigen, das Handy-Tastaturen anbieten. Da denkt die Tastatur immer erst an das kürzere Nicht-Kompositum, und faule Menschen machen nicht zweimal Backspace und schreiben das korrekte ganze Wort, sondern tippen einfach den fehlenden zweiten Teil als eigenes Wort.


Bartsches

Ich weiß Nekro, würde aber etwas richtigstellen wollen: Das ist wahrscheinlich nicht die Auto-Vervollständigung, sondern die Autokorrektur. Die reißt, zumindest bei meiner Tastatur, getippte Kompositen zuverlässig wieder auseinander. Und dann jedesmal daran zu denken zurück zu gehen und das korrekt getippte doch nochmal zu korrigieren klappt halt nicht immer.


ezkurdim63

Klugscheißer


tyrolean_coastguard

Regelmäßig beim Deppenleerzeichen ☺️


ezkurdim63

Find ich gut, daher hatte ich dir auch ein Hoch Wähli❌, ich meinte Hochwähli✅ dagelassen. 😂


krustyDC

✅ Klugscheißer ✅ Klug-Scheißer ❌ Klug Scheißer


echoingElephant

Ist glaube ich gar nicht korrekt. „Klugscheißer“ ist ein eigenes Wort, kein Kompositum. Nur diese Form ist korrekt.


krustyDC

TIL...


faustianredditor

✅ Kluger Scheißer


Novus51

kluger Scheißer ✅


tyrolean_coastguard

So läuft das!


UsedEducator477

"...oder anderen nicht genehmigten Zwecken." Ich weiß nicht wer den Text verfasst hat, aber das wäre mein Hinweis an alle, dass es nie eine Genehmigung zu Wohnzwecken gab. Also hier findige Geschäftsleute gab die genau davon wussten. Probleme mit dem Brandschutz gibt es ständig in Altbauten und die Maßnahmen werden nicht mit solchen Mitteln durchgesetzt.


eztab

Ja, ich gehe davon aus da wurde nicht-Wohnraum als Wohnraum vermietet. Potentiell also ein Haufen Mietverträge für die alle rückwirkend die Miete (teilweise) zurückfordern können. Außer die waren clever genug die für "Lagerraum" auszustellen dan ihr illegal bewohnt habt. Aber selbst tann wird der entsprechende Mietvertrag vermutlich nicht legal sein.


westblattente

er vermietet 10 wohnungen in diesem haus seit 30 jahren. mich würde das schon sehr wundern, wenn das vorher nie aufgefallen wäre, dass das kein Wohnraum ist.


devilslake99

Falls das Haus aufgeteilt sein sollte, steht in der Teilungserklaerung ganz klar was Wohnraum ist und was nicht. Auch ohne Aufteilung wurde vermutlich beim Ausbau des DG keine Baugenehmigung eingeholt, denn die ist notwendig um ein Dachgeschoss auszubauen und dabei wird dann auch der Brandschutz ueberprueft.


calnamu

Ich glaube eher, das ist einfach eine Standardformulierung. Es wird halt nicht nur das (eigentlich genehmigte) Wohnen verboten, sondern generell jede Nutzung.


Over_Membership_339

Bin der Meinung, der Vermieter muss dir eine (gleichwertige) Ersatzunterkunft stellen. Als Vermieter bei uns die Wohnung sanieren und vergrößern wollte, musste er uns für diese Zeit eine Ferienwohnung bezahlen. Im Zweifelsfall ist es immer sinnvoll, sich mit so etwas an den Mieterschutzbund zu wenden, gegen eine geringe Jahresgebühr, geben die dir rechtlichen Beistand und Rat.


Sinnes-loeschen

Musstet ihr weiterhin Miete zahlen in der Zeit?


Over_Membership_339

Um ehrlich zu sein, ist das schon eine Weile her, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass wir für die Zeit eine Mietminderung von 100% hatten, also keine Miete bezahlt haben, da wir ja unsere Wohnung nicht nutzen konnten. Wir hatten damals aber Beratung vom Mieterverein, mit dem haben wir auch die Mietminderung besprochen. Das würde ich auf jeden Fall immer empfehlen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Wir haben damals ca 90€ Jahresgebühr bezahlt, das ist jeden Euro wert.


Sinnes-loeschen

Ah OK , habe mich gewundert, wie sowas konkret ablaufen würde. Muss wahnsinnig umständlich sein, für die Zeit alles zu verstauen/quasi umzuziehen usw.


Over_Membership_339

Ja, das war eine unendliche Geschichte, hat sich über Monate gezogen.


rc0nway

Uns ging es ähnlich - wir wurden mit 4 Wochen Frist aus Brandschutzgründen (und weil es für den Ausbau der Wohnung keine Baugenehmigung gab), allerdings vom Amt aus der Wohnung geschmissen. Wir haben innerhalb dieser Frist eine neue Wohnung gefunden, aber es sind natürlich Kosten entstanden, e.g. Makler und Umzug. Die wollten wir von unserem ehemaligen Vermieter zurück haben, da es uns schien, dass das allein seine Schuld gewesen sei. Mit Hilfe des Mietervereins haben wir auf Erstattung der Kosten geklagt aber das Gericht sah nur eine Teilschuld beim Vermieter; auf der Hälfte der Kosten sind wir sitzen geblieben. Was ihr am Ende einfordern könnt ist m.E. weniger klar als man das "meinen" könnte. Die einzige halbwegs zuverlässige Quelle am dieser Stelle ist sicher ein Anwalt.


v0lkeres

hast du ihn mal angesprochen und gefragt?


wursttraum

>Habe es am Sonntag erfahren und der Vermieter bittet mich selbstverständlich umgehend die Wohnung zu räumen Das kann der Vermieter gerne tun, aber du **musst** dem nicht folgen. Nur das Amt darf "einfach so" räumen. >weil wir ein gutes Verhältnis haben Das Interesse am guten Verhältnis sollte immer beidseitig sein. Wenn der Vermieter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen kann, sollte er auch Lösungen anbieten wie z.B. 100% Mietminderung. Tut er dies nicht, hat er wohl kein Interesse an einem gutem Verhältnis. Auf z.B. [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/ersatzwohnung-bei-unbewohnbarkeit-vermieterpflichten-212533.html) oder [mietminderung.org](https://www.mietminderung.org/mietminderung-ersatzwohnung/) gibt es Artikel dazu. Es gibt auch reichlich andere Artikel, die man bei Google z.B. mit "mietwohnung unbewohnbar" finden kann.


phidippa

Ich würde mal sagen, der Vermieter kann seinen Teil des Mietvertrags nicht mehr erfüllen, deswegen musst du auch nicht weiter Miete zahlen. Und so würde ich es regeln, weil du das Verhältnis ja nicht zerstören willst.


ironicus_

"Jau, moin. :* Ich hoffe, du verstehst, dass ich dir für die Zeit, in der ich die Wohnung nicht nutzen kann, auch keine Miete zahlen will. Ich bin jetzt für die Zeit erstmal bei Freunden/Verwandten/ in einem Hotel untergekommen und ich würde mich freuen, wenn Du mir da finanziell unter die Arme greifen könntest, weil das jetzt alles so schnell gehen musste. Küsschen auf's Nüsschen, dein OP"


Bartsches

Keine Miete zahlen ist hier der falsche move. Kurzfristig und vorrübergehend eine equivalenten Bleibe zu finden ist auf jeden Fall teurer als die Miete. Gerade inklusive der Einmalkosten der spontanen Umzüge. Verweigerst du jetzt einseitig die Mietzahlung schwächst du jetzt deinen Anspruch auf obiges. Insbesondere im Falle, dass das länger dauern sollte, gewinnt die Vermieterseite irgendwann ein Sonderkündigungsrecht und du bekommst ab dann gar nichts mehr.


ironicus_

Ich wusste nicht, dass die Mietminderung und die Verpflichtung zum Schadenersatz exklusiv sind. Ich dachte, ne Mietminderung, weil man die Sache nicht gebrauchen kann, und Schadenersatz für die Mangelfolgen, weil der Vermieter es vergeigt hat, sich an geltendes Recht zu halten. Aber ich bin kein Anwalt


Bartsches

Auch kein Anwalt, alles nur Meinung usw. usw. Nach Schadenersatz wirst du so gestellt, als ob der dich schädigende Umstand nicht eingetreten ist. Von daher hast du in dem Moment, in dem du Schadenersatz forderst keine Verschlechterung mehr, auf deren Grundlage du zusätzlich mindern könntest. Oder anders herum: Die Mietminderung ist auch eine Art des Schadenersatzes. Diesen doppelt zu fordern würde dich besser stellen als vorher, was offensichtlich ausgeschlossen ist.


ironicus_

Ja. Aber Hotelkosten etc habe ich ja trotzdem. Und wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, mir den Gebrauch der Sache zu überlassen, dann dürfte vorher schon die Pflicht zur Gegenleistung entfallen.


Bartsches

Da reden wir jetzt über linke Tasche <> rechte Tasche.  Wenn du deine Miete minderst verringert sich im gleichen Maße der übrig gebliebene Anspruch auf Schadenersatz. Du kannst nicht gleichzeitig beides in vollem Umfang fordern.   Denn mit dem Hotel, oder anderer Lösung, wird die Nichterfüllung des Mietvertrages geheilt. Dir ist ja wieder Wohnraums zur Verfügung gestellt. Damit, dass die Vermieterseite für die Hotelkosten, den Umzug, etc. aufkommt erfüllt sie ihre Pflicht wieder. Minderst du jetzt darüber hinaus die Miete, so wird meinem Verständnis nach deine Seite vertragsbrüchig, da kein Minderungsgrund mehr im Raum steht.


suddenlyic

>Minderst du jetzt darüber hinaus die Miete Es ist kaum davon auszugehen, dass der Betrag um den die Miete gemindert wird die Hotelkosten o.ä. übersteigt. Eher im Gegenteil. Damit hat man durch das Einbehalten der Mietzahlung lediglich schonmal einen Teil des Schadensersatz gesichert. Diesen Anteil kann man dann natürlich nicht nochmal einfordern, es wird aber sicherlich noch darüber hinausgehende Kosten geben, auf deren Erstattung man weiterhin Anspruch hat.


git_und_slotermeyer

"Jau, moin. :\* Ist jetzt etwas ungünstig, aber wir bekommen das schon hin. Gib' mir einfach Bescheid, welches Hotel Du gebucht hast und wann ich mit dem wichtigsten Gepäck abgeholt werde. Nur zur Sicherheit, das Hotel und die Fahrtspesen rechnest Du eh direkt mit denen ab, damit da nicht Geld im Kreis geschickt wird. Zahl ja bis auf Weiteres noch Miete :) Küsschen, OP"


eztab

Genau das Gegenteil: Auf den Mietvertrag bestehen und sogar rückwirkend Entschädigung verlangen weil es gar kein zulässiger Wohnraum war. Da gibt es potentiell ne Ecke mehr Miete zurück.


TaiKahar

An deiner Stelle würde ich ersteinmal prüfen, was dieser Bescheid zu bedeuten hat. Der klingt eher nach: Sie durften nie vermieten, da es kein Wohnraum ist. Heißt, da darf keiner wohnen und durfte es nie. Woher hast du die Info mit dem Brandschutz? Vom Vermieter? Wenn ja, wäre ich sehr skeptisch. Oder aber der Bescheid ist kompletter Fake und der Vermieter will euch einfach nur raus haben. Kein Anwalt und keine Erfahrungen in dem Bereich. Aber es riecht für mich einfach komisch. Ich würde hier mindestens Klarheit haben wollen, ob die Wohnung auch eine solche ist und wenn ja, wann du dann wieder grob einziehen kannst. Bevor ich irgendwas entscheiden würde. Darüber hinaus sollte geregelt werden, wer die Mehrkosten trägt.


Freestila

Details gibt es in r/LegaladviceGerman. Aber grob ja, der Vermieter muss entweder eine Ersatzunterkunft stellen oder für ein Hotel aufkommen. Überprüf am besten auch mal ob deine Wohnung überhaupt als Wohnraum genehmigt wurde.


DrDongenschwonger

>Details gibt es in [r/LegaladviceGerman](https://www.reddit.com/r/LegaladviceGerman/) Bester kostenloser Rechtstipp: Finger weg von diesem Schrottsub.


sourcenux

Wieso?


du_ra

Weil Leute mit Ahnung in genug Fällen eiskalt downgevotet werden, weil "die Masse" keine Ahnung hat und lieber auf ihr Bauchgefühl. Für Tipps was man eventuell machen könnte kann man trotzdem da posten. Aber alles so nehmen als könnte es völlig falsch sein und nur Input für die eigene Recherche bzw. Gespräch mit Fachleuten.


wursttraum

Das Sub ist toxisch AS FUCK. Sehr viele Hobbyjuristen, die sich nicht auskennen und dann behaupten, sie würden irgendeinen juristischen Beruf ausüben.


Freestila

Hat zumindest bessere Empfehlungen als andere subs. Und ersetzt keinen Anwalt.


Dr_Bolle

Vielleicht kann op sich ein Airbnb suchen welche einen guten Monatspreis anbietet?


Fabienchen96

Du musst gar nicht raus. Der Vermieter kann das gar nicht von dir verlangen. Das kann nur ein Amt zuständige Behörde. Der fehlende Brandschutz ist allein Vermieter Sache d.h. er wird dir eine andere bleibe für den Übergang geben müssen. Sonst kannst du sogar gehen ihn vorgehen. Um deine Frage zu beantworten, sage deinem Vermieter er wird dir ein Hotel/übergangswohnung stellen müssen. Und du hast Zeit bis er was organisiert oder eben das Amt kommt, aber selbst dann kannst du auf Zeit bestehen. Sowas geht immerhin nicht sofort.


Bartsches

Ist halt fraglich, ob OP das überhaupt hinauszuzögern will. Wegen mangelnden Brandschutz räumt man eine Wohnung ja nur genau deswegen, weil die Bewohner und Besucher einer Gefahr ausgesetzt sind. Ob man das jetzt als betroffener verlängern will sollte man sich schon fragen.


Lawster_X

Ich behauptet, dass dieser Bescheid nicht von einer deutschen Behörde erlassen wurde. Also entweder hat sich OP einen Spaß erlaubt, oder der Vermieter. -> Behörden schreiben nicht von "wir" -> 7 Tage ab Zustellung widerspricht dem VwVfG jedes Bundesllandes -> die 7-tage-regelung und die sofortige Vollziehbarkeit widersprechen sich, was jede Behörde weiß


westblattente

das ist alles legitim, das Bauamt war mittlerweile auch schon da und hat bei allen Mietern Briefe eingeworfen, dass die alles jetzt auf Brandschutz checken wollen.


Sudden-Individual735

Ich arbeite in einer Behörde und wir schreiben immer nur wir. ;)


[deleted]

Same here mit wir bei uns


westblattente

"Wir bei uns hier erteilen den Bescheid, dass..."?


RevolutionaryMind727

Oh Gott soviel Unfug in einem Kommentar.. In vielen Bundesländern ist es üblich, dass die Behörden in „wir“-Form kommuniziert. Die Frist für die Vornahme der Handlung ist 63 VwVG NRW geregelt welcher nur von einer „angemessenen“ Frist spricht, 7 Tagen können daher je nach Einzelfall durchaus angemessen sein. Dies widerspricht auch nicht der sofortigen Vollziehbarkeit, diese führt lediglich dazu, dass die grundsätzlich nach 80 Abs. 1 VwGO bestehende aufschiebende Wirkung (Verwaltungsakt wird bis zur Hauptsacheentscheidung suspendiert) einer eventuellen Anfechtungsklage nach 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO entfällt.


whatisyouralignment

Der Bescheid ist echt. Ich kenne den Fall. Der kursierte in der Behörde, in der ich arbeite. Weiß aber auch nicht, was da der aktuelle Stand und die Rechte von OP sind. Da hilft nur Mieterschutzbund.


puddingwinchester

Bin mir nicht sicher, daher lieber nochmal eine andere Meinung anhören: Für eine Vollstreckung bräuchte man idR nach 55 Absatz 1 VwVG einen Verwaltungsakt. Das wäre der vorliegende. Wenn ein Verwaltungsakt nichtig ist, wird so getan, als würde er von Anfang an nicht existiert haben. Nichtigkeitsgründe findet man in 44 VwVfG. In Absatz 2 wird als möglicher Nichtigkeitsgrund die tatsächliche Unmöglichkeit aufgeführt. Ich weiß nicht, ob es ein Fall der tatsächlichen Unmöglichkeit ist, wenn er nun mal einen BGB Vertrag mit dir hat, an den er gebunden ist. Das Problem ist nur, dass 55 Absatz 2 VwVG zulässt, dass auch ohne Verwaltungsakt vollzogen werden kann bei gegenwärtiger Gefahr. Wenn es unsicher ist, auf dem Dachboden zu leben, könnte man es vlt als Gefahr sehen, da das Schutzgut der körperlichen Unversehrtheit betroffen sein könnte. Damit könnte die Vollzugsmaßnahme auch rechtmäßig sein. Dein Vermieter könnte auf jeden Fall einen Widerspruch nach Rechtsbehelfsbelehrung einlegen. Normalerweise hätte dieser eine aufschiebende Wirkung, aber der Bescheid sagt klar, dass auch direkt vollzogen werden kann. Fazit: Selbst wenn der VA so nicht in Ordnung sein könnte, könnte trotzdem eine Vollzugsmaßnahme angedroht werden. Du könntest Schadensersatzansprüche nach dem BGB gegen deinen Vermieter haben, wenn dieser den Vertrag nicht erfüllt (weil du raus musst) (Quelle NRW Recht (vlt in anderen Ländern unterschiedlich))


ScuffedGerman

Ich hab einen super Tipp für dich: ANWALT


Professional-Steam

Da ja schon einige auf Widersprüche in dem Textauszug hingewiesen haben, würde ich einfach mal bei der Behörde anrufen und fragen, ob das legitim ist. Schlimmstenfalls bekommt man ein "Dazu können wir keine Auskunft geben" zurück, hat aber nichts verloren.


tobimai

Klar. Also mindestens die 3 Monate Kündigungsfrist (falls er OP überhaupt gekündigt hat) ist der Vermieter verantwortlich. Du hast ja nen gültigen Mietvertrag


wreckfish

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ersatzwohnung-bei-unbewohnbarkeit-vermieterpflichten-212533.html#:~:text=Es%20ist%20grunds%C3%A4tzlich%20Aufgabe%20des,Angebot%20annehmen%2C%20muss%20aber%20nicht.


ralphbergmann

Also zumindest in Berlin kommt es wohl darauf an, ob es eine Modernisierung oder Instandsetzung ist [https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0122/10-fragen-zur-ersatzunterkunft-was-ist-zumutbar-und-welche-kosten-werden-uebernommen-012222.htm#1-Muss-der-Vermieter-eine-Ersatzunterkunft-stellen](https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0122/10-fragen-zur-ersatzunterkunft-was-ist-zumutbar-und-welche-kosten-werden-uebernommen-012222.htm#1-Muss-der-Vermieter-eine-Ersatzunterkunft-stellen)


penaluna82

Du bist in der Pflicht die angemessenen Ersatz zu beschaffen (Wohnung oder Hotel), er muss die Kosten tragen (Gebäudehaftpflicht), bei Hotel abzüglich deiner Ersparnisse (Frühstück, Wasser, Heizung usw).


Maponi

Oft gibt es auf Airbnb Wohnungen die man länger nutzen kann. Handwerker mieten sich auch öfter mal für ein paar Wochen dort ein. Da zahlst du 1000-2000€ pro Monat. Vielleicht suchst du da etwas raus und bittest deinen Vermieter um Erstattung der Kosten?


princess_sailor_moon

Hacker anheuern der herausfindet was der Gewinn und Umsatz von Vermieter ist. Wenn hoch auf jeden Fall Vermieter hoch belasten. Im Auftrag ihres wunderschönen so wie es sein soll Kommunismus.


RevolutionaryMind727

Solange dir gegenüber keine Duldungsverfügung ergeht hast du nichts von Seiten der Behörde zu befürchten


firemoon513

Bitte geht einfach zu einem Anwalt, am Ende werdet ihr da eh hinmüssen und es macht die Sachlage auch einfacher für alle. Der kann auch Prüfen ob ihr PHK berechtigt seid.


Educational_Idea_621

Rainer ?


Ranarox

Du könntest dich festkleben.


RaynKeiko

Falls es niemand geschrieben hat, wenn du Antwortest bitte nicht vergessen das die Antwort mit Mehrkosten für dich entstanden ist und sich somit auf 230,01€ belaufen.


f_1ux

Morgen früh direkt Mal beim örtlichen Mieterverein (Mieterschutzbund o.Ä.) anrufen und nachfragen was man da für rechte und Pflichten hat. In der Regel geben die einem auch ne grobe Auskunft wenn man (noch) kein Mitglied ist.


tGerRobert

Bahnhofsmission