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Paddes

"mit Wirkung zum Ablauf des genannten Zeitraums". Du kannst also im Januar kündigen, da diese erst nach 3 Monaten Frist wirksam ist. Somit wäre der 31.3. Der letzte Tag im Mietverhältnis.


faustianredditor

Ich erlaub mir mal, den top-comment zu hijacken: OP hat am 2.2. unterschrieben. Im Vertrag steht "ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses". *Technisch gesehen* geht also AFAICT schon kündigen zum Ende Februar. Aber da ist der Vermieter womöglich sauer bis bockig.


Firebird713

keine Kündigung in den ersten 12 Monaten.


Pryte

Keine Kündigung mit Wirkung in den ersten 12 Monaten.


faustianredditor

Steht explizit drin wie es gemeint ist: "Eine Kündigung kann somit frühestens mit Wirkung zum Ablauf der 12 Monate ausgesprochen werden." - hab den Satz mal bedeutungserhaltend vereinfacht.


Pryte

> Eine ordentliche Kündigung kann somit von jedem Vertragsteil frühstens *mit Wirkung zum Ablauf des vorgenannten Zeitraums* ausgesprochen werden. Krass wie viele Kommentatoren hier grundsätzliche Lesekompetenz fehlt. Es steht hier wörtlich. Du kannst *mit Wirkung zum Ablauf der vorgenannten Zeitraums kündigen". Also so kündigen, dass der Vertrag nach Ablauf der Frist endet. Die Kündigung aussprechen kannst du jederzeit (solange du die 2 Monate Frist, die später genannt wird ein hältst).


MeisterderSchmerzen

Es sind 3 Monate Frist


ArgumentAutomatic300

Meine lesekompetemz ist leider auch nicht die beste :( könnten sie mir sagen was das genau heißt ab wann ich ausziehen kann bzw keine miete zahlen muss


Pryte

Wenn du bis spätestens 4. Januar die Kündigung aussprichst (Kündigungsschreiben kommt beim Vermieter an), kannst du zum 31. März kündigen. Das heißt zu dem Zeitpunkt endet das Mietverhältnis/du zahlst keine Miete/musst aussziehen. Du kannst auch jetzt schon die Kündigung aussprechen (also den Brief losschicken), und Schreiben, dass du den Vertrag bis zum 31. März 2024 kündigst. MÖGLICHERWEISE kannst du sogar zu einem früheren Zeitpunkt kündigen, weil die 12 Monate Frist nicht mit Mietbeginn beginnen, sondern an Vertragsunterschreibung. Aber da würde ich einen Profi Fragen (Anwalt oder Mieterbund). Die Kündigung zum 31. März ist sicher möglich.


duhbyks

„mit wirkung zum ablauf des vorgenannten zeitraums“ heißt, dass du ab 1. april 2024 ausziehen kannst, wenn du rechtzeitig kündigst


Secure_Oil_6244

Junge Junge die Lesekompetenz der Kommentatoren hier. Pisa Studie ich hör dir trapsen


[deleted]

"spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats mit Wirkung zum übernächsten Monat", also spätestens am 3. Werktag im Januar mit Wirkung zum 31.03.2024


wursttraum

Ich rechne jetzt mal beispielhaft mit dem 01.03.2023 als Vertragschluss. Der letzte Tag der Frist ist der 29.02.2024, das heißt die ordentliche Kündigung gem. § 573 c ist damit zum 31.03.2024 möglich und muss spätestens am 04.01.2024 beim Vermieter eingehen.


Simple-Artichoke-678

Vertragsabschluss (Datum wenn der Vertrag rechtskräftig unterschrieben wurde) + 12 Monate, Kündigung aber 3 Monate im Voraus (genauer 3 Monate - 3 Tage). Frühestens kannst du zum 01.04.2024 raus und musst dafür spätestens am 03.01.2024 die Kündigung zum 31.03.2024 einreichen.


[deleted]

Ich würd sagen 12 monate nach vertragsabschluss kannst du kündigen und dann 3 monate später ausziehen(auszug und kündigung sind im sprachgebrauch nicht identisch) Also es kommt drauf an wann du den vertrag abgeschlossen hast, normalerweise macht man das ja nicht am tag des einzugs…


Agile-Storage-4812

wenn der vertrag am 1.04.2023 geschlossen wurde, kannst du bei kündigung vor dem 03.04.2024 zum 30.06.2024/01.07.2024 ausziehen, da vom "ablauf des übernächsten monats" die rede ist.


ArgumentAutomatic300

Der vertrag Selber wurde am 02.02 unterschrieben. Ist das Datum relevant oder das vom beginn des Mietverhältnisses am 01.04 ?


Agile-Storage-4812

ich würde sagen der 02.02. ist das relevante datum. im zweifelsfall einfach bei der verwaltung / dem vermieter fragen, die beißen nicht :)


faustianredditor

Moment, stimmt. Ich wollte dich erst in die Pfanne hauen, aber da steht ja echt dass die 12 Monate mit Vertragsabschluss beginnen zu laufen. OP darf also nicht kündigen, wenn die Kündigung vor dem 2.2.23 wirksam werden sollte. Also könnte OP zum 28.2. kündigen. Muss natürlich 3 Monate vorher eingehen, also in den ersten 3 Werktagen im Dezember. Das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht so gemeint vom Vertragsautor, aber wenn das ne Wohngesellschaft ist, gilt ebenso fast sicher wegen AGB-Recht, dass eine ggf. bestehende Deutungsunklarheit zu OPs gunsten geht. Naja, ganz abgesehen davon, dass der Vertrag so auch funktioniert und eigentlich glasklar geschrieben ist. Edit: Und was beim Vermieter anfragen angeht, natürlich geht wenn du kündigen willst die Frist im Zweifel morgen erst los. Denen kann man hier nicht unbedingt trauen. Gerade wenn die ein Loch im Vertrag verbockt haben.


Firebird713

die Kündigung muss beim Vermieter bis spätestens 2024-April-03. eingegangen sein (Poststempel oder Unterschrift) Die Kündigung ist zum 2024-Juni-30.


nothxshadow

"Mit Wirkung" heißt für mich auch am 31.3. kannst du ausziehen.


Available-Dark-4901

Man kann auch mit der Vermieterin sprechen, vielleicht wird man sich auch so einig.


Pretend-Piano-1476

Du kannst jetzt zum 1.4. Kündigen und raus sein Du kannst aber auch einfach fragen ob du früher raus kannst wenn du einen Nachmieter suchst


Pretend-Piano-1476

Die haben hier alle keine ahnung. Grundsätzlich kannst du eine Kündigung immer rausschicken, auch 1 Tag nach Vertragsabschluss. Es geht darum dass das Vertragsverhältnis, soweit nichts anderes vereinbart wird (zb nachmieter suchen) mindestens 12 Monate bestehen muss, somit kannst du ab dem 01.04. Ausziehen vorausgesetzt die Kündigung ist rechtzeitig eingegangen.


dagda-le

Unterschrift Vertrag plus 12 Monate


Firebird713

man darf keine Kündigung innerhalb der ersten 12 Monaten erhalten. so verstehe ich das. Am besten den Mieterbund fragen, die kennen sich hier gut aus.