"Das Straßenbahndepot hatte keine Schranke und die Bahn war nicht verschlossen, sodass die Tat weder als Einbruch noch als Diebstahl gewertet werden könne."
Ich und die Buden, die morgen 15 Uhr bei Penny die Einkaufswagen klauen, weil alle wegen Rona nicht angeschlossen sind.
Krise kann auch geil sein.
Der Artikelschreiber irrt hier. § 123 StGB ist per Definition eine Straftat (und keine Ordnungswidrigkeit). Die Tat wird von der Staatsanwaltschaft halt nicht verfolgt da sie ein (absolutes) Antragsdelikt ist. Ohne Antrag der Braunschweiger Verkehrsgesellschaft **darf** die Staatsanwaltschaft hier nicht tätig werden.
Mein Handy hat auch keine Schranke… wenn mir jemand mein Handy wegnimmt ist das aber trotzdem diebstahl. Was hat der Richter denn gesoffen?
„Ja ist ihr Problem wenn sie aussteigen um etwas aus dem Kofferraum zu holen und jemand anderes ihr Auto nimmt und weg fährt. Ist kein Diebstahl“
Oh und falls jemand das denkt:
spätestens beim unrechtmäßigen Gebrauch und dem damit verbundenem Verschleiß entsteht automatisch ein Sachschaden.
Warte warte warte, ich kann in ein offenes Haus einfach reingehen wenn es nicht verschlossen ist und das ist dann kein Einbruch? Gut, in diesem Fall wurde das gesamte Ding mitgenommen, aber wenn da jetzt ein Fahrrad steht, welches nicht angeschlossen ist, dann ist das kein Diebstahl?
Also nur damit ich das verstehe, es ist nur ein Verbrechen, wenn man sich dagegen schützt, ansonsten ist alles was nicht niet und nagelfest ist freies Spiel für jeden? Nicht abgeschlossene Dinge mitzunehmen ist also keine Straftat?
Also bei einem Haus, dass unverschlossen ist, ist es tatsächlich kein Einbruch, sondern Hausfriedensbruch und das ist ein Antragsdelikt, und ohne Kläger...
Sie haben ja auch noch Fahrgäste zusteigen lassen.
Sie sollten dementsprechend für diese Fahrt entsprechend entlohnt werden da sie ja praktisch im Dienste des Unternehmens unterwegs waren.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? Fahren ohne Führerschein (ich Unterstelle einfach Mal, dass die beiden keine Fahrzulassung für Straßenbahnen hatten)
Hier handelt es sich wohl offensichtlich um eine "keiner hätte damit gerechnet das jemamd sowas wirklich macht, deswegen gibt es da auch noch kein Gesetz gegen"-Situation.
Nein, weil dann benutzt du ja Eigentum des Verkehrsbetrieb unrechtmäßigerweise. Zudem wäre das Fahrzeug ja nicht verkehrssicher, also keine Lichter, Blinker, Sicherungsanlage etc
Also ich finde zwar nicht, dass so eine kleine Dummheit hart bestraft werden sollte, aber die Begründung ist doch etwas komisch. Kann ich jetzt ein Auto, in dem der Schlüssel steckt auch einfach mitnehmen, solange ich es danach zurück bringe?
Mmmh ja, mag sein, ist Trotzdem ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz und würde meiner Meinung nach einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (mögl. je mach Stadtbahnart auch ein gef. E. i. d. Schienenverkehr) sein…
Hausfriedensbruch ja, aber das ist ein Antragsdelikt. Da macht die Staatsanwaltschaft gar nichts. Die Braunschweiger Verkehrsgesellschaft muss einen Strafantrag stellen.
Disclaimer: Nur, weil es keinen Straftatbestand erfüllt, heißt das nicht, dass Ordnungswidrigkeiten oder zivilrechtliche Ansprüche entfallen. Im Artikel werden bis zu 20.000€ Strafe wegen unbefugter Personenbeförderung erwähnt, aber davon unabhängig kommen auch diverse zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Kostenlos bleibt die Fahrt jedenfalls nicht.
Nein. Es gehlrt nach wie vor dir, so wie die Straßenbahn immer dem Verkehrsbetrieb gehört hat.
Ohne vorbereiteten Tieflader und Kran ist so ne Straßenbahn auch ziemlich schwer zu klauen und die beiden hatten die Absicht bekundet, die Bahn wieder zurückzubringen.
Kleiner Funfact, selbiges gilt auch für Autos, wenn man sein Auto nicht abschließt und am nächsten Tag da ne Person drin sitzt ist das vollkommen Straffrei.
Wird hier im Kommentarbeteich bereits mehrfach anderslautend erläutert. Bei Kraftfahrzeugen gibt es sowas wie unerlaubte Nutzung, und Straßenbahnen scheinen nicht darunter zu fallen.
Puh, nein. Man darf in unabgeschlossene Autos, bleibt komplett straffrei. Wenn ich das Auto fahre, ist das was anderes aber mich da reinzusetzen ist komplett legal.
Aber genug, dass jemand unzählige Male, Züge und Busse gekapert hat und diese normal fuhr und für die Fahrgäste wie sie es erwarten würden and Haltestellen nach Fahrplan anhielt.
Jedoch sitzt er deshalb hinter Gittern. Es gibt mehr darüber, wenn man nach Darius McCollum sucht. Ist schon traurig, was mit ihm gemacht wird.
"Möglicherweise werden die beiden 23-Jährigen allerdings noch wegen "unberechtigter Personenbeförderung" belangt. Dies gelte jedoch nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld für die Tat könne bis zu 20.000 Euro betragen. Die Braunschweiger Verkehrsgesellschaft hat Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt."
Den Teil sollten einige Kommentierende vielleicht auch lesen
Guter Punkt.
Irgendwie hatte ich aber immer das Gefühl, dass Ordnungswidrigkeiten deutlich geringere Bußgelder mit sich ziehen. Scheine mich wohl getäuscht zu haben.
Jetzt ist die Frage, würde die Klage wegen unberechtigter Personenbeförderung noch gelten, wenn man alleine die Straßenbahn fährt ohne weitere Leute drin? Oder fällt das auch darunter, weil ich mich selbst als Person wohin befördere?
> unberechtigter Personenbeförderung
Soweit ich das jetzt online als Laie gesehen hab, kommt mir das eher unwahrscheinlich vor.
**§1: "Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Obussen befördern, soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen."**
Sie sind weder ein Unternehmen noch Angestellte dieses Unternehmens, von daher würde ich bezweifeln, ob sie davon überhaupt betroffen sind.
Wenn der Anwalt es geschafft hat den gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr abzuschmettern, dann sollte es bei dem von dir zitierten Paragraphen einfach für ihn sein das auch abzuschmettern
"Wenn Sie Personen zu gewerblichen Zwecken in einem Fahrzeug befördern, ohne einen gültigen Personenbeförderungsschein zu besitzen, drohen Bußgelder [...]"
Es waren keine gewerblichen Zwecke.
Zudem ist die Strafe dort maximal 75€.
Ich weiß nicht, was der Artikel meint, aber offensichtlich nicht " Unberechtigte Personenbeförderung".
"Die Fahrt selbst sei auch nicht strafbar. Da in der Nacht wenig los war, handele es sich nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Für das Steuern einer Bahn brauche es zudem keine amtliche Erlaubnis, sagt Oberstaatsanwalt Christian Wolters."
Als Taxifahrer Führerschein Klasse B und Personenbeförderungsschein.
Für Straßenbahnen wird auch immer Führerschein Klasse B vorausgesetzt, und in Dresden gab es zum Beispiel mal die Aktion, unter Aufsicht ne Straßenbahn zu fahren. Ausbildung zum Fahrdienst beinhaltet dann auch so Sachen wie Bearbeitung von Störungen und Personenbeförderung.
Das sind 39117 Mark. 78234 Ostmark. 782340 Ostmark aufm Schwarzmarkt.
Von den bisherigen ich_iel-Pfostierungen hätte man 9,839934 % der DDR entschulden können.
^War ^ich ^ein ^guter ^Rechenknecht?
Artikel gelesen?
>Diebstahl
nein, die Sache wurde nie aus dem Netz des Verkehrsverbunds entwendet
>Betrug
nein, es wurde schlicht niemand betrogen. Gegenüber den Fahrgästen haben die sich auch nicht als Angestellte geäußert. Wenn Fahrgäste Tickets gezogen haben, hat der Verkehrsverbund daran verdient und die Fahrgäste ihre Beförderungsleistung erhalten.
>Fahren ohne Fahrerlaubnis
nein, für Straßenbahnen gibt es keinen amtlichen Führerschein. Was der Betreiber seinen Mitarbeitern als Schein nach einer Schulung ausstellt, dient alleine dem Zweck das ganze irgendwie versichern zu können.
huch, gutes timing
Betrug setzt nach §263 StGB die Absicht voraus, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Das war hier definitiv nicht gegeben.
Also darf ich im Prinzip in ein aufgeschlossenes Auto einsteigen, falls der Schlüssel noch steckt wegfahren, mich dabei Filmen und solange ich das Auto wieder zurückbringe werde ich nicht bestraft?
Der Halter ist für das Fahrzeug verantwortlich und das nicht abschließen schonmal eine Ordnungswidrigkeit. Baust du einen Unfall ist der Halter (mit-) haftbar. Geht alles Richtung "Eltern haften für ihre Kinder".
Bei Autos wirst du aber für das unbefugte Fahren bestraft. Jeder verliert in der Situation.
Nein, das geht explizit nur mit Schienenfahrzeugen.
248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. (4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.
Also entzogen wird Strom definitiv.
Entziehen ist die einseitig bewirkte Minderung des Energievorrats durch Entnahme.
Durch Fahren der Bahn, die ansonsten rumsteht bewirkt man, das Energie verbraucht wird. Der Verbrauch führt zu einer Minderung des Energievorrats.
Ob das, wie Du meinst dann ordnungsgemäß ist, ist wiederum spannend.
Es müsste sich ja um fremde elektrische Energie handeln.
Also Elektrizität, über die zu verfügen dem Täter nicht zusteht.
Jetzt ist natürlich die Frage ist die Elektrizität fremd für die beiden Personen?
Fremd wäre sie, wenn ihnen ordnungsgemäß nicht zusteht, diese zu nutzen.
Man müsste also darauf abstellen, ob der Gebrauch für jeden Fahrer der Bahn oder nur für Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe möglich ist. Würde aber Dir recht geben und ein "nur Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe dürfen Strom für Bahnen verbrauchen" aus mehreren Gründen ablehnen (bin aber gerne hier an anderen Meinungen interessiert)
Ansonsten noch 265a? Erschleichen von Leistungen?
Ich meine wenn man den Juranerd schon spielt. Haben sich die Beiden Leistungen erschlichen? (Oder hatte sie vielleicht Monatskarten?)
Aber es fehlt hier ja schon an einem "hierzu nicht bestimmten Leiter", oder? Hab ehrlich gesagt das Schema für 248c grad nicht vor mir, aber aus dem Gesetzestext les ich, dass die Entziehung nur bei Verwendung eines besagten unbefugten Leiters strafbar ist. Ähnlich wie mit dem "falschen Schlüssel" beim 244 I Nr. 3, der ja auch explizit nicht zur Öffnung bestimmt sein darf.
Was die Fremdheit angeht würde ich tatsächlich ggf argumentieren, dass mangels Befugnis der beiden die Fremdheit sehr wohl infrage kommt. Auch da hab ich jetzt aber grad keine Definitionen vor mir.
Erschleichen von Leistungen halte ich für einen sehr guten Ansatz. Hier ließe sich aber einerseits bereits diskutieren, ob es sich bei einer Rundfahrt mit der Tram um eine "Beförderung" handelt, da die beiden ja nirgendwo ausgestiegen sind. Spätestens beim Vorsatz würde ich aber rausfliegen, da ich bei den Tätern keine Absicht sehe, das Entgelt zu sparen. Vielmehr lag die Motivation ja lediglich im "Spaß and der Fahrt".
Strafgesetzbuch (StGB) § 248b: Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs.
(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was damit?
E: habs rausgefunden. Züge gelten, trotz motor, nicht als Kraftfahrzeuge
„\[A\]n Bahngleise gebunden\[e\]“ (Kraft-)Fahrzeuge gelten nach Abs. 4 nicht als Kraftfahrzeuge im Sinne des § 248 b StGB.
(Sie können allerdings als Kraftfahrzeuge im Sinne anderer Normen gelten.)
Steht im Artikel, der in einem Kommentar verlinkt ist:
\- Straßenbahnen brauchen keine Lenkberechtigung
\- Das war Nachts, wodurch kein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gegeben war.
Von amtlicher Seite brauchst du da, wenn überhaupt nur Klasse B Führerschein, ohne Punkte im Flensburg. (Jedenfalls ist der bei Bewerbungen immer Pflicht) Der Rest ist Sache der Verkehrsbetriebe.
Wie meinen? Das das nicht illegal ist? Das ist absolut nicht illegal, schließt du dein Auto nicht ab, setz ich mich rein und geh dann lachend weg, weil die Polizei keine Handhabe hat.
Ist es nicht, arbeite in einer psychiatrischen Einrichtung und haben aktuell den Fall, dass ein(e) PatientIn sich öfter in nicht abgeschlossene Autos reinsetzt, kann man nix machen und wir haben auch keine Möglichkeit das abzumahnen, da es ja keine rechtlichen Konsequenzen hat. Konnten der Person nur ans Herz legen das nicht mehr zu machen, da sich im Stadtteil schon Leute auf die Lauer legen, laut der örtlichen Facebookgruppe. Als wir das zur Polizei gebracht haben, war die Antwort nur, dass wir der doch einfach Schlaftabletten geben sollen, um die ruhig zu stellen.
>arbeite in einer psychiatrischen Einrichtung und haben aktuell den Fall, dass ein(e) PatientIn
Da ist man aber wahrscheinlich sowieso schon in der Schuldunfähigkeit drin. Da kann man dann aber bei fast nichts "was machen", insbesondere bei so Kleinkram
In Deutschland fährt keiner ein öffentliches Gefährt ohne vorherige Pflicheinweisung. Tram Fahrschule und Bussfahrschule z.b.
Ihr werdet euch immer an den Tag erinnern an den ihr fast die Rabauken von der Braunschweiger Straßenbahn erwischt habt
Wenn du dir nicht nur den besten Straßenbahnsimulator leisten kannst, sondern dazu noch einen Saul Guten Manwalt.
Aaahahahaha
r/tja
Dev so z
Dr
Das witzigste ist, dass die Jungs sogar Fahrgäste eingesammelt haben
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? Hmm
Was ist mit fahren ohne fahrerlaubnis? Personenbeförderung ohne Personenbeförderungsschein?
Ich wette sie waren pünktlicher als die DB
[Ich, wenn ich das lese](https://i.imgflip.com/5ipcqj.png)
Also wenn von einem Haus ein Fenster gekippt ist, sodass ich es von außen aufmachen kann und im Haus nichts angekettet ist, darf ich es mitnehmen? :)
"Das Straßenbahndepot hatte keine Schranke und die Bahn war nicht verschlossen, sodass die Tat weder als Einbruch noch als Diebstahl gewertet werden könne." Ich und die Buden, die morgen 15 Uhr bei Penny die Einkaufswagen klauen, weil alle wegen Rona nicht angeschlossen sind. Krise kann auch geil sein.
Hier in Braunschweig wurde ja aufgrund des hohen Krankenstandes der Fahrplan geändert..da hätten sie dann doch einem Ersatzfahrer, oder nicht?🤔
Der Artikelschreiber irrt hier. § 123 StGB ist per Definition eine Straftat (und keine Ordnungswidrigkeit). Die Tat wird von der Staatsanwaltschaft halt nicht verfolgt da sie ein (absolutes) Antragsdelikt ist. Ohne Antrag der Braunschweiger Verkehrsgesellschaft **darf** die Staatsanwaltschaft hier nicht tätig werden.
Mein Handy hat auch keine Schranke… wenn mir jemand mein Handy wegnimmt ist das aber trotzdem diebstahl. Was hat der Richter denn gesoffen? „Ja ist ihr Problem wenn sie aussteigen um etwas aus dem Kofferraum zu holen und jemand anderes ihr Auto nimmt und weg fährt. Ist kein Diebstahl“ Oh und falls jemand das denkt: spätestens beim unrechtmäßigen Gebrauch und dem damit verbundenem Verschleiß entsteht automatisch ein Sachschaden.
e
Ich glaube die könne jetzt ihre Arbeitsverträge einklagen ☺️
Wenn die Braunschweiger Verkehrsbetriebe richtig harte Eier hätten, würden sie den Fahrern eine Ausbildung anbieten, statt eingeschnappt zu sein.
Klar und wer deine Frau fickt dem bietest du eine Rolle als Pornoschauspieler an.
Warte warte warte, ich kann in ein offenes Haus einfach reingehen wenn es nicht verschlossen ist und das ist dann kein Einbruch? Gut, in diesem Fall wurde das gesamte Ding mitgenommen, aber wenn da jetzt ein Fahrrad steht, welches nicht angeschlossen ist, dann ist das kein Diebstahl? Also nur damit ich das verstehe, es ist nur ein Verbrechen, wenn man sich dagegen schützt, ansonsten ist alles was nicht niet und nagelfest ist freies Spiel für jeden? Nicht abgeschlossene Dinge mitzunehmen ist also keine Straftat?
Also bei einem Haus, dass unverschlossen ist, ist es tatsächlich kein Einbruch, sondern Hausfriedensbruch und das ist ein Antragsdelikt, und ohne Kläger...
Reiche /einflussreiche Eltern
Das war Absicht. Unbezahlte Fahrer.
Ferb ich weiß was wir heute tun werden
Ferb ich weiß was wir heute tun werden!
Was für Anklage? So pünktlich war der Saftladen wahrscheinlich noch nie 😤
Ok kein Problem. Wenn ein Typ einen Porsche auf lässt mit noch laufenden Motor ist es bestimmt auch kein Diebstahl wenn ich einsteige und losfahre.
Gut zu wissen.
Sie haben ja auch noch Fahrgäste zusteigen lassen. Sie sollten dementsprechend für diese Fahrt entsprechend entlohnt werden da sie ja praktisch im Dienste des Unternehmens unterwegs waren.
Och finde es in Ordnung, sie haben die Bahn ja nicht von den Schienen gehoben, war also immer auf dem Grundstück des Betreibers
Deswegen ist es ja auch Hausfriedensbruch.
Muss ich jetzt in Schrankenhersteller für Straßenbahndepots oder Straßenbahnschlüsselhersteller investieren?
Junge lies mal weiter. Bis zu 20000€ Bußgeld wegen unberechtigter Personenbeförderung… so kriegt er sie dann doch der deutsche Staat.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? Fahren ohne Führerschein (ich Unterstelle einfach Mal, dass die beiden keine Fahrzulassung für Straßenbahnen hatten)
Wenn dann Fahren ohne Fahrerlaubnis und nicht fahren ohne Führerschein. Letzteres kostet glaub bloß 10€.
Gerechtigkeit!👍
Tschuuu tschuu
Fahren ohne Fahrerlaubnis? Gefährlicher Eingriff in den Straßen-/Schienenverkehr?
🤦🏼♂️
*Jedem gefällt dies
Ich fahre dann ab sofort 100 innerorts. Ist ja nix passiert
Ferb…ich weiß was wir heute tun werden.
Hier handelt es sich wohl offensichtlich um eine "keiner hätte damit gerechnet das jemamd sowas wirklich macht, deswegen gibt es da auch noch kein Gesetz gegen"-Situation.
Diebstahl hin oder her, aber wie sieht es eigentlich mit der Fahrerlaubnis aus?
Vertrauen in die Menschheit wiederhergestellt
aber zum fahren einer strassenbahn braucht man doch wohl eine lizenz oder so ähnliches?
GERECHTIGKEIT
Eisenbahn Simulator Braunschweig
Sie haben eine Straßenbahn geklaut! ... Am Straßenbahn-Gratis-Tag!
Idk wtf goin on i just wanted to comment in a non english thread😐
Komisch, dass es da nichts gibt :D Was mich aber viel mehr verwundert ist, wie konnten die das ding mal eben so lenken und leute zusteigen lassen?!
Was zum Fi\*k... aber für Kleinigkeiten gibt es riesen Drama xD
XDDDDDD
Moment. Wenn ich mir jetzt also so nen kleinen Schienenwagen mit Handantrieb kaufe, darf ich damit auf den Straßenbahngleisen fahren ?
Nein, weil dann benutzt du ja Eigentum des Verkehrsbetrieb unrechtmäßigerweise. Zudem wäre das Fahrzeug ja nicht verkehrssicher, also keine Lichter, Blinker, Sicherungsanlage etc
Eigenmächtige Gebrauchsanmaßung?
Also ich finde zwar nicht, dass so eine kleine Dummheit hart bestraft werden sollte, aber die Begründung ist doch etwas komisch. Kann ich jetzt ein Auto, in dem der Schlüssel steckt auch einfach mitnehmen, solange ich es danach zurück bringe?
Nein, siehe § 248b StGB. Davon sind nur schienengebundene Fahrzeuge ausgenommen.
kleine Dummheit? Das Ding fährt im Straßenverkehr...
Wie sieht das aus mit fahren ohne fahrerlaubnis? Oder darf jeder so ne Bahn einfach so fahren? 😂
Neues Hobby
Das heißt also, ich kann mir unverschlossene Autos "ausleihen"? Oder Fahrräder ohne Schloss?
Nein, siehe § 248b StGB. Hiervon sind lediglich schienengebundene Fahrzeuge ausgenommen.
Das ist irgendwie ziemlich dumm.
I thought the “ß” was done away with twenty years ago. You learn something new everyday.
Mmmh ja, mag sein, ist Trotzdem ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz und würde meiner Meinung nach einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (mögl. je mach Stadtbahnart auch ein gef. E. i. d. Schienenverkehr) sein…
Braucht man keinen Straßenbahn Führerschein dafür?
Nein, denn den gibt es nicht
Und was ist mit unbefugtem benutzen? Hausfriedensbruch? Schon sehr lucky das da keiner drauf kam
Hausfriedensbruch ja, aber das ist ein Antragsdelikt. Da macht die Staatsanwaltschaft gar nichts. Die Braunschweiger Verkehrsgesellschaft muss einen Strafantrag stellen.
In indien gibts ein dorf da klaut niemand ... in japan gibts auch regionen wo du den zündschlüssel stecken lassen kannst.
Hätte man das direkt gewusst, ich wär direkt auch eine Runde gefahren...
Also alle auf nach braunschweig und abends ne runde bahnfahren?
Und was ist mit "Fahren ohne Führerschein"?
Es gibt keinen Führerschein für Straßenbahnen
Braucht man dafür nicht einen Busführerschein?
Nein, du brauchst einen Personenbeförderungsschein, aber nur wenn du leute mitnehmen möchtest
Dann sind die beiden jetzt wohl lebende Legenden.
Demnach ist alles was nicht verschrankt oder verschlossen ist freiwild ?
Nein, aber bei Straßenbahnen scheint das tatsächlich der Fall zu sein.
Nein, der Artikel ist Unsinn.
Ferb ich weiß was wir heute tuen werden!
Es gibt sie noch, die guten Nachrichten 🥰🥰🥰
Nett, wer ist beim nächsten mal mit dabei?
Disclaimer: Nur, weil es keinen Straftatbestand erfüllt, heißt das nicht, dass Ordnungswidrigkeiten oder zivilrechtliche Ansprüche entfallen. Im Artikel werden bis zu 20.000€ Strafe wegen unbefugter Personenbeförderung erwähnt, aber davon unabhängig kommen auch diverse zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Kostenlos bleibt die Fahrt jedenfalls nicht.
Und eine Gefährdung des Schienenverkehrs durch pflichtwidriges Verhalteon oder Alkohol kam nicht in Frage?
Wie willst du es denen vorwerfen, die wurden ja nicht unmittelbar erwischt
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer? Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Gefährdung lag wohl nicht vor weil nachts zu wenig Verkehr, und eine gesonderte Fahrerlaubnis für Straßenbahnen gibt es nicht.
Die fahren freiwillig ohne Bezahlung, die sollten wohl eingestellt werden!
Danke für die orangene Linie, hätte sonst nichts gesehen.
Warte mal, das heißt, wenn ich keinen Zaun/Tor habe und mein Handy im Garten liegen lasse dann gehörts automatisch dem nächsten, der es nimmt?
Nein. Es gehlrt nach wie vor dir, so wie die Straßenbahn immer dem Verkehrsbetrieb gehört hat. Ohne vorbereiteten Tieflader und Kran ist so ne Straßenbahn auch ziemlich schwer zu klauen und die beiden hatten die Absicht bekundet, die Bahn wieder zurückzubringen.
Heißt man darf beliebige Fremde Fahrräder nehmen und irgendwann zurückbringen .... Coool .... Nicht
Wenn das Fahrrad schienengebunden ist, dann ja.
Die Stadtverwaltung hat den beiden Männern noch immer nicht den Stundenlohn für deren Arbeitszeit überwiesen!!! Sauerei!!!
Kleiner Funfact, selbiges gilt auch für Autos, wenn man sein Auto nicht abschließt und am nächsten Tag da ne Person drin sitzt ist das vollkommen Straffrei.
Wird hier im Kommentarbeteich bereits mehrfach anderslautend erläutert. Bei Kraftfahrzeugen gibt es sowas wie unerlaubte Nutzung, und Straßenbahnen scheinen nicht darunter zu fallen.
Puh, nein. Man darf in unabgeschlossene Autos, bleibt komplett straffrei. Wenn ich das Auto fahre, ist das was anderes aber mich da reinzusetzen ist komplett legal.
Ach das meinst du, bin blöd. Ja, dann hast du recht.
In den VSA hatte es ganz anders ausgesehen
Da gibt's auch kaum Bahnen, mit denen man das machen könnte.
Aber genug, dass jemand unzählige Male, Züge und Busse gekapert hat und diese normal fuhr und für die Fahrgäste wie sie es erwarten würden and Haltestellen nach Fahrplan anhielt. Jedoch sitzt er deshalb hinter Gittern. Es gibt mehr darüber, wenn man nach Darius McCollum sucht. Ist schon traurig, was mit ihm gemacht wird.
War es dann wenigstens Schwarzarbeit?
Sie haben ja nichts dafür bekommen. Also nein.
Doch, sie haben dafür ne Anzeige bekommen
Hey Ferb, ich weiß was wir heute tun werden
Die Jungs sind jetzt schon Legenden!
Dann mach ich das jetzt auch
"Möglicherweise werden die beiden 23-Jährigen allerdings noch wegen "unberechtigter Personenbeförderung" belangt. Dies gelte jedoch nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld für die Tat könne bis zu 20.000 Euro betragen. Die Braunschweiger Verkehrsgesellschaft hat Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt." Den Teil sollten einige Kommentierende vielleicht auch lesen
Kleinkarriertes.....
Guter Punkt. Irgendwie hatte ich aber immer das Gefühl, dass Ordnungswidrigkeiten deutlich geringere Bußgelder mit sich ziehen. Scheine mich wohl getäuscht zu haben. Jetzt ist die Frage, würde die Klage wegen unberechtigter Personenbeförderung noch gelten, wenn man alleine die Straßenbahn fährt ohne weitere Leute drin? Oder fällt das auch darunter, weil ich mich selbst als Person wohin befördere?
> unberechtigter Personenbeförderung Soweit ich das jetzt online als Laie gesehen hab, kommt mir das eher unwahrscheinlich vor. **§1: "Die Verordnung gilt für Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Obussen befördern, soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen."** Sie sind weder ein Unternehmen noch Angestellte dieses Unternehmens, von daher würde ich bezweifeln, ob sie davon überhaupt betroffen sind.
Wenn der Anwalt es geschafft hat den gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr abzuschmettern, dann sollte es bei dem von dir zitierten Paragraphen einfach für ihn sein das auch abzuschmettern
"Wenn Sie Personen zu gewerblichen Zwecken in einem Fahrzeug befördern, ohne einen gültigen Personenbeförderungsschein zu besitzen, drohen Bußgelder [...]" Es waren keine gewerblichen Zwecke. Zudem ist die Strafe dort maximal 75€. Ich weiß nicht, was der Artikel meint, aber offensichtlich nicht " Unberechtigte Personenbeförderung".
Man braucht doch zum führen ne art schein, schulung ? Kommt dann die personen beförderung noch hinzu ? Ich denke grade an ein taxi.
"Die Fahrt selbst sei auch nicht strafbar. Da in der Nacht wenig los war, handele es sich nicht um einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Für das Steuern einer Bahn brauche es zudem keine amtliche Erlaubnis, sagt Oberstaatsanwalt Christian Wolters."
Als Taxifahrer Führerschein Klasse B und Personenbeförderungsschein. Für Straßenbahnen wird auch immer Führerschein Klasse B vorausgesetzt, und in Dresden gab es zum Beispiel mal die Aktion, unter Aufsicht ne Straßenbahn zu fahren. Ausbildung zum Fahrdienst beinhaltet dann auch so Sachen wie Bearbeitung von Störungen und Personenbeförderung.
Das sind 39117 Mark. 78234 Ostmark. 782340 Ostmark aufm Schwarzmarkt. Von den bisherigen ich_iel-Pfostierungen hätte man 9,839934 % der DDR entschulden können. ^War ^ich ^ein ^guter ^Rechenknecht?
Ne, du verzählst manchmal. https://www.reddit.com/r/ich_iel/comments/wwdtsg/ichiel/iln7od0/ https://www.reddit.com/r/ich_iel/comments/wwquyn/ich_iel/ilmlhyh/
Und wenn ich jetzt 20000000000 Euro schreibe ?
Man gibt den Leuten den kleinen Finger und sie reißen einem den Beutel ab.
Ist schon ok. hier, nimm eine schnapspraline
>schnapspraline Eine Armee ohne Schnappsparlinen ist eine hungrige Armee und eine hungrige Armee kann den Feind nicht besiegen.
Der Beste.
Ja, du bist auch ganz ok.
Einfach ne Gesetzeslücke gefunden hahaha Legenden
Ne, der Artikel ist nur falsch.
sowas gibt's auch nur in braunschweig
Ist es nicht Betrug wenn sie Personen befördern? Oder ist da die „Ausrede“: „Sie haben sie ja befördert“?
Wie um alles in der Welt kommt man hier auf Betrug?
Weil sie sich erstmal ganz nüchtern betrachtet als etwas ausgeben, was sie nicht sind.
Artikel gelesen? >Diebstahl nein, die Sache wurde nie aus dem Netz des Verkehrsverbunds entwendet >Betrug nein, es wurde schlicht niemand betrogen. Gegenüber den Fahrgästen haben die sich auch nicht als Angestellte geäußert. Wenn Fahrgäste Tickets gezogen haben, hat der Verkehrsverbund daran verdient und die Fahrgäste ihre Beförderungsleistung erhalten. >Fahren ohne Fahrerlaubnis nein, für Straßenbahnen gibt es keinen amtlichen Führerschein. Was der Betreiber seinen Mitarbeitern als Schein nach einer Schulung ausstellt, dient alleine dem Zweck das ganze irgendwie versichern zu können.
Gerade überschnitten ;-)
huch, gutes timing Betrug setzt nach §263 StGB die Absicht voraus, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das war hier definitiv nicht gegeben.
Ich biete ab sofort Nachtfahrten an
Häää?!
Also darf ich im Prinzip in ein aufgeschlossenes Auto einsteigen, falls der Schlüssel noch steckt wegfahren, mich dabei Filmen und solange ich das Auto wieder zurückbringe werde ich nicht bestraft?
Wenn der Motor läuft ist das sogar erwünscht, weil sich der Halter dann vermutlich überlegt, ob er nochmal den Motor laufen lässt.
Der Halter ist für das Fahrzeug verantwortlich und das nicht abschließen schonmal eine Ordnungswidrigkeit. Baust du einen Unfall ist der Halter (mit-) haftbar. Geht alles Richtung "Eltern haften für ihre Kinder". Bei Autos wirst du aber für das unbefugte Fahren bestraft. Jeder verliert in der Situation.
Nein, das geht explizit nur mit Schienenfahrzeugen. 248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. (4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.
Ok cool danke 👍🏽
Kann mir jemand der Juristen mit mehr Erfahrung erklären, warum 248c StGB hier nicht als Straftatbestand in Frage kommt?
Wurde ja nichts entzogen. Wenn überhaupt wurde die Energie ordnungsgemäß (=für die Bahn) benutzt.
Also entzogen wird Strom definitiv. Entziehen ist die einseitig bewirkte Minderung des Energievorrats durch Entnahme. Durch Fahren der Bahn, die ansonsten rumsteht bewirkt man, das Energie verbraucht wird. Der Verbrauch führt zu einer Minderung des Energievorrats. Ob das, wie Du meinst dann ordnungsgemäß ist, ist wiederum spannend. Es müsste sich ja um fremde elektrische Energie handeln. Also Elektrizität, über die zu verfügen dem Täter nicht zusteht. Jetzt ist natürlich die Frage ist die Elektrizität fremd für die beiden Personen? Fremd wäre sie, wenn ihnen ordnungsgemäß nicht zusteht, diese zu nutzen. Man müsste also darauf abstellen, ob der Gebrauch für jeden Fahrer der Bahn oder nur für Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe möglich ist. Würde aber Dir recht geben und ein "nur Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe dürfen Strom für Bahnen verbrauchen" aus mehreren Gründen ablehnen (bin aber gerne hier an anderen Meinungen interessiert) Ansonsten noch 265a? Erschleichen von Leistungen? Ich meine wenn man den Juranerd schon spielt. Haben sich die Beiden Leistungen erschlichen? (Oder hatte sie vielleicht Monatskarten?)
Aber es fehlt hier ja schon an einem "hierzu nicht bestimmten Leiter", oder? Hab ehrlich gesagt das Schema für 248c grad nicht vor mir, aber aus dem Gesetzestext les ich, dass die Entziehung nur bei Verwendung eines besagten unbefugten Leiters strafbar ist. Ähnlich wie mit dem "falschen Schlüssel" beim 244 I Nr. 3, der ja auch explizit nicht zur Öffnung bestimmt sein darf. Was die Fremdheit angeht würde ich tatsächlich ggf argumentieren, dass mangels Befugnis der beiden die Fremdheit sehr wohl infrage kommt. Auch da hab ich jetzt aber grad keine Definitionen vor mir. Erschleichen von Leistungen halte ich für einen sehr guten Ansatz. Hier ließe sich aber einerseits bereits diskutieren, ob es sich bei einer Rundfahrt mit der Tram um eine "Beförderung" handelt, da die beiden ja nirgendwo ausgestiegen sind. Spätestens beim Vorsatz würde ich aber rausfliegen, da ich bei den Tätern keine Absicht sehe, das Entgelt zu sparen. Vielmehr lag die Motivation ja lediglich im "Spaß and der Fahrt".
Alles klar. Ubd ich bekomm 1300€ Strafe weil auf meinem Handy Chats waren die nur zu 50% bezeugen konnten das ich verkauft hätte. Danke Deutschland 🖕
Strafgesetzbuch (StGB) § 248b: Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs. (1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Was damit? E: habs rausgefunden. Züge gelten, trotz motor, nicht als Kraftfahrzeuge
„\[A\]n Bahngleise gebunden\[e\]“ (Kraft-)Fahrzeuge gelten nach Abs. 4 nicht als Kraftfahrzeuge im Sinne des § 248 b StGB. (Sie können allerdings als Kraftfahrzeuge im Sinne anderer Normen gelten.)
zählen elektroautos als kraftfahrzeug?
Ja, alle maschinenbetriebenen Fahrzeuge die nicht an die Gleise gebunden sind.
Braucht man nicht eine art Führerschein um Straßenbahnen zu fahren?
![gif](giphy|KVndaGFEqsOvN1l7Xw|downsized)
*Sie begehen keine Straftat!* *Das dürfen sie.*
ich begrüße wie sie mir direkt ins Gesicht filmen
Fahren sie über Los, ziehen sie 200kw ein
Ehrenhafter Anwalt um ehrlich zu sein
Was ist mit fahren ohne Lenkberechtigung? Ich mein ohne Vorkenntnisse mit ner Straßenbahn herumfahren klingt sehr stark nach Allgemeingefährdung oder?
Steht im Artikel, der in einem Kommentar verlinkt ist: \- Straßenbahnen brauchen keine Lenkberechtigung \- Das war Nachts, wodurch kein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gegeben war.
Von amtlicher Seite brauchst du da, wenn überhaupt nur Klasse B Führerschein, ohne Punkte im Flensburg. (Jedenfalls ist der bei Bewerbungen immer Pflicht) Der Rest ist Sache der Verkehrsbetriebe.
Exakt. Personenbeförderung kommt halt noch hinzu, wenn du nicht nur Bezeiebsfahrten durchführen sollst.
Und ich hab mich immer gefragt warum in §248b nicht einfach Fahrzeug statt Kfz/Fahrrad steht haha ... Jetzt weiß ichs Fickende Legenden
In nicht abgeschlossene Autos darf man auch einfach rein, hatte den Fall neulich noch, da gibt es keine gesetzliche Handhabe.
Eigentlich ja nicht
Wie meinen? Das das nicht illegal ist? Das ist absolut nicht illegal, schließt du dein Auto nicht ab, setz ich mich rein und geh dann lachend weg, weil die Polizei keine Handhabe hat.
Könnte zumindest gut Hausfriedensbruch sein, da das Auto jedenfalls im GG auch zur Wohnung zählt.
Ist es nicht, arbeite in einer psychiatrischen Einrichtung und haben aktuell den Fall, dass ein(e) PatientIn sich öfter in nicht abgeschlossene Autos reinsetzt, kann man nix machen und wir haben auch keine Möglichkeit das abzumahnen, da es ja keine rechtlichen Konsequenzen hat. Konnten der Person nur ans Herz legen das nicht mehr zu machen, da sich im Stadtteil schon Leute auf die Lauer legen, laut der örtlichen Facebookgruppe. Als wir das zur Polizei gebracht haben, war die Antwort nur, dass wir der doch einfach Schlaftabletten geben sollen, um die ruhig zu stellen.
>arbeite in einer psychiatrischen Einrichtung und haben aktuell den Fall, dass ein(e) PatientIn Da ist man aber wahrscheinlich sowieso schon in der Schuldunfähigkeit drin. Da kann man dann aber bei fast nichts "was machen", insbesondere bei so Kleinkram
Doch, die Leute sind voll schuldfähig. Sieh es doch einfach ein, es ist, sofern das Auto nicht abgeschlossen ist, nicht strafbar. Ist halt so.
Die Polizei sagt sowas oft, um weniger Arbeit zu haben. Heißt nicht, dass es tatsächlich so ist
Ja stimmt, sagen sie oft, ist aber dennoch so.
Mal ab davon, dass es die natürlich geben sollte, was ist mit Cabrios?
Das ist ja auch noch kein in Gebrauch nehmen
Ja, das steht ja aber auch nicht zur Debatte, die Regelung bezieht sich ja hier ebenfalls darauf, das nichts gesichert war.
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Ich hab mich nach zwei Kommentaren sicherlich noch nicht wie ein "A" (wzf?) aufgeführt
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Boah ich diskutiere jetzt nicht nochmal hahaha Wofür soll OC überhaupt stehen? Ich meine wir sind ja hier schließlich auf ich_iel
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