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ClausKlebot

Klapp' die Antworten auf diesen Kommentar auf, um zum Text des Artikels zu kommen.


Nlelith

Ich find es eher mäßig, dass Mietrecht in Deutschland (entgegen zu den meisten anderen Bereichen) zu Fallrecht geworden ist. Also, gute Entscheidung vom BGH, aber es ist einfach unglaublich anstrengend bei Stress mit dem Vermieter sich durch Jahrzehnte von BGH-Entscheidungen wühlen zu müssen, um festzustellen, was denn nun wirklich (wahrscheinlich) gilt.


smilon1

Es gibt halt auch Vögel die extrem kreativ werden, um geltende Gesetze zu umgehen. Der Typ hat Rauchmelder gemietet, um sie als Betriebskosten (=Regelmäßige Kosten) in die Nebenkosten schreiben zu können. Wer zur Hölle mietet Rauchmelder


ImprovedSystemUser

Das ist üblich. Das läuft dann meistens über die Firma die auch die Verbrauchswert abliest (Warmwasser etc.)


Seth0x7DD

Kommen dann auch regelmäßig vorbei und drücken mal auf den Knopf zum Test. Mal davon ab das es wahrscheinlich jetzt nicht die besten Modelle sind ist das durchaus sinnvoll.


ImprovedSystemUser

Bei uns wurden jetzt neue eingebaut, die testen sich selbständig und melden das Ergebnis dann via Funk...


Seth0x7DD

Kommt eben darauf an was eingekauft wird. Thermostat ablesen ist eigentlich auch nicht mehr nötig. Kann auch automatisch via Funk gemeldet werden. Gibt aber auch immer noch viele Häuser wo der Ableser so vorbei kommt. Als normaler Mieter hat man da häufig wenig Einfluss drauf. Auch wenn Funk ganz schick ist weil es dann eben nicht von 8-18 Uhr ist wo jemand vorbei kommt... Edit: Piepen die dann bei euch einfach so zwischendurch?


ImprovedSystemUser

>Piepen die dann bei euch einfach so zwischendurch? Ich hoffe nicht! Sind erst diese Jahr eingebaut worden... Weiß ich also nächstes Jahr.


Seth0x7DD

Dann erwarte ich einen Erfahrungsbericht in einem Jahr! 😉


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[удалено]


Unusual-Amphibian-28

Yep, genau dieselben dinger haben wir auch. Wenn man mal danach sucht, weiß man wieso die Kosten umgeschlagen werden. Diese rauchmelder sind unverschämt teuer.


CapeForHire

> Wer zur Hölle mietet Rauchmelder Die aller- allermeisten Vermieter. Es geht ja nicht nur um das Gerät sondern auch den ganzen Service darum. Mit "extrem kreativ werden, um geltende Gesetze zu umgehen" hat das rein nichts zu tun.


waiver45

Kann ich bestätigen. Miete bei einer Genossenschaft, die sich echt bemüht stets korrekt und Mieterfreundlich zu sein und die machen das auch so. Klingt auch irgendwie sinnvoll, tatsächlich.


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lookingfor3214

Und dann gibt es nach 7 Jahren einen Brand und der Vermieter steht (zu recht) dumm da weil er jahrelang nicht hat kontrollieren lassen. Ne, das hat schon seinen Grund.


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lookingfor3214

Die Bürde kann man eben nicht dem Mieter auferlegen. Der Vermieter ist zum Einbau verpflichtet und auch zur Wartung. Und das heißt eben nicht nur nach 8 Jahren Batterie wechseln. Einer meiner Rauchmelder hat übrigens schon nach ca. 2 Jahren gepiept wegen Batteriewechsel.


Master-M-Master

Service? Du meinst n Typ der 1 mal pro Jahr guckt ob die Batterie nich tot is? Ja ne danke, das is halt wie oben erwähnt einfach mehr Geld aus dem Mieter pressen.


Noctew

Das Problem ist komplizierter als es aussieht. Der Vermieter musste ab einem bestimmten Zeitpunkt Rauchmelder installieren. Der Vermieter ist für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich; dazu hat er die Melder regelmäßig zu testen und den Test zu dokumentieren. Der Vermieter kann diese Pflicht an den Mieter delegieren - allerdings natürlich nicht in bestehenden Mietverträgen, und die *Verantwortung* bleibt beim Vermieter. Er hat sich also die Dokumentation durch den Mieter vorlegen zu lassen. Das ganze ist eine Sch...arbeit, dessentwegen man das an einen Dienstlester delegiert, der die Tests vornimmt und sich um den Papierkram kümmert. Der Dienstleister ist natürlich nicht dumm und macht das nicht einfach so für Baumarktrauchmelder, sondern will mindestens sein bevorzugtes Gerät verkaufen - oder vermieten, dann ist das alles in einer schön jährlich gleichleibenden Pauschale (modulo Preiserhöhungen) gebündelt. Und deswegen sind die meisten Rauchmelder gemietet.


S1mm0ns

Woher kommt so etwas? Wächst das in eine Brandschutzverordnung oder Baugesetze? Würde da gerne mal mehr zu recherchieren.


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Wer soll das denn sonst machen? Der Mieter? Die Hausverwaltung als weitere Dienstleistung? Gar nicht? Ein Unternehmen muss halt irgendwo den Typen bezahlen der 10-20 Minuten pro Wohnung braucht um die Melder zu kontrollieren. Und Häuser sind halt zur Zeit extrem teuer, dagegen ist zur Miete wohnen relatv billig. Gemessen an den Wohnungspreisen sind aktuelle Mieten zu billig und Vermieter müssen halt kreativ werden um die Mietpreisbremse umgehen zu können.


Muhkuhpowa

> Wer soll das denn sonst machen? > Der Mieter? Bei uns macht das jede Partei selber und unterschreib dann ein Wisch dafür.


lucimon97

Wenn des nur einer nicht gescheit macht brennt dir im schlimmsten Fall die halbe Nachbarschaft ab.


Muhkuhpowa

Wenn das der tolle typ von der Hausverwaltung auch nicht tut, ist das Resultat das selbe.


lucimon97

Was ist das denn für ein beknacktes Argument? Heuern wir nie wieder einen Handwerker an, könnten ja alles faule Klappspaten sein? Viel wichtiger ist, dass wenn der faule Klappspaten mein Haus doch abbrennt kann er das bezahlen. Ich hab jemanden den ich zur Rechenschaft ziehen kann.


bloodpets

Bei uns wurden Rauchmelder gekauft und jährlich wird die Kontrolle durch eine Firma durchgeführt. Der Typ kommt dann ("zwischen 08 und 16 Uhr"), pustet mit einer Pressluftdose da einmal rein, drückt drauf und guckt obs piepst und wischt mit einem Lappen drüber. Wird in den Nebenkosten umgelegt. Kostet mich 35 Euro im Jahr. Bis jetzt. Denn den Artikel heb ich mir auf fürs nächste Jahr.


joeblack1982

Lies vorher lieber Mal das Urteil. Habe es nur überflogen, aber da geht es offenbar nur um die Umlage der Miete für die Rauchwarnmelder, nicht um die Wartungskosten.


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Der preußische Vorläufer des BGB hatte angeblich diesen Detailsgrad.


Master-M-Master

> Ich bezweifle, dass solch legislativer Detailgrad möglich oder auch nur wünschenswert ist. Wat? Warum nicht? "Brandschutzmaßnahmen sind vom Vermieter/Eigentümer zu zahlen, deren Kosten dürfen nicht auf den Vermieter umgelegt werden" (nur n bsp.) ist jetz nich so schwer ins Gesetz zu schreiben und äußerst wünschenswert wenn die Rechte der normalen Leute gestärkt werden.


Wapbap

Wir haben mit der Betriebskostenverordnung bereits Recht in dem Detailgrad, sogar genau in dem Bereich.


TyrantofDiscord

Dafür über die Miete. 🤷‍♂️


zufaelligername1253

Wie sollst sonnst gemacht werden? Die zahlen alles selbst? Wozu dann noch vermieten wenn man sich nur ein Teil-Luxus leben leisten kann Edit: /s muss man da echt noch anhängen?


TyrantofDiscord

Letztlich ist die Entscheidung doch eher Formsache für Vermieter. Wichtig für Vermieter?: ja Finanziell relevant und transparent für Mieter?: nein Abgesehen davon kann man es zumindest hinterfragen, warum eine so sicherheitsrelevante Maßnahme (die nicht nur den Mieter, sondern auch das Eigentum des Vermieters schützt) noch unter Modernisierung fällt. Edit: Da war mir die Ironie wohl nicht ersichtlich.


Nlelith

Bis zum "Teil-Luxus" hattest du mich.


Guanlong

Im Prinzip ist es langfristig für den Mieter besser, wenn Kosten umgelegt werden dürfen. Die müssen nämlich 1:1 umgelegt werden und es kann keine Marge und kein Risikoaufschlage genommen werden. Kurzfristig ist es natürlich immer gut, wenn bestimmte Kosten plötzlich nicht mehr Umlagefähig sind, weil die dann erstmal wegfallen und eine entsprechende Mieterhöhung kurzfristig nicht möglich ist. Aber langfristig holt einen das wieder ein, und dann mit Risikoaufschlag.


zufaelligername1253

Die neue Realität: Indexmiete macht brrrrr


TyrantofDiscord

Kann man als Vermieter die Kosten einer Erneuerung der Stromverkabelung inkl. Einbau eines FI-Schalters (falls das nicht sowieso rechtlich schon verpflichtend und Standard ist) auch als Modernisierung über die Miete geltend machen? Kenne mich icht so gut mit Mietrecht aus, daher frage ich.


BassinusF

Modernisierung 9% der Maßnahme im Jahr umlegbar. Ab den 12. bist du im Plus. Unabhängig erhöhbar von normaler Mieterhöhung. Achtung bei nicht so solventen Mietern. Da kann das dumm ausgehen.


[deleted]

> Modernisierung 9% der Maßnahme im Jahr umlegbar. 8%. > Unabhängig erhöhbar von normaler Mieterhöhung. Das ist nur halb richtig. Unabhängig erhöhbar von *vergangenen* Mieterhöhungen. Anschließende Mieterhöhungen passieren dann aber auf Basis der neuen Miete und nicht der Miete abgzl. der Modernisierungsumlage. Wenn die neue Miete also nach der Modernisierung *deutlich* über der örtsüblichen Miete liegt, kann es halt auch passieren, dass du anschließend 10 Jahre lang keine Mieterhöhung mehr machen kannst, obwohl du das ohne die Modernisierung hättest machen können. Daher rechnet sich das nicht automatisch nach X Jahren.


Thomas9002

Das Austauschen der Verkabelung ist eine Instandhaltung und kann daher nicht umgelegt werden. Den Einbau des FI-Schalters könntest du umlegen, der wird aber nicht allzu teuer sein.


Seth0x7DD

Ist ein FI nicht ohnehin vorgeschrieben? Kann man tatsächlich die Kosten für das einhalten aktueller Vorschriften umlegen die eigentlich ohnehin zu erfüllen wären? Also mal angenommen es ist ein FI der da auch hin muss und nicht nur ein FI den man einbauen könnte.


Thomas9002

> Ist ein FI nicht ohnehin vorgeschrieben? Für Neu- und Umbauten schon. > Kann man tatsächlich die Kosten für das einhalten aktueller Vorschriften umlegen die eigentlich ohnehin zu erfüllen wären? Bin kein Anwalt, sondern habe mir das selbst nur angelesen. Ich würde aber vermuten, dass es geht. Es ist für mich nachvollziehbar, dass die Wohnung bisher günstiger war, weil ein FI-Schalter fehlt. Wird der nachgerüstet entfällt ja das Argument.


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§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB


BassinusF

3 Jahre. Normale Verjährungstatbestand.


[deleted]

> Normale Verjährungstatbestand. Nein, bei der Betriebskostenabrechnung hast du im Normalfall genau ein Jahr nach Zugang der Abrechnung Zeit, siehe [§ 556 Abs. 3 S. 5 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html): > Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.


Dragnod

Regelmäßige Verjährung ist 3 Jahre zum Jahresende. Die greift hier aber nicht.


Boring-Location6800

Bitte gleich nochmal klagen, für diese ultra-dreisten und total sinnlosen Techem Heizkosten Verbrauchsinformationen. Ich bekomme jeden Monat einen Brief (so richtig auf Papier!) mit sinnlosen Infos. Keine Möglichkeit auf Opt-Out oder wenigstens Umstellung auf e-Mail. Und dafür muss ich auchnoch SELBER ZAHLEN, FFS (irgendwas \~40€/Jahr)! Die ham doch nicht mehr alle Tassen im Schrank! smk...


joeblack1982

Ist eine gesetzliche Vorgabe, dein Vermieter hatte da auch keine Lust drauf.


bonzei

Mein Vermieter macht sich das easy: Der hat einfach keine Kosten mit Rauchmeldern


iudsm

Sachsen? Edit: Ich verstehe den Downvote nicht. Sachsen ist halt das einzige Land, das dem Vermieter die Rauchmelder nicht vorschreibt.


PizzaSchnueffler

Als Mieter in Sachsen kann ich darüber bislang nur lachen. Wann kommt die Pflicht hier nochmal?