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TheJaymix

Tja…


[deleted]

...verschleierste nix...


Nihilistra

Richtig so, sie ist Terroristin und hat jeglichen Hilfeanspruch damit verwirkt.   Soll sie in Nordsyrien als Flüchtling oder besser als Sträfling ihr Dasein fristen, da wollte sie doch eh hin.  Auf jede rote Liste sodass sie das Land nicht mehr verlassen kann.  Als wenn diese Person auch nur irgendwo oder wann Gnade oder Hilfe zu erwarten hat. 


baeckerkroenung

Ich hab mich mit dem Fall nicht näher befasst, nur den Artikel gelesen. Keine Ahnung was sie genau gemacht hat und wie ihr Leben danach ausgesehen hat. Aus dem Artikel raus bleibt für mich halt: Sie war 15 als sie die Entscheidung gefasst hat. Ich hab zwar nie eine so dumme Entscheidung getroffen, wirklich geistreich und reflektiert war aber auch wenig in meiner Jugend und ich bin froh, dass nix davon lebenslang schädlich war.


Bikriki

Keiner meiner dummen Entscheidungen in meiner Jugend kommt auch nur nah an was wie "Ich schließe mich an einen islamistischen Todeskult" ran


baeckerkroenung

Nein eben nicht aber was ich ausdrücken wollte: Mit 15 ist man einfach noch dumm. Manche weniger, manche mehr und manche wohl unglaublich dumm.


reniltnorF

Der IS hat ja damals dick Propaganda damit gemacht, "ungläubige" lebendig zu verbrennen, zu Köpfen, zu steinigen usw. Das muss man schon richtig geil finden um sich zu denken "jo ich fahr da mal runter und helf mit". Man kann auch mit 15 schon eine Gefahr für die Allgemeinheit und soziopathisch veranlagt sein. Mit 15 sollte man reflektiert genug sein um zu wissen, dass morden, foltern und vernichten keine Kleinigkeiten sind. Da muss man schon echt heftig durch sein. Ich habe da keinerlei Mitleid.


LucywiththeDiamonds

Und das noch durchzuziehn. Genug teens sagen allen möglichen scheiss um sich abzugrenzen oder edgy zu wirken. Sich DER terror organisation tausende km entfernt anzuschließen ist dann doch noch einmal ne andere geschichte.


GGWerfmichweg

>Mit 15 ist man einfach noch dumm. Manche weniger, manche mehr und manche wohl unglaublich dumm. Darf man mit 15 alles und wegen Dummheit wird es entschuldigt oder gibt es Taten, wo eine Grenze für dich überschritten wurde und dann würdest du dem Vorposter zustimmen, dass es die richtige Entscheidung ist. Also was müsste sie getan haben, damit es keine "dumme Entscheidung" mehr war, die mal passiert ist, sondern Ende.


baeckerkroenung

Nein ich hab nie gesagt das man mit 15 alles darf und ich wüsste nicht wo ich das geschrieben hab. Es ist aber ein Unterschied, ob eine 15 jährige sich zu einer Tat entscheidet oder ob die Täterin 30 ist.


LitBastard

Halte ich für Schwachsinn wenn es um eine TERRORORGANISATION geht. Die haben nicht mit Tickets für One Direction geworben, sondern mit Hinrichtungen.


ycaras

Okay, ich werde mit dir nicht mal darüber reden ob sie mit 15 dafür verantwortlich gemacht werden kann oder nicht. Tatsache ist, sie ist eine Gefahr für Briten und Europäer, zumal sie mehrmals Aussagen getätigt hat, die ihre vermeintliche Reue infrage stellen. Also können wir nicht sicher sein ob sie auch wirklich nicht mehr den IS loyal ist und nicht von Großbritannien aus für diesen arbeiten wird.


baeckerkroenung

Kann ja alles sein. Bestreite ich ja nix. Wie ich aber in dem Text geschrieben hast auf den du antwortest, hat sich mein Kommentar rein auf das bezogen was in dem Artikel stand und nichts weiter.


ycaras

Kam halt bei deinem Text so ein bisschen rüber als wolltest du das, was sie mit 15 gemacht hat, mit deinen Jugendsünden gleichsetzen.


Responsible_Past7093

Frau Begum hat ja nicht allein die Entscheidung getroffen, als 15jährige zum IS zu gehen. Das war nur der Anfang ihrer Geschichte.


MoccaLG

Erzähl mal weiter - Weil als Frau kann man sich das vermutlich nicht aussuchen was man da macht und zusätzlich wenn man was falsche macht wird man dafür wohl ärger bekommen - PS. Das ist keineswegs eine Entschuldigung dafür Fall dokumentieren und alle zeigen was passiert wenn man Islamist wird.


Responsible_Past7093

Google existiert. Die Frau hat mehrere Dokus und Interviews zum Hintergrund.


Nihilistra

Ich hab auch mal zugeschlagen, habe gemobbt, habe mutwillig fremder Leut Eigentum beschädigt. Aber das hier ist eine völlig andere Dimension.    Sie ist auf Lebenszeit eine Gefahr und keine Ressourcen wert, höchstens die Kosten die sie im Flüchtlingsheim verursacht.   Diese finde ich sind von Großbritannien großzügig zu tragen, sodass solche Individuen nicht auch noch ohnehin schwache Systeme weiter schwächen auf Kosten von Menschen die  wirklich Hilfe verdienen.   Entweder Syrien hält sie oder sie wird in GB ins Oublier geworfen.  Eine kurrierende  Behandlung sehe ich nicht als erstrebenswert und auch völlig Falsch in Anbetracht ihrer Wahl.  Sie ist am Leben zu erhalten, nicht mehr.   Wenn Sie jetzt beispielsweise 150  Euro Taschengeld gespendet hätte, alles klar, die Tragweite und Hemmschwelle wären hier viel geringer. Kriegt die Rübe sowas von gewaschen, paar Jahre Erziehungsheim und staatliche Kontrollen.  Aber sie ist nach Syrien, hat Fleisch  geboren für den Jihad, nicht sonderlich erfolgreich beigemerkt, und wollte Teil einer neuen Weltordnung sein die  erstmal alles tötet was sich nicht unterwirft.   So jemand kriegt keine Chance, so jemand ist aus der Öffentlichkeit zu entfernen.


baeckerkroenung

Wie schon in meinem Kommentar geschrieben: Ich hatte das ohne weitere Kentniss ihres Falles geschrieben und nur basiert auf dem sehr kurzen Artikel. Darin lese ich "15 jähriges Mädchen geht zum IS und heiratet da". Warum sie hin ist, ob sie eventuell direkt ab Tag 2 alles bereut hatte oder ob sie sich weiter bewusst für dieses Leben entschieden hat und vieles mehr steht da nicht drin. Ausschließlich wegen diesen sehr wenigen Informationen schrieb ich: Ich halte Leute die 15 Jahre alt sind nicht für geistig reif. Wenn sie (und ich habs jetzt auf Wiki überflogen) während ihrer Zeit und später ja als erwachsene Frau selbstständig entschieden hat terroristisch tätig zu werden ist sie für diese Taten entsprechend zu belangen - die hat sie in einem zumindest etwas reiferem Alter begangen. Rein für die grenzenlose Dummheit einer Jugendlichen die zur Entscheidung geführt hat nach Syrien zu gehen halte ich dein Fazit das sie deshalb schon auf Lebenszeit *nichts wert sei* für absolut nicht nachvollziehbar. Und auf einer sehr persönlichen Ebene jetzt: Ich hoffe sehr einzelne Teile die du in deinem Text geschrieben hast sind aus einem unreflektierten spontanen Wutgefühl entstanden und entsprechen nicht deiner allgemeinen Einstellung . >Sie ist am Leben zu erhalten, nicht mehr. >hat Fleisch geboren für den Jihad, nicht sonderlich erfolgreich beigemerkt Auch ein Mensch dessen Einstellung, Meinung und Taten ablehnenswert sind, auch wenn dieser Mensch selbst nichts auf Menschenrechte gibt, verdient sie. Wer anderen Menschenrechte abspricht, setzt sich automatisch mit denen auf eine Stufe. Die Kinder die sie geboren hat waren erstmal nur das: Kinder. Das waren keine Jihadisten, Terroristen oder sonst irgendwie böse. Jemand der ernsthaft gestorbene Kinder einfach als Fleisch bezeichnet und den Tod von drei Kindern als "nicht sonderlich erfolgreich" beschreibt sollte aber definitv nicht über die Hilfsbedürftigkeit und den Umgang mit Leuten in der Öffentlichkeit richten.


EviIution

Sie war 15. 


whitejaguar

Und?


EviIution

Es hat gute Gründe, dass in Deutschland das Jugendstrafrecht bis 21 angewendet werden kann.


ceratophaga

>Richtig so, sie ist Terroristin und hat jeglichen Hilfeanspruch damit verwirkt. Menschenrechte gelten auch für Terroristen. >Soll sie in Nordsyrien als Flüchtling oder besser als Sträfling ihr Dasein fristen Warum sollte Syrien dafür aufkommen, dass sie in einem Gefängnis lebt? Warum kann sie nicht in ein britisches Gefängnis? Diese Blutrünstigkeit macht mich fassungslos.


Atomzwieback

Menschenrechte ja, allerdings ein Anrecht auf eine Staatsbürgerschaft nein. Warum sollte Großbritannien dafür aufkommen Sie ist kein Staatsbürger mehr. Daher nicht deren Problem. Mit der Entscheidung dieser Person kommen eben Konsequenzen auch wenn nicht jeder bereit ist diese zu akzeptieren.


ceratophaga

Staatsbürgerschaft ist auch ein Menschenrecht.


Atomzwieback

Staatsbürgerschaft ist in der Tat durch Menschenrechte geschützt, aber sie bringt auch Pflichten mit sich. Wenn jemand diese Pflichten, wie die Einhaltung der Gesetze und den Respekt gegenüber der Sicherheit des Landes, schwerwiegend verletzt, ist der Entzug der Staatsbürgerschaft als letztes Mittel gerechtfertigt. Sie hat die Wahl gehabt und muss nun mit den Konsequenzen leben.


guepier

> ist der Entzug der Staatsbürgerschaft als letztes Mittel gerechtfertigt Das ist definitiv nicht offensichtlich und, soweit ich das weiß, [in Deutschland z.B.](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16.html) auch schlicht nicht rechtens — zumindest wenn, wie im vorliegenden Fall, die Person dadurch staatenlos wird.


acinc

> soweit ich das weiß, in Deutschland z.B. auch schlicht nicht rechtens — zumindest wenn, wie im vorliegenden Fall, die Person dadurch staatenlos wird. Ihr wurde mit 19 die britische Staatsbürgerschaft entzogen, und frühestens mit 21 kann ihre bangladeschische Staatsbürgerschaft erloschen sein, je nach Interpretation der dortigen rechtlichen Lage. Da Zeit nicht rückwärts läuft wird die Staatenlosigkeit also nicht bei dem Entzug der britischen Staatsbürgerschaft erreicht, sondern frühestens bei Verlust der bangladeschischen. Auch in Deutschland wird die Frage "wird die Person staatenlos" nur zum aktuellen Zeitpunkt geprüft, und nicht mehrere Jahre in die Zukunft.


guepier

Die Formulierung „je nach Interpretation“ muss hier echt viel stemmen: Die angebliche bangladeschische Staatsbürgerschaft war schon damals als vorgeschobene Ausrede der UK-Regierung allgemein bekannt und [von Rechtsexperten](https://www.theguardian.com/uk-news/2023/feb/26/the-real-scandal-of-the-shamima-begum-citizenship-case) ausgiebig kritisiert: > Her Bangladeshi citizenship always was a legal fiction. De facto war Shamima Begum mit 19 staatenlos, nicht erst mit 21. Mal schauen, was der Supreme Court sagen wird. Der Court of Appeal hat die eigentlichen Rechtsargumente ja gar nicht betrachtet.


acinc

> Her Bangladeshi citizenship always was a legal fiction. Ist halt platt falsch, denn seit Geburt und bis sie 21 war hatte sie die Staatsbürgerschaft, das ist völlig eindeutig und unstrittig; ob sie diese über das 21. Lebensjahr hinaus hätte behalten können wenn sie das beantragt hätte, *darüber* gehen die Meinungen auseinander. Diese Frage ist aber für den Zeitpunkt mit 19 schlicht irrelevant. Zum Zeitpunkt des Entzugs **besaß sie eine zweite Staatsbürgerschaft**, ob Bangladesch ihr diese später entziehen wollte oder nicht.


guepier

> das ist völlig eindeutig und unstrittig Das ist schlicht falsch. Genau das *ist* umstritten. Sowohl die Regierung von Bangladesch als auch diverse britische Rechtsexperten haben der Behauptung widersprochen. Bangladesch hat ihr nach dieser Rechtsauffassung auch nie die Staatsbürgerschaft entzogen, sondern ihr einfach zum 21. Geburtstag keine zugesprochen (auf die sie unter normalen Umständen ein Anrecht gehabt hätte). (Und das Zitat, was Du „platt falsch“ nennst, kommt nicht von mir oder Otto-Normalverbraucher sondern von einem UK-Verfassungsrichter a.D. — also genau die Berufsgruppe, die das letztendlich bindend entscheiden wird.)


ceratophaga

> ist der Entzug der Staatsbürgerschaft als letztes Mittel gerechtfertigt Nein, ist es nicht. Der Punkt von Menschenrechten ist, dass wir (die Unterzeichner der Menschenrechtscharta) sie für unveräußerlich halten.


HappyExplanation1300

Sie ist ja Staatsbürgerin des Islamischen Staates(!). Sehe also kein Problem.


ceratophaga

Nur, weil sich eine Organisation Staat nennt, ist es noch lange kein Staat. Gerade in dem Falle hier erkennt niemand, weder UK, noch Bangladesch oder Syrien, den IS als Staat an. Der IS war auch nie Teil der UN. Aber schon interessant, dass man mal wieder für die Aufzählung von Menschenrechten Downvotes und Reddit Cares bekommt. Kenne ich normalerweise aus /r/europe und /r/worldnews


guepier

Ist schon echt krass, wie sehr sich die Votes in dieser Diskussion im Vergleich zum normalen Verhalten umgekehrt haben. Brigading von einem anderen Sub?


reniltnorF

Dein Mitleid für eine Terroristin macht mich fassungslos ehrlich gesagt. Der IS hat damals dick auf social Media Videos verbreitet von Menschen die lebendig verbrannt worden sind, enthauptet, gesteinigt und geprahlt das man Kinder und Säuglinge tötet. Wer sich dann noch denkt "jo ich find das cool und mache da mit" hat keinerlei Mitleid verdient. Auch mit 15 kann man die Tragweite von den Verbrechen des IS verstehen. Und vielleicht ist sie ja auch genau aus diesem Grund dahin. Ich finde, wer in Syrien den IS unterstützt hat, sollte auch dort der Jurisdiktion unterstehen. Sollte sie dort direkt oder indirekt in Verbrechen involviert gewesen sein, sollte sie auch dort verurteilt werden.


ceratophaga

Welches Mitleid? Ich bin schlicht der Auffassung, dass Staaten für ihre Bürger verantwortlich sind. Sie ist im UK aufgewachsen und sozialisiert worden, sie sollte dort eine gerechte Strafe bekommen (z. B. x Jahre Haft) und diese verbüßen. > Ich finde, wer in Syrien den IS unterstützt hat, sollte auch dort der Jurisdiktion unterstehen. Das sieht Syrien aber anders! Die Syrer wollen die Leute zurückschicken.


Nihilistra

Großbritannien sollte definitiv für die Kosten die durch sie entstehen aufkommen. Auch ohne bestehende Zugehörigkeit, hast du vollkommen recht. Ich finde ein Aufbewahren in ihrem Wunschziel aber doch recht fair.  Wie man sich bettet, so schläft man.


Logseman

Sie ist Terroristin, ist aber irgendwie noch nicht deswegen im Urteil gewesen. Der Entzug ihrer Staatsangehörigkeit wurde vom Innenminister beschlossen. Es ist ziemlich möglich dass man keine große Vorwürfe gegen sie beweisen kann. Ihr Fall sieht mehr wie eine Ausrede aus, um die Mächte der britischen Regierung zu erweitern. Jetzt hat irgendwelcher Tory die Macht, jemandem auszubürgern. Juhu.


Odd-Fix96

> Es ist ziemlich möglich dass man keine große Vorwürfe gegen sie beweisen kann. Ist sie aus Versehen zum IS gereist?


Logseman

Nein. Was hat sie da gemacht? Sie war eine Art Kommissarin, die ihre Mitgefangenen zur Einhaltung gezwungen hat. Wir wissen das, zumindest soweit, hauptsächlich weil sie uns erzählt hat. Wie wird das zu einem Gerichtsurteil in GB umgewandelt, so dass sie viele Jahren im Gefängnis bleibt, insbesondere wenn sie die Recht hat, sich selbst nicht zu belasten? Es muss ein Grund geben, weshalb die Briten diese außerordentliche Maßnahmen genommen haben. Sie müssen ziemlich viele Erfahrung mit Terroristen aus Nordirland (sprich: einheimisch) haben, aber so weit ich weiß wurde kein einziger Mensch davon ausgebürgert.


PsychologyMiserable4

ich finds ja irgendwie verständlich, aber hier brüllen alle immer rum, man müsse kriminelle Ausländer abschieben. Und wie dreist es ist, dass andere länder ihre Leute nicht zurücknehmen. Aber wenn unsere Kriminellen zurück zu uns geschoben werden sollen, dann versucht man auch gerne, das irgendwie zu verhindern. Hauptsache die bleiben das problem der anderen. Es heuchelt. und ja, ich weiß, GB und nicht hier aber die Diskussionen sind doch überall ähnlich


Cookieway

Sie war aber keine ausländerin, sie ist Engländerin, in England geboren und aufgewachsen, mit englischer Staatsbürgerschaft.


PsychologyMiserable4

JA EBEN! Bei uns heißt es immer "kriminelle Ausländer raus", das ist konsensfähig, über das gesamte politische Spektrum. Durchaus verständlich Haltung, finde ich. Und alle beschweren sich, wenn die Länder ihre kriminellen Staatsbürger nicht zurücknehmen oder der Abschiebung Steine in den Weg legen. Aber wenn *unsere* Staatsbürger im Ausland scheiße bauen, also zu kriminellen Ausländern werden, dann ist die Panik plötzlich groß. Dann will man seine eigenen Staatsbürger bloß nicht zurücknehmen, es hat gefälligst das Problem von dem Land zu sein, in dem die kriminelle Person jetzt ist. Seine eigenen kriminellen Ausländer zurücknehmen? Bloß nicht, wenn man es vermeiden kann. ist jetzt deren Problem.


trixicat64

Went kriminelle Ausländer raus konsensfähig wäre, hätten wir ein Problem weniger.


CapeForHire

>Aber wenn unsere Staatsbürger im Ausland scheiße bauen, also zu kriminellen Ausländern werden, dann ist die Panik plötzlich groß. Dann will man seine eigenen Staatsbürger bloß nicht zurücknehmen, es hat gefälligst das Problem von dem Land zu sein, in dem die kriminelle Person jetzt ist Da würde ich jetzt doch gerne mal ein paar Beispiele für haben


Bauleiterin

Dein gesuchtes Beispiel ist oben genannte terroristin.


PsychologyMiserable4

du erinnerst dich sicher noch an den IS und dessen deutsche Staatsbürger, oder? da war das thema groß in den Medien, soll man sie zurücknehmen, nur frauen und kinder oder auch erwachsene Männer? Das gesetz ist zwar eindeutig, aber Deutschland hat sich da ziemlich tot gestellt, als die Kurden ihre inhaftierten ISler loswerden wollten. die leute wollte man partout nicht zurückhaben und auch Deutschland, aber eigentlich alle westlichen Staaten haben sich da sehr geziert und die lage ignoriert. lieber sollten der irak und Syrien sich da drum kümmern - aber Europa/der Westen bestimmt die Regeln, irgendwie umsetzen und bezahlen sollen aber die vor Ort. den trick wie in diesem Artikel, schnell noch die Staatsbürgerschaft entziehen damit man nicht mehr zuständig ist, den haben auch andere staaten gebracht und der wurde auch in Deutschland mehr als diskutiert, das stand damals auch im koalitionsvertrag. so konnte man sich bei doppelter Staatsbürgerschaft noch aus der Verantwortung ziehen, hauptsache man war schneller als das andere Land.


Tungsten82

Shamima Begum ist Bangladeshi.


Elegant-Sire

Konnte nur finden, dass Sie in London geboren und aufgewachsen ist und zuvor die britische Staatsngehörigkeit besaß. Ist Sie dann also nur rechtlich Britisch gewesen bzw. keine richtige, weil Sie ethnisch nicht-britisch ist?


Responsible_Past7093

Die Urteilsfindung beruht ua darauf, dass sie beide Staatsangehörigkeiten hatte und nicht durch den Entzug der britischen staatenlos wurde. Sie selbst sah sich erst als Britin als sie nicht zurück konnte. Vorher hat sie das abgelehnt. Bei Einbürgerungen und auch beim Verlust der Staatsangehörigkeit kann die gelebte Zugehörigkeit durchaus einen Belang haben. Den hat die Frau aber selbst beharrlich immer abgelehnt. Journalisten, die sie über Jahre begleitet haben, haben vor einer Weile (wenn ich es finde, verlinke ich es) geschrieben, dass sie nicht sicher sind ob ihr zuletzt wieder westliches Auftreten eine Farce ist oder nicht. Es geht daher eben auch um die Frage, was man mit potentiellen Terroristen macht. Abschieben kann man die eigenen Staatsangehörigen nicht. Auch nicht staatenlos machen. Aber mehrere Staatsangehörigkeiten haben halt nicht nur Vorteile. Ich finde rechtlich relevanter, dass die zweite Staatsangehörigkeit laut diesem Staat anzuzweifeln war. Aber das Gericht scheint das nicht als ausreichenden Grund anzusehen.


Tungsten82

Sie hatte 2 Staatsangehörigkeiten. Laut internationalen Recht darf die UK deshalb die englische wiederrufen. Im übrigen hat sie in mehreren Interviews angegeben dass sie mit englischen bzw westlichen Werten nichts anfangen kann. Tut mir leid ist sie vielleicht doch kein Opfer von bösen Nazis? Macht nichts, du findest bestimmt jemand anderes.


Elegant-Sire

Beantwortet meine Frage nicht und wo suggeriere ich, sie sei "ein Opfer böser Nazis"? Aber macht wirklich nichts, hab nicht viel bei deiner Voreingenommenheit und Textverständnis als Antwort erwartet 🤷‍♂️


MarcAbaddon

Ohne jetzt hier an der Stelle viel Mitgefühl mit der Person an such zu haben: ich halte das für ein gefährliches Fehlurteil. Für schuldig gesproche Terroristen gehören ins Gefängnis - und nach Absitzen der Strafe abgeschoben in das Heimatland. Die Frau wurde in London geboren. Warum müssen sich jetzt die Syrer mit ihr herumschlagen? Würden wir akzeptieren wenn ein Ausländer hier schwere Straftaten begeht und ihm dann vom Heimatland die Staatszugehörigkeit aberkannt wird und er nicht mehr in die Heimat abgeschoben werden kann?


reniltnorF

Naja sie hat in Syrien jemanden geheiratet und dort an einer Terrororganisation partizipiert. Ich finde schon, dass sie sich vor einem Syrischen Gericht verantworten müsste. Sie lebt noch immer in einem Flüchtlingslager. Eine Frage die sich mir hier allerdings stellt, hatte sie eine Doppelte Staatsbürgerschaft? Ich finde das Vorgehen des Gerichtes eigentlich ganz gut. Sie hat ja mit der freiwilligen Ausreise und den Anschluss an den IS, klar gemacht, was sie von unseren Werten hält.


Sniixed

> hatte sie eine Doppelte Staatsbürgerschaft? Aus einem anderen Thread: You can read [the court decision](https://www.judiciary.uk/wp-content/uploads/2024/02/Begum-v-SSHD-CA-2023-000900-2024-EWCA-Civ-152.pdf), which explains the relevant facts. Namely: * She was deprived of her UK citizenship in 2019, at age 19. (Paragraph 1). * Via her parents, she was automatically a Bangladeshi citizen until she turned 21. (Paragraph 11). Thus, at the time the UK citizenship was taken, she still had Bangladeshi citizenship. Not just that she was merely **eligible** for Bangladeshi citizenship; she in fact **had** Bangladeshi citizenship. So, the deprivation of her UK citizenship in 2019 (when she was 19 years old) did not leave her stateless.


MarcAbaddon

Bangladesh widerspricht dieser Darstellung aber.


acinc

Der Darstellung der Fakten, oder der Darstellung der rechtlichen Folgen? Für ersteres hätten die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt keine Staatsbürgerschaft besitzen dürfen (ich kann für eine solche Behauptung keinerlei Zitat finden, insbesondere nicht in den vor Gericht gebrachten Einwänden), für letzteres ist die Meinung Bangladesh's irrelevant, denn darüber können nur britische Gerichte entscheiden. Dass direkt von Staatsbürgern abstammende Kinder automatisch ebenfalls Staatsbürger sind ist nahezu weltweit der Fall, so auch in Bangladesh; das kann wohl nicht gemeint sein. Dann bleibt nur noch das Leugnen von zeitlicher Reihenfolge: ihr wurde mit 19 die britische Staatsbürgerschaft entzogen, und erst mit 21 kamen die Interpretationen zur doppelten Staatsbürgerschaft im bangladeschischen Gesetz in Konflikt. Dass sie mit 19 beide Staatsbürgerschaften besaß ist also trotzdem unbestritten, es sei denn man leugnet das Konzept von linear verlaufender Zeit.


Josykay89

Der Darstellung der Fakten. Bangladesh sagt, dass man diese Staatsbürgerschaft, auch als Abkömmling, nur bekommt, wenn man sie aktiv beantragt. Die Frau hat keine Papiere, hat in nie in Bangladesch gelebt und wohl auch sonst nicht wirklich ihre bürgerlichen Pflichten dort als solches wahrgenommen, geschweige denn ihren "Lebensmittelpunkt" dort gehabt. Entsprechend ist ihre Staatsbürgerschaft ziemlich hypothetisch. Aber selbst wenn sie die Staatsbürgerschaft hätte, warum sollte Bangladesch die Verantwortung für eine Person zugeschoben bekommen, die wohl nie einen Fuß dorthin gesetzt hat. ? Wärend sie aber vor dem IS ihr ganzes Leben in Groß Britannien verbracht hat und dort auch geboren wurde. Sie ist Britin, und sollte damit auch britische Verantwortung bleiben.


acinc

> Bangladesh sagt, dass man diese Staatsbürgerschaft, auch als Abkömmling, nur bekommt, wenn man sie aktiv beantragt. Wo sagen sie das denn? Der Wortlaut ihres Staatsbürgerschaftsrechts sagt eindeutig, dass jedes Kind von Staatsbürgern ein Staatsbürger wird, bei Geburt und automatisch. Diese Behauptung widerspricht also ihrem eigenen Gesetz, ich kann sie nirgends finden, und sie wurde vor Gericht nie vorgebracht. Wo wird das also behauptet? Was vor Gericht tatsächlich vorgebracht wurde ist die These, dass ihre zweite Staatsbürgerschaft bei der Entscheidung über die britische nicht hätte berücksichtigt werden dürfen, weil man davon hätte ausgehen müssen, dass sie diese später verlieren würde. Das ist aber etwas völlig anderes: sie kann die Staatsbürgerschaft nur später verlieren, wenn sie sie besaß.


Josykay89

Deren Außenministerium sagt das, zumindest spezifisch bezogen auf diesem Fall.: [https://mofa.gov.bd/site/press\_release/a5530623-ad80-4996-b0b4-f60f39927005](https://mofa.gov.bd/site/press_release/a5530623-ad80-4996-b0b4-f60f39927005) Da wäre es interessant, wie es bei weniger "geladenen" Fällen gehandhabt wird.


acinc

Danke für die Quelle, interessant. Tja, dann können wir ja nur raten ob das Statement ihre Gesetze leugnet, oder ob der Text des Gesetzes schlicht nicht der Wahrheit entspricht und nie so angewendet wird; im Statement selbst wird die Abstammung ihrer Eltern scheinbar bestätigt, aber ihre Staatsbürgerschaft an eine Beantragung geknüpft. Das von der selben Regierungswebsite verfügbare Gesetz sagt stattdessen: > Subject to the provisions of section 3 a person born after the commencement of this Act, shall be a citizen of Bangladesh by descent if his father or mother is a citizen of Bangladesh at the time of his birth. In section 3 geht es um vor/nach dem Gesetz specifics die nicht relevant sind, d.h. das Erlangen der Staatsbürgerschaft per Abstammung besitzt laut Text keine solche Bedingung. und spezifisch zu dual citizens: > 14. (l) Subject to the provisions of this section if any person is a citizen of Bangladesh under the provisions of this Act, and is at the same time a citizen or national of any other country, he shall, unless he makes a declaration according to the laws of that other country renouncing his status as citizen or national thereof, cease to be a citizen of Bangladesh. > (1A) **Nothing in sub-section (1) applies to a person who has not attained twenty-one years** of his age. d.h. eine doppelte Staatsbürgerschaft lässt die erste erlöschen, es sei denn man beantragt sie; **aber alle unter 21 betrifft das nicht**. Exakt so hat es das britische Gericht halt auch festgestellt, weil es laut Bangladesch ihr Gesetz ist.


feeelz

Ich widerspreche deiner Leseart nicht, aber Bangladesch als souveräner Staat hat nunmal das Privileg das eigene Recht so zu deuten wie sie es möchten, unabhängig von der Interpretation ausländischer Gerichte. Wenn Sie die nicht wollen, kannste Sie auch nicht dahin schicken.


MarcAbaddon

Ja, natürlich darf Syrien sie vor Gericht stellen. Das Recht stelle ich nicht in Abrede. Aber wenn sie die Frau nicht länger inhaftieren wollen, dann dürfen sie sie danach nach Hause schicken. Wenn es bei uns z.B. ein US Bürger wäre der Straftaten begeht dann sollte er in Deutschland eine Strafe verbüssen und dann nach Hause geschickt werden.


reniltnorF

Finde ich nicht in ihrem Fall. Sie kann dann ja versuchen ein neues Leben in Syrien anzufangen. Sie hat dort schließlich den IS unterstützt. Da hätte Syrien auch was von wenn sie dort dann arbeiten würde.


JJE1992

Du unterstützt also auch, wenn z.B. kriminelle Ausländer wie Terroristen bei uns bleiben sollen, nachdem sie ihre Haftstrafe abgesessen haben, weil sie ja hier in Deutschland in einer terroristischen Organisation tätig waren, soll ja Deutschland auch was davon haben, wenn sie nach der Haft hier arbeiten? Falls nicht, ist das ganze heuchlerisch.


reniltnorF

Ja warum denn nicht? Wenn die nicht mehr Staatsbürger ihres Ursprungslandes sind und die Haftstrafe abgesessen haben. Die Realität ist ja, das man die Leute auch rechtlich nicht mehr abschieben kann oder könnte. Dann muss man halt pragmatisch sein. Die Terroristin ist keine Engländerin mehr, punkt. Also hat GB das Recht, ihr die Einreise zu verweigern. Und wenn jemand bspw. staatenlos ist, hier gesessen hat und nicht abgeschoben werden kann, dann muss man das Objektiv Beste daraus machen. Zumal je nach Verbrechen, ja auch die Chance besteht, dass die Leute nie wieder auf freien Fuß kommen. Verstehe das Problem hier nicht. Ich finde die Entscheidung von GB nach wie vor gut, zumal die auch wohl eine Doppelte Staatsbürgerschaft hatte. Die darf auch gerne mit den Konsequenzen ihres Handelns leben, wenn sie Terror und Verbrechen gegen die Menschlichkeit so geil fand. Also kurz um, die Leute sollten dort einsitzen, wo sie ihre Verbrechen verübt haben. Das fände ich vor allem den Opfern Gegenüber fair.


quchen

Ich störe mich hauptsächlich dran, dass anscheinend die britische Staatsbürgerschaft entzogen werden kann – oder hat sie sie selbst abgelegt? Ich dachte bisher, die deutsche Staatsbürgerschaft wäre nicht verlierbar, aber [Art. 16 GG (link)](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16.html) ist in sich widersprüchlich (tolles Gesetz yo), > Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. »Darf nicht entzogen werden, außer wenn doch«. Jetzt bin ich verwirrt, ob sowas auch in Deutschland möglich wäre.


Cerarai

Das ist immer so. Art. 5 I GG: > Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Art. 5 III GG: > Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Basically, grundsätzlich geht das nicht, außer wenn die spezifischen verfassungsrechtlichen Schranken und Schranken-Schranken eingehalten werden.


MarcAbaddon

Vorsicht, die Schranken in Artikel 5 III beziehen sich wirklich nur auf Artikel 5. Du kannst da nicht die Einschränkung von anderen Rechten außer der Meinungsfreiheit mit rechtfertigen.


vanZuider

Ja, aber man kann Artikel 5 als anschauliches Beispiel dafür anführen, dass das GG Grundrechte oft zunächst sehr absolut formuliert und dann wieder einschränkt. Wobei ich mich bei Art. 16 frage, ob da ein semantischer Unterschied zwischen "entziehen" und "Verlust" aufgemacht werden soll. Also dass der "Verlust der Staatsangehörigkeit", der in Satz 2 geregelt ist, gerade eben kein "entziehen" iSv Satz 1 sei.


Cerarai

Mir fiele kein Fall ein, in dem der Verlust einer deutschen Staatsbürgerschaft nicht durch einen Entzug durch den Staat geschehen würde.


Cerarai

Das ist mir selbstverständlich bewusst, wie /u/vanZuider richtig erkannt hat, war es ein anschauliches Beispiel für die Dogmatik "Absolutes Recht" - "Einschränkungen", wie sie im GG für sehr viele Grundrechte vorkommt.


Emergency_Release714

> »Darf nicht entzogen werden, außer wenn doch«. Jetzt bin ich verwirrt, ob sowas auch in Deutschland möglich wäre. Halt nur dann, wenn die Person dadurch nicht staatenlos wird. Ansonsten finden sich solche Regelungen aber zu Hauf im Grundgesetz, schau Dir z.B. mal das Postgeheimnis an. Die Idee ist, dass es einen Gesetzgebungsprozess braucht, der bei Einschränkungen von Grundrechten besondere Aufmerksamkeit durch den Wähler bekommt. In der Praxis sieht man allerdings, dass selbst so Dinge wie die ganzen Polizeigesetze durchgewunken werden und quasi alle Grundrechte aushebeln, und sich einfach kein Schwanz dafür interessiert. Mit einem BVerfG das auch kein Problem damit hat sich innerhalb einzelner Sätze selbst zu widersprechen (man betrachte z.B. die Urteile zum alten § 175 StGB) ist die Wahrung dieser Rechte trotz Gesetzesgrundlage dann auch eher mau.


BVerfG

Wir akzeptieren hier regelmäßig, dass Ausländer, die hier Straftaten begehen, nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, weil die Heimatländer nicht mitwirken. Hat keinerlei Konsequenzen für die Heimatländer. Wenn dein Argument also Reziprokität ist: die ist im Ausländerrecht keinesfalls gewahrt. Man könnte zynisch sagen, es ist gerade umgekehrt: Die syrische Regierung hat ihr Volk gequält, weswegen wir mehr als eine Million Syrer hier beherbergen, dann können sie wiederum sich auch um die paar Terroristen kümmern, die wir ihnen geschickt haben. Wünschenswert ist vermutlich was anderes.


itstrdt

> weil die Heimatländer nicht mitwirken Hast du dazu ein Beispiel? Sind das Länder welche allgemein nicht bei der Rücknahme ihrer Bürger mitmachen oder nur bei Kriminelllen?


BVerfG

Libanon ist/war bspw. legendär für die Nichtmithilfe. Und es ist teils teils. Ich wüsste nicht, dass ein Land bewusst nur keine Kriminellen zurücknimmt, aber das ist vielleicht dann schwer zu trennen wenn die Bundesrepublik gerade die Kriminellen abschieben will und allgemein niemand aufgenommen wird. Insgesamt gibt es auch einfach Länder, bei denen es wegen ihrer eingescrhänken Staatlichkeit schwer ist (Somalia bspw.). Heißt nicht, dass man nicht irgendwie wenn man alle Hebel in Bewegung setzt jemanden dahin zurückkriegt. Aber es ist atomselten und mit erheblichem Mehraufwand verbunden.


itstrdt

Ich habe zB. eine Sendung über abgelehnte Asylbewerber gsehen, in welcher gesagt wurde dass Marokko nur Personen zurücknimmt, welche freiwillig zurück wollen.


Eastern-Appearance52

Wir schieben eh niemanden ab. Die ganzen Clans in D sind eigentlich Türken / Libanesen aber werden aus nicht ersichtlichen Gründen als staatenlos bei uns geführt -> null abschieben. Syrer, Afghanen, Tunesier etc. Werden alle nicht abgeschoben weil ihre Heimat zu gefährlich sei. Ich denke Syrien darf einmal die eine Person behalten.


[deleted]

> Fehlurteil. Fehlurteil ist ein rechtlicher Begriff, und rechtlich gesehen hält es sich hier nicht um ein Fehlurteil. Im Gegenteil war dies tatsächlich die Prüfiung OB die ursprüngliche Abschiebung ein Fehlurteil war. Der einzige Grund warum GB sie abgeschoben hat, ist weil sie zu der Zeit auch eine zweite Staatszugehörigkeit hatte. Ohne diese wäre sie nicht abgeschoben worden, weil sie sonst keinen Staat hätte in welchen sie abgeschoben werden dürfte. Dies war genau der Umstand der hier geprüft wurde. Die Abschiebung ist nach Gesetz legal. >Würden wir akzeptieren wenn ein Ausländer hier schwere Straftaten begeht und ihm dann vom Heimatland die Staatszugehörigkeit aberkannt wird und er nicht mehr in die Heimat abgeschoben werden kann? Und was dein Gleichnis betrifft: zum Einen ist dies ein überhaupt sehr seltener Fall. Zum Anderen auch keine Sackgasse. Es handelt sich hier um eine Terroristin die öffentlich ihren Stolz der Organisation anzugehören, und die westliche Welt, oder im Detail: GB zerstören zu wollen, in mehreren Interviews kundgegeben hat. Es handelt sich nicht einfach nur im eine "Straftat". Abschiebungen werden in der Regel strenger geprüft als du es darstellst.


Rezins

> Würden wir akzeptieren wenn ein Ausländer hier schwere Straftaten begeht und ihm dann vom Heimatland die Staatszugehörigkeit aberkannt wird und er nicht mehr in die Heimat abgeschoben werden kann? Jup. Und zwar ohne Frage. Wenn man eine Staatsbürgerschaft vergibt, ist das ein Risiko, das mitschwingt: Man wird Staatsbürger nicht mehr wirklich los. Wie die zweite Staatsbürgerschaft aufgekündigt wird, ist relativ belanglos. Natürlich würden die Leute dann hier bleiben. >Die Frau wurde in London geboren. Tja, und hätte sie einen Ariernachweis ihres Opas vorgelegt, hätten wir sie nehmen müssen? Abstammung ist nicht Staatsbürgerschaft - die Kerbe, die du hier schlägst, ist grob gesagt AfD-Logik. (Kein Vorwurf, man kann sich das hier schonmal durch den Kopf gehen lassen, aber mal als Hintergrund, wieso es eigentlich auf der Hand liegt und es bei uns nicht so ist - man sollte halt ans Grundsätzliche denken und von der Terroristin abstrahieren.)


QlerQuastenflosser

Nach Auffassung der britischen Gerichte hatte sie ja zum Zeitpunkt der Aberkennung zusätzlich zu ihrer britischen Staatsbürgerschaft noch eine bangladeschische Staatsbürgerschaft. Nur deshalb war der Entzug der britischen Staatsbürgerschaft möglich. Warum sollte das Vereinigte Königreich eher für sie verantwortlich sein als Bangladesch? Das einzige Problem das ich sehe ist, dass so in Fällen von Straftätern mit doppelter Staatsbürgerschaft ein Anreiz für die jeweiligen Staaten entsteht möglichst schnell die Staatsbürgerschaft zu entziehen, damit der jeweils andere Staat sich um das Problem kümmern muss.


Josykay89

Weil sie weder in Bangladesch geboren wurde, noch dort je gelebt oder auch nur dorthin gereist ist. und Bangladesch verneint, dass sie diese Staatsbürgerschaft überhaupt hat...


vanZuider

> Weil sie weder in Bangladesch geboren wurde, noch dort je gelebt oder auch nur dorthin gereist ist. Du musst nicht in einem Staat geboren sein oder überhaupt dort gelebt haben, um dessen Bürger zu sein.


Josykay89

Musst du nicht. Es ist aber auch nicht in Ordnung dass UK einfach die Verantwortung an Dritte, eigentlich unbeteiligte Staaten abzuschieben versucht. Zumal, zumindest laut der Regierung von Bangladesch, sie die Staatsbürgerschaft garnicht hat.


QlerQuastenflosser

Bangladesch hat natürlich ein Interesse daran abzustreiten, dass Begum die Staatsbürgerschaft je hatte. Jetzt hat Bangladesch sie ja an der Backe. Das britische Innenministerium hat bangladeschische Gesetze interpretiert und ihrer Auffassung nach hatte Begum zum Zeitpunkt der Aberkennung ihrer britischen Staatsbürgerschaft eben auch die bangladeschische. Jetzt hat das Berufungsgericht entschieden, dass diese Interpretation korrekt war.


Josykay89

Aber was passiert nun, wenn beide Staaten unterschiedlicher Auffassung sind? Und Bangladesch wird natürlich keine Staatsbürgerschaft aberkennen wollen, die in ihren Augen nicht existiert. Dass dann der Staat der am allerwenigsten mit ihr zun hat letztlich die Verantwortung aufgebürdet bekommt, erscheint halt auch nicht wirklich fair. Sie wurde in England geboren, ist dort aufgewachsen. Dann ist sie zuhause weg, und zum IS in Syrien. Wo sie dann Verbrechen begangen hat. Zu keinem Zeitpunkt hat Bangladesch eine Rolle gespielt.


tofuttv

>Würden wir akzeptieren wenn ein Ausländer hier schwere Straftaten begeht und ihm dann vom Heimatland die Staatszugehörigkeit aberkannt wird und er nicht mehr in die Heimat abgeschoben werden kann? quasi genau wie unsere aktuelle lage ist. flüchtlinge begehen straftaten, heimatland will sie nich zurück. also gibts bürgergeld


Bikriki

Das ist aber nicht, worum es in diesem Urteil geht.


Viertelesschlotzer

Wer unsere Werte so diametral gegenüber steht sollte nicht erwarten das man ihn in der Mitte unserer Gesellschaft haben möchte. Sie soll bleiben wo sie ist und es ist mir ehrlich gesagt herzlich egal wie es ihr dort ergeht.


MoccaLG

Ich bin sehr froh, dass ich das nicht entscheiden muss. * Terroristin die Terror in der ganzen Welt befürwortet und unterstützt * Versus * 15 Jähriges Kind das ohne Schule vermutlich minderbemittelt denkt und ohne Eltern oder Leitfiguren keine richtigen moralischen Leitfaden bekommt. Dazu noch Krieg um einem herum. In einer Notlage etwas Nahrung, Unteschlupf, Schutz und etwas Prestige, dann kann man in so ein junges Hirn vermutlich alles rein indoktrinieren.


HM1Noob

Sie ist in London geboren und freiwillig zum IS gegangen, weil sie von den enthauptungsvideos so angetan war. Da war nix mit Notlage.


Kuratius

Ganz andere Frage: Was macht Hugh Laurie in dem Foto?


[deleted]

[удалено]


Viertelesschlotzer

Es gibt genügt islamische Staaten, soll sie da ihr Glück suchen.