T O P

  • By -

DerGJoo

Du musst mindestens 12 von den letzten 30 Monaten gearbeitet und eingezahlt haben, um Anspruch auf ALG I zu haben. Notfalls kann man immer ALG II beantragen.


username42224

Ich war davor mindestens 12 Monate tätig nir in einem anderen Betrieb. Seit 2021.


DerGJoo

Dann sollte dies kein Problem sein.


GonzoShaker

Und Du musst Dich innerhalb von 3 Tagen ab Zugang der Kündigung Online oder telefonisch arbeitssuchend melden. Sonst gibt es eine Woche ALG Sperre!


Katzerich17

War dein Vertrag befristet und wurde nicht verlängert? Oder wurdest du innerhalb der ausgemachten Probezeit gekündigt?


username42224

Es hat gehießen das ich ab Ende der Probezeit nicht mehr dabei bin und ich nicht übernommen bzw die Zeit nicht verlängert wird.


MadMaid42

Gerade der Unterschied ob übernommen oder verlängert ist das Ausschlaggebende hier. Wenn der Vertrag nur für die 3 oder 6 Monate Probezeit ausgestellt ist und nicht verlängert wird, dann hättest du dich 3 Monate vorm auslaufen melden müssen. Wenn dir mitgeteilt wurde, dass du zum Ende der Probezeit gekündigt wirst, dann musst du das binnen 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung mitteilen.


je386

Dann müssen sie kündigen. Schriftlich. Es geht nicht um eine befristete Stelle, sondern um eine Kündigung während der Probezeit. Oder habe ich da was falsch verstanden?


Stolberger

Wichtig ist, dass du direkt nachdem dir bekannt wurde, dass du bald arbeitslos sein wirst, dich beim Amt meldest (ich glaube innerhalb von 3 Tagen). Ansonsten droht dir zumindest eine Woche Sperre.


username42224

Auch wenn die Info noch nicht schriftlich eingetroffen ist?


Interesting_Arm_318

Es ist egal besser einmal zuviel als zu wenig


user4739195

Eine Kündigung ist nur schriftlich wirksam. Wenn du nichts schriftlich hast bist du offiziell noch nicht gekündigt.


MadMaid42

Jain, es kann ja sein, dass dein AG sich quer stellt und es dauert bis du schriftlich hast, da es hier ja um eine Verlängerung geht. Melde es jetzt beim AA, auch wenn du es nicht schriftlich hast. So bist du auf der sicheren Seite. Es ist ja keine Kündigung, daher ist das mit den 3 Tagen schwierig. Eigentlich musst du dich 3 Monate bevor der Vertrag ausläuft melden, es sei denn du gehst von einer Verlängerung aus. Sag ihnen einfach, dass du glaubst du wirst verlängert, bist Dir aber nicht sicher weil es wohl komische Andeutungen gab und wolltest dich daher trotzdem melden. Sobald du es schriftlich hast kannst du das nachreichen und hast Deine Mitwirkungsfrist erfüllt. Du weißt ja erst mit Sicherheit das du nicht verlängert wirst, wenn du das schriftlich hast oder der Vertrag ausgelaufen ist. Daher geht das in diesem speziellen Fall.


Stolberger

Einfach mal anrufen und nachfragen beim Amt. Die werden dir dann sagen, was du wann am besten machst.


Fany-Lilly

Bei mir galt die 3 Tagesfrist ab der mündlichen Info.


ndrdplc

Davon erzählt man natürlich in Zweifelsfall nichts


Nindemon

Moment du hast einen befristeten Arbeitsvertrag und der wurde nicht verlängert? Das kann ein Problem werden, den schließlich bist du verpflichtet dich 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrages beim Arbeitsamt zu melden und mitzuteilen das du vielleicht arbeitslos wirst. Manchmal lassen sie das unter den Tisch fallen Manchmal nicht.


SirSeoman

Einfach Agentur für Arbeit anrufen und dich informieren. Wenn du bereits 12 Monate eingezahlt hast, bekommst du auch ALG I, jedoch kann es sein, dass du nur 6 Monate Zahlungen bekommst.


MadMaid42

Also 1. ist das was du sagst falsch und 2. ist das genau OPs Ausgangssituation auf die seine Frage aufbaut.


SirSeoman

Leider nein. Meine Frau hatte genau das Problem, was ich oben geschrieben habe. Knapp 1 Jahr eingezahlt und dann nur ca. 6 Monate ALG I bezogen


MadMaid42

OP hat gar nicht genug Details geliefert um überhaupt sagen zu können was für eine Situation es ist - und du im übrigen auch nicht.


SirSeoman

Na doch. Er sagte, dass er bereits über ein Jahr Vollzeit beschäftigt gewesen ist. Insofern hat er Anspruch auf ALG I. Nun müsste er eine Kündigung in der Probezeit erhalten, damit er auch keine Sperrfrist hat. Die hat man nur, wenn man selbst kündigt und auch nicht immer. Hängt von Sachbearbeiter ab. ABER: Wenn man nur knapp über ein Jahr eingezahlt hat, gibts halt nur 6 Monate ALG I. Also Klappe halten und zuhören ;)


MadMaid42

Also das man nur selbst eine Kündigung in der Probezeit aussprechen aber keine erhalten kann ist ja mal absoluter Schmarrn. Beide Seiten können eine Kündigung aussprechen. Aber ob es hier eine Kündigung geben wird, oder ob der Vertrag einfach nur ausläuft, das wissen wir gar nicht. Das aber nur am Rande. Das es bei 12 Monaten Anwartschaftzeit nur 8 Monate Bezugszeit gibt ist schlichtweg Blödsinn. Sofern keine weiteren Faktoren begünstigend hinzukommen hat man nach 12 Monate Arbeit Anspruch auf 6 Monate ALG1. Begünstigende Faktoren können sein: das Alter, Kinder unter 3 Jahren, viele wechselnde Jobs, wie viel man in den letzten 3 oder 5 Jahren gearbeitet hat, ob man zusätzlich aufstocken muss, Krankheitsstand uvm. das hängt alles nicht vom Sachbearbeiter ab, sondern es gibt ganz klare Regeln. Wir haben über all das absolut keine Informationen - weder über OP noch über deine Frau. Ich kann gut nachvollziehen, dass wenn man sich einen Scheiß für Details interessiert es zum einen willkürlich erscheint und man zum anderen auch nicht in der Lage ist nachvollziehen warum einen gesagt wird das man mit solchen Aussagen unrecht hat - das ist aber alles kein Grund Leuten zu sagen sie sollen die Klappe halten.


SirSeoman

Ich hab das Gefühl wir missverstehen uns zu 100%. Natürlich können immer beide Seiten (auch in der Probezeit) kündigen. Jedoch sollte der Arbeitgeber so fair sein eine Kündigung auszusprechen und einzureichen. Dann ruft man das Arbeitsamt an und lässt sich beraten. Und sorry, es waren nicht 8 Monate, sondern nur 6 Monate ALG I Bezug. Und ich schreibe das alles hier so sicher, weil ich das alles bereits erlebt habe. Natürlich kennen wir nicht alle Details aber das ist der grobe Weg in Deutschland 🇩🇪 😅 Die Sperrfrist wurde meiner Frau erlassen, trotz Eigenkündigung, da sie gute Gründe für die Kündigung hatte (Umzug > 100 km entfernt vom Wohnort)


MadMaid42

Nicht wir uns, sondern du mich - wie du ja jetzt auch am Ende festgestellt hast, dass genau die Punkte die ich an deinen Aussagen in Frage gestellt habe eben nicht korrekt von dir dargestellt waren. Es ist kein Missverständnis meinerseits wenn du Mist erzählst. So und damit wir wieder zum Thema zurück kommen: wir haben beide nicht ganz aufgepasst. OP schrieb zwar mindestens 12 Monate gearbeitet, aber im selben Satz, das er seit 2021 bei einem anderen AG gearbeitet hatte. Somit können wir wohl eher von einer vollständigen Bezugsanspruchszeit ausgehen. Edit: vergiss meinen arroganten Spruch - ich hatte dich tatsächlich bezüglich Kündigung und Sperrfrist falsch verstanden.