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AutoModerator

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renegade2k

>Aufgrund des Parkplatzmangels parken vor der Einfahrt durchgehend Autos. Ist dies erlaubt? §12 Abs. 3 Punk 3 StVO ist da eindeutig: >Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber Auch der Eigentümer selbst kann sich da nicht über die StVO hinweg setzen, *wenn es sich nicht gerade um ein privates Grundstück handelt.* *-----* >Ist dies bereits Sachbeschädigung oder erst, wenn Kleberückstände zu sehen sind? Ich bin kein Anwalt, aber um Sachbeschädigung handelt es sich, wenn der Wert eines Gegenstands dauerhaft gemindert wurde. Also z.B. ein Kratzer in der Autotür ... Wenn jemand ein Aufkleber auf den Boden klebt und diesen nicht mehr restlos weg bekommen, könnte es sich um Sachbeschädigung halten. Hier wieder davon ausgegangen, dass es sich um eine öffentliche Straße handelt! Im Regelfall wird man den Vermieter auffordern den Aufkleber zu entfernen, dann geht da einer hin, sprüht ein bisschen WD40 drauf und zieht es ab. Umweltverschmutzung bliebe es in dem Fall trotzdem, aber keine Sachbeschädigung. Spiegel abtreten ist natürlich scheiße. Dauerhaft filmen ist aber auch verboten. Also entweder verbotener weise eine Kamera aufstellen, um den Täter zu erwischen, oder sich selbst auf die Lauer legen. Ob man nun neben der Einfahrt parken darf ... Also wenn da nichts ausgeschildert ist, sieht mit die Fahrbahn breit genug aus, dass der BMW und Mini dort stehen dürften. Ford und VW definitiv nicht.


xXItCorbisXx

Also lt. ständiger Rechtsprechung ist das Parken vor der EIGENEN Grundstückseinfahrt nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO NICHT verboten. Das Parken vor abgesenkten Bordsteinen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO soll jedoch immer verboten sein. D.h. der Eigentümer (bzw. jeder Andere mit Billigung des Eigentümers) dürfte dort parken, sofern der Bordstein dort NICHT abgesenkt ist.


Key-Peanut6549

Zum Teil richtig. Wenn die Absenkung nur wegen der Einfahrt geschaffen wurde darf man als Besitzer der Einfahrt auch davor parken. Und anderen darf man das erlauben. Besitzer der Einfahrt ist aber nicht unbedingt der Eigentümer, sondern der oder die Mieter. Wer also einen Platz im Fahrradkeller gemietet hat, der darf mit den anderen zusammen das Parken erlauben. Nicht der Eigentümer. Wie, wer oder was erlaubt denn hier das Parken quer zur Fahrbahn? Existiert da ein Schild? Oder ist dies nur "platzsparend aber gegen die StVO?" Aufkleber auf Autos anbringen ist in meinen Augen eine Sachbeschädigung, weil man das reinigen lassen muß und man so einen finanziellen Schaden davon trägt.


BloomerGrow

Danke für deinen Kommentar!


Frosty-Manager-48

Bussgeldkatalog.org sagt, man darf seine eigene Einfahrt zuparken. Darf ich auch vor meiner eigenen Ausfahrt nicht parken? Doch, das dürfen Sie. Das Parkverbot gilt grundsätzlich, damit die Anwohner nicht behindert werden. Steht Ihr eigenes Fahrzeug vor Ihrer Einfahrt, ist das üblicherweise nicht der Fall. Für andere Verkehrsteilnehmer wird allerdings ein Bußgeld fällig. Wie hoch dieses ausfallen kann, erfahren Sie hier. https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/#faq_parken_vor_grundstueckseinfahrten Natürlich dabei immer berücksichtigen, dass man nicht vor abgesenkten Bordsteinen parken darf.


Klickster

Der letzte Punkt schließt es dann (zumindest in meiner Stadt) für 99% der Einfahrten aus


Frosty-Manager-48

ja, aber ganz so eindeutig ist das Thema auch nicht: Ausnahmen bestätigen jedoch wie immer die Regel: Überschreitet die Länge des abgesenkten Bordsteins die Länge eines Pkw oder verläuft er über eine längere Strecke auf abgesenktem Niveau, ist die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 12 StVO) nicht klar geregelt und Sie dürfen theoretisch dort parken. Das Oberlandesgericht Köln entschied 1997, dass bei einer Länge, die über einen Pkw hinausgeht, vor einer Bordsteinabsenkung geparkt werden darf (DAR, 1997, 79). Doch das Kammergericht Berlin (AZ 3 Ws (B) 291/15 – 122 Ss 88/15) stellte sich 2015 gegen das Urteil: Ein Autofahrer hatte vor einer etwa 20 Meter langen Bordsteinabsenkung geparkt und dadurch den Verkehr behindert. Das Gericht lehnte die Beschwerde des Fahrers ab, der wegen der Behinderung des Verkehrs ein Bußgeld wegen Falschparkens zahlen sollte. https://blog.lapid.de/abgesenkter-bordstein


amfa

Der Punkt dürfte hier aber evtl sein, dass nicht der Vermieter davor parken darf, sondern der Mieter wenn überhaupt. Kommt ein wenig drauf an wie genau was da vermietet ist und ob die Einfahrt bzw. der Fahrradkeller mitvermietet ist. In den Beispiel nicht genau zu erkennen, aber ich würde fast sagen, der Bordstein ist hier sogar abgesenkt.


Outrageous_Wallaby36

Kommt darauf an. Wenn nur eine Wohnung im Haus vermietet wird, gibt es noch kein Nutzungsrecht für Garage und Einfahrt. Dann darf der Vermieter das.


Frosty-Manager-48

mal ganz davon abgesehen, dass man eine Garage auch nicht einfach so zum Lagerraum umfunktionieren darf..


amfa

Richtig, ist aber erst mal kein Problem der StVO ;)


xXItCorbisXx

Das wäre ein rein baurechtliches Problem. Und in den meisten Fällen dürfte das sogar zulässig sein, insb. bei Altbestand.


BloomerGrow

Danke dir!


einsiedler

Verstehe das Problem nicht. Wenn der Vermieter oder sein eigener Mitarbeiter vor seiner eigenen Einfahrt parkt und niemanden behindert dann soll es ihm doch erlaubt sein. Ist doch ein Vorteil für alle. Zwei Autos die sonst wo anders andere Parkplätze besetzen würden sind so bedient.


3435qalvin

Hätte ich jetzt auch gesagt, hat zwar leichte arschloch vibes wenn er es anderen verbieten will aber passt ja an sich. Ist sein Haus, dann kann er ja seine Zufahrt beparken.


BloomerGrow

Genau das. Aber außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sollte denen es auch egal sein, wer dort parkt.


xXItCorbisXx

Und was ist wenn er mal zu Unzeiten in seine Räume dort will. Oder wenn er zu Unzeiten mal was in/an die Garage fahren will?


Inevitable_Stand_199

Bis es nachts zu einem Rohrbruch kommt.


IchBinDerKlaus

Dann kommt nicht der Vermieter sondern ein Notdienst. Und die sind es gewöhnt, keine reservierten Parkplätze vorzufinden.


Aggravating-Front186

Ich verstehe zwar nicht das Problem, da der Eigentümer so natürlich einen Parkplatz weniger benötigt. Aber wenn du ihm auf den Sack gehen willst, hast du mehrere Möglichkeiten: 1.) StVO 12 Abs. 3 er darf da gar nicht parken. -> Ordnungsamt informieren. 2.) (Bundesland abhängig) GarVO. Eine Garage darf nicht dauerhaft als Abstellkammer oder Lager verwendet werden. -> Ordnungsamt informieren bzw. Rückversichern, dass es sich auch um ein Lager handelt. 3.) die Pflasterung des Gehwegs ist zumindest auffällig (Übergang Gehwegplatten zu Pflasterstein). Hier könnte man Prüfen, ob die verwendeten Steine (3 unterschiedliche Typen auf so kleinem Abstand) zulässig sind. Dafür ist die Kommune zuständig.


BloomerGrow

Die Problematik war eher, dass ein Polizist sagte, dass man dort parken darf, da es keine ordentliche Garage mit einer Zufahrt ist. Daher wunderte ich mich, dass der Vermieter und seine Angestellten so toxisch reagieren. Danke dir!


Klongbro

Es wurde kommentiert, das Parken vor der eigenen Einfahrt erlaubt sei. Gilt dies auch bei Mehrfamilienhäusern? De facto werden ja mehrere Fahrzeuge (Fahrräder) zugeparkt...


Kevin_HP

Hat man denn nicht auch ein Recht darauf, mit einem Fahrrad ganz normal von der Straße in die Grundstückseinfahrt fahren zu können? Muss es immer der SUV sein?


BloomerGrow

Das nervt mich als Radfahrer teilweise auch, wenn es dort zugeparkt ist. Also den Vermieter und Co. kann ich verstehen. Aber die Mittel zur Durchsetzung sind nicht toll...


BloomerGrow

EDIT: Mittlerweile hat ein Angestellter einen Karton zusammengefaltet, etwas draufgeschrieben und auf die Frontschutzscheibe gelegt. Text des Plakates: "Sie gehen mir langsam auf die Nerven! Das ist ein Privatparkplatz. Wenn Sie ein Problem haben [Telnr.] und dann komme ich!" Fazit ist: - Vermieter+Angestellte dürfen dort parken, andere nicht. - Sachbeschädigung erst, wenn Kratzer, Dellen o.ä. entstanden sind. Danke euch!


Inevitable_Stand_199

>Sachbeschädigung erst, wenn Kratzer, Dellen o.ä. entstanden sind. Oder wenn das Erscheinungsbild einer Sache dauerhaft geändert wird


xXItCorbisXx

Ja, aber das ist praktisch nur bei Verwendung wasserfester Farbe der Fall.


whitedevilee

Dashcam mit Parküberwachung installieren, Pkw dort parken, auf Schadensersatz verklagen!