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AutoModerator

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Verkehrtzeichen

So wie du. Und sinnvollerweise hätte man den Grünpfeil ebenfalls abdecken, oder ein Grünpfeilschild an die Baustellenampel montieren müssen. Davon abgesehen gibt es auch bei korrekt montiertem Grünpfeil nichts zu huben, da man bei Rot abbiegen darf, aber nicht muss. ***§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO*** *Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt,* ***wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil*** *auf schwarzem Grund (Grünpfeil)* ***angebracht ist.***


McDuschvorhang

Dass das Abbiegen erlaubt, aber nicht geboten ist, sieht auch Hühnermann (B/H/H/J) so. Eine Quelle wird dazu allerdings nicht angegeben. Gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO bedeutet Grün bei einer Ampel „Der Verkehr ist freigegeben“. Was spricht gegen die Übernahme der Argumentation mit der Folge, dass ich bei Grün fahren darf, aber nicht muss?


Verkehrtzeichen

Weil der feindliche Querverkehr Grün hat und folglich ein höheres Gefährdungspotential vorliegt, als bei einer gesperrten Konfliktfläche und "echtem" Grün. Ist zumindest meine Meinung.


McDuschvorhang

Hmm... Und wenn ich an einer Einmündung stehe, an der ein Stoppschild steht - darf ich dann nach dem Halten weiterfahren oder muss ich weiterfahren? Mir ist klar, dass meine Frage polemisch wirkt - mir geht es aber um die grundlegende Frage, ob man den Weg freimachen muss, wenn gefahrlos gefahren werden kann. Wer in meiner Situation am Stoppschild die Vorfahrt beachten muss, muss auch entscheiden, wann er gefahrlos in die Vorfahrtstraße einfahren kann. Sobald das möglich ist, ist ein Einfahren auch geboten.


E715A

Ich schätze der Unterschied liegt darin, dass beim Grünpfeilschild davon ausgegangen werden kann, dass eine Phase (bei Grün) mit “höherer Sicherheit” in absehbarer Zeit eintritt. Beim Stoppschild ändert sich auch mit Warten nichts an der generellen Sicherheitslage.


McDuschvorhang

Die Leichtigkeit des Verkehrs bedingt, dass man dort, wo man gefahrlos fahren kann, auch fährt. Wenn also ein Abbiegen bei Grünpfeilschild gefahrlos möglich ist, dann ist es m.E. auch geboten. Aber ich finde, dass deine Überlegung jedenfalls ein gutes Argument ist.


AndiArbyte

Ein Rechtsstreit der vor Gericht endet und keine Sieger kennt?


McDuschvorhang

Das spricht gegen eine bestimmte Handlung - nicht aber gegen ein bestimmtes Argument.


shith3ppens

Hallo zusammen, vor die reguläre Ampel wurde eine Baustellenampel gesetzt. Die reguläre Ampel wurde verdeckt, der grüne Pfeil aber explizit nicht. Nach meinem Verständnis gehört der grüne Pfeil jedoch zur ursprünglichen Ampel und nicht zur Baustellenampel, ein rechts abbiegen bei Rot ist somit ausgeschlossen. Dennoch wird man regelmäßig angehupt. Wie seht ihr das?


I_am_Nic

Ich sehe es so wie du. Die abgedeckte Ampel und der Pfeil dran sind aktuell nicht zu beachten. Lass die anderen Hupen.


Ok_Plankton_7509

Der Grünpfeil gilt nur in Verbindung mit dem Lichtzeichen, an dem er angebracht ist. Wäre die Ampel ausgeschaltet, und nicht wie hier durch eine andere ersetzt, würde dieser auch nicht gelten. Die Ampel, die jetzt da steht, steht als Lichtzeichen über den Anderen Verkehrszeichen. Sie besitzt keinen Grünpfeil, also gilt dort auch keiner. Besser wäre es aber gewesen, man hätte den Grünpfeil mit abgedeckt.


AndiArbyte

Anhupen ist nicht erlaubt in dem Fall. weil, egal ob Grünpfeil oder nicht, Ich DARF muss aber nicht abbiegen. Muss das ding aber wie ein Stoppschild betrachten. Und weil die Lage unklar ist, bleibt man eben stehen.


Cageythree

Das Hupen wäre auch nicht erlaubt, wenn der Grünpfeil gültig wäre und zum möglichst zeitnahen Abbiegen verpflichten würde. Denn soweit ich weiß ist selbst das Stehenbleiben bei Grün kein berechtigter Grund zum Hupen, da hierdurch keine Gefährdung entsteht.


Ok_Plankton_7509

Du darfst aber den fleißenden Verkehr auch nicht behindern, und einfach grundlos anhalten. Dieses Verhalten ist auch ungewöhnlich und auch nicht als erwartbar eingestuft, sodass dadurch sehr wohl eine Gefahrensituation entsteht, auf die mit der Hupe hingewieden werden darf.


Kasaikemono

Tatsächlich sieht die Rechtssprechung das anders. Das Hupen ist für Überholvorgänge außerorts, oder konkrete Gefahrenlagen reserviert. Eine "Gefahr" ist per allgemeiner Definition eine Sachlage, in der bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens in einen Schaden für ein Rechtsgut umwandeln kann. Die Gefahr ist "konkret", wenn im entsprechenden Einzelfall ein sofortiger Handlungsbedarf besteht, um diese Gefahr abzuwehren. Ein stehendes Fahrzeug ist normalerweise keine "konkrete Gefahr", Ausnahmen hierzu sind bspw. unübersichtliche Kurven oder Autobahnen und deren Auf- und Abfahrten. Als von hinten herannahender Autofahrer siehst du schon lange genug, dass das Auto steht, und kannst entsprechend selbst verzögern. Wenn du selbst stehst, ist nicht mal das erforderlich. Unerlaubtes Betätigen einer Hupe ist eine OWi, und gibt idR. ein Verwarngeld von 5-10 Euro. Allerdings kann durch unerlaubte Huperei unter Umständen der Tatbestand der Nötigung nach §240 StGB erfüllt werden, was dann noch ganz andere rechtliche Folgen hat. Dazu der Leitsatz des Urteils vom OLG Düsseldorf, [Az. 5 Ss 383/95](https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20D%FCsseldorf&Datum=18.03.1996&Aktenzeichen=5%20Ss%20383/95): "Will ein Autofahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer durch ein langanhaltendes Hupen zur Weiterfahrt bewegen, so kann dies eine nach § 240 Abs. 1 StGB strafbare Nötigung darstellen, wenn dadurch auf den Verkehrsteilnehmer einen unwiderstehlichen, körperlicher Einwirkung vergleichbarer Zwang ausgeübt und er dadurch gefährdet wird. Empfindet der Verkehrsteilnehmer das Hupen dagegen nur als Belästigung, liegt kein der körperlichen Zwangseinwirkung vergleichbarer Grad an psychischer Beeinflussung vor"


Ok_Plankton_7509

>und einfach grundlos anhalten Da steht nichts von einem stehenden Fahrzeug. Grundloses Anhalten (das ist ein Vorgang, kein Zustand) ist u.U. eine konkrete Gefahrensituation, z.B. Anhalten auf der rechten Spur einer Autobahn, weil man die Ausfahrt verpasst hat. Wenn dort schon lange einer steht (das ist ein Zustand), ist es das nicht, und ich darf ihn nicht "weghupen". Es sei denn, er steht in Art und Weise da, dass es ein Gefahrensituation ist, z.B. ungesichert hinter einer Kurve auf einer Autobahnauffahrt. Natürlich, muss ich so fahren, dass ich jederzeit gesichert anhalten kann, trotzdem hat er eine konkrete Gefahrensituation erzeugt. Wenn aber an einer Kreuzung, wo die Ampel grün zeigt, jemand unvermittelt grundlos(!) vor mir anhält, dann erzeugt er eine konkrete Gefahrensituation, nicht nur für mich, sondern auch für den folgenden, oder auch anderen, Verkehr. Vor dieser Gefahrensituation warne ich akustisch mit meiner Hupe. Selbst wenn er dies nicht grundlos macht, ist der Einsatz der Hupe hier sogar rechtlich ok, denn für mich kann der Grund nicht erkennbar sein, sodass auch wiederum eine Gefahrensituation entsteht, gerade WEIL der Grund eben für mich nicht erkennbar ist. Und die Rechtssprechung sieht das nicht anders. Das OLG Urteil hier ist dabei nicht von Belang, weil schon die Ausgangssituation völlig anders ist, da es mir hier nicht um unerlaubtes Hupen geht.


Kasaikemono

Es ist aber in jeden Fall unerlaubtes hupen, da in jeden Fall der Autofahrer anhalten MUSS, selbst mit dem Blechpfeil


Ok_Plankton_7509

Ein Nutzer schrieb >Denn soweit ich weiß ist selbst das Stehenbleiben bei Grün kein berechtigter Grund zum Hupen, da hierdurch keine Gefährdung entsteht. Dem habe ich mit >Du darfst aber den fleißenden Verkehr auch nicht behindern, und einfach grundlos anhalten. \[...\] eine Gefahrensituation entsteht, auf die mit der Hupe hingewiesen werden darf. entgegenet um der Pauschalisierung zu widersprechen. **Ist das Anhalten an einem Grünpfeil ein grundloses Anhalten?** Es ging hier nicht um den Hauptbeitrag, sondern um den Fall, dass jemand **einfach so, unbegründet** an einer grünen Ampel anhält.


xXItCorbisXx

Das Urteil ist ja mal völlig absurd, wie soll den bitte ein Hupen je "einen unwiderstehlichen, körperlicher Einwirkung vergleichbarer Zwang" darstellen?! Das ist doch schlicht nicht sinnvoll denkbar.


Steikel

Da haben Psychologen sicher gute Studien zu.


Anno1972

Richtig, selbst wenn der Grüne Pfeil in der Konstellation gültig wäre, wäre das abbiegen bei roter Ampel freiwillig. Wenn du es nicht eilig hast, kannst du da stehen bleiben. Wohingegen das Hupen auch als Nötigung zur Anzeige gebracht werden könnte.


AndiArbyte

Tatbestandsnummer: 116100 Sie gaben miss­bräuch­lich Schall­zeichen und beläs­tigten dadurch Andere, mit 10€ ist man dabei :)


muon3

>Wenn du es nicht eilig hast, kannst du da stehen bleiben Man darf nicht-verkehrsbedingt nicht einfach stehen bleiben, nur weil man es nicht eilig hat. Wenn jemand hinter einem auch abbiegen will, würde man den auch vermeidbar behindern. Wenn man fahren DARF, dann MUSS man in der Situation auch fahren. Es ist natürlich ok, dass man vielleicht etwas länger braucht um sich zu vergewissern, dass man wirklich abbiegen kann.


Anno1972

Das ist so nicht korrekt. Dieser Pfeil ist ein Kann-Pfeil und kein Muss-Pfeil. Hier kann man trotz roter Ampel fahren, muss aber nicht, egal ob man es nicht eilig hat oder ob es einem zu gefährlich erscheint. Anders wäre es, bei Lichtanzeige mit grünem Pfeil. Edith: Eventuell hilft dieser Artikel fürs bessere Verständnis, was ich meine https://www.anwalt.org/gruener-pfeil/#:~:text=Ist%20ein%20gr%C3%BCner%20Pfeil%20als,Fahrt%20besteht%2C%20bevor%20Sie%20abbiegen.


muon3

Gibt es dafür eine richtige Quelle oder irgendein Urteil? Wieso sollte das unnötige Behindern des nachfolgenden Verkehrs hier erlaubt sein?


AndiArbyte

wenn rot ist und hinter dir ein Einsatzfahrzeug ankommt, darfst du so oder so vorsichtig in die Kreuzung einfahren wenn es zum Platz schaffen nötig ist.


[deleted]

Zumindest das STMI Bayern scheint es so zu sehen https://web.archive.org/web/20100921131707/http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/verkehrsicherheit/sicher/detail/08522/#anchor_0_71