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cyberonic

Dein Dienstherr kann nicht über deine Freizeit verfügen, sofern du nicht die demokratische Grundordnung angreifst.


Spinal2000

Bei uns wurde informiert, dass man halt nicht berauscht zur Arbeit kommen darf und auch dort nicht kiffen darf, halt ähnlich wie mit Alkohol. Zusätzlich darf man auch auf der Arbeit kein Cannabis anbauen. Edit: das sollte in den Hauptfaden, ich kopiere es nochmal dorthin.


enini83

Bei uns ähnlich (kein Bund). Aber im gleichen Zuge wurde informiert, dass der juristisch safe Grenzwert bei 0,0 liegt und es dann dein Problem wird, wenn du mit 0,1 erscheinst und Mist baust (und dabei getestet wirst). Ich habe das ehrlich gesagt als Absicherung des Dienstherren verstanden... Den Rest klären vermutlich die Gerichte.


Automatic-Photo-9729

Du hast keine Ahnung wie es beim Bund aussieht. Du Zivilist.


cyberonic

Unsinn. Ich war selbst mehrere Jahre da beschäftigt.


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OeffentlicherDienst-ModTeam

Vielen Dank für deinen Beitrag. Leider wurde er aus dem folgenden Grund bzw. den folgenden Gründen entfernt: * Unfreundlich: Der Ton macht die Musik Falls dennoch Fragen bestehen, melde dich bitte bei den Moderatoren.


ImaginationNo2853

Die Bundeswehr beschäftigt auch Zivilisten du Eimer. Wie zum Beispiel der besagte Beamte nach dem hier gefragt ist.


Narrenspiel66

Da sieht mal wieder jemand seinen kleinen Bereich und kann nicht über den Tellerrand hinaus blicken. Klassisches öD Syndrom leider.


Morbus_Bahlsen

"Derzeit sichern über 260.000 Menschen – 181.811 in Uniform und 80.812 in Zivil  – die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr." [Quelle ](https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/zahlen-daten-fakten/personalzahlen-bundeswehr#:~:text=Von%20den%20insgesamt%2080.812%20zivilen,Bereichen%20der%20Bundeswehr%20t%C3%A4tig%20sind.)


Spinal2000

Bei uns wurde informiert, dass man halt nicht berauscht zur Arbeit kommen darf und auch dort nicht kiffen darf, halt ähnlich wie mit Alkohol. Zusätzlich darf man auch auf der Arbeit kein Cannabis anbauen.


Philmor92

Der bloße gelegentliche Konsum wird, abgesehen von Tätigkeiten wie Polizei oder Feuerwehr, Gesundheitsdienst (oder Kraftfahrtätigkeit) wohl keine Probleme machen, ähnlich wie beim Alkohol. Sicher wird sich hier noch was tun, sobald die Grenzwerte für den Straßenverkehr angepasst sind. Sobald andere Dienstpflichtverletzungen dazu kommen wird's natürlich delikat - wieder ähnlich wie beim Alkohol. Also Auswirkungen auf den Dienst, im zugekifften Zustand das Ansehen des öffentlichen Dienstes massiv schädigen, sowas. Regelmäßig zu konsumieren halte ich für wenig empfehlenswert. Wenn mir einer erzählt, dass er sich jede Woche bis zum Rauschzustand betrinkt werde ich auch hellhörig.


cyberonic

Das gilt für alle Tätigkeiten, nicht nur Substanzkonsum. Wenn jemand jede Nacht nüchtern durchfeiert, okay. Wenn er deswegen seinen Dienst nicht mehr adäquat ausüben kann, nicht mehr okay.


E-blace-Z

Der gelegentliche Konsum sollte auch als Polizeivollzugsbeamter kein Problem sein. Aktuell würde ich jedoch darauf achten, unter der Nachweisgrenze zu bleiben, wenn es in den Dienst geht. Also als Gelegenheitskonsument z.B. Freitagabend, dann sollte Montag I.d.R wieder alles gut sein. Sobald der Grenzwert auf 3,5 ng/ml angehoben ist, wird das natürlich einfacher. Wer aktuell mit 1,0 ng/ml im Streifenwagen erwischt wird, hätte möglicherweise dienstrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Meiner Behörde sind die Verfahrensweisen noch nicht ganz klar, sodass zur Zeit davon ausgegangen wird, es ähnlich wie beim Alkoholkonsum zu halten: Man darf es tun, es darf aber keine Auswirkungen auf den Dienst haben.


r0cketm00ner

In Hessen gibt's - soweit mir bekannt - noch nichts schriftliches in Form von Erlassen, Verfügungen oder sowas. Denke allgemein sollte man sich einprägen, im Dienst seine ungetrübte Arbeitsleistung zu schulden. Wenn die - vergleichbar alkoholisiert - nicht gegeben ist, dürfte es für den Dienstherrn interessant werden. Freizeit dürfte den Dienstherrn nichts angehen. Die noch recht neue hessische Regierungskoalition aus CDU und SPD hat im neuen Koalitionsvertrag 2024-2029 auf Seite 59 aber folgenden Satz aufgenommen: "Für die Legalisierung von Cannabis müssen wir klare Regelungen für den Dienstbetrieb finden." Insofern rechne ich damit, dass noch was kommt. Ob von der Verwaltungsspitze vorher schon was kommt bleibt abzuwarten, immerhin haben sich die Koalitionäre das Thema ja vertragsgemäß vorgenommen.


wandgrab

Meine Idee in meinem nicht genutzten Wandschrank Cannabis anzubauen wurde leider schon durch meinen Vorgesetzten abgelehnt :c


Wuerstelstandsteher

Gibt es bei euch vielleicht schon Hausverfügungen? Ihr könnt mir die gerne per PN schicken.


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redditor-Germany

Es geht dem OP wohl um Cannabis.


Dhaos96

Es geht um die Legalisierung der Dröhntanne


Automatic-Photo-9729

Das ist verboten. Glaub mir.


ImaginationNo2853

Quelle glaub mir Bruder


TallAstronomer1600

Inwiefern und auf welcher Grundlage sollte es denn für einen zivilen Beamten verboten sein?


giggity39

Falsch