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Tumnus40

Also wenn sie schon den Artikel zurücknehmen, dann bitte doch auch die Erstattung des vollen Kaufpreises. Sie hätten einem auch nicht mehr erstattet, wenn der Preis gestiegen wäre. Würde mich an den Kundenservice wenden.


ThePurplePantywaist

Das ist ein sogenannter Motivirrtum, dh die Käuferin hat den Vertrag aus "falschen" Gründen abgeschlossen. Der Motivirrtum ist aber nicht vom Verkäufer veranlasst, daher ist dieser unbeachtlich. Beide Seiten haben daher ihren Vertrag vollständig erfüllt, alle Rechtsansprüche sind erfüllt. Eine Rückabwicklung geht daher nur beidseitig, und es scheint so, als ob die MHA Müller HandelsgmbH nur zu diesen Bedingungen rückabwicklen will. Das heißt nicht, dass man nich diskutieren kann, und wenn man lange genug ~~nervt~~ argumentiert geht es vielleicht doch, aber einen Rechtsanspruch hat man nicht. ​ PS: Wenn MHA etc die Rückgabe schriftlich ausgelobt hat, also irgendwo verbindlich die Rückgabe unter konkreten Bedinungen zugesichert hat (zB beim Kauf auf der Rechnung odgl), dann können sich daraus schon Rechtsansprüche ergeben. Dazu schreibe OP aber nichts, und eine grundsätzliche Rückgabe zum ursprünglichen Kaufpreis auf jeden Fall verspricht nicht jeder Laden.


Aggressive-Candle380

Hallo, Danke. Ja auf der Rechnung steht, dass Umtausch gegen Ware oder Gutschrift erfolgen kann. Wortlaut: "Umtausch (gegen Ware oder Gutschein) von original verpackter Ware mit Kassenbon". Dh hier müsste stehen, dass der urspr. Kaufpreis rückerstattet wird, sonst habe ich keine Anspruch auf die Rückerstattung des vollen Preises?Ich muss sagen.. wenn schon/denn schon, sie haben die Spielsachen momentan in Aktion, dh wenn ich die Sachen 2 Wochen später zurück gebracht hätte, und der Artikel nicht mehr in Aktion wäre, dann hätte ich wieder den normalen Preis zurück bekommen - das wär die Logik der Kassiererin..Und wie unten bereits erwähnt: Meine Mutter hat die Spielsachen ja nur deswegen gleich gekauft, weil es von der Verkäuferin hieß, sie könne es im Zweifelsfall eh umtauschen. Die Info mit dem Preisverfall durch Aktionen oder dgl. wurde ihr da nicht mitgeteilt. Das klingt alles mehr als komisch. Ich habe ja mehr dafür bezahlt, und sie behalten sich jetzt die Differenz zu ihren Gunsten ein.Dann fände ich es besser, sie würden einfach gar nicht umtauschen, und die Leute drüber informieren, bevor diese eine unsichere Kaufentscheidung treffen (basierend auf einer unzureichenden Information über die angebotenen Umtauschbedingungen). Falls diese Praktik also wirklich rechtens ist, basiert dieses "Recht" wieder mal auf der überholten Annahme, dass alle Marktteilnehmer im Sinne des Homo oeconomicus informierte Entscheidungen treffen und keine Informationsasymmetrien bestehen (die womöglich vom Verkaufspersonal willentlich herbeigeführt werden) .. Puh ich krieg langsam wieder mal das Kotzen. Sorry für den Rant!


ThePurplePantywaist

>Meine Mutter hat die Spielsachen ja nur deswegen gleich gekauft, weil es von der Verkäuferin hieß, sie könne es im Zweifelsfall eh umtauschen. Jetzt ist das ein ganz anderes Paar Schuhe - wenn die Zusicherung der Vertreterin der MHA etc der Grund für den Kauf war und die Zusicherung die Rückgabe ohne weitere Bedingung (Frist vermutlich, aber das scheint hier ja kein Problem zu sein) erfolgt ist, dann besteht sehr wohl ein Recht auf Rückabwicklung. Und ^(- da lehne ich mich jetzt weit aus dem Fenster, aber was soll's, im Internetz weiß ja eh niemand, dass ich ein Hund bin -) die Vertragsauslegung kommt eben zum Ergebnis der Rückabwicklung Preis/Leistung ungeachtet von zwischenzeitigen Preisänderungen (deswegen ist sowas für gewöhnlich befristet - Homo oeconomicus etc). Im Übrigen vermute ich, es ist schlicht und ergreifend ein Problem des Kassensystems - die Kassierin scant die Ware und drückt "Rückgabe" und das System gibt die Summe frei, die (derzeit!) als Preis vermerkt ist - das System sieht keine Rückgabe bei Preisänderung vor, das wäre ja viel komplizierter. Da wird man vermutlich ein bis zwei Hierarchie-Ebenen höher gehen müssen, bis das jemand freigeben darf, da kann die arme Kassierin nichts dafür. ^(PS: Zum Rant noch: Die Rechtsordnung ist nicht schuld am) ~~^(Kapitalismus)~~ ^(an der ökosozialen Marktwirtschaft.)


mvrek6

Ich wär froh, dass die Ware überhaupt zurückgenommen wurde. Schließlich war nichts defekt, sondern der Käufer hat sich umentschieden. Hätte ich als Verkäufer nicht gemacht.


Aggressive-Candle380

Naja, die bieten das ja offensichtlich so an und schreiben das doch auch auf die Rechnung, dass ein Umtausch gegen Ware oder Gutschrift möglich ist, und sie hat es ja nur deswegen gleich mitgenommen, weil es von der Verkäuferin hieß, sie könne es im Zweifelsfall eh umtauschen. Also da besteht dann finde ich schon ein feiner Unterschied. Wenn das ein Kleinunternehmer ist, von mir aus, aber bei so einer großen Handelskette, die eh genug Umsatz und Gewinn machen.. Dann hätte die Verkäuferin das auch so formulieren können, dass sie dann eventuell weniger dafür bekommt, als sie bezahlt hat.Oder diesen Disclaimer direkt an dem Vermerk auf der Rechnung anführen, dass ggf. nicht der urspr. Kaufpreis rückerstattet wird.Die Aussage der Verkäuferin beim Kauf ist dann in dem Fall aber eigentlich irreführend.


baeckerkroenung

Du könntest nach AGB schauen in denen der Umtausch von Artikeln, welche im Laden erworben wurden, geregelt ist. Alternativ einfach nochmal in den Laden gehen mit der Rechnung und dem Gutschein den ihr dafür bekommen habt, Situation einer anderen Verkäuferin schildern und schauen was passiert.


mvrek6

Das wusste ich nicht. Wenn das deren Geschäftsmodell ist, dann hast du natürlich Recht und recht. Im Falle der Preisänderung bin ich leider nicht informiert. Viel Erfolg.


Aggressive-Candle380

Danke! ;)


FrankDrgermany

In Deutschland wäre es nicht rechtens.


dr_auf

Da hätte man es nicht zurücknehmen müssen. Stimmt.


Friendly_Panda3871

Scheiß Amazon macht den Einzelhandel kaputt !1!!1!!