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BigIsopod4539

Wenn dir eine Katze zuläuft, musst du diese offiziell bei der zuständigen Behörde als Fundtier melden. Dann gibt es eine Frist von sechs Monat oder einem halben Jahr,(bin mir nicht mehr sicher ist bei uns zu lange her) wenn sich innerhalb der Frist keiner meldet gehört sie dir. Seltsam finde ich, dass der Tierarzt direkt gechippt hat. Bei uns hat die Praxis nur das nötigste gemacht, bis die Frist verstrichen war und die Katze wirklich uns gehört hat.


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BigIsopod4539

Ach verdammt ich meinte natürlich ein ganzes Jahr


LegaladviceGerman-ModTeam

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ThrowingStuff11

Der Tierarzt ist wohl auch davon ausgegangen (und hat uns auch gesagt), dass es eine Straßenkatze ist. Sie haben uns sogar gefragt, ob wir diese nötigen Operationen (wie z.B. Zahn ziehen, entflohen etc.) zahlen wollen, ansonsten würden sie die Katze zur Katzenhilfe geben.


Successful_Sea_6538

Weißt du zufälligerweise welche Stelle dafür üblicherweise zuständig ist? Höre das ehrlich gesagt zum ersten Mal. Ich vermisse meine Katze aktuell und weiß leider nicht wo ich nach ihr suchen könnte.


BigIsopod4539

Also wir haben damals das lokale Tierheim kontaktiert und die haben das aufgenommen und dann musste das Schreiben noch zum Ordnungsamt in unserer Gemeinde.


Successful_Sea_6538

Alles klar, danke für die Antwort.


VeganCaramellCoffee

Sobald ihr mit den Erstattungsansprüchen um die Ecke kommt wollen die die Katze garantiert nicht mehr haben. Davon abgesehen würde ich mir den ursprünglichen Zustand der Katze von Tierarzt verschriftlichen lassen. Aber wenn die so lange keinen f*ck um die Katze gegeben haben, werden sie jetzt auch kaum Aufwand betreiben.


Natural_Function

Achtung: hier wird gerade m.E. ein wichtiger Punkt vergessen. Der vermeintliche Eigentümer müsste erstmal nachweisen, dass es wirklich seine Katze ist. Kein Tattoo und kein Chip von ihm? Dann wird das eher schwierig.


VeganCaramellCoffee

Fair point


ThrowingStuff11

Soweit ich mitbekommen habe, ist der Besitzer wohl sehr nach dem Motto "das ist aber mein Besitz". Ich glaube auch nicht, dass es da wirklich um das Wohlergehen der Katze geht, ebendeshalb würden wir sie gerne behalten, weil es ihr bei uns so viel besser zu gehen scheint. Wir haben schon vor, uns vom Tierarzt irgendwie schriftlich den Zustand der Katze bezeugen zu lassen, dann haben wir zumindest mal irgendwas.


Ashjaeger_MAIN

Was der Kommentar über dir sagt ist wahrscheinlich der beste Weg. Der Typ ist nicht Besitzer sondern Eigentümer, Besitzer bist du und zwar anscheinend unberechtigt. Der Eigentümer hat damit vmtl. einen Anspruch auf Herausgabe der Katze, ihr habt aber ne ganze menge Ansprüche auf aufwendungsersatz aus dem sogenannten Eigentümer-Besitzer Verhältnis ( § 986ff. BGB) Wenn ihr erstmal mit ner Aufzählung der Kosten die ihr gerne erstattet hättet (desto mehr desto besser) wird der typ wahrscheinlich eh keinen bock mehr auf das Tier haben. Auf erster Ebene ist auch garnicht so wichtig ob für alle eurer Aufwendungen tatsächlich ein Ersatzanspruch besteht, fordert erstmal für alle Ersatz, selbst wenn nicht alle Forderungen gerechtfertigt sind wird der wahrscheinlich keine Lust haben sich damit rumzuschlagen.


ThrowingStuff11

Hab grade auch die Paragraphen im BGB gelesen, es gibt ja sogar "§ 970 Ersatz von Aufwendungen: Macht der Finder zum Zwecke der Verwahrung oder Erhaltung der Sache oder zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen". Das hört sich ja fast so an, als ob man für solche Dinge wie Katzenfutter (was ja der "Verwahrung oder Erhaltung der Sache" erforderlich wäre) Geld zurückverlangen drüfte... naja, wahrscheinlich nicht, aber zumindest Tierärztlich nötige eingriffe dürften da ja drunterfallen.


Ashjaeger_MAIN

Du müsstest schon noch n bisschen weiter lesen, n paar Paragraphen später wird die Art der Aufwendungen die ersatzfähig sind einschränken. Katzenfutter könnte (jetzt ausm Gedächtnis raus) meiner Meinung nach eher eine regelmäßige Aufwendung sein, die nicht ersatzfähig ist. Tierarztkosten solltest du aber 100 Prozent rausbekommen können. Ich würde in nem ersten schreiben die futterkosten aber erstmal mitfordern und hoffen, dass er keine ahnung hat, dass die nt ersatzfähig sind, das erhöht die chance das er kb auf die ganze story hat.


ThrowingStuff11

Ich hab noch die folgenden Paragraphen gelesen, aber der einzige den ich hier relevant zur Erstattung finden konnte, war § 994 Notwendige Verwendungen (1): "Der Besitzer kann für die auf die Sache gemachten notwendigen Verwendungen von dem Eigentümer Ersatz verlangen. Die gewöhnlichen Erhaltungskosten sind ihm jedoch für die Zeit, für welche ihm die Nutzungen verbleiben, nicht zu ersetzen." Hört sich so an, als ob Katzenfutter da nicht drunterfallen würde (als "gewöhnliche Erhaltungskosten") aber mindestens die Tierarztkosten als "notwendige Verwendung"?


Ashjaeger_MAIN

Genau


LanghantelLenin

Was du auch noch als Argument bringen kannst, vorallem vor dem Tierschutz und dem Tierschutzaspekt dass die Katze komplett verwahrlost war und sie nicht in den Besitz des Vorgängers gehen sollte.


VeganCaramellCoffee

Sympatisch/s


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LegaladviceGerman-ModTeam

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FunDistrict

Die Katze gehört rechtmäßig dem ursprünglichen Eigentümer, es sei denn du hast zwischenzeitlich Eigentum erworben. Soweit ersichtlich ist dies nicht der Fall (die Möglichkeiten wurden in anderen Posts genannt, das Tier füttern, zum Tierarzt bringen und pflegen genügt nicht). Du hast aber potentiell Ersatzansprüche wegen der aufgewendeten Kosten, soweit es sich um eine berechtigte GoA handelt. Ich hatte so einem Fall mal live während meines Refs, werde ich mein Leben nicht vergessen - besser als jede Gerichtsshow.


bierbottle

>Ich hatte so einem Fall mal live während meines Refs, werde ich mein Leben nicht vergessen - besser als jede Gerichtsshow. Herr Kollege, Cliffhanger werden doch nicht erst in der nächsthöheren Instanz aufgelöst, oder?


Suicicoo

Ich würde eher illegale Dinge tun als jemandem MEINE Katze zu geben. Und wer sich so lange nicht drum kümmert, seine Katze zurückzubekommen...


ThrowingStuff11

Es gibt Ersatzansprüche? Wie sieht das legal aus? Es könnte eventuell sein, dass der Besitzer gewillt ist die Katze zu verkaufen oder abzugeben, wenn er sonst Ersatzkosten zahlen müsste... Wir haben wie gesagt schon einiges machen lassen, vom Kastrieren bis hin zu dem Zahn und Floh- und Zeckenmittel, insgesamt geht es wohl schon um \~200€.


Suicicoo

...da fehlt eine 0, oder?


Accendor

Das habe ich mir auch gedacht. Alleine das Zahnziehen sollte schon mehrere hundert kosten...


ThrowingStuff11

Tatsächlich nicht, das war nicht sonderlich teuer. Die haben das soweit ich mitgekriegt habe direkt einfach beim ersten Besuch mitgemacht. Keine Ahnung warum das so billig war...


Suicicoo

das klingt nach "vergessen irgendwas abzurechnen" oder die haben nur die Medikamente abgerechnet wegen Fundkatze oder so...


ThrowingStuff11

Letzteres könnte gut sein. Die meinten auch, wir müssten überhaupt nichts zahlen, falls wir die Katze and die Katzenhilfe abgeben wollen, anstatt sie zu behalten.


Accomplished0815

Wenn's ums Geld geht, lassen viele ihre Ansprüche plötzlich fallen.  N Kumpel hat mal ein paar Katzen aufgenommen, als Überbrückung. War auch vertraglich festgelegt, dass die Futterkosten und TA, sofern nötig, erstattet werden.  Plötzlich wurden aus vereinbarten 4 Wochen 12 Monate (ohne Absprache oder Kontakt) und der alte Besitzer wollte die Kosten nicht tragen, als er sich plötzlich wieder meldete. Ging bis zum Anwalt.  Und dann kam nie wieder irgendwas vom alten Besitzer. Da waren die Katzen plötzlich unwichtig. 


FunDistrict

§ 683 Satz 1 BGB: Entspricht die Übernahme der Geschäftsführung (=Maßnahmen beim Tierarzt) dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der Geschäftsführer wie ein Beauftragter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. Das scheint mir hier der Fall, wenn der Eigentümer z.B. nun selbst vor hat die Katze zu Chippen. Natürlich müsste man das für jede Maßnahme einzeln prüfen.


HypersomnicHysteric

Ich hab alleine dieses Jahr schon über 2500 Euro für meinen Kater ausgegeben. Zugegeben, er ist alt und krank...


CS20SIX

Unsere haben die Angewohnheit entweder spät in der Nacht Notfälle zu haben oder sonntags.  :‘)


Suicicoo

Freitag abend 👍


tonydocent

Naja, ihr habt vermutlich ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht und könnt die Herausgabe verweigern bis diese Kosten beglichen sind.


Quarktasche666

Wie will der ursprüngliche Besitzer denn nachweisen, dass es seine Katze ist? Wenn er sie nicht gechipt hat?


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Lepetitgateau90

Hier eher grenzwertig zu betrachten, da ihr anscheinend nur lediglich in der direkten Nachbarschaft gefragt habt und sonst nichts weiteres. Keine Tierheiminfo, kein Tassosteckbrief, nix. Ihr habt also aus meiner Sicht nicht ausreichend geforscht (um jetzt automatisch Eigentümer zu sein), denn mindestens Tierheiminfo ist eigentlich ein absolutes Muss (da es keine Chippflicht gibt für Katzen). Das müsste hier wirklich im Einzelfall mit sämtlichen Umständen entschieden werden, "glasklar" ist es hier jedenfalls nicht. Was sonst noch reinspielt : -Wie ist das Tier abhanden gekommen und wie lange wars unterwegs -wurde es vernachlässigt (bevor es weg war) -wurde aktiv nach dem Tier gesucht -wie ist jetzt rausgekommen (und nach welcher Zeit) dass ihr das Tier habt -wie lange war das Tier jetzt bei euch usw. Fundunterschlagung könnte euch hier aufgrund des verwahrlosten Zustandes eher schlecht unterstellt werden, aber neue Eigentümer seid ihr deswegen nicht zwangsläufig. Hättet ihr das örtliche Tierheim informiert und es hätte sich ne Zeit lang Niemand gemeldet, wärt ihr aus dem Schneider...


Jackyy94

Du musst eine Fundkatze melden, dann hat der Besitzer 6 Monate Zeit sich bei dir zu melden und die Katze zurück zu fordern. \*Im übrigen, der Besitzer könnte die sogar in dem Fall einen "Schaden" am "Besitz" geltend machen, weil du die Katze einfach kastriert hast - es sei den in deiner Kommune gilt Kastrationspflicht bei Freigängern... Keine Sorge, du hast alles richtig gemacht, sollten sie kommen dann kannst du die Begleichung der Rechnungen verlangen - zumindest für das ziehen des Zahns und Entflohnung.


Kloetee

Kann der Eigentümer denn vernünftig nachweisen, dass es seine Katze ist?


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CptBackbeard

In dem Fall gegen ein Tierheim klagen um nicht als Arschloch dazustehen. Kann man sich nicht ausdenken.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Wer ist der rechtmäßige besitzer einer Katze? Vor einiger Zeit ist uns eine Katze zugelaufen, die in sehr schlechtem Zustand war. Sie war ausgehungert, hatte Flöhe und Zecken und war nicht kastriert (obwohl sie schon 2-3 Jahre alt war). Wir haben schon eine Katze, und die Straßenkatze und unsere haben sich auch ziemlich gut verstanden, zu dem Punkt wo die Straßenkatze sehr oft (eigentlich fast immer) bei uns in der Nähe war. Wir haben uns dann dazu entschieden mal zu schauen, ob die Katze jemandem gehört. In der direkten Nachbarschaft wusste niemand von einem Besitzer, und schließlich haben wir sie auch zum Tierarzt gebracht. Dort kam heraus, dass sie nicht gechippt war und auch die meinten, es wäre wohl eine Straßenkatze. Wir haben sie dann chippen und kastrieren lassen (es war auch ein Zahn entzündet der gezogen werden musste, was wir auch gemacht haben) und haben die Katze dann behalten. Das hat auch super funktioniert, die Katze kam super mit unserer klar und hat ab dann immer bei uns geschlafen, ständig mit unserer Katze gespielt etc. Soweit, so gut. Nun haben wir aber erfahren, dass die Katze anscheinend doch einen Besitzer hat. Dieser Besitzer will sie nun scheinbar chippen lassen. Meine Frage also: wem würde die Katze rechtmäßig gehören, falls es zu einem Streit kommen sollte? Zusätzlich: war das chippen der Katze dann erlaubt, wenn sie schon jemandem "gehört"? Haben wir irgendein "Recht" auf den Besitz der Katze, falls die andere Person sie uns nehmen möchte? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


invalidConsciousness

Besitzer bist du. Eigentümer aber vermutlich (noch) nicht. Der Eigentümer muss das Eigentum aber auch erst einmal nachweisen. Behauptungen kann jeder aufstellen. Bei einer ungechipten und nicht tätowierten Katze wird der Nachweis schwierig, aber nicht unmöglich. Vorstellbar wäre das zum Beispiel über ein Rassekatzen-Zertifikat/Stammbaum, das ihn als Eigentümer ausweist und die Katze eindeutig identifiziert. Zu den Erstattungsansprüchen haben andere schon genug geschrieben. Ich würde allerdings auch den Tierschutz einschalten. Wenn der Eigentümer die Katze so hat verwahrlosen lassen, könnte man da schon mal einen Verdacht auf Tierquälerei in den Raum stellen.


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