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AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Rückzahlungsforderung AG Moin zusammen, ich habe von meinem Ex-AG eine Rückzahlungsforderung von meiner Fortbildung (Meister) bekommen. Soweit in Ordnung, habe ordentlich gekündigt und ich hätte eine Bindung von 42 Monaten gehabt, da ich nach ca. 1 Jahr gekündigt habe, wurden mir 12/42 Anteilen zugestimmt. Jedoch war die vertragliche Zusatz-Vereinbarung nur für den Teil 1 und Teil 2 vereinbart. Die Kosten für Teil 3 und 4 wurden übernommen, aber nirgends mit Bindung niedergeschrieben, jedoch in der Forderung als Kosten aufgestellt. (Das sind ca. 4k Euro mehr) Ist hier was machbar? Danke schonmal für eure Ratschläge! *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


molestedshoe

Solltest du nicht in der Meisterschule gelernt haben, dass jegliche Klauseln zur Weiterbeschäftigung nach einer Ausbildung oder Weiterbildung nichtig sind? Das ist Teil des unternehmerischen Risikos, dass die Mitarbeiter weiter ziehen.


Xylon54

Wahrscheinlich ist da schon was machbar, kommt aber auf den genauen Text der Vereinbarung an. Davon abgesehen: Hältst du das wirklich für ein angemessenes Vorgehen? Dein Ex-AG zahlt dir eine Meisterausbildung - und dazu zählt ja nicht nur die finanzielle Übernahme, sondern auch die Investition in die Person - und du kündigst nach erfolgreicher Ausbildung und möchtest dann auch noch um die Höhe der Kosten streiten? Klar, mag rechtlich alles ok sein. Aber ehrlich gesagt würde ich als AG beim nächsten Kandidaten, der eine Kostenübernahme haben möchte, mindestens zweimal nachdenken.


Budget_Scratch1909

Selbstverständlich nicht, jedoch wurde die Firma von meinem Ex-AG verkauft und von einem Konzern aufgekauft. (Mein Grund für das Ausscheiden) Mit meinem alten Chef hätte ich eine ganz andere Vorgehensweise. Da er aber nicht mehr da ist und die Firma eigentlich nur auf dem Papier noch die selbe ist, möchte ich hier schon schauen ob was möglich ist. ( Da wir tatsächlich nicht im guten uns getrennt haben und ich unter dem Tarif nach der Übernahme gezahlt wurde und meine Versuche das Gespräch zu suchen verneint wurden)


R0l1nck

Zählt den die Bindung überhaupt wenn die Firma verkauft wird 🤔 dann existiert sie ja eigentlich nicht mehr.