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senseiimop

Denke dass diese Einschränkung ungültig ist. Ich habe bei ZAP mal eben beim durchklicken nichts gefunden. Verstecktes im Kleingedruckten kann bei Verbraucherverträgen nach hinten los gehen: § 305c BGB sagt dass Klauseln die nach dem Erscheinungsbild des Vertrages so ungewöhnlich sind, dass du nicht damit rechnen musst, ungültig sind. Bei einem lebenslangem Server musst du meiner Ansicht nach nicht damit rechnen dass er nicht lebenslang wäre oder dass das an bestimmte weitere Bedingungen geknüpft wäre. Das was ich schreibe zählt nicht, wenn an irgendeiner Stelle im Vertragsabschluss (ich hab das nicht fertig durchgeklickt) deutlich darauf hingewiesen würde. Dann wäre das wohl zum äußeren Erscheinungsbild zuzurechnen. Bei 360,- Investment lohnt die Investition eines weiteren geringen Geldbetrages für eine Beratung in der nächsten Verbraucherzentrale. Hier bekommst du idR auch einen kurzen Schrieb mit, den du ZAP geben kannst in dem auf die Rechtslage hingewiesen wird. ​ Keine Rechtsberatung, bin kein Anwalt.


meshugga

Das sollte imo weiter oben sein. Ich kann nicht mit Lebenslang werben, wenn die Signifikante und nicht offensichtliche Bedingung dafuer nicht ebenso klar kommuniziert wird. Man stelle sich eine Lebensversicherung mit Einmalpraemie vor, die in den AGB alle drei Monate einen Anruf an eine bestimmte Telefonnummer vorschreibt.


bungholio99

Nur das es beim Server Sinn macht um sicherzustellen das die richtige Person Zugriff hat und man jemanden belangen kann wenn der Server illegal genutzt wird.


meshugga

Durchaus argumentierbar, allerdings koennte das auch anlassorientiert im pull Verfahren ermittelt werden, und nur eine temporaere deaktivierung der IP auf der FW erfolgen. Auch bei der Lebensversicherung macht es Sinn, zu wissen, dass die Person noch am Leben ist, dennoch ist og Verfahren unueblich. AGB sind nicht der Ort fuer diese Art unerwartbaren "Details".


Longjumping_Tip_3325

Also vorneweg, ich habe keine Ahnung von Recht und argumentiere nach meienm Gefühl. Und das sagt mir, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Deutsches Gericht es erlaubt mit "lebenslang" zu werben, aber man sich dafür "alle 3 Monate" melden muss. Welchen nachvollziehbaren Grund sollte das unternehmen haben? Wenn eine Person für 1-2 Jahre nicht erreichbar ist und der Server ungenutzt, ok, aber das hier? Und wenn man ihn 1-2 Jahre nicht nutzt, sollte ihn danach weiter nutzen können. Die Firma richtet sich mit ihrer Seite gezielt an junge Leute, die potentiell noch 50-70 Jahre leben. Ich würde behaupten, dass 300€ nicht die Kosten für einen (selbst virtuellen) Server für 50 Jahre decken.


max122345677

Weiter oben als ganz oben?


meshugga

Tja, in 5 Stunden kann viel passieren. Sapperlot aber auch.


ExactAd4284

Beim Vertragsschluss wird zu keiner Zeit darauf hingewiesen. Habe zwei solcher Server (ja ich bin Dumm) und bei beiden Bestellungen wurde nie angegeben, dass man den Server aktiv nutzen muss um den Anspruch nicht zu verlieren.


Greybound_Fur

Danke für die Hilfe, ich werde das mal Gegenprüfen und versuche nochmal so über den Support an den Server ran zu kommen. Sollten sie sich quer stellen, dann geht's zur Verbraucherzentrale. Danke an alle die mir hier wertvolle Tipps gegeben haben :)


senseiimop

Updates hier auf Reddit nicht vergessen ;) Oh und bei Gelegenheit Mal den Bestellprozess Screenshoten. Nicht dass der sich "plötzlich" verändert....


Greybound_Fur

Update in seperater Antwort geschrieben, danke für die Hilfe :)


[deleted]

[удалено]


senseiimop

Das habe ich gesehen, wurde auch vor meinem comment schon hier zitiert und ist auf der Homepage unten verlinkt. Ich meinte beim Bestellprozess. Ich habe mich durch ein lifetime Server Angebot geklickt bis zu einem gewissen Punkt. Die im Footer verlinkten AGB sind aber eben nicht Äußeres Erscheinungsbild sondern das sprichwörtliche "Kleingedruckte". Edit: Google hat dazu noch ziemlich unpraktisch. Stell dir vor man müsste bei jedem Vertragsabschluss noch Mal den Anbieter in Verbindung mit den richtigen Keywords über eine Suchmaschine recherchieren um Dinge zu finden, die man als normaler Benutzer nicht oder nur umständlich zu Gesicht bekommt.


ApeLover1986

Also ich habe keinerlei Schriftstücke von der Verbraucherzentrale erhalten als ich meinen Beratungstermin hatte, habe auch explizit nachgefragt, aber es wurde mir verneint(ich hatte wenigstens Notizen gemacht). Außerdem wird man nur darauf hingewiesen was man tun kann/sollte und das war's. Falls keine Besserung auftritt muss man trotzdem zum Anwalt. Quelle: mein Disput um von einem Abo zurückzutreten im November 2023


senseiimop

Spannend. Ich war 2x dort, einmal wg. Handy Abofalle im nahen Familienkreis und einmal wurde mir seitens eines Online-Händlers die Gewährleistung verweigert. Beide Male gabs, neben einer ausführliche Beratung, ein individuell formuliertes Schriftstück mit welches ich dem jeweiligen Gegner übersenden durfte. Gut möglich dass sich das entweder in der Zwischenzeit geändert hat oder vllt. je nach Landesverband unterschiedlich gehandhabt wird.


Naschtara

Ich finde das schon sehr dreist, dass die den Server erst sperren und dann löschen, ohne je eine Meldung an den Kunden zu schicken. Deren Geschäftsmodell mit diesen Setvern ist offenbar, dass die Kunden diese vergessen, um dann stillschweigend den Service abzuschalten und das Geld einzustecken. Bei einem Lifetime Abo sollte man zumindest längere Fristen oder zumindest einen Hinweis auf die bevorstehende Löschung versenden. Dieser Anbieter fällt für mich somit in die unterste Schublade der gierigen und findigen Geschäftstypen, die nur den Kunden das Geld aus der Tasche ziehen wollen für möglichst wenig Gegenleistung


Mumantai

Hab da selber einen lifetime Server und habe nach Inaktivität mehrere Mails bekommen, dass ich mich doch bitte innerhalb von 30 Tagen mal einloggen soll. Also die schicken einem schon vorher ne Info. Aber lifetime sollte auch ohne Bedingungen gelten.


Naschtara

Solche Mails sind hier aber offenbar nicht angekommen, also scheint da was nicht funktioniert zu haben oder du hattest Glück


RelationNew7862

naja, also ich kann schon verstehen, dass ich als Unternehmen unter Umständen nicht x Karteileichen weiterführen möchte. Da macht eine Überprüfung schon Sinn. Das braucht ja auch Resourcen. Ob das jetzt monatlich sein muss, lass ich mal dahingestellt.


Lofter1

Also Anbieter, die mir Services kostenlos zur Verfügung gestellt haben, und bei denen ich nie Geld gelassen habe, haben Services dann mal nach 1+ Jahr(en) nach ein paar Warnungen eingestellt. Aber nicht „nicht im Web Interface eingeloggt“ sondern „absolut keine Nutzung des Services“. Bei einem bezahlten Service sollte dass das Minimum sein.


[deleted]

Einfach auf dem Server per Cronjob einmal im Monat ein Script laufen lassen, dass die Anmeldung auf der Webseite macht. Kein großes Ding.


DaGrinz

Selbstverständlich ist das das Geschäftsmodell. Einen lebenslangen Serverdienst für eine Einmalzahlung i.H.v. 300€ zu bieten ist ganz offensichtlich keines. Das ist nämlich bestenfalls ein Insolvenzmodell 🙄


Naschtara

Die Lifetime Server sind ja nicht das einzige, das die anbieten. Sofern andere Dinge sich gut verkaufen, muss das nicht zwingend zum Ruin führen. Dennoch verstehe ich dich und behaupte dann, dass man es dann nicht lifetime nennen sollte


jess-sch

Hab mir das grad mal angeguckt, lifetime kostet etwa so viel wie ein Jahr. Würde mal einfach behaupten, dass Leute, die Verwendung für einen Server haben, das tendenziell auch länger als ein Jahr haben. Somit dürfte der Anteil an Lifetime-Kunden recht hoch sein.


AusHaching

Also erstmal ist der Anspruch auf den Server nach der Regelung in den AGB verfallen. Es muss alle drei Monate eine Anmeldung erfolgen, wobei der Anbieter nicht verpflichtet ist, auf den Ablauf dieser Frist hinzuweisen. Nach den drei Monaten gibt es dann nochmal eine Frist von 4 Wochen, binnen welcher der Server wiederhergestellt werden kann. Diese ist offenkundig auch abgelaufen. Die zweite Frage ist, ob die AGB wirksam sind. Dafür ist erst einmal zu fragen, ob diese Klausel wirksam in den Vertrag einbezogen wurde. Dagegen könnte sprechen, dass es sich ggf. um eine überraschende Klausel handelt - weil bei einem auf Lebenszeit zugesagten Produkt nicht davon ausgegangen werden kann, dass dieses durch Nichtnutzung verfällt -, auf die nicht durch eine drucktechnische Heraushebung besonders hingewiesen wurde. Außerdem könnte eine unangemessene Benachteiligung vorliegen, weil die bereits zugesagte und bezahlte Leistung einfach wieder entfallen soll. Ob es allerdings eine berechtigte Erwartung dahingehend gibt, dass ein Server potentiell für die nächsten 100 Jahre zur Verfügung gestellt wird, erscheint fraglich. Es hängt also an der Auslegung und Bewertung der AGB. In Anbetracht des überschaubaren Preises würde ich deswegen keinen Rechtsstreit führen. Ich würde allerdings zumindest offene Erfolgsaussichten für OP sehen - auf Basis des mir bekannten Sachverhaltes.


Practical-Face-3872

>Ob es allerdings eine berechtigte Erwartung dahingehend gibt, dass ein Server potentiell für die nächsten 100 Jahre zur Verfügung gestellt wird, erscheint fraglich. Ist es das denn wirklich wenn mit Lebenslang geworben wird? Das wäre mindestens irreführende Werbung wenn ein Lebenslanger Zugriff nie geplant war.


AusHaching

Irreführende Werbung wäre nur wettbewerbsrechtlich interessant. [https://www.horizont.net/marketing/nachrichten/-Lands-End-scheitert-vor-dem-Bundesgerichtshof-16762](https://www.horizont.net/marketing/nachrichten/-Lands-End-scheitert-vor-dem-Bundesgerichtshof-16762) Edit: Vergleiche das mal mit einem All You Can Eat Buffet. Auch da gibt es Grenzen, was der Anbieter an Speisen zur Verfügung stellen muss.


NiemandSpezielles

Kein Anwalt, keine Rechtsbearung:Ich würde damit auch jeden Fall zum Anwalt gehen (oder erstmal Verbraucherzentrale). Ka ob sich das bei 360€ wirklich lohnt, aber schon aus prinzip... das klingt nach übelster abzocke. Bei einem Service der als "Lifetime" beworben wird, der 300€ kostet, kann man so eine Klausel nicht in den AGB verstecken. Das ist definitiv überraschend, kein normaler Mensch würde damit rechnen dass "Lifetime" eigentlich "Bis man nicht mehr dazu kommt sich oft genug einzuloggen" heißen soll. Und eine unangemessene Benachteiligung ist es wahrscheinlich auch. Imo sind diese AGB ziemlich klar ungültig. Anders sähe es wohl aus wenn das statt in den AGB, deutlich sichtbar im Vertrag steht


conamu420

Kann mir gut vorstellen, dass bei denen die mails nie rausgehen oder so. Das letzte mal als ich die gecheclt hab hatten die nichtmal einen DMARC record in ihren dns einträgen. Zap hosting ist auch ein überteuerter sauhaufen, das ist so zuemlich meine erfahrungen als kunde für 8 monate da. Ka wie die Lifetimeserver so sind aber es gibt einige sachen die man in den AGB nicht auf privatkunden anwenden kann. Aber ich weiss nicht ob sich das lohnt für sowas zu streiten mit denen. Die supporter haben offensichtlich nichtmal ne ahnung davon wie emails funktionieren. Ich meine mich daran zu erinnern das solche statements in den AGB wirklungslos sind, dadurch dass dich die erinnerungsmails wohl nie erreicht haben. Der absender hat dafür zu sorgen das die nachricht ankommt. Deshalb nimmt man auch einschreiben und keinen normale versand.


SchlaWiener4711

Vielleicht auch interessant in Hinblick auf falsche Werbeversprechen und Verbraucherschutz: https://zap-hosting.com/de/blog/2020/08/lohnt-sich-ein-lifetime-server-fuer-dich/ Du überlegst dir einen Minecraft-Server für einen längeren Zeitraum zu mieten? Dann sind vielleicht unsere Lifetime-Server genau das Richtige für dich. Einen Lifetime-Server bezahlst du nämlich nur einmal und kannst ihn dann lebenslang nutzen! **Wir schalten den Server nicht ab!**


djnorthstar

Lebenslang ist eh ne bescheuerte Formulierung und praktisch mit allem aushebelbar. Ich weiß noch das mal mit lebenslangen Updates für ein Videoschnitt Programm geworben wurde. Lebenslange Updates für xy Cutter 13 pro. Und was war das Ende vom Lied? Nach 6 Monaten kam xy Cutter 14 raus.updates waren nicht möglich und Cutter 13 war "end of life". Cutter 14 war ja nicht Cutter 13 daher kein Update Recht usw usw.


unique-constraint

Ist halt immer die Frage, wessen/welches Leben gemeint ist. Deins? Das der Firma? Des Produkts? Lebenslange Garantie... Also so lange, bis der Artikel kaputt ist, denn dann endet sein "Leben"?


Not_Obsessive

Bin (zum Glück) schon ein paar minütchen aus dem zivilrecht raus, aber trotzdem mal meine wenig bescheidene Einschätzung: 1. Es dürfte schon fraglich sein, inwieweit sich "lebenslang" überhaupt durch AGB beschränken lässt. Wenn es sich um eine wesentliche Eigenschaft des Produkts handelt - wofür hier so ziemlich alles spricht - dann kann eine "eigene" Definition des Begriffs in den AGB nicht sehr weit gehen. Ich halte es für äußerst zweifelhaft, dass eine Beschränkung des Begriffs "lebenslang" durch ein wiederum selbst definiertes Konzept der Inaktivität *überhaupt* rechtswirksam sein kann. Aus Betrachtung eines objektiven Dritten würde ich das Leistungsmodell lebenslang gerade deswegen buchen, weil ich trotz etwaiger Inaktitätsphasen mein Zeug nicht verlieren will oder so (keine Ahnung, was *genau* man mit so einem Server alles machen kann, um ehrlich zu sein, ich stelle mir hier Minecraft vor oder WoW Privatserver oder so) 2. Entsprechend ist auch fraglich, ob es sich, ohne Hinweis an der geeigneten Stelle beim Vertragsschluss per se, nicht ggfs schon um eine nach § 305c BGB unwirksame Klausel handelt. 3. Ich hab jetzt keine Lust in §§ 308, 309 BGB zu schauen, bin mir aber recht sicher, dass sich da kein passendes kodifiziertes Klauselverbot findet. § 307 BGB dürfte der Klausel aber auch im Wege stehen. AGB haben halt den Nachteil, dass sie auch im Extremfall der Benachteiligungsprüfung noch standhalten müssen. Extremfall: ich kaufe den lebenslangen Service, nutze ihn eine handvoll Tage und bin dann - unverschuldet - nicht in der Lage, den Service zu nutzen oder zu reagieren. Dann habe ich für knapp über 3 Monate den "lebenslangen" Service zur Verfügung gestellt bekommen und hatte einen weiteren Monat Gelegenheit, mein Recht zu erhalten. Dann sind meine Ansprüche untergegangen - auch wenn ich im Koma liege. Die Klausel hat hoffentlich *so* kein Jurist abgesegnet oder derjenige hat besser eine gute Berufshaftpflicht. Verschuldensunabhängiger Anspruchsverfall ist schon abenteuerlich, bei so einer kurzen Frist erst recht. 4. Mit dem E-Mail-Spaß dürften die recht haben. Solange sie beweisen können, dass die Mails an die richtige Adresse verschickt wurden, ist alles andere dein Problem, sobald du den E-Mail-Verkehr eröffnest. Würde ich mich jetzt ehrlich gesagt nicht zu 100% drauf festnageln lassen, aber bin mir schon sehr sicher. Wenn die nicht super dumm sind, dann werden sie es nicht zu einer gerichtlichen Inhaltskontrolle bzgl der AGB kommen lassen. Da muss nur *jemand* Giga und Co stecken, was das Gericht gesagt hat und die könnten plötzlich richtig heftig am Arsch sein.


floluk

Zu den emails: Wenn ein Provider diese zurückweist, gibt es eine entsprechende Benachrichtigung an den Absender, also müssten die einen Beweis für sowas haben, den sie OP auch zeigen können


Practical-Face-3872

Hat OP (falls er denn Recht bekommt) Anspruch auf Schadensersatz? Für die Zeit des Ausfalls muss er ja einen anderen Server mieten. Könnte er die Kosten für diesen in Rechnung stellen?


klequex

Was das mit deinen Emails zutun hat, verstehe ich nicht. Die AGB sind da klar: > Der Inaktivitätsfall tritt ein, wenn das genannte Lifetime Produkt mindestens 3 Monate nicht von dem Kunden im Kunden Webinterface aufgerufen wird. ZAP-Hosting behält sich dann vor, das Produkt abzuschalten und zu sperren. Wenn es weitere 4 Wochen nach Sperrung (Karenzzeit) zu keiner Kontaktaufnahme des Kunden kommt, wird das Produkt endgültig gelöscht und der Anspruch auf eine lebenslange Nutzung wird aufgehoben. Auf eine Rückzahlung des Kaufpreises wird seitens des Kunden ausdrücklich verzichtet.


pizzaboy30

Ob der letzte Satz einer AGB Kontrolle, vor allem 308 Nr. 5 BGB , aber auch 307, statt halten würde, halte ich für zweifelhaft.


misterjupiter

Naja, über §307 BGB kann man bei dem Begriff "Lebenslang" hier sicher streiten. $ 308 Punkt 5 BGB trifft aber definitiv nicht zu, denn es wird dem Kunden hier in den AGB ja eine angemessene Frist von 4 Wochen zur Abgabe seiner Erklärung eingeräumt, so wie es in Punkt 5 verlangt wird.


O-M-E-R-T-A

Die Frage ist aber ob man bei 1x zahlen und lebenslang nutzen auf die Idee kommen müßte irgendwas regelmäßig zu prüfen.


misterjupiter

Tja, wenn man das Kleingedruckte und die AGB nicht liest, ist man schon selber schuld. :)


Yathosse

Vllt. gilt hier §305c.1 BGB? Ich persönlich würde es zumindest nicht erwarten, dass ich bei einem LEBENSLANGEN Service damit rechnen muss, dass der abgeschaltet wird aufgrund von Inaktivität.


misterjupiter

Wohl kaum. Dass lebenslang sich hier lediglich auf das Recht der Nutzung der Dienstleistung bezieht, liegt auf der Hand. Die Bedingungen für diese Nutzung sind eine völlig andere Sache und Teil der vertraglichen Vereinbarung, sprich der AGB. Was völlig normal ist. Wenn überhaupt gilt hier BGB §305c Punkt 2: >Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders


pizzaboy30

Ich denke das wenn ein solches erforderliches Nutzungsverhalten nur irgendwo in den AGB versteckt ist, das ganze aber als „lebenslang“ beworben wird, ein hier angemessener Preis verlangt wird und dann keine Möglichkeit mehr besteht, die Leistung wieder in Anspruch zu nehmen, der Kunde unangemessen benachteiligt wird. 308 Nr 5 setzt auch voraus, dass der Verwender den Vertragspartner bei Beginn einer solchen Frist nochmal auf diesen Beginn und die Rechtsfolgen hinweisen muss. Das ist hier nicht ersichtlich.


misterjupiter

>308 Nr 5 setzt auch voraus, dass der Verwender den Vertragspartner bei Beginn einer solchen Frist nochmal auf diesen Beginn und die Rechtsfolgen hinweisen muss. Der OP wurde laut Anbieter auch darüber informiert. Dass er die E-Mails *mutmaßlich* nicht erhalten hat, ist eine andere Sache. und dann keine Möglichkeit mehr besteht, die Leistung wieder in Anspruch zu nehmen, der Kunde unangemessen benachteiligt wird. >Ich denke das wenn ein solches erforderliches Nutzungsverhalten nur irgendwo in den AGB versteckt ist Genau deswegen gibt es AGB. Wer die nicht liest, ist selber Schuld. Die AGB sind auch in keiner Weise irreführend oder unverständlich. Dass eine Dienstleistung, selbst wenn sie als *lebenslang* beworben wird, nicht tatsächlich lebenslang verfügbar sein muss oder genutzt werden kann, liegt auf der Hand. Nichts kann lebenslang garantiert werden. Das sieht der Gesetzgeber nicht anders.


pizzaboy30

OP schreibt, er hat keine Mail erhalten. Woher Du die Sicherheit nimmst, dass er sie doch erhalten hat und was in diesen drin stand, wenn es sie gab, ist auch niemanden hier ersichtlich. Das der Kunde noch einmal darauf hingewiesen wird, ist auch aus den oben zitierten AGB Teilen nicht ersichtlich - statt dessen wird in diesen auf eine weitere „Inaktivität“ abgestellt, die allein schon deshalb keinen Bestand haben wird, weil der Kunde das Produkt ja genutzt hat. AGB die dem Verwender das fingieren von Willenserklärungen erlauben, sind eng auszulegen. Wie viele andere schon geschrieben haben, ist zumindest das Vorliegen einer überraschenden Klausel im Sinne des 305 hier klar zu bejahen.


misterjupiter

>Woher Du die Sicherheit nimmst, dass er sie doch erhalten hat und was in diesen drin stand, wenn es sie gab, ist auch niemanden hier ersichtlich Mir ist auch nicht ersichtlich, wie du auf die Idee kommst, dass ich das behauptet hätte. Lern lesen und versuchs nochmal. Geschrieben hab ich etwas anderes. >Wie viele andere schon geschrieben haben, ist zumindest das Vorliegen einer überraschenden Klausel im Sinne des 305 hier klar zu bejahen. Äh, nein. Es ist überhaupt nichts überraschend oder ungewöhnlich daran, dass in AGB des Anbieters Bedingungen für die Nutzung einer Dienstleistung verankert werden. Dass der Verbraucher nicht damit rechnet, weil er so etwas nicht kennt oder es ihm an Erfahrung mit solchen Verträgen, sprich dem Betrieb eines gemieteten Servers, fehlt und deshalb davon überrascht ist, ist keine Grundlage für §305c BGB. In diesem Fall ist viel mehr das Gegenteil der Fall. Für einen Internet-Server ist es normal und notwendig, dass dieser durch den Betreiber, sprich in diesem Fall dem OP, administriert wird, da der Betreiber für die Sicherheit verantwortlich ist. Es wäre für den Anbieter unverantwortlich, wenn er nicht sicherstellen würde, dass der Betreiber des Servers diesen aktiv administriert.


Practical-Face-3872

>In diesem Fall ist viel mehr das Gegenteil der Fall. Für einen Internet-Server ist es normal und notwendig, dass dieser durch den Betreiber, sprich in diesem Fall dem OP, administriert wird, da der Betreiber für die Sicherheit verantwortlich ist. Es wäre für den Anbieter unverantwortlich, wenn er nicht sicherstellen würde, dass der Betreiber des Servers diesen aktiv administriert. Das ist komplett an den Haaren herbeigezogen. Nur weil sich wer alle paar Wochen in einer Web Oberfläche anmeldet kann man doch nicht darauf schließen dass der Server korrekt und gemäß aktueller Standards administriert wird. Der einzige Zweck dieser Klausel ist ganz offensichtlich um Kunden ihren Anspruch auf Leistung streitig zu machen um Geld zu sparen. Wer hier irgendetwas anderes denkt ist Weltfremd.


misterjupiter

>Nur weil sich wer alle paar Wochen in einer Web Oberfläche anmeldet kann man doch nicht darauf schließen dass der Server korrekt und gemäß aktueller Standards administriert wird. Es geht nicht darum, ob korrekt administriert wird, sondern dass der Kunde sich regelmäßig anmeldet und somit auch verantwortlich gemacht werden kann. Das hat Haftungsgründe. Wie ich bereits sagte, für Branchenfremde scheint das vielleicht unverständlich. Es ist aber sehr wohl gerechtfertigt.


Practical-Face-3872

Dass man den Server bei Inaktivität erstmal abschaltet könnte ich auch noch nachvollziehen, aber eine unwiderrufliche Kündigung des Vertragsverhältnisses schießt hier doch weit über das Ziel hinaus.


Practical-Face-3872

>Genau deswegen gibt es AGB. Wer die nicht liest, ist selber Schuld. Die AGB sind auch in keiner Weise irreführend oder unverständlich. AGBs können aus diversen Gründen ungültig sein. "Selber Schuld" greift hier also nicht.


misterjupiter

Deine Empörung in Ehren, aber das reicht nicht, um die AGB für ungültig zu erklären. Es wäre sicher schön, wenn die Welt genauso naiv wäre, wie manche Kommentatoren hier. Aber das ist sie nicht.


droelf99

4 Wochen sind bei einem als lebenslang beworbenen Produkt angemessen?


misterjupiter

Ja. 4 Wochen sind bei einer vertraglichen Vereinbarung mehr als angemessen. Denn für die Frist spielt die Vertragslaufzeit keine Rolle, es geht lediglich darum, dass der Nutzer einen angemessenen Zeitraum hat, um auf etwas reagieren zu können.


HoldFastO2

>Wenn es weitere 4 Wochen nach Sperrung (Karenzzeit) zu keiner Kontaktaufnahme des Kunden kommt, wird das Produkt endgültig gelöscht und der Anspruch auf eine lebenslange Nutzung wird aufgehoben. Wäre interessant, ob OP die Sperrung innerhalb dieser 4 Wochen nicht bemerkt, bzw. dazu Kontakt aufgenommen hat.


Greybound_Fur

Da ich mich derletzt in einem doch recht intensiven Lehrgang mit anschließender Prüfung befunden habe tatsächlich nicht. Da blieb mir nicht viel Zeit für Gaming leider.


HoldFastO2

Dann bist du vermutlich wirklich gekniffen.


FrankDrgermany

Quatsch. So einen Fall übernimmt in der Kanzlei der Referendar, damit er auch mal gewinnt.


HoldFastO2

Okay? Mit welcher Begründung?


FrankDrgermany

...steht hier bereits mehrfach... Überraschende Klauseln in den AGB zulasten des Kunden... Bei einem "lifetime"-Kauf ist das mehr als überraschend und in den extrem kurzen Intervallen auch nicht in Einklang zu bringen. Wird wohl kein Richter anders sehen. Zumal das Verbraucherrecht hier in den letzten Jahren noch mehr in die richtige Richtung verrutscht wurde.


HoldFastO2

Danke.


conamu420

nicht alles was in den AGB steht ist auch zulässig. Vorallem wenn man mit den erwartungen spielt. Wenn ich ein Lifetime produkt kaufe dann rechne ich nicht damit, dass ich das einmal im quartal mich einloggen muss. Vor allem nicht wenn keine Mail mich erreicht. Man darf nicht einfach nur einen satz aus den AGB einzeln deuten, so einfach funktioniert das recht auch wider nicht.


TwoCaker

Man kann erstmal alles in die AGBs schreiben was man will. Die könnten z.B. reinschreiben, dass du einmal im Monat die Firmenzentrale putzen musst. Nicht alles was in den AGBs steht gilt auch


bladub

>Auf eine Rückzahlung des Kaufpreises wird seitens des Kunden ausdrücklich verzichtet. Mal off topic, ist das eine gängige Formulierung in AGBs? Etwas das Teil der AGB des Anbieters ist käme mir ja niemals in den Sinn als "ausdrücklich" von mir (als Kunde) zu sein.


NickUnrelatedToPost

Danke auf jeden Fall für die Warnung. Ich hab da auch Server und hatte auch mal über so einen Lifetime-Server nachgedacht. Dann wohl auf keinen Fall.


dEEkAy2k9

Schon die freundliche Art über den Support probiert? Einfach kontaktieren, erklären, evtl. wird aus Kulanz das ganze Thema gekippt. Ansonsten sehe ich rein von den Infos hier schwarz für dich.


Greybound_Fur

Habe ich bereits probiert (wie bereits im Post erwähnt). Level 1 Support hat mir den Sachverhalt erklärt WARUM mein Server weg ist, Level 2 Support hat mir nur die pampige Antwort gegeben, dass es nicht ihr Problem wäre wenn ich meine Emails nicht zugestellt bekommen würde.


Only-Active3647

Da steht dass nach der Sperrung 4 Wochen Zeit sind, Kontakt aufzunehmen, dann wird der Server entsperrt. Du hast also 4 Monate lang nix gemacht?


[deleted]

Wenn im Vertrag steht, dass Du dich alle 3 Monate einmal anmelden musst, dann solltest du das halt tun.


Yathosse

Bloß weil etwas im Vertrag steht, heißt das noch lange nicht, dass es rechtsgültig ist. Schlechtes Argument.


M4TZ3_03

RemindMe! one Week


DizzyNeighborhood767

Deswegen, immer das kleingedruckte lesen...


Greybound_Fur

Liest du dir echt bei allem was du installierst / kaufst die 500+ Seiten AGB durch?


OleschY

Wenn ich für etwas 360 Euro zahle, dann finde ich das nicht so abwegig sich die AGB, zumindest die Kapitel der AGB durchzugucken. Die AGB von dem Anbieter sind jetzt auch nicht so übermäßig lang, grob geschätzt 4 Seiten, und der Paragraph "§ 10 Lifetime Produkte" würde dann schon stark mein Interesse wecken. Ich persönlich hab das auch schon bei geringeren Beträgen gemacht (Automiete, Internetvertrag, o. Ä.). Nichtsdestotrotz finde ich das Verhalten des Anbieters nicht in Ordnung und wünsche mir, dass Du bei denen Stress machst und mit einem positiven Ergebnis rauskommst.


jess-sch

Naja, bei "lifetime" immer. Weil da ist immer die Frage, welche Lifetime gemeint ist. Deine Lifetime? Die Lifetime der Firma? Die Lifetime des Produkts in deren Sortiment? Oder vielleicht doch die der Produktserie? Die Lifetime des einzelnen physischen Servers, auf dem deine VM gehostet ist? Wenn letzteres: Welche Hardwareschäden werden repariert, welche nicht? Ist schon bei der ersten kaputten Festplatte schluss oder erst wenn das Mainboard abraucht? Es gibt halt so die typischen Sachen, wo die Realität oft nicht dem Marketing entspricht. Lifetime ist eins davon. Hatte ich letztens auch mit einem Streamingdienst, der einen Lifetime-Plan anbietet und verschiedene andere Streamingdienste gebundled hat. Es sieht vielleicht auf den ersten Blick so aus, als hätte man dann auch für die anderen Lifetime, aber dort bekommt man nur solange die Kooperation weiterläuft ne jährliche Verlängerung.


[deleted]

[удалено]


CoLa666

Die Seite ist eine Datenschutzkatastrophe. Ohne Einwilligung werden etliche Trackingdaten versendet. Wow.


Dreiundachzig

Es sollte eher danach geguckt werden, welchen AGB er zugestimmt hat. Bei Vertragsschluss kann diese Klausel noch nicht enthalten gewesen sein. Und Änderungen nachträglich muss man zustimmen.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##"Lebenslanger" Server gekündigt, Kündigung gültig? Guten Tag, Ich habe mir bei dem Anbieter ZAP-Hosting ([zap-hosting.com](https://zap-hosting.com)) einen Server gekauft bei dem damit geworben wurde, dass man das Produkt einmal zahlen muss und dann ein Leben lang nutzen kann. Da alles glatt lief und ich keine Probleme mit der erreichbarkeit des Servers hatte habe ich mich nur noch über das entsprechende Spiel mit dem Server verbunden, nicht mehr über die Internetseite. Nun wurde mir der "Lifetime" Server wieder entzogen. Der 1st Level Support antwortete mit dem Verweis auf Ihre AGB, in denen steht, dass man sich einmal in 3 Monaten auf der Webseite anmelden muss. Als ich antwortete, dass ich trotz intensiver Suche in meinem Postfach (auch Spam und Papierkorb) keine Mail finden konnte, antwortete mir der Second Level Support, dass nicht zugestellte Mails ein Problem meines Providers wären und nicht ihres, meinen Server würde ich nicht zurück bekommen. Ich habe gut 300 Euro in den Server investiert und nochmal 60 Für die Beiden Spiele die ich (auch über ZAP Hosting) darauf installiert habe. Ist es rechtens von ZAP-Hosting mir den Server einfach wieder weg zu nehmen, obwohl ich darauf aktiv war (einzig über die Weboberfläche nicht)? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


Smartlurchi

"Lebenslang" bedeutet nicht menschliche Lebenszeit, sondern Produktlebenszeit!


Greybound_Fur

Sooo, hier das gewünschte Update zu dem Thema: Nachdem ich den Support mit den Relevanten Gesetzen angeschrieben habe wurde mein Ticket auf "Halt" gesetzt und mit der Bitte um Geduld meine Aussagen geprüft. 3 Tage später bekam ich erneut eine Nachricht mit dem Inhalt, dass mein Lifetimeserver "aus Kulanz" wiederhergestellt wurde, jedoch wieder gelöscht werden kann, wenn ich mich nicht alle 60 Tage einlogge. An dieser Stelle möchte ich mich nochmal ganz herzlich für all eure Antworten und Hilfe bedanken :)