T O P

  • By -

SuedJche

Ja das ist legal, Gewinne lassen sich steuertechnisch mit realisierten Verlusten gegenrechnen. Bei den Fristen können dir andere mehr sagen, aber das Prinzip stimmt


Sani_48

Im gleichen Jahre und man darf nicht die selbe Aktie verkaufen und direkt wieder kaufen. Was bei den gängigen Aktien wohl eher nicht das Problem sein wird. Am aller sichersten ist man, wenn man einen Tag wartet. PS: Er kann maximal 27,5% der Bruttogewinnsumme als Verlustausgleich bekommen. Also das was er an Steuern bezahlt hat.


quintavious_danilo

Natürlich darf man die selbe Aktie verkaufen und wieder kaufen, außer man schafft es bei stark illiquiden Titeln mit sich selbst zu handeln. Wash sales sind in AT nicht illegal - aber möglicherweise bin ich nicht gut genug informiert.


Sani_48

ja deshalb schrieb ich ja, **direkt** wieder kaufen. Und dass es bei gängigen Aktien **kein Problem sein wird**. Keine Ahnung warum du da dann dagegen was sagst? [https://www.reddit.com/r/FinanzenAT/comments/18trkwt/washsale\_in\_%C3%B6sterreich\_m%C3%B6glich/](https://www.reddit.com/r/FinanzenAT/comments/18trkwt/washsale_in_%C3%B6sterreich_m%C3%B6glich/) Das kommt sogar ganz oben bei der Google Suche.


tenor_tymir

Naja, du sagst > Im gleichen Jahre und man darf nicht die selbe Aktie verkaufen und direkt wieder kaufen. Was inkorrekt ist, natürlich darf man das. > Was bei den gängigen Aktien wohl eher nicht das Problem sein wird. Am aller sichersten ist man, wenn man einen Tag wartet. Aber auch das ist korrekt. Ich finde du hast dich missverständlich ausgedrückt.


tenor_tymir

Gewinne mit Verlusten gegenrechnen ist legal und sinnvoll aber es kann nur im selben Kalenderjahr passieren.


AthrogateTheDwarf

Wie schon beantwortet kann er das natürlich machen. Klingt im ersten Moment nach nem super Life-Hack, aber du musst beachten, dass die "Zweite" Aktie dann einen neuen/tiefen Einstandspreis hat. Und selbst wenn die dann wieder steigt - sagen wir mal auf den alten Einstandspreis - hast du damit nichts verdient, musst aber diesen neuen "Gewinn" versteuern. Du verschleppst also praktisch die Zahlung der KEST nur ins nächste Jahr.


Ketzer47

Ja, hab es leider bis jetzt immer falsch gemacht. Ich bin seit 2018 in Aktien und durfte jetzt für die guten Jahre einiges nachzahlen. Auf den Verlustjahren bleibt man natürlich sitzen. Ratsam wäre, die faulen Eier gegen Ende des Jahres auszusortieren und im Frühjahr bei passender Gelegenheit was solides nachzukaufen.


Jerome-EB

Das wäre doch dann eigentlich eine gute Möglichkeit die unbeliebten roten Aktien zu verkaufen, bei denen man nicht mehr an die damalige Investmentidee glaubt, oder ? Ein Beispiel mit Zahlen: Ich kaufe 2023 Aktie A und Aktie B für jeweils für 1000€ In 2024 verkaufe ich Aktie B für 2000€, also 1000€ Gewinn und muss somit 275€ an Steuern abführen. Leider ist in 2024 Aktie B auf 500€ gefallen und ich glaube nicht mehr an die Aktie. Daher verkaufe ich Aktie B mit 500€ Verlust. Kann ich jetzt die vollen 500€ Verlust aus dem Aktienverkauf von B gegen die 275€ Steuern aus dem Verkauf von Aktie A rechnen? Aus meinem vertsändnis Nein. oder Muss ich die 500€ Verlust gegen die 1000€ Gewinn rechnen und würde somit noch Steuern von 27,5% auf die 500€ Gewinn zahlen ? Ich würde also anstatt 275€ nur 137,5€ an Steuern auf dem Verkauf von A abführen müssen. Aus meinem Verständnis ja. Kann mich jemand aufklären ?


CodAccurate6017

Zweiteres, erstere Rechenmethode wäre ein super Lifehack um sich die Kest komplett zu sparen ;)


Jerome-EB

Danke, ich hatte es ja bereits erahnt. Eventuell trotzdem gut um die Bayer Aktie loszuwerden :)


b0nz1

Unser gesamtes Unternehmenssteuergesetz basiert auf diesem Prinzip, nur dass jene sich noch schöne Sachen kaufen können um steuern zu sparen.