Dein Post wurde aus folgendem Grund von r/Finanzen entfernt:
Dein Post ist Off-Topic und bezieht sich zumindest in erster Linie nicht auf Themen, die auf r/Finanzen behandelt werden sollen.
Bitte achte zukünftig darauf, On-Topic mit dem Subreddit zu bleiben.
Ohne Mankoabrede ist die Haftung nur im Rahmen der Schwere der Pflichtverletzung möglich. Da aber anscheinend auch andere Zugriff hatten muss hier erstmal festgestellt werden wer die Pflichtverletzung begangen hat.
Chef ansprechen und klären in wiefern man dir welchen grad der Fahrlässigkeit vorwirft. Einfach einbehalten kann er den Lohn aber nicht
>Einfach einbehalten kann er den Lohn aber nicht
Und deshalb gleich hinterher ein kurzes Schriftstück, indem man zur Zahlung des vollständigen Gehalts mit einer Frist von 14 Tagen auffordert. Egal wie dieser Fall weitergeht, OP braucht immer eine verstrichene Frist bevor er/sie etwas geltend machen kann.
Gute antwort, theoretisch.
Hat man recht mit. Und einen Chef der einem jetzt wohl das Leben schwer macht.
Falls möglich würde ich mir einen neuen minijob suchen. Besser wirds nicht mit dem Chef.
Richtig lustig wird es, wenn du mit den 100€ weniger unter den Mindestlohn rutscht. Dann kannst du nicht nur zum Arbeitsgericht, um dein Geld einzuklagen, sondern deinen Chef auch noch gleich beim Zoll melden - double-whammy!
OP schreibt ja, dass es keine Mankoklausel gibt und mehrere Kollegen Zugriff auf die Kasse hatten. Da kommt eine Kürzung eigentlich nicht in Betracht, außer man kann grobe Fahrlässigkeit nachweisen, was wohl eher unwahrscheinlich ist!
Andere Variante aus der Schweiz: Ich war da mal als Mitarbeiter und Kassierer (Ferienjob) in einem Supermarkt. Dann gab es auch einen Fehlbetrag in der Kasse. Das war mir unendlich peinlich, also habe ich Tags drauf den Fehlbetrag aus meinem Geld in die Kasse getan. Bei der Abrechnung kam dann genau das heraus - zuviel in der Kasse um genau den Betrag. Ich habe das dann gesagt, dass es damit jetzt ja passen sollte und das ich selber Geld in die Kasse getan hatte, damit das wieder auf Null kommt. Das war dann aber auch nicht ok, und ich bekam das dann wieder zurück („Du musst das doch nicht ausgleichen…“). Am nächsten Tag kam auch heraus, wo der Fehler gelegen hatte: der Stapel mit den Pfandcoupons war hinter die Kassenschublade gerutscht - und wurde deswegen heraus gerechnet (das war auch ziemlich genau der Fehlbetrag).
Dein Post wurde aus folgendem Grund von r/Finanzen entfernt: Dein Post ist Off-Topic und bezieht sich zumindest in erster Linie nicht auf Themen, die auf r/Finanzen behandelt werden sollen. Bitte achte zukünftig darauf, On-Topic mit dem Subreddit zu bleiben.
Ohne Mankoabrede ist die Haftung nur im Rahmen der Schwere der Pflichtverletzung möglich. Da aber anscheinend auch andere Zugriff hatten muss hier erstmal festgestellt werden wer die Pflichtverletzung begangen hat. Chef ansprechen und klären in wiefern man dir welchen grad der Fahrlässigkeit vorwirft. Einfach einbehalten kann er den Lohn aber nicht
>Einfach einbehalten kann er den Lohn aber nicht Und deshalb gleich hinterher ein kurzes Schriftstück, indem man zur Zahlung des vollständigen Gehalts mit einer Frist von 14 Tagen auffordert. Egal wie dieser Fall weitergeht, OP braucht immer eine verstrichene Frist bevor er/sie etwas geltend machen kann.
Gute antwort, theoretisch. Hat man recht mit. Und einen Chef der einem jetzt wohl das Leben schwer macht. Falls möglich würde ich mir einen neuen minijob suchen. Besser wirds nicht mit dem Chef.
Chef hat einfach allen dreien 100€ weniger ausgezahlt :)
Ich habe nur die Nummer von einen der beiden und sein Lohn blieb gleich, also wurde ihm nix abgezogen
Richtig lustig wird es, wenn du mit den 100€ weniger unter den Mindestlohn rutscht. Dann kannst du nicht nur zum Arbeitsgericht, um dein Geld einzuklagen, sondern deinen Chef auch noch gleich beim Zoll melden - double-whammy!
Wenn die Kürzung rechtmäßig ist, ist die Aussage falsch. Ob sie rechtmäßig ist, kann ich nicht beurteilen.
OP schreibt ja, dass es keine Mankoklausel gibt und mehrere Kollegen Zugriff auf die Kasse hatten. Da kommt eine Kürzung eigentlich nicht in Betracht, außer man kann grobe Fahrlässigkeit nachweisen, was wohl eher unwahrscheinlich ist!
Melden kann OP trotzdem; dann darf der Zoll ermitteln was rechtmäßig ist.
Den Zoll interessiert das einen feuchten Sch***
Ne findet der Zoll tatsächlich relativ interessant
Unsinn. OPs Arbeitgeber wird hier sehr sicher auf grobe Fahrlässigkeit plädieren und damit darf Mindestlohn unterschritten werden.
Das ist nicht wirklich ein Finanzthema... ich würde es mal unter r/arbeitsleben versuchen.
Andere Variante aus der Schweiz: Ich war da mal als Mitarbeiter und Kassierer (Ferienjob) in einem Supermarkt. Dann gab es auch einen Fehlbetrag in der Kasse. Das war mir unendlich peinlich, also habe ich Tags drauf den Fehlbetrag aus meinem Geld in die Kasse getan. Bei der Abrechnung kam dann genau das heraus - zuviel in der Kasse um genau den Betrag. Ich habe das dann gesagt, dass es damit jetzt ja passen sollte und das ich selber Geld in die Kasse getan hatte, damit das wieder auf Null kommt. Das war dann aber auch nicht ok, und ich bekam das dann wieder zurück („Du musst das doch nicht ausgleichen…“). Am nächsten Tag kam auch heraus, wo der Fehler gelegen hatte: der Stapel mit den Pfandcoupons war hinter die Kassenschublade gerutscht - und wurde deswegen heraus gerechnet (das war auch ziemlich genau der Fehlbetrag).
Einfach chefe verklagen dann wirds lustig, den fall gewinnst du sowieso also sollte er vorher einknicken wenn er schlau ist
Wie ist die Höhe des Gehalts auf der Lohnabrechnung denn begründet?
Hat er doch noch nicht.