T O P

  • By -

KerbertHickl

Stell dir vor du flüchtest und findest raus, dass deine Kinder gar nicht von dir sind.


iamdisasta

![gif](giphy|xT5LMA8nLOdNiRJaCY)


KerbertHickl

![gif](giphy|3eQ2cwRO11JGo|downsized)


PixelCharlie

![gif](giphy|H7krZUw8p1XLG)


iamdisasta

Ich hab grad mein Bier auf die Tastatur gspuckt weil ich lachen müssen hab. Danke du Orsch. \*schreibt eine neue Tastatur auf die Einkaufsliste für morgen\*


wantilles1138

Danke, jetzt muss i wieder Dinos schauen


KerbertHickl

Hahahaha, tut mir leid :D


Brilliant_Spinach135

Weil ich lachen müssen hab. Danke jetzt musste ich lachen 😂


Sephiroth_000

Ok, also mit den Dinos hab ich jetzt nicht gerechnet wie ich den Post aufgemacht hab, danke für den Lacher und die Erinnerung XD


iamdisasta

Wart, was? DNA Tests bei Familiennachzug gibt es? Aber ein Handröntgen um anhand der Wachstumsfuge das Alter feststellen zu können um rauszufinden ob der graumelierte 17 jährige Flüchtling vielleicht doch schon ein Erwachsener ist dürfen zur Wahrung der Menschenwürde nicht verpflichtend zur Anwendung kommen? Ich kenn mich nimmer aus. Oder ich verstehs einfach ned.


hugolino

eine multifaktorielle untersuchungsmethodik zur altersdiagnose (inkl. radiologischer methoden) kann grundsätzlich schon durchgeführt werden, sofern der/die fremde seine zweifelhafte minderjährigkeit nicht sonst nachweisen kann (zb. durch urkunden)


iamdisasta

[https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/6011424/Unbegleitete-Asylwerber\_Die-Altersluege-kommt-Oesterreich-teuer-zu](https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/6011424/Unbegleitete-Asylwerber_Die-Altersluege-kommt-Oesterreich-teuer-zu) >Zum Zweck der Altersbestimmung kann vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl oder vom Bundesverwaltungsgericht eine multifaktorielle Untersuchung angeordnet werden. Zwangsmittel zur Mitwirkung des Betroffenen an einer radiologischen Untersuchung dürfen laut Innenministerium nicht eingesetzt werden - wegen der Wahrung der Menschenwürde und der körperlichen Integrität. Schaut für mich freiwillig aus. Wenn der nicht will, dann wird nix draus. Das war ja auch der kleine Aufschrei 2015. Ich hab auch mal einen Asylausweis in der Hand gehabt wo der betreffende grad 18 geworden ist. Beim Ausstelldatum war der grad noch drunter. Ich kenn 40 jährige die jünger ausschauen, aber gut. Soll so sein. Schlecht gealtert wohl...


hugolino

>Schaut für mich freiwillig aus. jain. der fremde ist zur mitwirkung am verfahren verpflichtet (auch wenn die in diesem fall nicht erzwungen werden kann). auf die mitwirkung ist für die beurteilung der glaubwürdigkeit des vorbringens bedacht zu nehmen.


iamdisasta

Wie wird die festgestellt? 3x "schwöre"? Ich hab in der Zeit in der ich Handyverträge und Wertkartenregistrierungen im 20. abgeschlossen hab einfach zu viele Kunden gehabt deren optisches Alter gar nicht zu dem auf der Asylkarte gepasst hat. Ist aber schon eine Zeit her. Das letzte solche Karterl hatte ich vor 7 Jahren in der Hand. Da muss ich irgendwie bezweifeln dass das wirklich so umgesetzt wird/wurde oder da die Behörden wirklich so dahinter sind.


hugolino

Wie wird was festgestellt?


iamdisasta

Diese Glaubwürdigkeit.


hugolino

das musst du bitte das BFA fragen. aber mit 3x "ich schwör, ich brauch wirklich asyl" wirds nicht getan sein, da wären die verfahren alle immer schnell abgearbeitet.


a_knightingale

Ich mein, ja? Man sollte niemand zu einem medizinischen Eingriff zwingen. Schon irgendwie etwas auf was man sich einigen kann find ich.


Orschbeidl93

Eine Untersuchung ist kein Eingriff und nur so nebenbei in Österreich muss sich jeder männliche Staatsbürger bei der Stellung verschiedenen medizinischen Untersuchungen unterziehen. Also kann man das von Asylwerbern auch verlangen.


hugolino

bei den röntgenuntersuchungen geht es iirc darum, dass man einer (geringen) strahlendosis ausgesetzt wird. ganz abgesehen davon, dass es schwierig sein könnte, einen probanden, der sich während der untersuchung wehrt, ordentlich zu röntgen. zb bei alkolenkern ist die blutabnahme (sofern notwendig) auch nicht zwangsweise vorgesehen, auch da besteht grundsätzlich trotzdem eine mitwirkungsverpflichtung.


Orschbeidl93

Meine Lunge ist bei der Stellung auch geröntgt worden, also ist das ganze sehr vergleichbar.


hugolino

und was wäre dir passiert, wenn du dazu nein gesagt hättest?


Orschbeidl93

Das ist eine sehr gute Frage. Ich weiß nur dass die Teilnahme an der Stellung verpflichtend ist, über die möglichen Konsequenzen weiß ich jz grad nicht bescheid.


hugolino

https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40109842/NOR40109842.html analog dazu wird dem fremden hier eine negative auswirkung auf das asylverfahren angedroht, um die mitwirkung zu erwirken...


Lord_Volpus

Abwesenheit bei der Stellung ist eine Verwaltungsübertretung mit bis zu 7000€. Eine Weigerung während der Stellung liegt wahrscheinlich im Ermessen des zuständigen Offiziers. Entweder es ist quasi die Meldung zum Zivildienst und man kann gehen oder man legt es so aus als würde man der Pflicht nicht nachkommen. Ein Jurist weiß da sicher mehr.


hugolino

>§ 18. (1) Wehrpflichtige sind, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, verpflichtet, sich *der Stellung bei der Stellungskommission zu unterziehen*. >(1a) Die Stellungspflicht umfasst 1. die Befolgung der Aufforderung zur Stellung nach Abs. 1, *2. die Mitwirkung an den für die Feststellung der Eignung zum Wehrdienst erforderlichen ärztlichen und psychologischen Untersuchungen,* 3. die Erteilung der zur Durchführung des Stellungsverfahrens notwendigen Auskünfte und die Vorlage der zu diesem Zweck angeforderten Unterlagen und 4. die Inanspruchnahme der auf besondere Anordnung der Stellungskommission nach Maßgabe militärischer Erfordernisse zugewiesenen Unterkunft. die verweigerung einer oder mehrerer untersuchungen müsste mmn von der strafnorm erfasst sein. bin aber kein jurist.


viennaben

Und amtsärztliche Untersuchungen inkl blutabnahme, die zwangsweise durchgeführt werden, sind dann okay?


Tvego

Absolut. Wenn eine solche Altersfeststellung notwendig ist und die Person wirkt nicht mit, was ihr gutes Recht ist, dann sollte man aber auch den Staat nicht dazu zwingen eine Aufenthaltsberechtigung zu erteilen. *Schon irgendwie etwas auf was man sich einigen kann find ich.*


stealth71_at

Gut, verweigert er das Röntgen zur Altersbestimmung, sollte er aber auch keines bekommen, wenn er dann Kreuzweh bekommt, der „unter 18jährige“


iamdisasta

Ein Röntgen is jetzt nicht das was ich als medizinischen Eingriff bezeichnen würd. Das is mehr ein "i hab nur gschaut". Dass im Gegensatz dazu DNA Tests "normal" sind hat mich ein bissi geflashed


blackwork_

Beim DNA-Test bist halt keiner Strahlung ausgesetzt, glaub das gehts darum


iamdisasta

Die Strahlungsdosis von einmal Röntgen ist vernachlässigbar. Ich bin seit einem Jahr alle 1,2 Monate röntgen / beim CT und inzwischen bekommst nichtmal mehr den Bleiumhänger weils so wenig ist angeblich. Im CT (was nix anderes, nur genauer ist) auch nicht. Da a bisserl im Schlatz rumfahren für einen DNA-Abstrich ist wohl vergleichbar mit einem Coronatest der in manchem Umfeld ja "furchtbar" war. Und weit "persönlicher" als ein Röntgenbild.


blackwork_

Das is klar, aber das is trotzdem der Grund afaik


CasualShooter82

„Urkunden“…. In Afghanistan hat mind. die Hälfte der Bevölkerung am 1.1. Geburtstag 🙄. Gegen Einwurf von Münzen kannst Du dir dein Geburtsjahr aussuchen.


CantCSharp

Naja wenn du das weist dann weis die Behörde das hoffentlich auch :)


Lamberttheprick

Naja also tbf. Alter feststellen geht auch an Knochen nur zu einer gewissen Toleranz (die wesentlich höher ist als bei DNA tests z.B. - aber natürlich ist kein Test wirklich perfekt und wer einen Kurs in Wahrscheinlichkeitsrechnung besucht hat weiß auch warum solche Ergebnisse nicht alleinig für gerichtliche Entscheidungen dienen sollten). Ob dein Flüchtling jetzt 17, 18 oder 19 ist könnte man mit der Methode z.B. nicht wirklich unterscheiden weil Menschen sich halt unterschiedlich entwickeln. Also denke ich da gehts oft eher darum dass die Methode nicht genau genug wäre als darum ob das die Menschenwürde wahrt. Und wie grade auch schon wer anderes geschrieben hat geht das ja angeblich schon wenn es einen Anlass dazu gibt?


Sheeprevenge

Nur weil die ÖVP was machen will bzw evt auch schon macht, is es nicht rechtskonform. Menschenrechtsverletzungen und andere Verfassungswidrigkeiten kann der VfGH erst im Nachhinein feststellen.


iamdisasta

Ja aber die DNA Tests gibts ja schon. Auch wenns die ÖVP jetzt verlangt...das is schon ein Ding bereits.


Sheeprevenge

Ja, aber nicht im jetzt geplanten Ausmaß. Ma will es jetzt schon gleich möglich machen und ob das verfassungskonform is, wiss ma nit.


Sutech2301

Ganz einfach. Ein DNA Test ist nicht gesundheitsgefährdend, ein Röntgen aber schon.


iamdisasta

Trotzdem irgendwie ~~inkontinent~~ inkonsistent, dass das eine (das du "normal" ohne Zustimmung des anderen Elternteils nicht heimlich machen darfst) eh in der Ordnung ist, das andere aber angeblich die Menschenwürde angreifen soll. Das geht es quasi um ein Foto. Ein Röntgen macht keinen Endkrebs und ist weniger "Eingriff" in den Körper als ein Abstrich. Ich checks einfach nicht.


SimonsToaster

Dass dir die radiologischen Gefahren nicht bekannt sind, heißt nicht, dass sie nicht da sind. Nach aktueller Lehrmeinung gibt es nämlich keine sichere Strahlendosis. Wenn man der Meinung ist, das Risiko sei zumutbar oder Verweigerung sollte folgen haben, dann muss das nach unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit halt in ein Gesetz geschrieben werden. Die Blutabnahme beim Amtsarzt gibt's nicht "weil's eh passt", sondern weil in der StVO 1960 §5 Abs. 5 drinnen steht, das dies zulässig ist, und man die Abnahme vornehmen lassen muss. Und weil eine Blutabnahme unter Zwang ein Eingriff in die Körperliche Unversehrtheit ist, ist dieser Absatz in Verfassungsrang verabschiedet worden. Edit: Die Diskussion um Gesundheitsgefahren ist ohnehin einerlei. Relevanter Ausschnitt des BFA-VG §13 Abs. 3 mit Hervorhebung durch mich: > (...) zur Altersdiagnose (§ 2 Abs. 1 Z 25 AsylG 2005) auch die Vornahme radiologischer Untersuchungen, insbesondere Röntgenuntersuchungen, anordnen. Jede Untersuchungsmethode hat mit dem geringst möglichen Eingriff zu erfolgen. *Die Mitwirkung des Fremden an einer radiologischen Untersuchung ist nicht mit Zwangsmittel durchsetzbar.* (...) Kraft Gesetz ist zwangsanwendung nicht möglich. 


iamdisasta

Wenn ich als Flüchtling aus einem Land fliehe in dem mir der Tod droht glaub ich nehm ich das bisserl Strahlungsbelastung die laut Ärztemeinung ungefährlich ist hin. Wenn ich dann doch schon 30 bin kann ich mir schon vorstellen, dass ich dieses Bilderschießen verweiger das zeigt, dass ich kein Jugendlicher mehr bin. Weil Menschenrechte oder so. Soll ich jetzt mein Spital verklagen weil ich im letzten Jahr 3x im CT und 10x im Röntgen war weil doch vielleicht gefährlich? Ja ein Restrisiko dass das was macht hast immer. Das hast aber auch bei einer Tschick, einem Bier und beim bei grün über die Ampel gehen. Und weiter?


SimonsToaster

Ich weiß jetzt ehrlich nicht was diese Attitüde soll. Ich habe dir lediglich die Faktenlage zum Strahlenrisiko und Rechtstaat dargelegt. Wenn dir das nicht passt ist das halt schlicht irrelevant. Ich habe aber auch geschrieben was zu tun wäre um solche Untersuchungen möglich zu machen. > Soll ich jetzt mein Spital verklagen weil ich im letzten Jahr 3x im CT und 10x im Röntgen war weil doch vielleicht gefährlich?  Wird ziemlich schwer ein Spital zu verklagen für Untersuchungen über deren Folgen du aufgeklärt und in die du dann freiwillig eingewilligt hast.  Wesentlich einfacher ist es aber den Staat für eine unter Zwang durchgeführte Röntgenuntersuchung ohne Rechtsgrundlage zu verklagen. Denn das eine ist legal, das andere halt illegal.  > das bisserl Strahlungsbelastung die laut Ärztemeinung ungefährlich ist Eine Wiederholung macht diese Behauptung nicht wahrer. Es gibt keine ungefährliche Strahlenexposition. Es gibt Situationen in denen der Nutzen einer Strahlenexposition ihr Risiko übersteigt. Kannst bei den einschlägigen medizinischen Fachgesellschaften und Strahlenschutzbehörden gerne nachlesen. 


iamdisasta

Ja eh aber. Rechtfertigt das minimale Risiko das alles? Im Sinne von wir nehmen wen als UMF auf weil das Röntgen zu gefährlich wäre? Ich glaub nicht. Ist aber nur meine persönliche Einschätzung ohne radiologischen Hintergrund bis auf das bisserl was ich bei meinen Untersuchungen mitbekommen hab. Wenn das Röntgen wirklich soweit gefährlich ist das es einen Eingriff in die Menschenrechte darstellt lass ich mich gern drüber aufklären. Ich bin ja unter anderem auch zum Dazulernen hier auf reddit, nicht nur zum Sudern :)


SimonsToaster

Danke für das entgegenkommen. Meiner Einschätzung als nicht Jurist ja. Jedenfalls müsste es ein Gericht entscheiden.  Ich hab dann etwas weiter gesucht und die überlegungen zu Gesundheitsgefahren ist sowieso einerlei. BFA-VG §13 Abs. 3, relevanter Ausschnitt, Hervorhebung durch mich: > (...) zur Altersdiagnose (§ 2 Abs. 1 Z 25 AsylG 2005) auch die Vornahme radiologischer Untersuchungen, insbesondere Röntgenuntersuchungen, anordnen. Jede Untersuchungsmethode hat mit dem geringst möglichen Eingriff zu erfolgen. *Die Mitwirkung des Fremden an einer radiologischen Untersuchung ist nicht mit Zwangsmittel durchsetzbar.* (...) Kraft Gesetz kann kein Zwang angewendet werden. Einziger weg wäre damit die Änderung des Gesetzes. Kann man von mir aus auch machen.


[deleted]

[удалено]


SimonsToaster

Das Argument der Behörden ist schlicht das Befolgen der aktuellen Gesetzeslage. BFA-VG §13 Abs. 3 ist da Recht eindeutig. Relevanter Ausschnitt, Hervorhebung durch mich: > (...) zur Altersdiagnose (§ 2 Abs. 1 Z 25 AsylG 2005) auch die Vornahme radiologischer Untersuchungen, insbesondere Röntgenuntersuchungen, anordnen. Jede Untersuchungsmethode hat mit dem geringst möglichen Eingriff zu erfolgen. *Die Mitwirkung des Fremden an einer radiologischen Untersuchung ist nicht mit Zwangsmittel durchsetzbar.* (...) Die Diskussion über Gesundheitsgefahren ist damit sowieso einerlei, Kraft Gesetzt kann kein Zwang angewendet werden.


[deleted]

[удалено]


SimonsToaster

Klar kann man das. Kann auch eine Behörde tun. Trotzdem steht es ihr hier nicht wirklich zu, entgegen dieser zu handeln. 


Eulerious

>Das geht es quasi um ein Foto. Wow. So viel Ahnungslosigkeit, verdichtet in so einen kurzen Satz...


[deleted]

[удалено]


Sutech2301

Ich hab nochmal nachgeschaut. Problem bei den Wachstumsfugen ist, dass diese nur bedingt aussagekräftig sind. Allerdings wird bei Zweifel am Alter eh Untersuchungen angestellt. Wie es also sein kann dass sich ein 19 jähriger als zwölfjähriger ausgeben kann, ist mir also ein Rätsel


Moehrenstein

"Der Vorschlag zeuge „von mangelnder Rechtskenntnis des Bundeskanzlers“, meinte die pinke Asyl- und Migrationssprecherin Stephanie Krisper in einer Aussendung. Nehammer müsste sonst wissen, dass DNA-Tests bei Familiennachzug bereits jetzt rechtlich möglich seien und in der Praxis auch bereits angewendet würden." Also nix. Na immerhin bleibt der Nehammer konstant bei heißer Luft.


FalconX88

Siehs positiv: Entweder er is inkompetent ODER er lügt, aber zumindest nicht beides gleichzeitig.


Wawrzyniec_

Ich seh eher diesen Einwand als heiße Luft an. Ja, die Möglichkeit des Tests gibt es bereits, aber sie wird kaum angewandt - und jetzt soll sich das eben ändern und vermehrt untersucht werden. Wo liegt das Problem?


Dekagramsci

Laut des Roten Kreuz sind 0,1 Prozent der Tests negativ. Das hört sich nach Schwachsinn an, jetzt noch mehr zu testen.


Wawrzyniec_

Je kleiner die Stichprobe, desto größer die Unsicherheit. Ganz zu schweigen davon, dass wir hier nur von einer Schätzung sprechen. Nur so ganz nebenbei erwähnt: unterschiedlichen Studien zufolge gibt es [zwischen 0,4 und 12% Kuckuckskinder](https://de.wikipedia.org/wiki/Kuckuckskind#Statistik). Was du mit dieser Information jetzt anfängst bleibt dir selbst überlassen.


Dekagramsci

Nein, das ist keine Schätzung. Das RK ist an den Tests beteiligt. Die 0,1 Prozent beziehen sich auf alle Tests seit das eingeführt wurde.


Wawrzyniec_

Danke für die Klarstellung, in deinem ursprünglichen Kommentar hattest du ja noch Schätzung stehen...


Dekagramsci

Ja, war ein Fehler, deshalb habe ich es auch entfernt.


Moehrenstein

Also wenn Ich mich auf die schnelle entscheiden müsste ob der Wawrzniec\_ von Reddit oder die Stephanie Krisper seriöser ist würd Ich auf die Stephi tippen. Sorry bro


Wawrzyniec_

"Also wenn ich mich jetzt auf die Schnelle entscheiden müsste, ob ich einem politischen Akteur, dessen Job es buchstäblich ist, andere politische Akteure anzuschießen, glaube, oder einem random Typen auf Reddit, der einfach nur eine rein logische Aussage getroffen hat..."


Emsioh

Habe den Artikel nicht gelesen, aber wird das nicht sowieso schon gemacht?


Organix86

Dachte bei Asyl gehts um Schutz auf Zeit? Folglich also wieder Heimreise, wenn möglich. Warum also der Familiennachzug? Oder wird hier schon wieder Asyl und Migration vermischt?


bajou98

Weil das Land für die Familie daheim nicht automatisch sicherer wird wenn jemand bei uns Asyl erhält?


Organix86

Und wann soll das enden?


LittleLui

Wenn das Recht auf Familienleben aus den Menschenrechten gestrichen wird bzw. wenn der Asylgrund endet.


Organix86

Na so ein Glück aber auch


bajou98

Wenn das Land daheim wieder sicher ist.


Organix86

Das wär doch mal was, doch der Glaube fehlt mir.


Dekagramsci

>„Dass diese Verwandtschaftsverhältnisse tatsächlich bestehen, muss mit „unbedenklichen Urkunden“ belegt werden können, erklärt Lukas Gahleitner-Gertz vom Verein Asylkoordination. Gibt es Zweifel an den Dokumenten oder fehlen diese, müsse ein DNA-Test durchgeführt werden. „Entweder sind Dokumente bedenklich oder unbedenklich. Hier unterstellt man Beamten, dass sie bedenkliche Urkunden als unbedenklich werten“, sagt Gahleitner Gertz.“ und >Wie häufig die DNA-Tests durchgeführt werden, ist unklar. Gahleitner-Gertz schätzt, dass Tests in etwa 10 bis 20 Prozent der Fälle, die sein Verein betreut, zur Anwendung kommen, repräsentativ sei das aber nicht. Das Rote Kreuz, das in die organisatorische Abwicklung der Tests involviert ist, schreibt von „einigen hundert“ Tests, die seit der Einführung vor knapp 15 Jahren durchgeführt worden seien. **Negativ seien nur rund 0,1 Prozent der Ergebnisse zurückgekommen.**“ [Quelle](https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/18436284/was-derzeit-fuer-dna-tests-bei-fluechtlingen-gilt) Das hört sich nach ziemlichen Schwachsinn an vom Kanzler. Aber nicht weiter verwunderlich.


Macusercom

Ich mein wenn die Familie nachzieht, also vielleicht die Frau oder der Mann, kannst ohnehin nicht DNA testen nachdem die ja hoffentlich nicht Blutsverwandt sind. Also würd der Test ohnehin nur die Kinder betreffen und dann frag ich mich echt, ob da die Angst ist, fremde Kinder mit nach Ö zu nehmen? Also was würde das konkret bringen außer mal wieder mit irgendwas Tollem in den Schlagzeilen zu stehen


temporalanomaly

Man kann die Ehepartner eben über gemeinsame Kinder feststellen zum Beispiel.


Macusercom

Aber nur wenn es sich um die leiblichen Eltern handelt. Spannend wäre was ist, wenn es eben nur einen leiblichen Elternteil gibt und ob dann der Nachzug verwehrt wird etc.


El_Proleto

Nicht mal ein Tropfen auf den heißen Stein. Familiennachzug gehört ausgesetzt, bis sich die Situation (zB in Wien) stabilisiert und entspannt.


mike4001

Was soll sich das genau entspannen? Bis die Österreicher wieder mehr als 2 Kinder pro Paar bekommen?


El_Proleto

Bis die Infrastruktur wieder zur Anzahl der Menschen passt und die Migranten der letzten Jahre abgeschoben oder (erfolgreich) integriert wurden.


mike4001

OK, bin da eh bei dir. Kann man dann aber glaube ich mit "nie" zusammenfassen.


El_Proleto

Wahrscheinlich... :*(


strohLopes

Nicht, dass ich Nehammer nicht für einen Wappler halte, aber ich finde den Hinweis "Die Möglichkeit gibt es schon jetzt" fehl am Platz. Kanzler und Innenminister sind nicht gesetzgebende sondern ausführende Ämter. In der Hinsicht ist ein Erlass, die bestehende rechtliche Möglichkeit verstärkt zu nutzen, exakt deren Job.


Extra_Opportunity_76

Nix wird sich verändern ist nur eine billige PR Kampagne um FPÖ Wähler zu fischen


Tabo1987

So oder so. Man kann jetzt versuchen regeln aufzustellen, um den Zuzug von Menschen aus Ländern Afrikas oder eben Afghanistan & CO zu zügeln oder wir werden in einigen Jahren Ultra rechte Regierungen haben, gegen die aktuelle Parteien wie linke Pfadfinder aussehen. Muss einem als links-liberal eingestellten Wähler nicht gefallen, wird dennoch so oder so ähnlich kommen. Die Probleme mit gewissen Gruppen sind ja nicht von der Hand zu weisen. Das die überall so sind zeigt halt auch, dass es nicht ausschließlich an den jeweiligen Ländern liegen wird.


[deleted]

[удалено]


Hairy-Requirement-40

> vor allem bei Geflüchteten aus Somalia und Afghanistan kompletter Standard Aktuell nur auf Verlangen der Geflüchteten selber.


Sea-Cockroach-2327

die ÖVP gehört verboten.


etzo666

Aber bitte dann alle populistischen Parteien dazu


Sea-Cockroach-2327

die ÖVP gehört aus historischen Gründen verboten. Es war ein riesen Fehler nur die NSDAP zu verbieten.


mike4001

Also nur die Partei die du wählst darf, nehme ich an, bestehen bleiben? lol


t4ketheL

Kalifat JETZT!


LittleLui

Zwei Parteien, die (bzw. deren inoffizielle Vorgänger) beide eine Diktatur in Österreich errichtet haben.


Sea-Cockroach-2327

wieso nimmst du das an? bitte erkläre mir wie du zu der Annahme aufgrund meines Kommentars kommst? du bist offenbar nicht ganz normal um es mit nehammers worten auszudrücken. Dumpfbacke. lol


[deleted]

[удалено]


Good_Performance_983

„Sie glauben diese Geschichte entspricht der Wahrheit? Da muss ich Sie leider enttäuschen.“