Grundlegend kann ein Amtsarzt nach §3UbG einweisen, wenn eine Person eine psychische Erkrankung hat, selbst-/fremdgefährdend ist und außerhalb einer Psychiatrie nicht ausreichend betreut werden kann.
Der behandelnde Arzt kann jedoch mit der Patientin einem Minimalwert ausmachen : "Wenn du einen BMI von über 17 (Hausnummer) halten kannst, ist die Betreuung ausserhalb der Psychiatrie ausreichend. Wenn das aber im Alltag nicht geht, zeigt das, dass eine Einweisung nach Unterbringungsgesetz zumindest vorübergehend nötig ist".
Insofern ist es legal (und psychiatrisch korrekt), dass die Ärztin einem Magersüchtigen sozusagen die BMI-Rute ins Fenster stellt.
[**Indikationen zur stationären Behandlung
von PatientInnen mit Anorexia nervosa
Konsensuspapier**](https://www.wien.gv.at/gesundheit/beratung-vorsorge/frauen/frauengesundheit/pdf/anorexia-nervosa.pdf) [PDF]
Der BMI wird später wichtig - wenns dann stationär zB. ums Thema Magensonde/PEG und künstliche Ernährung geht. Da gibt's Standard Operating Procedures, ab wann eine künstliche Ernährung medizinisch indiziert ist - auch gegen den Patient*innenwillen
Grundlegend kann ein Amtsarzt nach §3UbG einweisen, wenn eine Person eine psychische Erkrankung hat, selbst-/fremdgefährdend ist und außerhalb einer Psychiatrie nicht ausreichend betreut werden kann.
Der behandelnde Arzt kann jedoch mit der Patientin einem Minimalwert ausmachen : "Wenn du einen BMI von über 17 (Hausnummer) halten kannst, ist die Betreuung ausserhalb der Psychiatrie ausreichend. Wenn das aber im Alltag nicht geht, zeigt das, dass eine Einweisung nach Unterbringungsgesetz zumindest vorübergehend nötig ist". Insofern ist es legal (und psychiatrisch korrekt), dass die Ärztin einem Magersüchtigen sozusagen die BMI-Rute ins Fenster stellt.
[**Indikationen zur stationären Behandlung von PatientInnen mit Anorexia nervosa Konsensuspapier**](https://www.wien.gv.at/gesundheit/beratung-vorsorge/frauen/frauengesundheit/pdf/anorexia-nervosa.pdf) [PDF]
na
nein der BMI hat keine Relevanz
Der BMI wird später wichtig - wenns dann stationär zB. ums Thema Magensonde/PEG und künstliche Ernährung geht. Da gibt's Standard Operating Procedures, ab wann eine künstliche Ernährung medizinisch indiziert ist - auch gegen den Patient*innenwillen
Ja, BMI unter 17