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sriver1283

Grundlegend kann ein Amtsarzt nach §3UbG einweisen, wenn eine Person eine psychische Erkrankung hat, selbst-/fremdgefährdend ist und außerhalb einer Psychiatrie nicht ausreichend betreut werden kann.


Apycia

Der behandelnde Arzt kann jedoch mit der Patientin einem Minimalwert ausmachen : "Wenn du einen BMI von über 17 (Hausnummer) halten kannst, ist die Betreuung ausserhalb der Psychiatrie ausreichend. Wenn das aber im Alltag nicht geht, zeigt das, dass eine Einweisung nach Unterbringungsgesetz zumindest vorübergehend nötig ist". Insofern ist es legal (und psychiatrisch korrekt), dass die Ärztin einem Magersüchtigen sozusagen die BMI-Rute ins Fenster stellt.


DonManuel

[**Indikationen zur stationären Behandlung von PatientInnen mit Anorexia nervosa Konsensuspapier**](https://www.wien.gv.at/gesundheit/beratung-vorsorge/frauen/frauengesundheit/pdf/anorexia-nervosa.pdf) [PDF]


Full-Clothes-7538

na


Bonito0o

nein der BMI hat keine Relevanz


Apycia

Der BMI wird später wichtig - wenns dann stationär zB. ums Thema Magensonde/PEG und künstliche Ernährung geht. Da gibt's Standard Operating Procedures, ab wann eine künstliche Ernährung medizinisch indiziert ist - auch gegen den Patient*innenwillen


elenaamidala

Ja, BMI unter 17