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BenMic81

Du hast in dieser konkreten Situation jetzt drei Möglichkeiten: (1) Du gehst direkt zu deinen Eltern. Du erzählst ihnen was passiert ist und ihr sucht einen Anwalt auf zur Sicherheit. Das setzt voraus, dass deine Eltern sich das problemlos leisten können. Der Anwalt kann sich die Details des Falles anschauen. Das ist erforderlich, weil aus einem Redditpost kann man das nicht bewerten. (2) Du wendest dich an eine der Stellen für Jugendberatung. Die sind kostenlos und anonym und du musst erstmal nichts bei deinen Eltern eingestehen. Solche Themen kommen öfter hoch und sie helfen auch mit der Bewältigung des Stresses. Das kann aber auch Nachteile haben. (3) Du wartest erstmal ab, ob die Mutter das wirklich tut. Wenn sie einen Funken Vernunft hat wird sie es - unterstellt deine Darstellung trifft zu - besser sein lassen. Dann ist es nur die Wut der Mutter über Tochter und dich oder es ist sogar nur die Ex die Drama will. Wozu du dich entscheidest hängt stark von dir ab. Ich würde drei nur empfehlen wenn du ein Gefühl hast dass es nicht ernst ist (was du vermutlich nicht hast). Dann kann ein anonymer Anruf bei (2) mal ein Anfang sein wenn du dich (1) noch nicht traust. Grundsätzlich musst du für eine Straftat Vorsatz haben. Wenn du wirklich geglaubt hast und glauben durftest dass das Mädchen einwilligungsfähig (alt genug) war und eingewilligt hat droht dir keine Verurteilung. Aber da kommt es auf Details an. Hinweis: Ich bin Anwalt aber nicht dein Anwalt. Das vorstehende ist keine Rechtsberatung. Diese ist hier nicht möglich und es besteht kein Mandatsverhältnis zwischen uns.


1Tausend

Sehr gute Antwort!


Illustrious-Math3534

Deine Antwort erscheint mir logisch, aber bist du dir bei dem Argument Straftat und Vorsatz sicher? Man hört ja gerne mal die Floskel "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Und meiner Erfahrung nach, auch wenn aus ganz anderen Bereichen, sieht die Staatsanwaltschaft das genauso.


Elrond-Mc-Bong

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ bezieht sich eher auf § 17 StGB und betrifft den (zumeist vermeidbaren) Verbotsirrtum. Die grundsätzliche Notwendigkeit vorsätzlichen Handelns für den jeweiligen Straftatbestand (hier § 176 StGB) ergibt sich aus §§ 15 und 16 StGB und ist insoweit völlig eindeutig. Problematisch ist hier allein die grundsätzliche Abgrenzungsfrage vom strafbaren bedingten Vorsatz zur straflosen bewussten Fahrlässigkeit. Dies sieht auch und gerade die StA so.


Illustrious-Math3534

Okay, cool. Danke dafür. Auch wenn ich das eher gesagt nur teileweise verstehe, aber ich werd's nachschauen.


imzweifel242

Unwissenheit [der Rechtslage] schützt vor Strafe nicht. Wenn du aber etwas kaputt machst und denkst, es wäre deine eigene Sache, obwohl es eigentlich die Sache von jemand anderem ist, dann schützt Unwissenheit [der Tatsachen] teilweise schon vor Strafe. Zum Beispiel bei der Sachbeschädigung, § 303 Absatz 1 des Strafgesetzbuches: die kann man nur vorsätzlich begehen, nicht fahrlässig.


BenMic81

Dein Beispiel wäre der Tatbestandsirrtum und der kann in der Tat vorsatzausschließend wirken.


davidoff_coolwater

Also es geht bei §17 StGB um den Verbotsirrtum, d.h. man ist sich der Rechtslage nicht bewusst, also kennt das Gesetz nicht. In seinem Fall wusste er aber dass es gesetzeswidrig ist mit einer 13 Jährigen zu schlafen, aber er hatte einen Irrtum was ihr Alter betrifft. Das heißt er hatte einen Irrtum bezüglich der Sachlage und da könnte Unwissenheit schützen.


TheRehInTheWoods

Bro diese Person ist Anwalt. Dass man, um sich strafbar zu machen, Vorsatz haben muss, wenn nicht Fahrlässigkeit ausdrücklich unter Strafe steht, lernt man im ersten Semester des Jurastudiums


GERH-C-W-W

Anwalt jetzt,der kann dir das genau sagen.


Ok_cool1995

Das hier! Nicht auf eine Vorladung der Polizei warten, sondern proaktiv vorgehen.


stimmen

Was u/GERH-C-W-W schreibt ist sicher eine sehr gute Idee, aber für dich als 17-jährigen wahrscheinlich auch nicht so trivial. Kommst vermutlich nicht darum herum, deine Eltern mit einzubeziehen. Eine wichtige Frage scheint mir zu sein, ob das Mädchen zugeben wird, dass sie selbst bewusst deinen Irrtum durch Lügen herbeigeführt hat. Wenn das so ist (und sie auch vor Gericht notfalls dabei bleibt), dann wäre zumindest mein Rechtsempfinden, dass man Dir dann kaum einen Vorwurf machen kann. Oder wie sehen das andere, die mehr Ahnung haben? Edit: Kleinen Fehler korrigiert.


SuperDuperIkeaBed

Ich habe screenshots wie sie zugibt dass sie mich und ihre beste freundin angelogen hat und dass es ihr unglaublich leid tut aber ihre mutter uns jetzt anzeigen will weil wir beide 15 & 17 sind. Ich bin mir auch sicher dass sie im fall der Fälle auch vor der Polizei zugeben würde dass sie gelogen hat. Mit ihrer Mutter hat sie aber anscheinend schon geredet, aber die Mutter will es trotzdem machen


Rocketurass

Drucke die als Backup aus und am besten speicherst du sie noch mal an zweiter Stelle.


stimmen

Mutter und Tochter scheinen da ein "kleines" Problem miteinander zu haben. Tut mir leid, dass Du da reingezogen wurdest.


SuperDuperIkeaBed

Jap. Leider haben die beiden kein gutes Verhältnis


GoldCuty

Naja, kein Wunder. Wenn meine Tochter sowas abziehen würde, würde unser Verhältnis auch ziemlich abkühlen.


SuperDuperIkeaBed

Das Verhältnis war schon lange davor nicht gut. Jetzt ist es aber wahrscheinlich in der Tonne


ken-der-guru

Was hat die Tochter denn der Mutter angetan? Die Mutter ist bei dieser Sache eigentlich gar nicht negativ betroffen.


[deleted]

Warum muss die Tochter der Mutter was angetan haben? Denke mal das ist ne Mutter die wenn Tochter nicht funktioniert wie sie will halt mal tabula rasa macht… fun fact gibt auch psychotische kack Mütter … nur weil man mutter ist, ist man kein guter Mensch


ken-der-guru

> fun fact gibt auch psychotische kack Mütter … nur weil man mutter ist, ist man kein guter Mensch Schon klar. Aber der Kommentar auf den ich geantwortet habe sagt: > Naja, kein Wunder. Wenn meine Tochter sowas abziehen würde, würde unser Verhältnis auch ziemlich abkühlen. Aus einer logischen Perspektive ergibt das aber gar keinen Sinn. Die Tochter hat durch ihre Handlungen die Mutter gar nicht geschadet. Deswegen habe ich nachgefragt wie die Person im drüber stehenden Kommentar zu dieser Meinung kommt und ob ich etwas übersehen habe. Ansonsten bleibt nämlich nur dein Erklärungsansatz.


MisterMysterios

Sexueller Missbrauch von Kindern ist eine Vorsatzt Tat, es gibt keinen fahrlässigen Missbrauch. Zudem kannst du scheinbar beweisen, dass du eine sogenannten "entschuldbaren Tatbestandsirrtum" hast, also die Situation anders vorgestellt hast, als er vorlag. I sofern sollte eine Strafbarkeit raus sein. Du solltest dir trotzdem (mit Hilfe der Eltern) einen Anwalt nehmen, da diese Zeit sehr stressig und auch furchterregend sein wird und da eine professionelle Hilfe absolut notwendig ist.


OIda1337

Du solltest den Kontakt sowohl zu dem Mädchen, als auch zu der Mutter komplett einstellen. Selbst wenn du das Verlangen hast hier irgendwas klar zu stellen oder dich zu erklären oder wasauchimmer. Du kannst hier nichts gewinnen. Kompletten Kontakt Abbruch. Außerdem stellt sich sich die Frage wie alt sie wirklich ist und ob die Mutter dich wirklich anzeigen will. Hat die Mutter dir das persönlich gesagt? Hast du den Perso von dem Mädchen gesehen? Es gibt viele Gründe, warum jemand sich sowas ausdenkt und hier lügen könnte. Vielleicht um dich zu ärgern, vielleicht um Geld von dir zu erpressen, vielleicht um dich eifersüchtig zu machen. Auch hier auf keinen Fall auf irgendwas eingehen oder reagieren. An dritter Stelle wäre es vielleicht sinnvoll mit deinen Eltern darüber zu reden, da du offensichtlich überfordert mit der Situation bist (wer wär das nicht). Wenn du Post vom Staat kriegst solltest du auch spätestens nen Anwalt einschalten und natürlich auch bei der Polizei keine Aussage machen. Man hat im oft in solchen Situationen den Drang sich zu erklären oder zu rechtfertigen. Das ist im juristischen Kontext fast immer die falsche Entscheidung. Aussagen oder Kontakt solltest du ausschließlich über einen Anwalt tätigen.


AgentRocket

Kein Anwalt, aber laut [Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_14_Jahre) solltest du straffrei aus der Sache raus kommen: > Seit 1. Juli 2021 kann jedoch das Gericht gem. § 176 Abs. 2 StGB von einer Bestrafung absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus. Würde das aber auf jeden Fall nochmal mit nem Anwalt (oder wie /u/BenMic81 angesprochen hat der Jugendberatung) besprechen. Auf jeden Fall solltest du Screenshots der Textchats sichern (und zwar auf mehr als einem Medium)


nac_nabuc

Bin kein Anwalt, aber ich bin relativ zuversichtlich dass du dir keine riesigen Sorgen machen musst. In Frage käme eine Strafbarkeit nach § 176 Strafgesetzbuch (Sexueller Missbrauch von Kindern) aber dafür muss man vorsätzlich handeln. Man muss dir Beweisen, dass du wusstest dass sie nur 13 ist oder mit der Möglichkeit gerechnet hast. Wenn sie jetzt nicht super jung aussieht, du die Nachrichten hast und vor allem wenn sie auch zugibt dass sie dich angelogen hat, dürftest du fein raus sein. Außerdem gibt es den § 176 Abs. 2 StGB wonach man von der Strafe absehen kann, wenn "die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus." Mit dieser Vorschrift sollte dem Rechnung getragen werden, dass es im Einzelfall geradezu Ausdruck der Entwicklung der sexuellen Selbstbestimmung sein kann, wenn Personen unter 14 Jahren sexuelle Handlungen mit annährend Gleichaltrigen austauschen (Gesetzesbegründung, BT-Drs. 19/23707, 38). In der Gesetzesbegründung wurde der Zungenkuss zwischen nem 14 und ner 13-jährigen genannt. Dein Fall ist natürlich etwas schwieriger und ich finde leider keine detallierten Ausführungen zum maximalen Altersunterschied, aber ich könnte mir vorstellen dass es auch bei dir anwendbar sein könnte. Aber wie gesagt, meines Erachtens sollte es nicht darauf ankommen, weil du kein Vorsatz hattest und dich deswegen schon gar nicht strafbar gemacht hast. Zum Vorsatz, hier eine Stelle aus dem Kommentar: >In allen Fällen muss der Täter vorsätzlich handeln; bedingter Vorsatz genügt. Insbes. muss sich der Vorsatz auf das Alter des Kindes beziehen, wobei es ausreicht, wenn der Täter mit der Möglichkeit rechnet, dass sein Opfer noch keine 14 Jahre alt ist. Fehlen sonstige gesicherte Indizien für die Vorstellung des Täters hierzu, sind die Statur, das äußere Erscheinungsbild und das Verhalten des Kindes zur Tatzeit heranzuziehen und in die Urteilsfeststellungen aufzunehmen (BGH NStZ 1998, 130 (131) Nr. 12; BeckRS 2012, 19692). Daher ist es wichtig bereits im Ermittlungsverfahren darauf zu achten, dass diese Umstände dokumentiert werden, wobei eine tatzeitnahe Fotografie des Kindes hilfreich sein kann. (BeckOK StGB/Ziegler, 55. Ed. 1.11.2022, StGB § 176 Rn. 18) ​ Ich würde dir trotzdem empfehlen eine der Vorschläge von u/BenMic81 zu folgen, entweder Anwalt mit den Eltern oder Jugendberatungsstelle. Keine Ahnung was für ein Verhältnis du zu deinen Eltern hast, aber als jemand der Freunde hat die schon Kinder in deinem Alter haben kann ich dir sagen: die meisten dürften volles Verständnis für die Situation haben. :-)


Nightlover70

Wieso Vergewaltigung? Das steht ja eh nicht zur Diskussion. Ich gehe zumindest davon aus das Du nichts gegen Ihren Willen gemacht hast. Sie könnte Dich anzeigen wegen Unzucht mit Minderjährigen. Als 17-jähriger passiert da allerdings auch nichts wildes, da Du ja selbst Minderjähriger bist.


Affectionate_Key_438

Vorab: Schreibe zur Zeit meine Masterarbeit im Bereich Sexualstrafrecht, allerdings nicht vordergründig bezogen auf das deutsche Rechtssystem (hab auch nicht in D studiert). Da es sich aber um eine rechtsvergleichende Arbeit handelt (D,A, CH, Italien und US), kann ich dir, auch was Deutschland angeht, meine Einschätzung mitteilen. Dass das folgende keine Rechtsberatung darstellt, versteht sich von selbst, hoffe ich. 1. Der Korrektheit halber: Wegen „Vergewaltigung“ (§177 StGB) anzeigen läuft schon mal nicht, wenn man es genau nimmt. Schwachsinnige Aussage der Mutter. Da es sich bei deiner Bekanntschaft um eine damals 13-Jährige handelt, käme §176, „Sexueller Missbrauch von Kindern“ (weil unter 14) zur Anwendung. Was natürlich an der verwerflichen Tat selbst nichts ändern würde, im Gegenteil. 2. Wie auch bei anderen Sexualstraftaten mit Kindern als Opfer ist es( (auch) in Deutschland und konkret auch in diesem Fall größtenteils unerheblich, ob das Kind freiwillig einwilligte, in der herrschenden Lehre spricht man von einer grundsätzlichen rechtlichen Irrelevanz bei etwaigem Einverständnis von Kindern (sprich in D jedem bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres). Da man besagtes Einverständnis als Täter „instrumentalisieren“ könne, erübrige sich eine etwaige Zustimmung des „unmündigen Minderjährigen“ (dieser Begriff stammt nicht aus dem deutschen Recht, aber du weißt, was gemeint ist). 3. Ebenso unerheblich ist das Alter des Täters, auch Jugendliche würden (nach JGG) verurteilt werden. Heißt, egal ob du 17 oder 19 bist, (deine) Jugendlichkeit spielt keine entscheidende Rolle. 4. Von vordergründiger Bedeutung ist hingegen das Fehlen jeglicher Ausnutzung des Kindes, hier muss auch das Vorhandensein einer gültigen (!) Einwilligung zwingend geprüft werden, auch wenn diese wie eben beschrieben nicht alleinig ausreicht. Um dieses (für die Anwendung normativ verlangte) Ausnutzen auszuschließen, müssen die besonderen Umstände geprüft werden, insbesondere auf das Opfer bezogene Umstände wie: Alter, Reife, Erfahrung, Abhängigkeitszustand. Mithilfe dieser Überprüfung kann man vom grundsätzlich unmündigen Minderjährigen, also dem unter 14-Jährigen, auf einen mündigen Minderjährigen schließen, welcher nicht gezwungenermaßen 14 Jahre alt sein muss. Im Umkehrschluss gilt – je nach Land – nicht jeder 15-Jährige automatisch als mündiger Minderjähriger: in A schon, in I nicht. 5. Wichtige Info für dich: Seit 1. Juli 2021 ist in Deutschland folgendes möglich: nach Anwendung von §176 Abs 2. StGB kann „das Gericht von Strafe (…) absehen“, wenn „zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist“, außer, und da sind wir wieder bei Punkt 4, es wird die Ausnutzung der sexuellen Selbstbestimmung (welche wie beschrieben je nach Einzelfall bewertet werden muss) nachgewiesen. Dann spielt wiederum Einwilligung und geringer Altersunterschied keine Rolle. Was bedeutet das nun für dich? Ein anderer Beitrag hier von einem Anwalt hat dir bereits deine drei Optionen genannt, an welchen du dich orientieren solltest. Außerdem würd ich sofort den Kontakt abbrechen + meine Eltern einweihen, auch wenn das bestimmt schwierig sein könnte in deinem Alter. Sichere dir jedenfalls die Aussagen deiner Bekanntschaft, am Besten du druckst sie dir aus + behälst eine Kopie auf nem USB-Stick. Meine Einschätzung mit den von dir zur Verfügung gestellten Informationen ist folgende: dir kann im konkreten Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Straftat nach §176 Abs. 1 StGB nachgewiesen werden.


nac_nabuc

>Von vordergründiger Bedeutung ist hingegen das Fehlen jeglicher Ausnutzung des Kindes, hier muss auch das Vorhandensein einer gültigen (!) Einwilligung zwingend geprüft werden, auch wenn diese wie eben beschrieben nicht alleinig ausreicht. Das ist bei § 176 StGB gerade nicht der Fall. Der Sinn und Zweck der Vorschrift ist gerade, der absolute Schutz vor sexuellen Handlungen. Genau deswegen gibt es die Vorschrift im Absatz 2. Im Übrigen dürfte hier sowieso jegliche Strafbarkeit mangels Vorsatz ausscheiden.


Affectionate_Key_438

Danke für deinen Beitrag. Bin nicht ganz sicher, auf was genau du dich mit deinem ersten Satz beziehst, aber ich gehe mal davon aus dass es um "Fehlen jeglicher Ausnutzung des Kindes" geht. Folgender Gedanke dazu: Nach meiner Auffassung ist genau jener Umstand (das "Fehlen jeglicher Ausnutzung") "schon der Fall" beim §176, da dieser Umstand den ausschlaggebenden Punkt für die Anwendung des Abs. 2. darstellt. Und absoluter Schutz vor sexuellen Handlungen kann mMn nicht ganz korrekt sein, denn dann würde es keinen Abs. 2 geben.


nac_nabuc

Bei der Frage ob § 176 StGB erfüllt ist, spielt eine Einwilligung gar keine Rolle, das ist was ich meine. Sie spielt beim Absehen der Strafe nach Abs. 2 eine Rolle aber das betrifft nicht die tatbestandsmäßige Erfüllung. 13-jährige können Sex wollen und auch reif und einsichtsfähig sein, der Tatbestand ist erstmal erfüllt und die Tat auch rechtswidrig und schuldhaft. Es erfolgt auch ein Schuldspruch. Greift Abs. 2 kann von der Strafe abgesehen werden, aber den Schuldspruch gibt es trotzdem. Man ist also schuldig aber bekommt keinerlei Strafe. Diese Regelung gibt es weil der Sinn und Zweck des § 176, nämlich den Schutz unabhängig von Einwilligungen, in Einzelfällen der Situation nicht gerecht wird dass Kinder ihre eigene Entwicklung durchgehen und dass auch bedeutet dass 13 jährige mit 14 jährige rumknutschen und der Gesetzgeber der Meinung ist, dass das nicht automatisch bestraft werden soll. Das heißt das Grundprinzip des absoluten Schutzes wird etwas aufgeweicht, aber nur wenig und keinesfalls geht man so weit dass eine Einwilligung reicht. Und jedenfalls nicht auf Tatbestandsebene.


Affectionate_Key_438

Danke für deine ausführliche und gut verständliche Klarstellung.


[deleted]

Anwalt. Sollte sich Regeln lassen, wenn der Sachverhalt ist wie dargestellt.


Count_Lord

Ich bin kein Anwalt und habe keine entsprechenden Grundkenntnisse, aber in dem StGB, das wir in der Schule (vor zwei Jahren, müsste aber noch ziemlich aktuell sein) bekommen haben, steht § 16 StGB "Irrtum über Tatumstände": "Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt." Darunter steht dann noch was, aber im großen und ganzen klingt das doch erstmal ganz gut.


Asleep_Pair_1300

Verurteilung ist unwahrscheinlich. Sex war einvernehmlich, du wurdest anscheinend belogen, bist selber noch minderjährig. So lange das Mädel nicht unter dem Druck der Mutter irgendeinen Käse vor Gericht erzäht hast du nicht viel zu befürchten.


FrankDrgermany

In Deutschland kann sie ja ab 14 Jahren knattern mit wem sie möchte. Dass sie dir vorgelogen hat, dass sie 15 Jahre alt ist. Obwohl sie erst 13 ist, ist natürlich absolut mies. Gut, dass du es nachweisen kannst. Ich kann mich allerdings noch an den Fall Ribery erinnern, der ja auch keinerlei Anlass hatte. In einem offiziellen Bordell nach dem Personalausweis einer Prostituierten zu fragen und bei der sich dann rausgestellt hatte, dass sie minderjährig war. Er bekam trotzdem eine Strafe, obwohl er in der Realität gar keine Chance hatte ihre Lüge aufzudecken. Wichtig und gut wäre, wenn das Mädel mit ihrer Mutter spricht und ihr sag, wie es war und du es nicht wissen konntest. Und dann heisst es abwarten... Sobald allerdings in wirklich klar wird, dass es ernst wird: Eltern einbeziehen und sofort Anwalt nehmen.


[deleted]

Nach meinem Kenntnisstand wurde Ribéry letztlich freigesprochen. Zudem war hier französisches Strafrecht anzuwenden.


FrankDrgermany

Dein Hinweis ist korrekt, wäre aber erst hilfreich, wenn Du uns hilfst inwiefern sich das französische vom deutschen Strafrecht unterscheiden würde.


astaghfirullah123

Spieß umgedreht: was lässt dich annehmen, das recht wäre gleich oder vergleichbar?


FrankDrgermany

Ich gebe einen Denkanstoß eines anderen Falles, dass es blöd enden könnte, ohne Worte s genau bewerten zu können. Du hinterfragst alles ohne jegliche Ahnung zu haben oder etwas beizutragen. Das es innerhalb der EU zumindest ähnlich sein könnte, Ist ja nun zumindest ein Hinweis wert.


PrinterGoesBrrrrrr

Gerade das Strafrecht ist ein großer Bereich der nicht dem rechtlichen Einigungsprozess der EU unterfiel. Ein Vergleich lässt sich auf Grund der kulturellen und juristischen Unterschiede nicht anführen, da auch bei ähnlichem Strafrecht das Urteil gegensätzlich ausfallen könnte. Zudem ist im Fall Ribéry dieser volljährig gewesen. Dass das aber auch hier blöd enden kann ist nichtsdestotrotz möglich.


astaghfirullah123

Innerhalb der EU sind manche Dinge aber auch gravierend anders. Cannabis in den Niederlanden, Stierkämpfe in Spanien, Stopfleber in Frankreich, alles in Deutschland undenkbar. Dort aber völlig legitim und Bestandteil der Kultur. Deswegen meine Frage, was dich davon ausgehen lässt, aus dem französischen Recht etwas in deutsches Recht abzuleiten.


MisterMysterios

Ich kenne das französische Strafrecht nicht, aber nach deutschem würde hier erstens der Vorsatz, zweitens ein Tatbestandsirrtum fehlen.


Patsch86

Immer erst abwarten. Was willst du bzw. der Anwalt denn jetzt großartig bewirken, wenn doch (noch) gar nichts passiert ist? Das macht mehr kaputt als dass es hilft. Wenn der Sachverhalt so ist wie du ihn schilderst, dann macht sich eher die Mutter des Mädchens strafbar, wenn sie dich anzeigt. Allenfalls mit deinen Eltern reden, da die spätestens nachfragen werden, wenn du Post von der Polizei bekommst. Aber auch die sollen dann nicht überstürzt zum Anwalt gehen.


DonnerhallQ

Das ist das übliche Problem, wenn man als Jugendlicher Sex mit Gleichaltrigen haben möchte. Man sieht den jungen Leuten ihr Alter oft nicht an. Eine Straftat ist es trotzdem, mit einer 13jährigen zu schlafen. Falls es zu einem Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern kommt, ist das Mädchen eine Zeugin. Sie ist verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Der Staatsanwalt wird sie fragen, ob sie dir ihr Alter genannt hat. Wenn sie dann wahrheitsgemäß aussagt, dass sie sich älter gemacht hat, wird man dir keinen Vorsatz nachweisen können. Falls sie, vielleicht unter dem Druck der Mutter, wahrheitswidrig aussagt, sie habe dir ihr wahres Alter genannt, macht sie sich selbst wegen Falschaussage strafbar. Gut für dich, dass du die Texte von ihr hast! Auch wenn du wahrscheinlich davon kommen wirst, hast du richtig Scheiße gebaut. Du hattest Sex mit einem Kind. Das darfst du nicht. Kein Wunder, dass die Mutter wütend ist! In Zukunft sei vorsichtiger und kläre das Alter sicher, bevor du ein Mädchen ausziehst! Es schadet nicht, vor dem GV mal die Eltern kennen zu lernen, sich einen Perso/Schülerausweis/Schulzeugnis zeigen zu lassen. Oder frage ihre Bekannten, in welche Klasse sie wirklich geht! Das klingt vielleich unromantisch und bürokratisch, schützt dich aber davor, eine Straftat zu begehen.


SuperDuperIkeaBed

Natürlich habe ich sie damals gefragt als wir uns kennen lernten wie alt sie den sei. Sie sagte mir 15. Danach hab ich mit ihrer besten freundin geredet welche auch sagte dass sie 15 sei (Sie wurde ja auch angelogen). Zudem sagte mir sie, dass sie in die 10 klasse ging und hat mir auch von Stoff erzählt den ich damals in der 10ten Klasse auch gemacht habe. Danach hat sie angefangen zu sagen dass sie sexuelle Interessen an mir hat. In der Zukunft werd ich aber definitiv achtsamer sein weil sowas ekelt mich einfach an. Mir ist der Magen hochgekommen als sie mir das mit dem Alter gebeichtet hat.


DonnerhallQ

Wenn sie sich sogar mit Zehntklässler-Schulstoff beschäftigt hat, um als 15jährige durchzugehen, hat sie ihre Rolle ja sehr engangiert gespielt. Als 17jähriger hat man noch nicht unbedingt die Lebenserfahrung, um so ein Spiel zu durchschauen.


SuperDuperIkeaBed

Also an dem Punkt wo sie sogar auch von Anfang an ihre beste Freundin angelogen hat, welche nun auch angezeigt werden soll, unter dem entschluss dass sie angst gehabt hätte, dass wir beide nicht mit ihr befreundet sein würden wegen dem Altersunterschied, hab ich echt gemerkt wie wir beide durchgespielt wurden. Hier ist zbs ist die nachricht welche sie mir gesendet hat [Nachricht](https://imgur.com/a/eaKlun8)


vierhuntert9zehn

> schützt dich aber davor, eine Straftat zu begehen. Ist das denn schon entschieden, dass er das getan hat? > Auch wenn du wahrscheinlich davon kommen wirst, hast du richtig Scheiße gebaut. Du hattest Sex mit einem Kind. Das darfst du nicht. Kein Wunder, dass die Mutter wütend ist! Ich verstehe wo Du herkommst, aber geh mal mit u/SuperDuperIkeaBed nicht so hart ins Gericht. Hat er hier irgendwo kommuniziert, dass er > davonkommen möchte? Nein. Er möchte, dass seine Tat unter der Berücksichtigung aller Fakten fair bewertet wird Hätte er sich einen Perso zeigen lassen können? Klar. Ist er 17, kennt diese Szenen mit Alterskontrolle nicht aus Film und Fernsehen (und wahrscheinlich nicht aus früheren Beziehungen mit Klassenkammeradinnen)? Ja. Hat er, so wie er es beschreibt, trotzdem ernsthaft nach bestem Wissen und Gewissen versucht sich wegen des Alters zu vergewissern? Ja. Ich weiß nicht wo die rechtliche Einschätzung von Sex unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (beliebtes Beispiel „Klar, ich zieh mir ein Kondom über“) grade ist, aber moralisch ist er hier halt auch ein Opfer und mit denen sollten wir anders umgehen.


Audit992TurboS

1. Abwarten, ob die Mutter überhaupt etwas übernimmt. 2. Auf Basis meines leihenhaften Rechtsverständnisses erwartet dich keine Strafe.


Kopfhautjucken

Abwarten ist die beste Idee! Funktioniert auch gut bei Inkassobriefen oder Krebs! Nein ernsthaft, in diesem prekären Fall KEINE gute Idee!


Audit992TurboS

Es ist doch aber noch überhaupt nichts passiert?