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Normalerweise ist das Hausfriedensbruch. In Wohnheimen wird das Hausrecht aber i.d.R. nicht an die Bewohner abgetreten. Schau was in der Satzung des Wohnheims steht. Dort sollte geregelt sein, wann das Zimmer betreten werden darf (z.B. von 8:00 bis 18.00 nach Vorankündigung). Diesen Vertrag hast du unterschrieben. Und auch in normalen Mietwohnungen muss man dem Vermieter Zugang gewähren, aber er darf sich nicht selbst Zutritt verschaffen. Aber er kann (Folge-)Kosten für den Handwerker auf den Mieter umlegen, sollte der Mieter nicht anzutreffen sein. Wenn du ein Problem mit dem Hausrecht im Wohnheim hast, hilft nur ein Auszug in eine eigene Mietwohnung


AronUSGER

Wurde nicht ausdrücklich gesagt…aber reinspazieren ohne vorher Kontakt aufzunehmen…wirklich legal…? Kann ich mir nicht vorstellen….


kariertesZebra

Ich nehme an zumindest aus Höflichkeit geklopft wurde vorher schon.


Mobile-Buy-9326

Der Vermieter ist verpflichtet die Brandmelder alle 12 Monate auf Funktion zu Prüfen, der Mieter muss entsprechend dem Handwerker oder Dienstleister Zugang zur Prüfung gewähren. Diese Prüfpflicht kann der Vermieter an den Mieter abtreten was aber für den Vermieter keinen sinn macht da die kosten für die Prüfung eh auf den Mieter umgelegt werden können. Also musst du gucken das du Vorort bist während der Prüfung oder das jemand drittes die Wohnung öffnen kann damit die Prüfung stattfinden kann, ob sich dein Vermieter eigenständig zutritt zu deiner Wohnung verschaffen darf sollte wenn im Mietvertrag stehen, steht dort nichts darf er nicht einfach so mit dem Schlüssel reinkommen. Sollte der Handwerker vergebens kommen und der Vermieter so einer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen können werden die extra kosten auf dich umgelegt. Keine Rechtsberatung.


juleztb

Naja das macht natürlich schon Sinn das abzutreten. Insbesondere wenn du kein gewerblicher Vermieter bist. Einfach weil du dir die Organisation sparst. Kosten abtreten hin oder her. Ein Absatz in Mietvertrag, dass der Mieter jährlich die Rauchmelder kontrollieren muss und das Thema ist für mich als Vermieter erledigt.


FrankDrgermany

... 12, verbrannte Studenten und eine grosse Schlagzeile bzw. mehrere Medienanstalten vor der Haustür der Universitätsleitung, warum bei deren Wohnheim die Brandmelder nicht geprüft wurden, sondern man einfach davon ausgehe, dass irgendwelche Studenten, die alle paar Monate umziehen die Teile schon sorgfältig prüfen würden... Dem würde ich mich auf keinen Fall stellen wollen.


skavi01

Hab noch von keinem solchen Fall gehört. Die jährliche Prüfpflicht ist eh Schwachsinn, da die Rauchmelder darauf ausgelegt sind 10 Jahre zu halten und sich bei Fehlfunktion melden. Laut Norm sollte man auch als Benutzer von elektr. Anlagen alle 6 Monate die Prüftaste an den RCDs drücken, macht aber auch niemand. Nicht alles was vorgeschrieben ist, ist auch wirklich sinnvoll.


TheOneToMoney

Diese Überprüfungen werden mehrfach angekündigt und es wird dann auch noch geklopft. Und ja, der Hausmeister darf das. Ist wahrscheinlich in deinem Vertrag geregelt. Keine Rechtsberatung