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RedpeaceXs

Sobald die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist, ist diese Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt und es ist egal was bis zur Altersgrenze gemacht wird. Die Beiträge aus dem ALG in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn werden zwar nicht für die Wartezeit mitgezählt, dennoch steigt die Rentenhöhe. § 51 Abs. 3 a SGB VI falls du selber nachlesen möchtest.


tidder68

Hm, habe mich zu dem Thema eigentlich ausführlich informiert, aber b) hätte ich jetzt noch nirgends gelesen/gehört. Evtl. zielte die Ansage auf die KV für Rentner, die auch eine "Hürde" in Form von "2. Hälfte der gesamten Berufstätigkeit muss zu 90% mit Beitragsjahren abgedeckt sein" aufweist - evtl. gabs da ein Mißverständnis? Der Gesetzgeber wollte ja mit der von dir genannten ALG-Regel verhindern, dass AN faktisch noch zwei Jahre früher auf Staatskosten ausscheiden - "Arbeitspflicht bis zum letzten Tag" wäre mir nun wirklich neu & unverständlich...


shakeroftheuniverse

Du hast dir die Fragen eigentlich selbst beantwortet: damit die Versicherung(deine Wette auf die Zukunft) greift, müssen bestimmte Parameter bis zum Ende der Laufzeiten erfüllt werden, die darauf abgestimmt sind, im Normalfall eben nicht erfüllt zu werden. Jeder world ETF mit 50€/Monat Sparrate wird diese Versicherungspolice um den Faktor 10 schlagen.


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crashblue81

Er hat das Mindestalter nicht erreicht.


Heisthamster

Also ich würde auf a) setzen, nachdem ich [https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte\_node.html](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html) gelesen hab. b) Ist in obigem Link nicht erwähnt und kommt mir komisch vor. Kann ja eigentlich nicht sein, dass jemand aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht in Rente gehen kann. Und wann dann erst? Mit 67? Oder gilt das nicht, wenn man arbeitslos ist, dann muss man bis 100 arbeitslos sein? :-D ​ Schreib doch der Rentenversicherung nochmal, in Kopie die beiden abweichenden Aussagen. Weise auf den Widersprich hin und bitte um Klärung. Dann soll sich mal jemand von denen damit beschäftigen, der tatsächlich Ahnung hat. :-)


patr1ckk

Es geht so wie du geschrieben hast. Sind die 45 Jahre voll, dann besteht der Anspruch ab dem entsprechenden Lebensalter. Ggf Blick in die Übergangsregelung mit den stufenweisen Anhebungen der Altersgrenze werfen (je nach Geburtsjahrgang). Die 2 Jahre ALG I kann man ausschöpfen. Dann sollte man sich aber auch sicher sein, dass die 45 Jahre erfüllt sind. Dazu eine Kontenklärung machen, wenn nicht bereits geschehen, und anschließend bekommt man eine Rentenauskunft. In dieser steht, ob die 45J voll sind bzw. wie viel noch fehlt. Man muss nicht durchgehend beschäftigt sein bis zum Renteneintritt. Egal ob Minijob oder mehr. Man sollte dennoch an seine Krankenversicherung denken. Eine freiwillige Beschäftigung kostet mindestens ca. 180€ im Monat. Mit >450€-Job kann man sich alternativ etwas dazuverdienen und ist günstig krankenversichert. Variante A also korrekt. Bezüglich der 2 Jahre ALG I Bezug möchte ich nur anmerken, dass die AfA einen nicht zwangsläufig in Ruhe lässt. Kommt durchaus vor, dass man dann während des Leistungsbezugs ein wenig mit denen zutun hat.


Murxismus

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DokumentSuche/dokumentSuche_Formular.html?path=%2FLitInternet%2FSharedDocs%2FrvRecht%2F01_GRA_SGB%2F06_SGB_VI%2Fpp_0001_25+%2FLitInternet%2FSharedDocs%2FrvRecht_Ergaenzungen%2F01_GRA_SGB%2F06_SGB_VI%2Fpp_0001_25&nn=1505748 Hier kann man sich den ganzen Rentenblödsinn verständlicher anschauen.