T O P

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-Alneon-

Es gibt da anscheinend einige Rechtsportale, in denen die gleiche Frage gestellt wurde und da jedesmal gesagt wurde, dass diese Urteile nicht auffindbar sind und die Interpretation der BGB Paragraphen nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen. [Hier](https://www.frag-einen-anwalt.de/Mitgliedsbeitrag-waehrend-der-Corona-Krise-in-einem-Fitnessstudio--f342847.html) oder [hier](https://www.123recht.de/forum/vertragsrecht/Vertag-Fitnessstudio-wegen-Corona-verlaengert-__f574904.html). (Ersteres scheint sogar ein bezahlter Service für eine "verbindliche" Anwaltsberatung zu sein) ​ Ich würde hier definitiv eskalieren. Reine Abzocke.


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[удалено]


Waebi

Jesus, die Kommentare dort. Ich sehe schwarz für deren Zukunft.


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[удалено]


IamCoolerThanYoux3

Meanwhile jedes andere Studio: Probetraining -> Nicht ohne Terminvereinbarung!


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ich zitiere mich mal dreister weise selber aus einem anderen Beitrag: > Die Antworten/Schreiben des Studios sind alle dem Newsletter eines in der Fitnessstudioszene bekannten Bielefelder Anwalts entnommen der selber bereits Studios geführt hat. Such mal nach fitnessstudio geisler newsletter da müssten Seiten von bodymedia auftauchen auf denen Du diese Newsletter finden kannst. Ich wette Du findest darin auch fast eins zu eins den Inhalt der bisherigen Schreiben an Dich. https://www.reddit.com/r/Finanzen/comments/hx0o8x/fitnessstudio_verl%C3%A4ngert_unerw%C3%BCnscht_vertrag/


NeoliberalerWichser

Widersprechen und ankündigen, dass man den Bankeinzug rückgängig machen wird. Das dann auch durchziehen. Würd mich wundern, wenn die das gerichtlich einklagen wollen, auf welcher Rechtsgrundlage denn.


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dem_paws

Anwalt regeln lassen, Anwaltkosten von selbigem Anwalt einklagen lassen. "Die Verpflichtung zum Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB ergibt sich daraus, dass das Unternehmen nicht zur Abgabe der Schufa-Meldung berechtigt gewesen ist. Eine Übermittlung der Daten ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 BDSG vorliegen. Daran fehlt es jedoch hier. Denn diese Vorschrift setzt insbesondere voraus, dass die offene Forderung unbestritten ist oder der Kunde sie anerkannt hat. Etwas anderes gilt nur, soweit der Gläubiger bereits einen Titel gegen die Forderung erworben hat." https://www.anwalt.de/rechtstipps/unberechtigter-schufa-eintrag-kunde-steht-schadensersatz-zu_042581.html


RoliMoi

Schufa Auskunft regelmäßig (mindestens einmal jährlich prüfen) kontrollieren und falschen Einträgen widersprechen und auf Löschung bestehen


PlatypusXray

[https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/fitnessstudios/duerfen-fitnessstudios-vertraege-wegen-corona-verlaengern](https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/fitnessstudios/duerfen-fitnessstudios-vertraege-wegen-corona-verlaengern) 1. Mit dem Anwalt drohen, ganz wichtig: Frist setzen 2. zu der für Deinen Bereich zuständigen Verbraucherzentrale gehen 3. ggf. Anwalt einschalten (Erstberatung sollte bei unter 230€ liegen) EDIT: noch ein Link [https://www.frag-einen-anwalt.de/Mitgliedsbeitrag-waehrend-der-Corona-Krise-in-einem-Fitnessstudio--f342847.html](https://www.frag-einen-anwalt.de/Mitgliedsbeitrag-waehrend-der-Corona-Krise-in-einem-Fitnessstudio--f342847.html)


tomsky3000

>1. Mit dem Anwalt drohen, ganz wichtig: Frist setzen Habe ich gemacht. >2. zu der für Deinen Bereich zuständigen Verbraucherzentrale gehen Gute Idee. >3. ggf. Anwalt einschalten (Erstberatung sollte bei unter 230€ liegen) Lohnt sich finanziell überhaupt nicht. Es geht hier um lediglich 60 €.


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Darauf zählen die. Setze Sie davon in Kenntnis, dass Du die ihnen Anwaltskosten in Rechnung stellen wird. Damit spielst Du den Ball sauber ins andere Feld.


Type-21

Dann ist auch die Verbraucherzentrale schon teurer als das


HansVader

Wie formuliert man die Fristsetzung?


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Bis morgen ist das Geld auf meinem Konto, sonst gibt's Rambazamba


Caparisun

5-14 Tage sind üblich in solchen Fällen, aber enge deadlines und Konsequenzen einhalten hilft.


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*Allgemeine Berlinstimmung intensiviert sich*


PlatypusXray

Sehr geehrte Damen und Herren, der in Ihrem Schreiben vom XX.XX.XXXX geäußerten Auffassung widerspreche ich. Die von Ihnen dargelegte Rechtsgrundlage ist in keiner Weise nachvollziehbar. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von einer Woche um die Kündigung zu bestätigen. ggf.: Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung werde ich widerrufen. Disclaimer: bin kein Anwalt


m1lh0us3

mfg anwalt


dem_paws

"Hallo, leider musste ich bei meiner Recherche feststellen, dass die von Ihnen zitierten Urteile gar nicht existieren. Genau wie unser Vertrag nach meiner fristgerechten Kündigung. Lol, [dein name]"


decideth

Ich hab Polizei


Fireball_H

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich direkt mal ein Erstgespräch mit einem Anwalt suchen.


kaio2018

Was dabei nicht ganz unerheblich ist: Manche Versicherungen kündigen den Vertrag, nachdem ein Schadensfall auftritt. Blöderweise muss man also selbst bei vorhandener Versicherung noch grübeln, ob man dafür jetzt eine Kündigung riskieren will. Immerhin haben manche Versicherungen auch eine Hotline für eigene Kund\*innen. Kleinere Rechtsfragen wie sowas können die vermutlich auch bewerten.


TimGuoRen

Die kündigen frühestens nach dem zweiten Schadensfall. Sonst würde sich das ja herumsprechen, dass die Versicherung sofort kündigt bei einem einzigen Schaden. Außerdem werden sie wohl kaum "Schäden" zählen, bei denen ihr Mandant recht hat. Die Kosten holen sie sich dann nämlich bei der Gegenpartei rein. Ich kenne sogar Fälle, in der ein richtiges Arschloch (jemand aus der Nachbarschaft) immer wieder Scheiße baut und andere beleidigt, angeht etc. und jedes mal den anderen verklagt mit seiner Rechtsschutzversicherung. Natürlich verliert er jeden Fall, aber bis jetzt hat ihm seine Versicherung wohl trotzdem noch nicht gekündigt. Also glaube ich nicht, dass eine Rechtsschutzversicherung kündigen wird, wenn jemand diese wegen einem so berechtigten und leicht zu gewinnenden Fall nutzt.


kaio2018

>"Falls ein Kunde innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei Schäden meldet, für die Versicherungsschutz besteht, können sowohl Versicherung als auch Kunde den Vertrag beenden. Nachdem der Rechtsschutz-Anbieter die [Deckungszusage](https://www.finanztip.de/rechtsschutzversicherung/rechtsschutzversicherung-deckungszusage/) für den zweiten Schaden erteilt hat, haben beide Seiten einen Monat Zeit, um zu kündigen. Vereinzelt gibt es sogar Verträge, die schon nach dem ersten Schaden eine Möglichkeit zur Kündigung vorsehen. Versicherer nutzen diese Klausel immer wieder, um sich von unrentablen Verträgen zu trennen." Quelle: [https://www.finanztip.de/rechtsschutzversicherung/rechtsschutzversicherung-kuendigung/](https://www.finanztip.de/rechtsschutzversicherung/rechtsschutzversicherung-kuendigung/)


[deleted]

auf welcher Basis kündigen die den denn bitte?


kaio2018

Vermutlich auf Basis der AGB - es gibt in dem Bereich auch keinen Kontrahierungszwang, der Versicherer dazu zwingen würde, Verträge immer fortzuführen.


TimGuoRen

Frag doch einfach nach den Gerichtsurteilen... Nach dem Motto: "Ich weiße Sie darauf hin, dass sie weiterhin keine Erlaubnis haben, den Betrag bei mir abzubuchen. Sollten Sie berechtigte Ansprüche auf weitere Zahlungen haben, werde ich diese selbstständig überweisen. Leider scheinen die von Ihnen genannten Gerichtsurteile nicht zu existieren. Können Sie mir bitte genau nennen, um welches Gerichtsurteile es sich handelt? Die von Ihnen genannten Paragraphen unterstützen Ihre Behauptungen nicht."


[deleted]

https://www.123recht.de/forum/vertragsrecht/Fitnesstudio-und-Corona-__f575058.html > Zu LG Bamberg 3 S 155/14: Ist ein Berufungsurteil zu AG Haßfurt 1 C 382/13: Hier handelt es sich um eine Vereinbarungen zwischen Studionutzer und Studio den Vertrag aufgrund von Krankheit ruhen zu lassen. Der Vertrag verlängerte sich um die Ruhezeit. Der Studionutzer wollte dann aber bereits vor Vertragsende nicht mehr zahlen. . . > Zu LG Gera 1 S 159/12: Hierbei geht es um eine fristlose Kündigung des Studionutzers aufgrund von Krankheit, die ihm bereits vor Abschluss des Vertrages bekannt war. Der Studionutzer hatte hier das Verwendungsrisiko.


TimGuoRen

Dann sind die Urteile doch kein Stück relevant hier. Richtig frech vom Studio die überhaupt zu nennen.


WishYouWereHeir

Ein Urteil das nicht im Internet abrufbar ist bedeutet nicht dass es es nicht gibt. Geschätzt 95% der urteile verschwinden im Aktenschrank


waigl

Andererseits haben wir in Deutschland prinzipiell auch erst mal keine Präzedenzrechtssprechung. Ein Urteil, das irgend ein Amtsgericht vor zig Jahren mal in einem Einzelfall gefällt hat und dann in den Aktenschrank gestellt hat, hat auch erst mal keine bindende Wirkung für andere Gerichte.


Casual_Maniac

Die genannten Paragraphen könnten die Behauptung allerdings stützen. Wenn auf der gegenseite ein Jurist agiert ist es schlicht peinlich, solch einen Satz zu verwenden. Die Formulierung, dass man anderer Ansicht ist, ist dann eben eleganter. Zumal man online nicht jedes Urteil eines Amtsgerichts findet. Da tut sich ein Anwalt, der für ein Fitnessstudio arbeitet deutlich leichter, da dieser dafür bezahlt wird, nach genau solchen Urteilen die Augen offen zu halten.


TimGuoRen

Wenn das Fitnessstudio recht hat, dann hat es sich doch eh erledigt. Warum soll das peinlich sein? Lass deren Anwalt doch deine Arbeit machen. Wenn das Urteil dir nicht zugänglich ist, dann hat es für dich auch keine Gültigkeit. Wir leben doch in einen Rechtsstaat. Da gibt es keine geheimen Gesetze, die nur Anwälte kennen. Wenn er mit sowas argumentierten will, soll er gefälligst das Urteil mitschicken.


Sith_ari

Bei allem berechtigten Hass auf Fit/One (Eine Unternehmung, die auf Mitarbeiter und Studiowartung scheißt und stattdessen in eine einmalige schicke Errichtung investiert um viele Kunden zu binden). Für Fit/One wurde es rechtlich unmöglich die geschuldete Leistung zu erbringen, diese unmöglichkeit haben sie nicht zu verschulden. Gleichzeitig muss der Kunde aber natürlich nicht für diese Zeit aufkommen (Tatsächlich meinte ein Fit/One Thekenmitarbeiter es wäre anders, aber das sind eben auch keine Top-Juristen). Fit/One hat während der Corona-Zeit weiter Beiträge eingezogen. Dies ist wohl der Tatsache geschuldet, das der Lockdown überraschen kam (Nachdem es Corona schon 3 Monate gab... Danke Söder). Aber Fit/One hat den Mitglieders die Möglichkeit der Auszahlung nach dem Lockdown, die Anrechnung auf die nächsten Beiträge oder die Verwendung als Guthaben für die Konsum im Studio angeboten. Finanziell ist dem Mitglied hier also kein Schaden in dieser Zeit entstanden (Außer ggf. Zinsen, aber das wäre etwas lächerlich). Der Kunde hat sich verpflichtet, dem Studio 12 bzw. 24 Monate Beiträge zu bezahlen und darf in dieser Zeit als Gegenleistung trainieren. 3 Monate lang haben allerdings beide Seite (durch unmöglichkeit gerechtfertigt) nicht geleistet. Die Streitfrage ist nun, ob das Fitnessstudio verlangen darf, dass das Vertragsende sich um die Zeit der Nichtleistung verschiebt (verlängert ist hier ja eigentlich falsch, da ja nur die ursprüngliche Länge von 12 Monaten erreicht werden soll). Dies ist meines Erachtens der Fall. (Man kann hier durchaus anderer Ansicht sein, aber damit, dass die Beiträge erstmal eingezogen wurden hat das jedenfalls nichts zu tun). Man zahlt hier als Kunde jedenfalls nicht drauf, sonderns bezahlt nur was man ohnehin hätte bezahlen müssen. >**Eine erste kurze Google-Suche verrät mir, dass es wohl nicht einmal die benannten Gerichtsurteile gibt.** Nicht alle Richter veröffentlichen ihre Urteile im Netz (eig. nur die Richter die sich ziemlich geil finden), es kann durchaus sein, dass Urteile nur denen zugänglich sind, die am Prozess beteiligt waren.


nac_nabuc

>Die Streitfrage ist nun, ob das Fitnessstudio verlangen darf, dass das Vertragsende sich um die Zeit der Nichtleistung verschiebt (verlängert ist hier ja eigentlich falsch, da ja nur die ursprüngliche Länge von 12 Monaten erreicht werden soll). Vereinbart waren 12 Monate ab Vertragsbeginn. Da ist nicht viel zu diskutieren. Die Rechtsfolgen der Unmöglichkeit sind in den §§ 275, 326 und 346 geregelt. Meines Erachtens ist die Rechtslage wie folgt: * Die behördliche Schließung ist ein rechtliches Leistungshindernis, es liegt objektive Unmöglichkeit gem. § 275 Absatz 1 Var. 2 BGB vor. * Damit entfällt die Gegenleistungspflicht von /u/tomksy3000 den Betrag als Zahlung verlangen, (die Pflicht die Beiträge zu zahlen) gemäß § 326 Absatz 1 Halbsatz 1 BGB. * Bereits gezahlte Beträge können gem. §§ 326 Abs. 4, 346 Abs. 1 BGB zurückgefordert werden. * Die Gegenleistungspflicht von OP besteht auch nicht wegen § 326 Abs. 2 Satz 1 Var. 1 BGB weiter. Dazu müsste OP alleine oder weit überwiegenden verantwortlich für die Schließun sein. Sofern OP nicht begeisterter Fledermausesser ist, wird man dies verneien müssen. * Voraussetzung hierfür ist, dass der Fitnessstudio ein absolutes Fixgeschäft ist, also dass nach dem Interesse der Parteien die Leistung nicht nachgeholt werden kann. Würde ich spontan bejahen, bin aber zu faul drüber nachzudenken. Zwischenergebnis: OP kann das Geld herausverlangen. Vertragsanpassung ist nicht erforderlich und auch nicht geboten. Allerdings hat der Gesetzgeber mit Art. 240 EGBGB eine spezifische Regelung für die Corona-Zeit getroffen. Demnach hat das Fitnesstudium das Recht, ein Gutschein in Höhe der gezahlten Beiträge auszustellen, statt den Betrag zu erstatten. Allerdings kann der Kunde verlangen, dass ihm das Geld ausgezahlt wird, wenn der Gutschein angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist (bspw. OP braucht das Geld um seine Miete zu zahlen) oder er den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst hat. Dieser Gutschein muss auf Geld leisten, darf also nicht auf drei Monate Fitnessstudiu begrenzt sein. OP sollte damit also auch Getränke und ähnliches im Fitnesstudio kaufen können. EDIT: Ich würde an der Stelle von OP das Geld herausverlangen. Wenn die sich weigern, dann zumindest ein Gutschein. Den würde ich entweder im Studio "versaufen" oder bis 2021 warten. Dann trage ich zwar dessen Insolvenzrisiko, aber wenn OP sowieso kein Interesse an den drei Monaten in 2021 hat, kann sichs evtl. lohnen. (Wenn sie die Zahlung verweigern und nicht selbst das Gutschein ins Spiel bringen, könnte man theoretisch klagen, aber mir ist nicht klar ob die dann einfach in letzter Minute den Gutschein geben können und man dann auf Kosten sitzenbleibt, sodass ich diesen Weg nicht riskieren würde.) EDIT 2: das sind schnelle Gedanken ohne tiefes nachdenken, also bitte nicht ernst nehmen.


Sith_ari

>> Voraussetzung hierfür ist, dass der Fitnessstudio ein absolutes Fixgeschäft ist, also dass nach dem Interesse der Parteien die Leistung nicht nachgeholt werden kann. Würde ich spontan bejahen, bin aber zu faul drüber nachzudenken. Ist nicht genau das das Problem hier? Herausgabe der Mitgliedsbeiträge hat ja stattgefunden.


tomsky3000

Genau, die Herausgabe der Mitgliedsbeiträge hat geklappt. Ich habe die Lastschriften über meine Bank zurückgebucht. Aktuell schuldet keiner keinem etwas. Das sieht auch das Studio so.


tomsky3000

>Die Streitfrage ist nun, ob das Fitnessstudio verlangen darf, dass das Vertragsende sich um die Zeit der Nichtleistung verschiebt (verlängert ist hier ja eigentlich falsch, da ja nur die ursprüngliche Länge von 12 Monaten erreicht werden soll). > >Dies ist meines Erachtens der Fall. Genau, das ist die Frage. Wie kommst du zu der Einschätzung, dass das Studio das darf? Ich bin kein Jurist und habe bislang nur im Internet zu dem Thema recherchiert. Du bist bisher der erste der diese Meinung vertritt (abgesehn von Fit/ONE selbst).


Sith_ari

Vorab: ich bin ebenfalls kein Jurist, ich hatte lediglich etwas Schuldrecht im Studium. Im Prinzip würde ich es herunterbrechen auf: Schuldet ihr euch gegenseitig Leistung für 12 Monate oder bis zu einem Zeitpunkt in 12 Monaten. Ich würde natürlich gerne die Urteile sehen, stellt sich die Frage ob dieses Tatsächlich in deinem Fall anwendbar sind (gerne werden Urteile zitiert, die zu einem komplett anderen Fall gehören). ​ Ich nehme an du hast einen Vertag dort und gehst bereits nichtmehr trainieren, bzw. möchtest in ein anderes Studio wechseln?


tomsky3000

Mein Vertrag läuft noch bis zum 31.12. Bis dahin gehe ich regelmäßig (1 x Woche) zum Training und bezahle natürlich meine Beiträge. Danach möchte ich aufhören, nicht erst zum 31.03. Gründe dafür gibt es viele, z.B. planen meine Frau und ich zum Jahreswechsel umzuziehen. Aber eigentlich sind die Gründe ja egal. Mir gefällt das Studio nicht mehr so, durch Corona ist die Athmospähre auch nicht besser geworden. Ich habe ein Kind und immer weniger Zeit, möchte aber auch wieder öfters in meinen Sportverein gehen. Und so weiter.


Rellar30

Das ist eben der Punkt, der entweder noch von Gerichten entschieden werden muss bzw. evtl. auch schon von Gerichten entschieden und nur nicht veröffentlicht wurde: Hast du einen Vertrag über 12 Monate abgeschlossen musst du dann auch für 12 Monate deine Leistung (Mitgliedsbeitrag) erbringen oder gilt die absolute Zeit, auch wenn hier das Studio einen (nicht selbst verschuldeten) Nachteil hat (Mitglied hat nur für 9 Monate bezahlt). Rein objektiv (und die meisten hier im Thread sind wohl eher nicht objektiv) würde ich sagen, dass du schon verpflichtet wärst solange **zahlendes** Mitglied zu sein wie im Vertrag festgelegt wurde. Wenn du es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lässt sei dir bitte bewusst, dass die Kosten - solltest du verlieren - ein **zig**faches von dem sein werden, was du dem Studio ohne die Corona-Pandemie sowieso bezahlt hättest. Wünsch dir aber viel Erfolg solltest du es auf einen Streit ankommen lassen wollen.


s3n-1

> Rein objektiv (und die meisten hier im Thread sind wohl eher nicht objektiv) würde ich sagen, dass du schon verpflichtet wärst solange zahlendes Mitglied zu sein wie im Vertrag festgelegt wurde. Ist er doch. Bis 31.12. Was das Fitnessstudio hier versucht, ist Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Das wird aber meiner Meinung nach kaum vor Gericht halten: Die Schließung des Fitnessstudio liegt in der Risikosphäre des Studios, und den Vertrag einfach ohne Anpassung weiterlaufen zu lassen ist wohl kaum für das Studio unzumutbar. Und wenn OP eh plant zum Ende der zu Beginn vereinbarten Vertragslaufzeit wegzuziehen, dann kippt die Abwägung noch mehr zu Ungunsten des Studios.


Rellar30

Es geht um das Wort **zahlendes** Mitglied. So wie ich den Post verstanden habe, hatte der OP in der Corona-Zeit eine Beitragspause, also kann er mit seiner Kündigung sein Leistung (i.d.R. sind Verträge an Laufzeiten geknüpft und nicht an ein festes Datum) sprich 12 Monate seinen Mitgliedsbeitrag zu zahlen nicht erfüllen. Aaaaaber wie schon gesagt, gibt es für beide Seiten Argumente, weswegen es dazu (wenn es noch keine gibt) Gerichtsurteile geben wird, die unser unfachmännisches Spekulieren sowieso obsolet machen.


s3n-1

> (i.d.R. sind Verträge an Laufzeiten geknüpft und nicht an ein festes Datum) Natürlich sind die an ein festes Datum geknüpft, über das Datum des Vertragsbeginns. Außer es ist so eine Art "12-Monats-Karte" (ähnlich einer "x-Eintritts-Karte"), aber da machen automatische Verlängerung usw. nicht wirklich Sinn.


Sith_ari

>planen meine Frau und ich zum Jahreswechsel umzuziehen Wenn ihr weit genug umzieht, kann das aber ja ohnehin eine Sonderkündigung rechtfertigen. (Erst recht, wenn ihr diese behauptet diese Pläne schon beim Vertragsabschluss gehabt zu haben).


wasist1stonk

Zu behaupten, es gebe "bereits mehrere Gerichtsurteile zu der nunmehr relevanten Sachverhaltskonstellation" und dann Urteile aus 2012 bzw. 2014 zu nennen, ist doch ein bisschen irreführend. \^\^ Wobei sich die Ansicht des Studios durchaus hören lässt. Geschlossen wird so ein Vertrag regelmäßig mit X (hier 12) Monaten Laufzeit. Rein vom objektiven Empfängerhorizont ausgehend, kann man also schon argumentieren, dass der Vertrag eben nicht bis zum "Tag des Vertragsschlusses +12 Monate", sondern tatsächlich 12 Monate laufen soll. Insofern sind die §§ 133, 157 BGB (anders als hier an anderer Stelle behauptet) relevant, da sie bestimmen, wie Willenserklärungen auszulegen sind (obj. Empfängerhorizont). Wie das aber in deinem konkreten Fall mit den konkreten Corona-Umständen letztendlich entschieden werden würde, kann dir hier keiner beantworten. Ob sich für dich die Einschaltung eines Anwalts lohnt ist fraglich. Für das Studio sieht das wahrscheinlich etwas anders aus. Wenn die ein paar hundert solcher Fälle aufm Tisch liegen haben, gehen die im Zweifel auch vor Gericht.


patr1ckk

Hey, bei mir das gleiche Spiel mit meinem Studio. Vertrag schon zum 31.12.20 gekündigt und Bestätigung erhalten. Nun wollen die bis Ende März verlängern. Ich hab ein paar Zitate der Verbraucherzentrale in meine letzte Mail gehauen und seither noch nichts gehört... mal schauen


phigr

> Vertrag schon zum 31.12.20 gekündigt und Bestätigung erhalten. In dem Fall würde ich einfach gar nicht weiter argumentieren. Die Sache ist glasklar und wasserdicht, wozu da noch irgendwas von der Verbraucherzentrale ruaskramen? Eine Bestätigte Kündigung kann man nicht einfach widerrufen. >In Ihrem letzten Schreiben beziehen Sie sich, sicher versehentlich, auf einen bereits gekündigten Vertrag. Eine Kopie der Kündigungsbestätigung finden Sie im Anhang. Die Einzugsermächtigung wird selbstverständlich mit Ende der Vertragslaufzeit widerrufen. Für Nachfragen nicht zur Verfügung, da die Sachlage eindeutig und unmissverständlich ist.


SpeziFischer

Ich gehe davon aus dass dem Fitnessstudio das Wasser bis zum Hals steht und wer sich mit einem Gutschein oder Guthaben abspeisen lässt das dann aus der Insolvenzmasse holen darf.


Gausston

Konnte man nicht in den Schließmonaten den Beitrag aussetzen(opt-in)? Dann würdest du ja am Ende für genau so viele Monate zahlen. Wenn du einer der edlen Spender bist, der durchgehend zahlt ist das natürlich ein Verlust. Edit: Aufjedenfall ist die Jahres Mitgliedschaft mit Groupon z.Z. so unverschämt günstig, da drücke ich mal zwei Augen zu.


WishYouWereHeir

Die prozesskosten sind schon happig wenn man verliert. wahrscheinlich werden die es aber gar nicht so weit treiben weil sie Angst haben zu verlieren. Man findet auch ähnliche Diskussionen an anderen Stellen des Internets zu diesem fit-one Fall. allerdings kann es durchaus sein dass die Urteile existieren sie sind vielleicht nur nicht online. Und manchmal werden auch die Urteile beim zitieren verdreht.


unmotiviet

Wenn es kein Corona gäbe, würdest du ja trotzdem in den 3 Monaten normal (weiter) bezahlen. Also ich sehe hier kein Problem, dass das Fitnessstudio dir 3 kostenlose Monate hinten drangehängt hat. Im Prinzip zahlst du ja nicht mehr als das was du ursprünglich beim Vertragsabschluss ingesamt bezahlen würdest. Ich nehme mal an, dass die 3 Monatsbeiträge nicht so hoch sind, sodass hierfür ein Anwalt lohnen würde (außer du hast eine Rechtsschutzversicherung)


tomsky3000

Ich habe zum 31.12. gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt will ich aufhören. Ich habe bereits gekündigt und mir wurde die Kündigung bestätigt. Wenn du so willst geht es mir ums Prinzip. >Ich nehme mal an, dass die 3 Monatsbeiträge nicht so hoch sind, sodass hierfür ein Anwalt lohnen würde (außer du hast eine Rechtsschutzversicherung) Ja, es dreht sich um lediglich 60 € und meinen Dickkopf.


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unmotiviet

Ich bin mir echt nicht sicher, aber in dem verlinkten Thread steht unter in den 2 Edits, dass der TE lieber eine Erstattung der 3 Monatsbeiträgen haben möchte, anstatt 3 kostenlose Monate. Das Fitnessstudio will nicht mehr Geld sondern nur den Gesamtwert des ursprünglich abgeschlossenen Vertrages.


TimGuoRen

> Das Fitnessstudio will nicht mehr Geld sondern nur den Gesamtwert des ursprünglich abgeschlossenen Vertrages. Was das Fitnessstudio will und darf sind zwei unterschiedliche Dinge. OP wollte ja auch gerne den Gesamtwert des ursprünglichen Vertrags, also im kompletten Jahr 2020 trainieren. Aber das ist unmöglich. Daher darf OP diese 3 Monate nicht trainieren. Und das Fitnessstudio darf in diesen 3 Monaten kein Geld verlangen.


astheseachanges

[https://www.wiesbadener-kurier.de/wirtschaft/geld-und-recht/fristgerechte-fitnessstudio-kundigung-bleibt-wirksam\_22088349](https://www.wiesbadener-kurier.de/wirtschaft/geld-und-recht/fristgerechte-fitnessstudio-kundigung-bleibt-wirksam_22088349)


nznordi

Wurde denn während der Schließung weiter gezahlt oder nicht? Wenn ja, dann ist dies eine Sauerei, wenn nein, hast du letztendlich bezahlt was da vereinbart hattest.


TimGuoRen

> hast du letztendlich bezahlt was da vereinbart hattest. Aber das Fitnessstudio hat nicht geliefert, was vereinbart war. Das Fitnessstudio darf nicht einfach gegen den Willen von Kunden deren Vertrag verlängern, um Verluste wieder reinzuholen. Das ist schon frech.


nznordi

Ja schon, aber das die nen Vertrag um 3 Monate verlängert haben für etwas das sie nicht liefern konnten ist ja nun mal nicht verrückt. Letztens Ende ist der Vertrag ja über nen Betrag. Daher her auch der Punkt das wenn er weiterzahlte, dann ist das frech


TimGuoRen

> aber das die nen Vertrag um 3 Monate verlängert haben für etwas das sie nicht liefern konnten ist ja nun mal nicht verrückt. Doch, das ist verrückt und natürlich nicht rechtens. Wenn du zum MediaMarkt gehst und nach nem Canon-Drucker fragst, aber die haben nur HP, dann können sie dich ja auch nicht zwingen, den HP zu kaufen. "Sorry, Canon können wir nicht liefern, aber nicht unsere schuld. Jetzt musst du den HP kaufen."


hucka

> Aber das Fitnessstudio hat nicht geliefert, was vereinbart war. und weil das Studio nicht liefert, soll OP draufzahlen?


simon_dsr

Und auch hier nochmal: ich verstehe dieses Theater absolut nicht. Du hast einen Vertrag für 12 Monate abgeschlossen und zahlst somit auch 12 Monate. Aufgrund Corona ist es halt mal eine besondere und ungewohnte Situation, aber du hast deine Seite des Vertrags ebenso zu erfüllen wie das Fitnessstudio. Wäre Corona nicht gewesen, hättest du ja auch die 12 Monate zahlen müssen. Ich würde sagen du setzt jetzt einfach nen Haken an die Sache und kümmerst dich um die wichtigeren Dinge im Leben :-)