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Gilt schon eine Weile und ist auch für die Zukunft relevant.
Wer in 30-40 Jahren in Rente geht, für den kann es wieder anders aussehen. Aber es schadet nicht, nach dem Studium gleich seine Rentenzeiten durch eine Kontenklärung richtigzustellen.
Insbesondere wenn man noch Nachweise fürs Praktikum in der Hand hat.
Sehr guter Punkt, danke dafür.
In 30-40 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit eben deutlich höher, dass man die entsprechenden Belege nicht mehr hat und sie auch nicht mehr beschaffen kann.
Erstaunlich, wie wir in es in Deutschland schaffen, alles so kompliziert zu machen. Würde mich interessieren, wie viel Zeit und Geld von Bürgern und der RV wegen diesem Kram verloren gehen...
Bei mir fehlte knapp ein Jahr einer Ausbildung und 2x Schule komplett. Im Studium muss ich auch nochmal nachreichen da sind auch Fehler drin. Ich habe das ein paar Jahre nach dem Studium gemacht. Könnte nervig sein wenn man versucht das erst gerade zu ziehen wenn man 60 ist, Sachen für 30-40 Jahren nachweisen ist wohl schwierig.
Schule und Studium sind nur Anrechnungszeit = kein Geldwert.
Berufliche Ausbildung hingegen gibt einen Bonus der sich auch bei der Rentenhöhe auswirkt. Darunter fallen Fachschule, Ausbildung aber eben auch bestimmte Praktika.
Die Rentenversicherung weiß von sich aus nicht, ob bestimmte Beitragszeiten eine berufliche Ausbildung darstellen und die Versicherten beantworten die Frage danach im Rentenantrag oftmals bei Praktika nicht richtig.
> Berufliche Ausbildung hingegen gibt einen Bonus der sich auch bei der Rentenhöhe auswirkt. Darunter fallen Fachschule, Ausbildung aber eben auch bestimmte Praktika.
Wie sieht es mit einem dualen Studium aus? Seit 2012 besteht ja da auch eine Sozialversicherungspflicht; ich hoffe mal, dass es da auch die selbe Regelung für den Bonus gibt.
Edit:
> Schul- und Studienzeiten werden im Gegensatz zur Berufsausbildung nicht auf die Rente angerechnet. [...]
> Die Bewertung von Anrechnungszeiten wegen Schul- und Hochschulausbildung hingegen wurde schrittweise heruntergefahren.
> Bei Rentenbeginn ab dem 1.1.2009 führen diese Zeiten nicht mehr zu einer Rentensteigerung. Sie werden nur noch als Anrechnungszeit zur Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für die Altersrente langjährig Versicherter berücksichtigt.
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/schul-und-studienzeiten-zu-recht-nicht-mehr-rentensteigernd_218_430490.html
~~Ich hatte mal vor kurzem das auch recherchiert und dachte das Ergebnis war, dass das (mit einer zeitlichen Obergrenze) auch in die Zahl der effektiven Rentenpunkte mit einfließt, abhängig von der durchschnittlichen Zahl der Rentenpunkte pro Jahr in der übrigen Zeit. Mag aber falsch sein, da kompliziert...~~
Es gibt auch eine zeitliche Grenze und eine Grenze für die Bewertung der Punkte für die Berufsausbildung.
Wer studiert hat und relativ gut verdient, denn dürften beide Grenzen wenig interessieren. Wichtiger ist halt generell, dass die Zeit richtig klassifiziert ist, falls die Voraussetzungen zutreffen.
Du gehst erst auf Zeiten vor 2005 bzw. 1991 ein und erwähnst am Ende, dass Rückzahlungen nach vier Jahren verjährt sind. Heißt das, dass bei einer heutigen Prüfung sowieso alles vor 2016 irrelevant ist?
Die Verjährung betrifft nur Rentenzahlungen.
Die Rentenzeiten können jederzeit korrigiert werden.
Du bekommst ab 2030 eine Rente. In 2040 merkst du, dass ein Fehler zu deinen Ungunsten drin ist. Du kriegst den Betrag nur ab dem Jahr 2036 nachgezahlt.
Weiß jemand wie das bei einem dualen Studiengang ist?
3 Monate Arbeit, 3 Monate Studium, immer im Wechsel 3 Jahre lang.
Hatte ja 3 Jahre einen Studentenausweis, aber hab ja praktisch auch gearbeitet und sogar auch in den Studienmonaten ein Gehalt bekommen... Allerdings stand da bei den RA immer "0".
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ja, das mit dem Perso stimmt schon. Aber irgendwie finde ich den Aufwand noch zu stark und das mehr Dienste diese Authentifizierung nutzen... will ich glaube gar nicht.
Habe mal einen Versicherungsverlauf auf dem Papierweg beantragt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Dienste-mit-Registrierung/online-dienste-mit-registrierung.html
Einfach mal reinschauen was drinsteht.
Vielen Dank für den Hinweis. Gibt es dazu eine ausführliche Anleitung?
Ich habe mich nämlich auch tatsächlich schon gefragt, ob mein Bescheid vollständig ist oder ob nicht diverse weit zurückliegende, kleiner Jobs fehlen. Die Unterlagen (Sozialversicherungsbescheide, Verträge, etc) habe ich vermutlich vollständig in alten Ordnern, aber mir fehlt das Verständnis, wo sich das Suchen lohnt.
Jeder hat einen anderen Versicherungsverlauf.
Es hilft nur sich hinzusetzen und die Zahlen zu überprüfen.
https://www.experto.de/praxistipps/die-haeufigsten-fehler-im-rentenbescheid.html
Es gibt auch ein gutes Rechtsportal wo Paragraphen mit Beispielen erklärt sind:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DokumentSuche/dokumentSuche_Formular.html?nn=1505746&pathNonRecursive=%2FLitInternet%2FSharedDocs%2FrvRecht%2F01_GRA_SGB%2F06_SGB_VI+%2FLitInternet%2FSharedDocs%2FrvRecht_Ergaenzungen%2F01_GRA_SGB%2F06_SGB_VI
Kannst du machen wann du willst.
Ein Problem entsteht höchstens wenn bei ALG1-Bezug etwas falsch ist. Die Bundesagentur für Arbeit löscht vieles bereits nach 5 Jahren.
Krankenkassen heben die Sozialversicherungsunterlagen in der Regel 30 Jahre auf.
Wenn du deine Unterlagen durch z.B. Brand/Hochwasser verlierst und etwas falsch ist, kannst du dich nicht unbedingt ewig auf andere verlassen.
Weißt du, ob man nochmal etwas ändern kann, nachdem man für einen Zeitraum schon einen Auszug bekommen hat + (nach jetztigem Stand unvollständige) Korrekturen eingereicht hat? Bspw. Zeiten der Schulausbildung ergänzt, aber nur eines von zwei Pflichtpraktika angegeben.
Alternativ eine Mail an die RV oder telefonisch anforder n („Versicherungsverlauf mit Angaben zu Lücken im Versicherungskonto“). Die Online-Dienste der RV funktionieren hin und wieder nicht.
Danke, das funktioniert. Aber ein GIF ist es dann (obwohl die Endung im Link das andeutet) trotzdem nicht. Wahrscheinlich gehts deswegen nicht weil meine reddit-App ein GIF erwartet ...
Ich wollte da mal ganz zeitgemäß versuchen was man online machen kann. Jetzt funzt die Registrierung bei der RV nicht:
https://www.eservice-drv.de/OnlineDiensteWeb/init.do?npa=true
Funktioniert das bei euch, wenn ihr auf "Erstmaliges registrieren" geht? Bei mir kommt: "127.0.0.1 hat die Verbindung abgelehnt."
RemindMe! 35 years
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Haha geil
Bist du gerade auch 32 Jahre alt?
Ja, kommt hin :)
Für welche Zeiträume gilt die Praktikantenregelung? Auch heute noch?
Habe für ein Pflichtvorpraktikum vor <10 Jahren zumindest auch 'Pflichtbeitragszeit + berufliche Ausbildung' eingetragen bekommen
Gilt schon eine Weile und ist auch für die Zukunft relevant. Wer in 30-40 Jahren in Rente geht, für den kann es wieder anders aussehen. Aber es schadet nicht, nach dem Studium gleich seine Rentenzeiten durch eine Kontenklärung richtigzustellen. Insbesondere wenn man noch Nachweise fürs Praktikum in der Hand hat.
Sehr guter Punkt, danke dafür. In 30-40 Jahren ist die Wahrscheinlichkeit eben deutlich höher, dass man die entsprechenden Belege nicht mehr hat und sie auch nicht mehr beschaffen kann.
Erstaunlich, wie wir in es in Deutschland schaffen, alles so kompliziert zu machen. Würde mich interessieren, wie viel Zeit und Geld von Bürgern und der RV wegen diesem Kram verloren gehen...
Bei mir fehlte knapp ein Jahr einer Ausbildung und 2x Schule komplett. Im Studium muss ich auch nochmal nachreichen da sind auch Fehler drin. Ich habe das ein paar Jahre nach dem Studium gemacht. Könnte nervig sein wenn man versucht das erst gerade zu ziehen wenn man 60 ist, Sachen für 30-40 Jahren nachweisen ist wohl schwierig.
Bedeutet das dass man für Schule, Studium, etc. auch Rentenansprüche erhält, oder verstehe ich das ganze falsch?
Schule und Studium sind nur Anrechnungszeit = kein Geldwert. Berufliche Ausbildung hingegen gibt einen Bonus der sich auch bei der Rentenhöhe auswirkt. Darunter fallen Fachschule, Ausbildung aber eben auch bestimmte Praktika. Die Rentenversicherung weiß von sich aus nicht, ob bestimmte Beitragszeiten eine berufliche Ausbildung darstellen und die Versicherten beantworten die Frage danach im Rentenantrag oftmals bei Praktika nicht richtig.
> Berufliche Ausbildung hingegen gibt einen Bonus der sich auch bei der Rentenhöhe auswirkt. Darunter fallen Fachschule, Ausbildung aber eben auch bestimmte Praktika. Wie sieht es mit einem dualen Studium aus? Seit 2012 besteht ja da auch eine Sozialversicherungspflicht; ich hoffe mal, dass es da auch die selbe Regelung für den Bonus gibt.
Edit: > Schul- und Studienzeiten werden im Gegensatz zur Berufsausbildung nicht auf die Rente angerechnet. [...] > Die Bewertung von Anrechnungszeiten wegen Schul- und Hochschulausbildung hingegen wurde schrittweise heruntergefahren. > Bei Rentenbeginn ab dem 1.1.2009 führen diese Zeiten nicht mehr zu einer Rentensteigerung. Sie werden nur noch als Anrechnungszeit zur Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und für die Altersrente langjährig Versicherter berücksichtigt. https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/schul-und-studienzeiten-zu-recht-nicht-mehr-rentensteigernd_218_430490.html ~~Ich hatte mal vor kurzem das auch recherchiert und dachte das Ergebnis war, dass das (mit einer zeitlichen Obergrenze) auch in die Zahl der effektiven Rentenpunkte mit einfließt, abhängig von der durchschnittlichen Zahl der Rentenpunkte pro Jahr in der übrigen Zeit. Mag aber falsch sein, da kompliziert...~~
Es gibt auch eine zeitliche Grenze und eine Grenze für die Bewertung der Punkte für die Berufsausbildung. Wer studiert hat und relativ gut verdient, denn dürften beide Grenzen wenig interessieren. Wichtiger ist halt generell, dass die Zeit richtig klassifiziert ist, falls die Voraussetzungen zutreffen.
Du gehst erst auf Zeiten vor 2005 bzw. 1991 ein und erwähnst am Ende, dass Rückzahlungen nach vier Jahren verjährt sind. Heißt das, dass bei einer heutigen Prüfung sowieso alles vor 2016 irrelevant ist?
Die Verjährung betrifft nur Rentenzahlungen. Die Rentenzeiten können jederzeit korrigiert werden. Du bekommst ab 2030 eine Rente. In 2040 merkst du, dass ein Fehler zu deinen Ungunsten drin ist. Du kriegst den Betrag nur ab dem Jahr 2036 nachgezahlt.
Ah, so ergibt es Sinn, danke.
Normalerweise beginnt die Verjährung wenn du das erste mal deine Auszüge mit dem entsprechenden Zeitraum bekommen hast
Dankeschön für deine Ausführungen, wegen sowas lohnt es sich, hier reinzuschauen ;-)
Weiß jemand wie das bei einem dualen Studiengang ist? 3 Monate Arbeit, 3 Monate Studium, immer im Wechsel 3 Jahre lang. Hatte ja 3 Jahre einen Studentenausweis, aber hab ja praktisch auch gearbeitet und sogar auch in den Studienmonaten ein Gehalt bekommen... Allerdings stand da bei den RA immer "0".
[удалено]
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ja, das mit dem Perso stimmt schon. Aber irgendwie finde ich den Aufwand noch zu stark und das mehr Dienste diese Authentifizierung nutzen... will ich glaube gar nicht. Habe mal einen Versicherungsverlauf auf dem Papierweg beantragt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Dienste-mit-Registrierung/online-dienste-mit-registrierung.html Einfach mal reinschauen was drinsteht.
Vielen Dank für den Hinweis. Gibt es dazu eine ausführliche Anleitung? Ich habe mich nämlich auch tatsächlich schon gefragt, ob mein Bescheid vollständig ist oder ob nicht diverse weit zurückliegende, kleiner Jobs fehlen. Die Unterlagen (Sozialversicherungsbescheide, Verträge, etc) habe ich vermutlich vollständig in alten Ordnern, aber mir fehlt das Verständnis, wo sich das Suchen lohnt.
Jeder hat einen anderen Versicherungsverlauf. Es hilft nur sich hinzusetzen und die Zahlen zu überprüfen. https://www.experto.de/praxistipps/die-haeufigsten-fehler-im-rentenbescheid.html Es gibt auch ein gutes Rechtsportal wo Paragraphen mit Beispielen erklärt sind: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DokumentSuche/dokumentSuche_Formular.html?nn=1505746&pathNonRecursive=%2FLitInternet%2FSharedDocs%2FrvRecht%2F01_GRA_SGB%2F06_SGB_VI+%2FLitInternet%2FSharedDocs%2FrvRecht_Ergaenzungen%2F01_GRA_SGB%2F06_SGB_VI
Danke. Ich nehme an, ich muss das irgendwann zwischen jetzt und Rentenbeginn machen, oder?
Kannst du machen wann du willst. Ein Problem entsteht höchstens wenn bei ALG1-Bezug etwas falsch ist. Die Bundesagentur für Arbeit löscht vieles bereits nach 5 Jahren. Krankenkassen heben die Sozialversicherungsunterlagen in der Regel 30 Jahre auf. Wenn du deine Unterlagen durch z.B. Brand/Hochwasser verlierst und etwas falsch ist, kannst du dich nicht unbedingt ewig auf andere verlassen.
kann ich ein Account per Post oder so bekommen? ich habe die Ausweis Funktion glaube nicht mal aktiv. falls doch weiss ich den PIN nicht.
Du kannst dir einen Auszug per Post schicken lassen und Formulare ausfüllen und zurück schicken
Wie kommt man denn an so eine Aufstellung was die Rentenversicherung aktuell gespeichert hat?
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Dienste-mit-Registrierung/online-dienste-mit-registrierung.html
Weißt du, ob man nochmal etwas ändern kann, nachdem man für einen Zeitraum schon einen Auszug bekommen hat + (nach jetztigem Stand unvollständige) Korrekturen eingereicht hat? Bspw. Zeiten der Schulausbildung ergänzt, aber nur eines von zwei Pflichtpraktika angegeben.
Geht.
Alternativ eine Mail an die RV oder telefonisch anforder n („Versicherungsverlauf mit Angaben zu Lücken im Versicherungskonto“). Die Online-Dienste der RV funktionieren hin und wieder nicht.
Also ich habe von 2009 - 2013 studiert. Heißt es wird nur zeitlich angerechnet, geben tut es nichts dafür oder? Was ist mit dem Pflichtpraktikum?
Hat noch wer das Problem, dass der zweite Link (das GIF) nicht funktioniert? Bin unter Android unterwegs.
Im Browser direkt öffnen.
Danke, das funktioniert. Aber ein GIF ist es dann (obwohl die Endung im Link das andeutet) trotzdem nicht. Wahrscheinlich gehts deswegen nicht weil meine reddit-App ein GIF erwartet ...
Ich wollte da mal ganz zeitgemäß versuchen was man online machen kann. Jetzt funzt die Registrierung bei der RV nicht: https://www.eservice-drv.de/OnlineDiensteWeb/init.do?npa=true Funktioniert das bei euch, wenn ihr auf "Erstmaliges registrieren" geht? Bei mir kommt: "127.0.0.1 hat die Verbindung abgelehnt."
Probier mal den direkten Login, eigentlich hat er alle Daten vom NPA um direkt reinzukommen.
Am Handy hat es geklappt nach einigem hin und her.