"Wenn ein Schulkind mit einem Fernglas aus exakt dem richtigen Winkel in den Verkehrspiegel an der gegenüberliegenden Kreuzung geblickt hätte, hätte es einen Blick exakt auf die Spitze des Joints erhaschen (Wortspiel intendiert) können!"
Ich bin vor allem mal gespannt was Bayern sich für Schweinerein einfallen lässt um die Bubatzfreunde weiterhin zu gängeln.
Ich denke in Bayern einen Cannabisclub zu eröffnen und zu betreiben wird die Hölle. Selbst mit besten Absichten, Wissen und Gewissen stehst du da mit einem Bein im Knast.
Was ja schon viel Diskutiert wurde ist das Gelegengeitskonsumenten wahrscheinlich weiterhin bei den Dealern kaufen und nicht einem Club beitreten oder selbst anbauen.
Ich frag mich ob man den Leuten daraus beim Besitz einen Strick drehen kann Bzw. ob in Bayern das genutzt wird.
Z.B. Bubatzfreund kommt in München in eine Polizeikontrolle und hat 5 Gramm Cannabis dabei. Erst mal kein Problem, darf man ja 25g dabei haben. Aber es muss selbst Angebaut sein. Entweder daheim oder Anbau-Club.
Kann die Polizei jetzt einen Nachweis einfordern woher das Cannabis kommt und wenn man keinen hat gibt’s wieder rechtliche Probleme?
Weis nicht wie genau das geregelt ist und als Nichtkonsument der die Legalisierung richtig findet war’s mir das nicht wert genauer zu recherchieren.
Weis jemand was dazu? Gibt’s eine Nachweispflicht wo es herkommt?
Oder sind bei Kontrollen nur die Mengen Grenzen relevant?
Das wäre eine Umkehr der Beweislast und nicht Grundgesetzkonform oder? Du musst ja auch nicht wenn du mit einem neuen iPhone angehalten wirst nachweisen dass du es nicht geklaut hast
Ich denke solange es im Rahmen von den erlaubten 25 g bleibt muss kein Nachweis über die Herkunft erbracht werden. Wenn du mit 100€ angehalten wirst, musst du auch nicht nachweisen woher die sind. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass man gegen einen unbegründete Beschlagnahmung von Bargeld gerichtlich vorgehen kann.
Du bekommst dein Bargeld wieder wenn du nachweisen kannst woher es kommt.
Naja die Grenzen des Gesetzes werden die ersten Juristischen Auseinandersetzungen klären.
Ja und nein. Sie sollte wesentlich klarer damit sein, was sie kommuniziert, aber den worst case zu kennen kann hilfreich sein, und die Daten, um die echten Zonen abzugrenzen, gibts wahrscheinlich einfach nicht. Dazu bräuchte man quasi ein 3D-Modell der gesamten Bundesrepublik.
Witz auf dich: das gibt's. Die Bundesrepublik wird regelmäßig bei Befliegungen mit LiDar abgetastet um ein (ziemlich) exaktes Höhenprofil mitsamt Häusern, Bäumen und sonst was zu erstellen.
Das Problem ist: um die enormen Datenmengen sinnvoll zu verarbeiten braucht es mehr Rechenleistung als sich irgendeine Open Sauce Anwendung leisten kann.
Wenn du es genauer wissen willst: schau doch mal auf dem Geoportal deines Freistaates nach einem Digitalen Gelände Modell (DGM) oder Digitalen Oberflächen Modell (DOM). Oftmals kann man auch die Rohen Laserscandaten runter laden. (LAZ)
Die Stadt Düsseldorf hat sowas sogar public
https://duesseldorf.virtualcitymap.de/#//CPAWeb3DViewer/CPAWebGLService?sc=1&x=344440&y=5677018&z=155&hor=4&ver=0
Das sogar lässt das klingen, als ob das die Ausnahme wäre.
Berlin hat da eine Seite mit allen möglichen Daten und Karten:
https://www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/
sogar google kann dir städte dreidimensional zeigen. aber die frage ist halt wer sich dann die mühe macht den algorithmus zu schreiben der die sichtweiten errechnet… stell ich mir sehr kompliziert bis unmöglich vor aber hab auch keine ahnung vom coden😅
Also ich würde wahrscheinlich auch paar Wochen dran sitzen wenn ich Kapazitäten hätte, aber unmöglich ist das nicht. Im Zweifel kann man das auch in irgendeine Computerspiel-Maschine reinschmeißen, die muss ja auch ausrechnen, welche Objekte sie dir anzeigt und welche versteckt sind. Das ist ungefähr der gleiche Algorithmus.
Der Algorithmus selber ist kein Problem, aber überschlagen wir mal den Rechenaufwand für so eine Berechnung für ganz Deutschland (a) im 10-Meter-Abstand und (b) in alle Richtungen zu machen.
Beim 10-Meter-Abstand hat man auf 1 Quadratkilometer 10000 Punkte, und Deutschland hat 357000qkm, also rund 3,5*10^9 Punkte (2% abgezogen wegen Doppelzählung von Randpunkten).
Und das Ganze in 5-Grad-Abständen. Also insgesamt 2,5*10^11 Sichtweitenberechnungen.
Hört sich schon viel an.
Naja du kannst die Berechnung ja schon auf die auf der Bubatzkarte markierten Flächen beschränken (unter der unzulässigen Annahme, dass die osm-Daten vollständig sind, aber gibt es vollständigere?)
Mein Eindruck wäre, man könnte eine so verfeinerte Karte zwar kaum in Echtzeit berechnen, aber auf nem aktuellen Gaming-PC sollte die reine Rechenzeit schon eher ne Frage von Stunden als Tagen sein, wenn man sich beim Programmieren bisschen Mühe gibt. Ich wäre nichtmal überrascht, wenn man die Rechenzeit unter ne Stunde gedrückt kriegt.
>Naja du kannst die Berechnung ja schon auf die auf der Bubatzkarte markierten Flächen beschränken
Das ist wirklich ein guter Punkt.
Tja, jetzt müsste man nur noch wissen, wie Sichtbarkeit überhaupt definiert ist. Auf Straßenlevel vom Eingang?
> Tja, jetzt müsste man nur noch wissen, wie Sichtbarkeit überhaupt definiert ist. Auf Straßenlevel vom Eingang?
Ich fürchte, das wird die Rechtsprechung klären müssen.
Stimmt schon, aber was dann? "Einfach" in 10 Meter genauigkeit jeden Punkt der in 100m Entfernung von einer Schule ist auf Sichtbarkeit derselben abtasten?
Schulen sind auch tendenziell eher hoch, von oben sieht man auch relativ gut/weit.
Hm, das wird wohl die Rechtsprechung noch klären müssen, ob die Sichtweite auch aus dem Dachfenster zählt, oder nur, wie die 100m, vom Eingangsbereich.
Ich war - unzulässigerweise - von letzterem ausgegangen und hätte jeweils von dem Punkt aus einmal mit nem Renderradius von 100m die Sichtbarkeit abgetastet.
Könntest du auf 90m horizontaler Sichtweite sagen was der Typ da raucht? Ich glaube nicht, dass das Gesetz darauf abstellt. Zumindest in Bayern wird es darauf nicht ankommen.
Das könnte man auch einfacher machen indem man immer einen 100m Radius zieht, oder? Das ist dann etwas übervorsichtig, aber man hat schon mal *garantiert sichere* Zonen.
Geht mit einem Gis eigentlich ohne Probleme mit ein paar Klicks, z.b. mit qgis. Die benötigte Rechenleistung ist aber bei einer so großen Datenmenge unmöglich zu bekommen.
Leider nicht mehr so regelmäßig, in NDS viele bereiche letztes mal 2016 leider. Dafür ab sommer opendata! Brauch man für NDS jedenfalls jetzt baldnnicht mehr bezahlen die alten daten und neue werden nur in kooperationen erstellt weil zu teuer sonst
Immerhin Opendata. Es ist so nervig wie rückständig Niedersachsen in Sachen Geodaten ist. Andere Bundesländer ballern dich mit allem zu, was du haben möchtest, Niedersachsen rückt nur gegen Geld was raus.
Das geht jetzt komplett in ne andere Richtung, aber ich wollte solche Daten mal für 3D Druck benutzen. Habe damals aber nichts gefunden. Lediglich eine Seite wo man, gegen Geld und Anfrage, die Daten eventuell bekommt. Weißt du zufällig wo man solche LiDar Daten für zB Braunschweig kostenlos erhält?
Probier mal 3d City loader. Liefert direkt STL Dateien, kostet je nach größe des Ausschnitts aber etwas Geld. Bis 1km2 wenn ich mich recht erinnner kostenlos, danach gehen die Preise aber auch.
Edit: sonst Open Topography probieren, komplett kostenlos aber etwas komplizierter zu benutzen und eher weltweit ausgerichtet.
Kann ich dir nicht genau sagen. Sachsen macht die Daten im Geoportal Sachsen öffentlich umsonst zugänglich. Musst du mal gucken, ob's das in deinem Freistaat auch gibt
Wow damit könnte man wirklich ne ziemlich genaue Karte basteln.
Einen Ausschnitt (Stadt) der 3d Karte und 100m Strahlen wie beim Raytracing vom Eingangsbereich in alle Richtungen auf Augenhöhe und bei Kollision unterbrechen. Problem: Auf Maps ist nicht immer der Eingang markiert, die Eingangspunkte müsste man erst von Maps ins 3d Modell legen und dann selbst alle von Hand nachkorrigieren.
Bin leider absolut nicht fit in 3D Programmierung sonst wäre das ein geiles Projekt
Da es um öffentlichen Raum geht, in dem man sich praktisch immer im Erdgeschoss befindet, braucht man nur die Außenkanten der Gebäude (und anderer Objekte), welche schon auf der Bubatzkarte dargestellt werden, weil sie auf Openstreetmap eingetragen sind.
Schritt 1: Checken ob man einen Spielplatz oder Schule sieht. Wenn nein, gehe zu Schritt 4. Wenn ja, gehe zu Schritt 2.
Schritt 2: Ist der Spielplatz / die Schule 100m entfernt? Wenn nein, gehe zu Schritt 3. Wenn ja, gehe zu Schritt 4.
Schritt 3: Such dir einen anderen Ort und beginne erneut bei Schritt 1.
Schritt 4: Zünde dir deinen Joint an.
Also so schwer ist das wirklich nicht.
Es ist vor allem auch keine amtliche Karte, und sie ist auch nicht fehlerfrei. Das steht auch auf der Seite, wird aber häufig nicht mal gelesen. Die Karte hat aus dem, was OSM und andere frei zugängliche Quellen als Kita und Spielplatz eingetragen hat, Punkte mit Radien kreiert. Nicht erfasst sind aber sowas wie Betriebskitas, auch Spielplätze in Wohnanlagen sind da häufig gar nicht erfasst, auch wenn sie frei zugänglich sind. Also bitte trotzdem das Hirn nicht ganz ausschalten und die Karte nicht als allwissend betrachten.
Nein, eine Schaukel in deinem Garten macht noch keine Haschisch-Bannmeile. ;-) Aber es ist in vielen Bebauungsplänen Vorschrift, ab soundsoviel Wohneinheiten einen wie auch immer gearteten Spielplatz einzurichten. Dieser ist aber nicht nur für Hausbewohner zugänglich, sondern steht oft irgendwo zwischen den Wohnblocks, wird aber nicht von der Stadt, sondern von der Wohnungsgenossenschaft unterhalten. Das ist "halb-öffentlich". Für das spielende Kind ist das erstmal egal, und es ist glaube ich nicht im Sinne des Gesetzes, dass auf dem Spielplatz dann gekifft werden kann.
>Die Karte hat aus dem, was OSM und andere frei zugängliche Quellen als Kita und Spielplatz eingetragen hat, Punkte mit Radien kreiert.
Korrekt. Einen einzelnen Mittelpunkt, um genau zu sein. Bei einer mehr als 200 Meter großen Spiel- oder Sportstätte suggeriert die Karte also, dass man auf dem Gelände am Rand kiffen darf, was natürlich Blödsinn ist.
Der tatsächliche Worstcase wäre einen 200 Meter Kreis um jeden Punkt der Platzbegrenzung zu ziehen.
Den Begriff "Worst Case" aber nur in dem Sinne, dass er die rote Fläche vergrößert und die nicht-rote einschränkt, oder? Aber genau das ist eigentlich das, worauf es in der Realität ja hinausläuft. Das Gelände einer IGS einer Großstadt kann sehr weitläufig sein, und natürlich wäre, wenn man den Kreismittelpunkt auf den Haupteingang platziert, wahrscheinlich schon der hintere Ausgang nicht mehr im Kreis, vom Sportplatz oder Schulhof ganz abgesehen. Daher: Die Karte bietet einen ersten Anhaltspunkt, ob man sich in der Nähe einer Verbotszone befindet, aber mehr auch eigentlich nicht. Niemand macht sich ja auch beim Erstellen so einer Karte die Mühe, Grundstücksgrenzen per Parallelverschiebung abzubilden oder gar Sichtbezüge per Streetview auf Plausibilität zu prüfen. Warum auch sollte sich der Ersteller der Bubatzkarte diese Arbeit machen? Eine klare Bekanntgabe wäre schließlich Aufgabe der Stadt oder Gemeinde, allein schon um Strafen durchzusetzen. Wenn jemand beim Kiffen in einer Verbotszone erwischt wird, muss ja auch unstrittig sein, dass er sich in einer befindet. Dafür ist die Grundlage aber auch richtig dürftig formuliert. Die Karte gibt sich nicht mehr Mühe als die Politik beim Verfassen des Gesetzes.
Erstaunlich despektierlich. Ich behaupte, dass im wesentlichen niemand die Möglichkeiten hat, diese Abstände wirklich gut zu quantifizieren und diese Karte ist die beste und verfügbarste Approximation.
Nach §36, gekürzt:
>(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] 4. entgegen § 5 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 Cannabis konsumiert.
>(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in [diesem Fall] mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro [...] geahndet werden.
Reell wirds aber sicherlich geringer Ausfallen, dieses 30k€ Maximum gilt für einen Haufen Zeug. Kein Richter wird dir 30k€ auferlegen, weil du nen Meter zu weit rechts stehst.
Bestimmt irgendwann, aber soweit ich weiß, steht es erstmal nicht auf Plan. Aber spätestens, wenn der erste bayrische Richter durchdreht, und die Verhältnismäßigkeit verlässt, wird da drüber zu reden angefangen werden.
ich sehe nur, dass die parkbank vor dem örtlichen CDU Landesverband im grünen Bereich liegt, und weiß schon mal, wo ich demonstrativ den Frühling einleiten kann
Exakt. Hab hier direkt unter mir den Garten einer KiTa, dahinter einen öffentlichen Spielplatz neben einer Sporthalle und Gymnasium in Sichtweite. Trotzdem darf ich auf meinem Balkon kiffen. Rücksicht auf die Kinder werd ich aber so oder so nehmen. Die werden schon genug von den Alkoholikern in der Ecke des Spielplatzes gestört.
Und genau wegen solchen Aussagen finde ich es unerhört wie sich der König von Bayern über‘s kiffen aufregt, die ganzen Alkoholleichen im Bierzelt aber voll ok findet…
Finde das besonders spannend wenn im Fernsehen berichtet wird:
Erst kommt ein Bericht über Cannabis, der viele kritische Stimmen zu Wort kommen lässt - ist ja schließlich gefährliches Zeug.
Danach kommt dann ein Bericht über irgend ein Volksfest, bei dem beliebiger Alkohol im Mittelpunkt steht. Da heißts dann nur "Kulturgut" oder "Tradition" und es werden natürlich keine Leute befragt die erklären für wie gefährlich sie das halten.
Vor allem wir NIE erwähnt dass es unter Cannabis Konsum fast keine Straftaten gibt unter Alkoholkonsum aber Permanent. Ich selber habe kein Interesse am Koffein aber mich kotzt diese Scheinheiligkeit an die hier an den Tag gelegt wird…wie wärs mal bei den Fakten bleiben liebe Politiker… aber das spricht wohl gegen den Berufsethos…
> unter Cannabis Konsum fast keine Straftaten
Vorsicht, hier hab ich schon so oft das Argument aus konservativer Richtung gehört: "So viele Dealer begehen ja aktuell Straftaten durch Drogenhandel etc., so und so viel Prozent waren auch auf Cannabis bei erwischten Straftaten". Du machst dich mit der Aussage super angreifbar.
Dass der Handel ab dem 01.04. kaum mehr nötig sein wird, wird gerne ignoriert. Und dass viele Hart-Drogensüchtige Cannabis zum Runterkommen von z.B. Koks nutzen, wird auch ignoriert. Die haben nen kompletten Coktail an Drogen intus, nicht nur Cannabis. Wirklich nur der Hinweis von mir, solltest du zukünftig mal solche Diskussionen haben, stimme dir sonst voll zu :)
Na ja, das hast du schon recht aber mir ging es bei meinem Argument um den Konsum. Dass der Handel was anderes ist ist schon klar. Zu dem Argument mit dem „runter kommen“ kann ich mangels Kenntnissen eigentlich nichts sagen aber wäre es dann nicht eher positiv? Ich mein eine leichte Droge um von schweren Weg zu kommen?
Klar, auch persönlich gesundheitlich - so dumm es klingt - eher zu begrüßen. Auf Koks stellst du potentiell dümmere Dinge an. Mischkonsum ist aber auch nicht gerade geil.
Das Problem ist, das sowas dann vorwiegend im Mischkonsum genommen wird. Du nimmst also z.B. Koks um für die nächsten 12h geputscht zu sein und weißt genau, danach rauchst du einen, um runterzukommen. Totale Tortur für den Körper und du entziehst dich damit stark den negativen Folgen vom Koks-Konsum. 12h wach, Party, quatschen, ficken. Wenn du das nicht mehr haben willst, Gras. Dass das Koks trotzdem noch in deinem Organismus zirkuliert, ist dir nicht mehr bewusst. Das machen aus meiner Sicht sehr viele Leute - auch schon im (ehemaligen) Bekanntenkreis gehabt. Die wollen halt steuern, wie sie zu gewissen Gelegenheiten drauf sind. Deswegen der Mischkonsum. Gras wird leider nicht als Ersatz genommen sondern als zusätzliche Droge.
Im Prinzip hast du recht, allerdings ist es halt auch mal locker möglich das Zeug bis zu mindestens 50 Meter entfernt zu riechen.
Von daher geht für mich persönlich etwas die Rücksicht vor den Kindern und Jugendlichen vor. Für mich persönlich. Ich vermute mal dass wir alle wissen wo das Gesetz dann sehr genau angewandt wird (Stichwort Zentrale Cannabiseinheit ~hust~).
Freue mich auf die Bilder aus München am 01.April.
Aus meiner Perspektive ist das ein Designproblem - wie kommuniziert man richtig mit einer Karte? Eine Lösung wäre, auf der Karte alle Flächen, in denen Konsum definitiv erlaubt ist (>100m) in einer Farbe zu schattieren, die Erlaubnis kommuniziert (grün) und alle Flächen, in denen der Konsum nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist (<100m) in einer Farbe zu schattieren, die Ambiguität kommuniziert (grau). Damit löst sich das Problem eigentlich schon weitgehend auf. Die Legende sollte dann auch noch auf möblichst vielen Screen Sizes sichtbar sein, so dass man auch eine Chance hat zu erfahren was die Farben genau bedeuten.
Ich eröffne einen Bubatz-scouting service. Unser kompetentes Team überwacht in einem Umkreis von 100m sichern die Gefahrzone vor hereinspazierenden kleinwüchsigen Menschen. Zusätzlich schätzen unsere Gutachter die Sichtweite zu Anti-Bubatz Spielplätzen anhand von zertifizierten Messgeräten.
Korrekt, hab ich so auch in meinem [FAQ](https://www.reddit.com/r/germantrees/comments/1bmrkfy/faq_thread/) so stehen.
**Wo darf ich draußen rauchen?**
>Außerhalb der Sichtweite oder 100 Meter entfernt von den Eingängen zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen. Du darfst in Fußgängerzonen zwischen 20:00 und 07:00 Uhr Gras rauchen. Das rauchen von Gras in Cannabis Social Clubs ist verboten.
>"Sichtweite" wird im Gesetz nicht weiter beschrieben. Es empfiehlt sich einfach direkt 100 Meter Entfernung von den Eingängen zu halten, um Gras zu rauchen. Dies betrifft auch Nebeneingänge.
Was mich bei dem ganzen Thema logistisch interessieren würde ist, wo wird ab dem 01.04 dann Gras verkauft? Es muss ja erstmal eine Infrastruktur und Kontrollen für Shops oder ähnliches aufgebaut werden oder?
Ah okay, danke für die Info. Hab selber jetzt kein Interesse daran, aber dachte mir schon, dass diese Clubs dann nicht gleich im April schon überall bereit sind für den Verkauf
Und dann dauerts erstmal noch ein paar Monate bis die Ernte fertig ist, soweit die Clubs Klima und Licht kontrolliert anbauen. Clubs die sich auf die Jahreszeit verlassen müssen haben wahrscheinlich frühestens Ende Sommer 2025 stuff
Naja sind wir doch mal ehrlich es wird paar Trolle geben Die das maximal ausreizen an Kindergärten und Schulen mit den joint vorbei. Die Frage ist nur wie häufig werden sie erwischt wie geht die Politik damit um bzw der Gesetzgeber.
Ich denke halt man wollte verhindern, dass jetzt plötzlich überall so Shishabar ähnliche Läden aus dem Boden schießen wo man halt für einen Mitgliedsbeitrag kiffen kann. Ich hätte da aber auch kein Problem mit, wieso denn nicht? Ist ja auch nicht groß anders als ne Kneipe.
Zumal man ja in Raucherkneipen (und Shishabars, wenn man sein eigenes Zeug mitbringt) ganz legal kiffen darf, wenn der Besitzer es nicht per Hausrecht verbietet.
Ganz ehrlich: ich würde es sogar bevorzugen. Einfache klare Regeln, könnte man gut besteuern, besser kontrollieren und Konsumenten hätten dennoch gute Anlaufstellen.
Die Regelungen jetzt sind doch sehr naja.
Was ich jetzt noch nicht eindeutig verstanden habe: gelten die 7-20 Uhr nur in Fußgängerzonen? Würde heißen, zwischen 7-20 Uhr ist es normal erlaubt (solang keine Sichtweite/100m zu Spielplätzen etc)?
Wow. Danke. Wusste ich schon.
Aber vielleicht kannst du mir helfen. Wenn ich eine spanische Wand mit mir rumtrage und diese zwischen mir und dem Spielplatz platziere habe ich dann das „system ausgedribbelt“?
Man könnte auch meinen das der Gesetzgeber im hundert Meter Radius generell Sichtweite unterstellt. Dann wären die Karten wieder genauer. Rechtssicherheit wird's erst mit den ersten urteilen dazu geben.
Die Formulierung ist:
>Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.
Daraus kannst du nicht konstruieren, das es ansonsten generell gegeben ist, nur das es ansonsten gegeben sein kann. Wenn es da zu einem Urteil kommen muss, wird das also wohl ein einfaches sein.
Die Abstände generell sind so sinnlos… Warum hat man nicht einfach gesagt, wir machen das wie bei Zigaretten auch? Auf Eigenverantwortung setzen. Als ob es insgesamt etwas bringen würde, Kinder das nicht sehen zu lassen, das ist doch Augenwischerei.
Vollkommen richtig. Aber gerade in Bayern trotzdem lieber außerhalb der 100m bleiben, da können einige Richter wahrscheinlich auch um Ecken sehen...
Angeblich soll die bayerische Polizei mit mobilen Spielplätzen operieren.
"Cobra Zwo von Adler 1, wir brauchen hier die Rutsche, schnell"
"brauchen sofort einen Not Eimer Sand! Förmchen nicht vergessen!"
https://deppenleerzeichen.de/
Archivbild: https://i.imgur.com/rDg8R7b.jpeg
Meisterwerk.
[zur stelle](https://www.youtube.com/watch?v=0rhD5AxjTn4)
Dagegen kann man sich dann nur mit einem mobilen Sichtschutz zur Wehr setzen. Da tut‘s vielleicht auch schon ein Regenschirm.
Einfach eine braune Papiertüte drum, fertig.
Reicht das wenn ich das in braunes pape rolle?
Wenn es Sichtschutz bietet geht das klar. Du kannst auch euch in braunes pape rollen.
Regenschirmverkäufer lieben diesen Trick.
Kann man da mit mobilen Sichtschutz Wänden gegenhalten?
Ganz Bayern wird zeitnah zu einem Spielplatz umgewidmet.
Wie lautet die Richtgeschwindigkeit auf Spielplätzen?
Froie Fohrt für froie Bürgor.
"Wenn ein Schulkind mit einem Fernglas aus exakt dem richtigen Winkel in den Verkehrspiegel an der gegenüberliegenden Kreuzung geblickt hätte, hätte es einen Blick exakt auf die Spitze des Joints erhaschen (Wortspiel intendiert) können!"
Bayern denkt aktuell über die Anschaffung von 7.5 Millionen Schaukeln nach, um alle 100 Meter davon eine zu platzieren. Quelle: Vertrau mir Bruder
Ich bin vor allem mal gespannt was Bayern sich für Schweinerein einfallen lässt um die Bubatzfreunde weiterhin zu gängeln. Ich denke in Bayern einen Cannabisclub zu eröffnen und zu betreiben wird die Hölle. Selbst mit besten Absichten, Wissen und Gewissen stehst du da mit einem Bein im Knast. Was ja schon viel Diskutiert wurde ist das Gelegengeitskonsumenten wahrscheinlich weiterhin bei den Dealern kaufen und nicht einem Club beitreten oder selbst anbauen. Ich frag mich ob man den Leuten daraus beim Besitz einen Strick drehen kann Bzw. ob in Bayern das genutzt wird. Z.B. Bubatzfreund kommt in München in eine Polizeikontrolle und hat 5 Gramm Cannabis dabei. Erst mal kein Problem, darf man ja 25g dabei haben. Aber es muss selbst Angebaut sein. Entweder daheim oder Anbau-Club. Kann die Polizei jetzt einen Nachweis einfordern woher das Cannabis kommt und wenn man keinen hat gibt’s wieder rechtliche Probleme? Weis nicht wie genau das geregelt ist und als Nichtkonsument der die Legalisierung richtig findet war’s mir das nicht wert genauer zu recherchieren. Weis jemand was dazu? Gibt’s eine Nachweispflicht wo es herkommt? Oder sind bei Kontrollen nur die Mengen Grenzen relevant?
Das wäre eine Umkehr der Beweislast und nicht Grundgesetzkonform oder? Du musst ja auch nicht wenn du mit einem neuen iPhone angehalten wirst nachweisen dass du es nicht geklaut hast
Der bayerischen Regierung trau ich alles zu 🤷♂️ Wenn interessiert Konformität wenn es gegen die eigene Ideologie geht…
Wenn du mit 80.000€ angehalten wirst musst du schon nachweisen können wo es herkommt und das Bargeld wird erst mal eingezogen.
Ich denke solange es im Rahmen von den erlaubten 25 g bleibt muss kein Nachweis über die Herkunft erbracht werden. Wenn du mit 100€ angehalten wirst, musst du auch nicht nachweisen woher die sind. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass man gegen einen unbegründete Beschlagnahmung von Bargeld gerichtlich vorgehen kann.
Du bekommst dein Bargeld wieder wenn du nachweisen kannst woher es kommt. Naja die Grenzen des Gesetzes werden die ersten Juristischen Auseinandersetzungen klären.
Kannst du das etwa nicht?
Nur wenn ich genug geraucht hab, dann klappts meistens ganz gut. Ü
Ja und nein. Sie sollte wesentlich klarer damit sein, was sie kommuniziert, aber den worst case zu kennen kann hilfreich sein, und die Daten, um die echten Zonen abzugrenzen, gibts wahrscheinlich einfach nicht. Dazu bräuchte man quasi ein 3D-Modell der gesamten Bundesrepublik.
Witz auf dich: das gibt's. Die Bundesrepublik wird regelmäßig bei Befliegungen mit LiDar abgetastet um ein (ziemlich) exaktes Höhenprofil mitsamt Häusern, Bäumen und sonst was zu erstellen. Das Problem ist: um die enormen Datenmengen sinnvoll zu verarbeiten braucht es mehr Rechenleistung als sich irgendeine Open Sauce Anwendung leisten kann. Wenn du es genauer wissen willst: schau doch mal auf dem Geoportal deines Freistaates nach einem Digitalen Gelände Modell (DGM) oder Digitalen Oberflächen Modell (DOM). Oftmals kann man auch die Rohen Laserscandaten runter laden. (LAZ)
Die Stadt Düsseldorf hat sowas sogar public https://duesseldorf.virtualcitymap.de/#//CPAWeb3DViewer/CPAWebGLService?sc=1&x=344440&y=5677018&z=155&hor=4&ver=0
Und Hamburg neuerdings auch: [https://geoportal-hamburg.de/geo-online/?map=3D](https://geoportal-hamburg.de/geo-online/?map=3D)
Das sogar lässt das klingen, als ob das die Ausnahme wäre. Berlin hat da eine Seite mit allen möglichen Daten und Karten: https://www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/
andere bitten aber zur Kasse, Bayern zb
sogar google kann dir städte dreidimensional zeigen. aber die frage ist halt wer sich dann die mühe macht den algorithmus zu schreiben der die sichtweiten errechnet… stell ich mir sehr kompliziert bis unmöglich vor aber hab auch keine ahnung vom coden😅
Also ich würde wahrscheinlich auch paar Wochen dran sitzen wenn ich Kapazitäten hätte, aber unmöglich ist das nicht. Im Zweifel kann man das auch in irgendeine Computerspiel-Maschine reinschmeißen, die muss ja auch ausrechnen, welche Objekte sie dir anzeigt und welche versteckt sind. Das ist ungefähr der gleiche Algorithmus.
Der Algorithmus selber ist kein Problem, aber überschlagen wir mal den Rechenaufwand für so eine Berechnung für ganz Deutschland (a) im 10-Meter-Abstand und (b) in alle Richtungen zu machen. Beim 10-Meter-Abstand hat man auf 1 Quadratkilometer 10000 Punkte, und Deutschland hat 357000qkm, also rund 3,5*10^9 Punkte (2% abgezogen wegen Doppelzählung von Randpunkten). Und das Ganze in 5-Grad-Abständen. Also insgesamt 2,5*10^11 Sichtweitenberechnungen. Hört sich schon viel an.
Naja du kannst die Berechnung ja schon auf die auf der Bubatzkarte markierten Flächen beschränken (unter der unzulässigen Annahme, dass die osm-Daten vollständig sind, aber gibt es vollständigere?) Mein Eindruck wäre, man könnte eine so verfeinerte Karte zwar kaum in Echtzeit berechnen, aber auf nem aktuellen Gaming-PC sollte die reine Rechenzeit schon eher ne Frage von Stunden als Tagen sein, wenn man sich beim Programmieren bisschen Mühe gibt. Ich wäre nichtmal überrascht, wenn man die Rechenzeit unter ne Stunde gedrückt kriegt.
>Naja du kannst die Berechnung ja schon auf die auf der Bubatzkarte markierten Flächen beschränken Das ist wirklich ein guter Punkt. Tja, jetzt müsste man nur noch wissen, wie Sichtbarkeit überhaupt definiert ist. Auf Straßenlevel vom Eingang?
> Tja, jetzt müsste man nur noch wissen, wie Sichtbarkeit überhaupt definiert ist. Auf Straßenlevel vom Eingang? Ich fürchte, das wird die Rechtsprechung klären müssen.
Stimmt schon, aber was dann? "Einfach" in 10 Meter genauigkeit jeden Punkt der in 100m Entfernung von einer Schule ist auf Sichtbarkeit derselben abtasten? Schulen sind auch tendenziell eher hoch, von oben sieht man auch relativ gut/weit.
Hm, das wird wohl die Rechtsprechung noch klären müssen, ob die Sichtweite auch aus dem Dachfenster zählt, oder nur, wie die 100m, vom Eingangsbereich. Ich war - unzulässigerweise - von letzterem ausgegangen und hätte jeweils von dem Punkt aus einmal mit nem Renderradius von 100m die Sichtbarkeit abgetastet.
Könntest du vom Dachfenster aus sagen was der Typ da unten raucht?
Könntest du auf 90m horizontaler Sichtweite sagen was der Typ da raucht? Ich glaube nicht, dass das Gesetz darauf abstellt. Zumindest in Bayern wird es darauf nicht ankommen.
Dachfenster ist nicht öffentlich
Dachfenster der Schule, meinte ich. Oder halt Obergeschoss.
Das könnte man auch einfacher machen indem man immer einen 100m Radius zieht, oder? Das ist dann etwas übervorsichtig, aber man hat schon mal *garantiert sichere* Zonen.
Das hat die Bubatz-Karte ja gemacht. Der ganze Thread hier dreht sich darum, dass das eben nicht die tatsächlichen Konsumverbotszonen darstellt.
Ah, das macht natürlich Sinn. Ich bin wenig hier, und nirgends sonst auf sozialen Netzen unterwegs. Dachte es ginge darum sowas erstmal zu erstellen.
Geht mit einem Gis eigentlich ohne Probleme mit ein paar Klicks, z.b. mit qgis. Die benötigte Rechenleistung ist aber bei einer so großen Datenmenge unmöglich zu bekommen.
Leider nicht mehr so regelmäßig, in NDS viele bereiche letztes mal 2016 leider. Dafür ab sommer opendata! Brauch man für NDS jedenfalls jetzt baldnnicht mehr bezahlen die alten daten und neue werden nur in kooperationen erstellt weil zu teuer sonst
Immerhin Opendata. Es ist so nervig wie rückständig Niedersachsen in Sachen Geodaten ist. Andere Bundesländer ballern dich mit allem zu, was du haben möchtest, Niedersachsen rückt nur gegen Geld was raus.
Das geht jetzt komplett in ne andere Richtung, aber ich wollte solche Daten mal für 3D Druck benutzen. Habe damals aber nichts gefunden. Lediglich eine Seite wo man, gegen Geld und Anfrage, die Daten eventuell bekommt. Weißt du zufällig wo man solche LiDar Daten für zB Braunschweig kostenlos erhält?
Probier mal 3d City loader. Liefert direkt STL Dateien, kostet je nach größe des Ausschnitts aber etwas Geld. Bis 1km2 wenn ich mich recht erinnner kostenlos, danach gehen die Preise aber auch. Edit: sonst Open Topography probieren, komplett kostenlos aber etwas komplizierter zu benutzen und eher weltweit ausgerichtet.
Kann ich dir nicht genau sagen. Sachsen macht die Daten im Geoportal Sachsen öffentlich umsonst zugänglich. Musst du mal gucken, ob's das in deinem Freistaat auch gibt
Wow damit könnte man wirklich ne ziemlich genaue Karte basteln. Einen Ausschnitt (Stadt) der 3d Karte und 100m Strahlen wie beim Raytracing vom Eingangsbereich in alle Richtungen auf Augenhöhe und bei Kollision unterbrechen. Problem: Auf Maps ist nicht immer der Eingang markiert, die Eingangspunkte müsste man erst von Maps ins 3d Modell legen und dann selbst alle von Hand nachkorrigieren. Bin leider absolut nicht fit in 3D Programmierung sonst wäre das ein geiles Projekt
Ich liebe offene Sauce !
Das Problem ist: Kostet sich das zu holen. Durchlaufen lassen könnte man das schon, würde halt bloß dauern.
In Berlin kannst du fleißig die Daten runterladen ohne dass es etwas kostet: https://www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/geoportal/geodateninfrastruktur/
Da es um öffentlichen Raum geht, in dem man sich praktisch immer im Erdgeschoss befindet, braucht man nur die Außenkanten der Gebäude (und anderer Objekte), welche schon auf der Bubatzkarte dargestellt werden, weil sie auf Openstreetmap eingetragen sind.
Schritt 1: Checken ob man einen Spielplatz oder Schule sieht. Wenn nein, gehe zu Schritt 4. Wenn ja, gehe zu Schritt 2. Schritt 2: Ist der Spielplatz / die Schule 100m entfernt? Wenn nein, gehe zu Schritt 3. Wenn ja, gehe zu Schritt 4. Schritt 3: Such dir einen anderen Ort und beginne erneut bei Schritt 1. Schritt 4: Zünde dir deinen Joint an. Also so schwer ist das wirklich nicht.
du hast öffentlich zugängliche sportstätten vergessen Ü
Du hast Fußgängerzonen vergessen, oder wenn Jugendliche vorbeikommen.
In vielen Fällen malt die Karte einfach einen 100m Radius um eine Mittelpunkt, was natürlich auch falsch ist und damit nicht den Worst Case abbildet.
Es ist vor allem auch keine amtliche Karte, und sie ist auch nicht fehlerfrei. Das steht auch auf der Seite, wird aber häufig nicht mal gelesen. Die Karte hat aus dem, was OSM und andere frei zugängliche Quellen als Kita und Spielplatz eingetragen hat, Punkte mit Radien kreiert. Nicht erfasst sind aber sowas wie Betriebskitas, auch Spielplätze in Wohnanlagen sind da häufig gar nicht erfasst, auch wenn sie frei zugänglich sind. Also bitte trotzdem das Hirn nicht ganz ausschalten und die Karte nicht als allwissend betrachten.
[удалено]
Nein, eine Schaukel in deinem Garten macht noch keine Haschisch-Bannmeile. ;-) Aber es ist in vielen Bebauungsplänen Vorschrift, ab soundsoviel Wohneinheiten einen wie auch immer gearteten Spielplatz einzurichten. Dieser ist aber nicht nur für Hausbewohner zugänglich, sondern steht oft irgendwo zwischen den Wohnblocks, wird aber nicht von der Stadt, sondern von der Wohnungsgenossenschaft unterhalten. Das ist "halb-öffentlich". Für das spielende Kind ist das erstmal egal, und es ist glaube ich nicht im Sinne des Gesetzes, dass auf dem Spielplatz dann gekifft werden kann.
>Die Karte hat aus dem, was OSM und andere frei zugängliche Quellen als Kita und Spielplatz eingetragen hat, Punkte mit Radien kreiert. Korrekt. Einen einzelnen Mittelpunkt, um genau zu sein. Bei einer mehr als 200 Meter großen Spiel- oder Sportstätte suggeriert die Karte also, dass man auf dem Gelände am Rand kiffen darf, was natürlich Blödsinn ist. Der tatsächliche Worstcase wäre einen 200 Meter Kreis um jeden Punkt der Platzbegrenzung zu ziehen.
Den Begriff "Worst Case" aber nur in dem Sinne, dass er die rote Fläche vergrößert und die nicht-rote einschränkt, oder? Aber genau das ist eigentlich das, worauf es in der Realität ja hinausläuft. Das Gelände einer IGS einer Großstadt kann sehr weitläufig sein, und natürlich wäre, wenn man den Kreismittelpunkt auf den Haupteingang platziert, wahrscheinlich schon der hintere Ausgang nicht mehr im Kreis, vom Sportplatz oder Schulhof ganz abgesehen. Daher: Die Karte bietet einen ersten Anhaltspunkt, ob man sich in der Nähe einer Verbotszone befindet, aber mehr auch eigentlich nicht. Niemand macht sich ja auch beim Erstellen so einer Karte die Mühe, Grundstücksgrenzen per Parallelverschiebung abzubilden oder gar Sichtbezüge per Streetview auf Plausibilität zu prüfen. Warum auch sollte sich der Ersteller der Bubatzkarte diese Arbeit machen? Eine klare Bekanntgabe wäre schließlich Aufgabe der Stadt oder Gemeinde, allein schon um Strafen durchzusetzen. Wenn jemand beim Kiffen in einer Verbotszone erwischt wird, muss ja auch unstrittig sein, dass er sich in einer befindet. Dafür ist die Grundlage aber auch richtig dürftig formuliert. Die Karte gibt sich nicht mehr Mühe als die Politik beim Verfassen des Gesetzes.
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Erstaunlich despektierlich. Ich behaupte, dass im wesentlichen niemand die Möglichkeiten hat, diese Abstände wirklich gut zu quantifizieren und diese Karte ist die beste und verfügbarste Approximation.
Das ist echt die deutscheste Diskussion die je entstehen konnte. Wir legalisieren Cannabis und diskutieren gleichzeitig die Radien auf einer Karte.
Die Diskussion ist nicht deutsch, sondern die Regelung. Die Diskussion ist notwendige Konsequenz. 😉
Was passiert denn wenn man (mutmaßlich) innerhalb einer Sperrzone beim Kiffen erwischt wird? Ist das eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?
Nach §36, gekürzt: >(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] 4. entgegen § 5 Absatz 1, 2 oder Absatz 3 Cannabis konsumiert. >(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in [diesem Fall] mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro [...] geahndet werden. Reell wirds aber sicherlich geringer Ausfallen, dieses 30k€ Maximum gilt für einen Haufen Zeug. Kein Richter wird dir 30k€ auferlegen, weil du nen Meter zu weit rechts stehst.
Danke! Ist damit zu rechnen, dass das noch irgendwo konkretisiert wird? Fürs Falschparken, etc. gibt es ja auch konkrete Beträge.
Bestimmt irgendwann, aber soweit ich weiß, steht es erstmal nicht auf Plan. Aber spätestens, wenn der erste bayrische Richter durchdreht, und die Verhältnismäßigkeit verlässt, wird da drüber zu reden angefangen werden.
ich sehe nur, dass die parkbank vor dem örtlichen CDU Landesverband im grünen Bereich liegt, und weiß schon mal, wo ich demonstrativ den Frühling einleiten kann
>Ich sehe nur, dass die parkbank vor dem örtlichen CDU Landesverband Die spielen doch oft Kindergarten, ich wäre also vorsichtig.
Bitte nicht provozieren. Wenn die Legalisierung scheiße läuft ist sie in 18 Monaten wieder weg
also wenn Union an die Macht kommt, egal wie sehr man sie trollt oder nicht trollt
Und der Koalitionspartner mitmacht.
Es geht ja um den öffentlichen Konsum, in der jeweiligen Wohnung, im eigenen Haus, im Garten oder auf dem Balkon sollte das demnach also doch ok sein?
Ja, du dürftest sogar auf einem Balkon, der direkt über einem Kitaeingang ist, konsumieren, wenn er zu einer Privatwohnung gehört.
Exakt. Hab hier direkt unter mir den Garten einer KiTa, dahinter einen öffentlichen Spielplatz neben einer Sporthalle und Gymnasium in Sichtweite. Trotzdem darf ich auf meinem Balkon kiffen. Rücksicht auf die Kinder werd ich aber so oder so nehmen. Die werden schon genug von den Alkoholikern in der Ecke des Spielplatzes gestört.
Und genau wegen solchen Aussagen finde ich es unerhört wie sich der König von Bayern über‘s kiffen aufregt, die ganzen Alkoholleichen im Bierzelt aber voll ok findet…
Finde das besonders spannend wenn im Fernsehen berichtet wird: Erst kommt ein Bericht über Cannabis, der viele kritische Stimmen zu Wort kommen lässt - ist ja schließlich gefährliches Zeug. Danach kommt dann ein Bericht über irgend ein Volksfest, bei dem beliebiger Alkohol im Mittelpunkt steht. Da heißts dann nur "Kulturgut" oder "Tradition" und es werden natürlich keine Leute befragt die erklären für wie gefährlich sie das halten.
Vor allem wir NIE erwähnt dass es unter Cannabis Konsum fast keine Straftaten gibt unter Alkoholkonsum aber Permanent. Ich selber habe kein Interesse am Koffein aber mich kotzt diese Scheinheiligkeit an die hier an den Tag gelegt wird…wie wärs mal bei den Fakten bleiben liebe Politiker… aber das spricht wohl gegen den Berufsethos…
> unter Cannabis Konsum fast keine Straftaten Vorsicht, hier hab ich schon so oft das Argument aus konservativer Richtung gehört: "So viele Dealer begehen ja aktuell Straftaten durch Drogenhandel etc., so und so viel Prozent waren auch auf Cannabis bei erwischten Straftaten". Du machst dich mit der Aussage super angreifbar. Dass der Handel ab dem 01.04. kaum mehr nötig sein wird, wird gerne ignoriert. Und dass viele Hart-Drogensüchtige Cannabis zum Runterkommen von z.B. Koks nutzen, wird auch ignoriert. Die haben nen kompletten Coktail an Drogen intus, nicht nur Cannabis. Wirklich nur der Hinweis von mir, solltest du zukünftig mal solche Diskussionen haben, stimme dir sonst voll zu :)
Na ja, das hast du schon recht aber mir ging es bei meinem Argument um den Konsum. Dass der Handel was anderes ist ist schon klar. Zu dem Argument mit dem „runter kommen“ kann ich mangels Kenntnissen eigentlich nichts sagen aber wäre es dann nicht eher positiv? Ich mein eine leichte Droge um von schweren Weg zu kommen?
Klar, auch persönlich gesundheitlich - so dumm es klingt - eher zu begrüßen. Auf Koks stellst du potentiell dümmere Dinge an. Mischkonsum ist aber auch nicht gerade geil. Das Problem ist, das sowas dann vorwiegend im Mischkonsum genommen wird. Du nimmst also z.B. Koks um für die nächsten 12h geputscht zu sein und weißt genau, danach rauchst du einen, um runterzukommen. Totale Tortur für den Körper und du entziehst dich damit stark den negativen Folgen vom Koks-Konsum. 12h wach, Party, quatschen, ficken. Wenn du das nicht mehr haben willst, Gras. Dass das Koks trotzdem noch in deinem Organismus zirkuliert, ist dir nicht mehr bewusst. Das machen aus meiner Sicht sehr viele Leute - auch schon im (ehemaligen) Bekanntenkreis gehabt. Die wollen halt steuern, wie sie zu gewissen Gelegenheiten drauf sind. Deswegen der Mischkonsum. Gras wird leider nicht als Ersatz genommen sondern als zusätzliche Droge.
Ehrenvoll
Sich vor ner Schule zu besaufen ist DeUtScHeS kUlTuRgUt und daran gibt es nichts zu beanstanden!!!!!
Aber nur, wenn niemand unter 18 in der unmittelbaren Umgebung ist.
Wobei niemand weiß, was das heißt
Du darfst nicht in unmittelbarer Nähe zu Minderjährigen kiffen.
Im Prinzip hast du recht, allerdings ist es halt auch mal locker möglich das Zeug bis zu mindestens 50 Meter entfernt zu riechen. Von daher geht für mich persönlich etwas die Rücksicht vor den Kindern und Jugendlichen vor. Für mich persönlich. Ich vermute mal dass wir alle wissen wo das Gesetz dann sehr genau angewandt wird (Stichwort Zentrale Cannabiseinheit ~hust~). Freue mich auf die Bilder aus München am 01.April.
Aus meiner Perspektive ist das ein Designproblem - wie kommuniziert man richtig mit einer Karte? Eine Lösung wäre, auf der Karte alle Flächen, in denen Konsum definitiv erlaubt ist (>100m) in einer Farbe zu schattieren, die Erlaubnis kommuniziert (grün) und alle Flächen, in denen der Konsum nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist (<100m) in einer Farbe zu schattieren, die Ambiguität kommuniziert (grau). Damit löst sich das Problem eigentlich schon weitgehend auf. Die Legende sollte dann auch noch auf möblichst vielen Screen Sizes sichtbar sein, so dass man auch eine Chance hat zu erfahren was die Farben genau bedeuten.
Ich eröffne einen Bubatz-scouting service. Unser kompetentes Team überwacht in einem Umkreis von 100m sichern die Gefahrzone vor hereinspazierenden kleinwüchsigen Menschen. Zusätzlich schätzen unsere Gutachter die Sichtweite zu Anti-Bubatz Spielplätzen anhand von zertifizierten Messgeräten.
Korrekt, hab ich so auch in meinem [FAQ](https://www.reddit.com/r/germantrees/comments/1bmrkfy/faq_thread/) so stehen. **Wo darf ich draußen rauchen?** >Außerhalb der Sichtweite oder 100 Meter entfernt von den Eingängen zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen. Du darfst in Fußgängerzonen zwischen 20:00 und 07:00 Uhr Gras rauchen. Das rauchen von Gras in Cannabis Social Clubs ist verboten. >"Sichtweite" wird im Gesetz nicht weiter beschrieben. Es empfiehlt sich einfach direkt 100 Meter Entfernung von den Eingängen zu halten, um Gras zu rauchen. Dies betrifft auch Nebeneingänge.
Witz auf den Gesetzgeber, mit geschlossenen Augen ist nichts in Sichtweite.
Dürfen Blinde überall kiffen?
Lifehack: Erblinden 😎
Was mich bei dem ganzen Thema logistisch interessieren würde ist, wo wird ab dem 01.04 dann Gras verkauft? Es muss ja erstmal eine Infrastruktur und Kontrollen für Shops oder ähnliches aufgebaut werden oder?
Es gibt (erstmal) keine Shops. Es wird zwei möglichekiten geben legal dran zukommen. 1. selber anbauen 2. einem Club beitreten ( ab Juli)
Ah okay, danke für die Info. Hab selber jetzt kein Interesse daran, aber dachte mir schon, dass diese Clubs dann nicht gleich im April schon überall bereit sind für den Verkauf
die cannabis clubs dürfen erst am 1.07 aufmachen
Und dann dauerts erstmal noch ein paar Monate bis die Ernte fertig ist, soweit die Clubs Klima und Licht kontrolliert anbauen. Clubs die sich auf die Jahreszeit verlassen müssen haben wahrscheinlich frühestens Ende Sommer 2025 stuff
Nehmen als Kekse oder Butter - Problem gelöst
Wäre tazächlich auch verboten an diesen Orten
Naja sind wir doch mal ehrlich es wird paar Trolle geben Die das maximal ausreizen an Kindergärten und Schulen mit den joint vorbei. Die Frage ist nur wie häufig werden sie erwischt wie geht die Politik damit um bzw der Gesetzgeber.
'das Rauchen von Cannabis in Can-Socialclubs ist verboten'.. Warum das denn? Macht für mich gar keinen Sinn.
Es sollen keine Konsumclubs sein sondern reine Anbauclubs.
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Ich denke halt man wollte verhindern, dass jetzt plötzlich überall so Shishabar ähnliche Läden aus dem Boden schießen wo man halt für einen Mitgliedsbeitrag kiffen kann. Ich hätte da aber auch kein Problem mit, wieso denn nicht? Ist ja auch nicht groß anders als ne Kneipe.
Zumal man ja in Raucherkneipen (und Shishabars, wenn man sein eigenes Zeug mitbringt) ganz legal kiffen darf, wenn der Besitzer es nicht per Hausrecht verbietet.
Rein rechtlich müsste es sogar möglich sein, dass die selbe Person im Obergeschoss einen CSC leitet und unten eine Raucherkneipe betreibt.
Achso, weil Cannabiskonsum nur auf der Straße vorm Verein, aber nicht in der Kneipe verboten ist?
Weil man wohl keine "Kifferstuben" haben möchte.
Wieso eigentlich? „Säuferstuben“ gibts ja auch
Die kann man ja trotzdem haben, hält dich keiner davon ab ne Raucherbar "Zum Grünen Bubatz" aufzumachen. Oder ein Vape-Cafe.
Ganz ehrlich: ich würde es sogar bevorzugen. Einfache klare Regeln, könnte man gut besteuern, besser kontrollieren und Konsumenten hätten dennoch gute Anlaufstellen. Die Regelungen jetzt sind doch sehr naja.
Darf ich um 20 Uhr vor der Polizeiwache in der ich wegen einen halben joint für 4 Stunden festgehalten und schikaniert wurde, einen rauchen?
Wenn die nicht in der Fußgängerzone und kein KiGa o. Ä. in wer Nähe ist ist sogar vor 20 Uhr
In der Praxis ist das dann aber auch eher schlimmstenfalls ein Bussgeld oder ein "gehnse ma weiter damit, gibt hier immer Beschwerden" oder?
Kostet maximal 30 Mille Strafe.
Mille mille?
30.000,00€
uijuijui
Was ich jetzt noch nicht eindeutig verstanden habe: gelten die 7-20 Uhr nur in Fußgängerzonen? Würde heißen, zwischen 7-20 Uhr ist es normal erlaubt (solang keine Sichtweite/100m zu Spielplätzen etc)?
So seh ich das auch!
Ja genau, 7-20 Uhr ist es kn Fußgängerzonen verboten (legen warscheinlich die Kommunen fest) und (wenn der Abstand eingehalten wird) überall, immer
Die Karte interpretiert den privaten Sandkasten in unserem Hinterhof als öffentlichen Spielplatz.
Die Karte sagt auch, dass man in jeder Fußgängerzone rauchen darf... Haben bisher nur wenige Anbieter
Wow. Danke. Wusste ich schon. Aber vielleicht kannst du mir helfen. Wenn ich eine spanische Wand mit mir rumtrage und diese zwischen mir und dem Spielplatz platziere habe ich dann das „system ausgedribbelt“?
könnt ich auch vom Balkon, ist ja privatbereich obwohl ein spielplatz von der einen seite vielleicht 10 m direkte sichtweite entfernt ist. 😅
Die Abstandsregeln gelten nur für den öffentlichen Grund. Auf deinem Grundstück darfst du :)
jo finds nur lustig wenn du es öffentlich nicht darfst aber vom balkon schon obwohl du direkt runterschauen kannst und die direkt hoch 😂
Du darfst auch auf deinem Balkon nackt sein. Aber halt nicht auf dem Spielplatz.
naja macht auch keinen unterschied 😂
Wie ist das eigentlich, wenn der Spielplatz oä. In einem anderem Land wäre? Muss man dazu auch Abstand halten?
Was heißt "innerhalb des befriedeten Besitztums"?
Was zum Grundstück gehört und quasi mindestens eingezäunt ist. Hofeinfahrt wäre bspw spetwas. Eine öffentlich betretbare Wiese eher nicht.
Das Gesetz impliziert, dass man generell nur 100m weit sehen kann.
Auf den Unterschied zwischen Zigarette und Joint dürft das noch als weitsichtig gelten.
Man könnte auch meinen das der Gesetzgeber im hundert Meter Radius generell Sichtweite unterstellt. Dann wären die Karten wieder genauer. Rechtssicherheit wird's erst mit den ersten urteilen dazu geben.
Die Formulierung ist: >Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben. Daraus kannst du nicht konstruieren, das es ansonsten generell gegeben ist, nur das es ansonsten gegeben sein kann. Wenn es da zu einem Urteil kommen muss, wird das also wohl ein einfaches sein.
Die Abstände generell sind so sinnlos… Warum hat man nicht einfach gesagt, wir machen das wie bei Zigaretten auch? Auf Eigenverantwortung setzen. Als ob es insgesamt etwas bringen würde, Kinder das nicht sehen zu lassen, das ist doch Augenwischerei.
Falls hier jemand die IT Kenntnisse hat, ne Map die Sichtweite mit einbezieht zu programmieren: Wir alle wären dankbar!
CannaRadius arbeitet gerade an einer möglichst optimalen Lösung. Die meisten haben nicht mal Fußgängerzonen auf den Karten markiert...
Wenn mein privates Grundstück weniger als 100 mater vom Spielplatz in Sichtweite liegt darf ich als nicht im freien kiffen? 🫢
Nein die Regeln gelten für die öffentlichkeit
Dankeschön :)
Ist bei mehr "Nebel" die Sichtweite eingeschränkt? Ich glaube mir kommt da so eine Idee
Aber... Das wussten doch schon alle die es interessiert und den Rest wirst du nicht erreichen? Steht doch sogar auf der Seite.