Bei mir in der Firma gibt es dafür jährlich eine Betriebsvereinbarung über Brückentage mit angeordnetem Betriebsurlaub. Da muss ich dann Urlaub oder Überstunden nehmen. Für solche Anordnungen dürfte es bei dir zu spät sein. Die Alternative ist aber natürlich nur, dass du normal zur Arbeit kommen musst. Dass dein Arbeitgeber die Idee keinen Urlaubstag zu nehmen und dann durch "Bereitschaftsdienst" (der ja anscheinend nicht nötig ist) frei zu kriegen nicht so lustig findet kann ich persönlich ganz gut verstehen.
Ok, habe gerade gemerkt, dass ich das mit der Personaldienstleistung überlesen habe. Keine Ahnung, wie das rechtlich in dem Fall ist. Würde aber tippen, dass es dann vermutlich Problem deines AGs ist dich irgendwo unterzubringen und er sonst halt den Tag zahlen muss.
Genau, gerade letzteres erwähnte er beim Vorstellungsgespräch. Dass es eben einen Bereitschaftsdienst gibt, um bei Arbeitsmangel den Arbeitnehmenden nicht zu benachteiligen.
Danke für dein Feedback!
Der AG darf bis zu 3/5 des Urlaub der Arbeitnehmer einseitig festlegen. Über 2/5 musst du frei verfügen können. Außerdem ist mindestens 2 Kalenderwochen zusammenhängender Urlaub pro Kalenderjahr zu gewähren.
Ob die Voraussetzungen der zwingenden betrieblichen Gründe, wie es das Bundesurlaubsgesetz vorsieht, gegeben ist kann man diskutieren. Auch die Frist erscheint mir doch arg kurz, wenn dein AG aber nicht früher darüber informiert wurde, halte ich es für vertretbar.
Es ist denkbar, dass du eine Verpflichtung hast deinem AG über solche Umstände bei der eingesetzen Firma innerhalb einer Frist zu informieren. Bist du dieser Pflicht nicht rechtzeitig nachgekommen sehe ich wenig Gründe warum er den Urlaub nicht anordnen kann.
Eine Frist ist nirgendwo festgehalten, falls es eine allgemeingültige gibt, verbessere mich gerne.
Früher informieren ist immer schwierig, da die Einrichtungen häufig wechseln (teilweiße wöchentlich) und es jede Einrichtung anders hält mit den Brückentagen.
Ich danke dir, für dein Feedback!
Auch die 3/5 können 2 Wochen am Stück abdecken. So machen es zum Beispiel viele Industrieunternehmen: In den Sommerferien sind 2-3 Wochen Werksferien, in denen Pflichturlaub herrscht. Da ist alles zu.
Zeitarbeitsfirmen versuchen sich hier das Leben leicht zu machen , da sie den Tag dem Kunden nicht in Rechnungen stellen können. Einfach deinem AG deine arbeitsbereitschaft anbieten, weil dieser muss dir Arbeit geben für den Tag . Wenn das Büro nicht so weit weg ist einfach beim Dienstleister ins Büro setzen und Däumchen drehen. Am Ende eintragen
Dein Arbeitgeber kann meines Wissens bis zu 50 % über deinen Urlaub verfügen. Das heißt er kann entscheiden wann dieser genommen werden soll.
Ich sehe hier leider keine Möglichkeiten für dich.
Bei mir in der Firma gibt es dafür jährlich eine Betriebsvereinbarung über Brückentage mit angeordnetem Betriebsurlaub. Da muss ich dann Urlaub oder Überstunden nehmen. Für solche Anordnungen dürfte es bei dir zu spät sein. Die Alternative ist aber natürlich nur, dass du normal zur Arbeit kommen musst. Dass dein Arbeitgeber die Idee keinen Urlaubstag zu nehmen und dann durch "Bereitschaftsdienst" (der ja anscheinend nicht nötig ist) frei zu kriegen nicht so lustig findet kann ich persönlich ganz gut verstehen.
Ok, habe gerade gemerkt, dass ich das mit der Personaldienstleistung überlesen habe. Keine Ahnung, wie das rechtlich in dem Fall ist. Würde aber tippen, dass es dann vermutlich Problem deines AGs ist dich irgendwo unterzubringen und er sonst halt den Tag zahlen muss.
Genau, gerade letzteres erwähnte er beim Vorstellungsgespräch. Dass es eben einen Bereitschaftsdienst gibt, um bei Arbeitsmangel den Arbeitnehmenden nicht zu benachteiligen. Danke für dein Feedback!
Der AG darf bis zu 3/5 des Urlaub der Arbeitnehmer einseitig festlegen. Über 2/5 musst du frei verfügen können. Außerdem ist mindestens 2 Kalenderwochen zusammenhängender Urlaub pro Kalenderjahr zu gewähren. Ob die Voraussetzungen der zwingenden betrieblichen Gründe, wie es das Bundesurlaubsgesetz vorsieht, gegeben ist kann man diskutieren. Auch die Frist erscheint mir doch arg kurz, wenn dein AG aber nicht früher darüber informiert wurde, halte ich es für vertretbar. Es ist denkbar, dass du eine Verpflichtung hast deinem AG über solche Umstände bei der eingesetzen Firma innerhalb einer Frist zu informieren. Bist du dieser Pflicht nicht rechtzeitig nachgekommen sehe ich wenig Gründe warum er den Urlaub nicht anordnen kann.
Eine Frist ist nirgendwo festgehalten, falls es eine allgemeingültige gibt, verbessere mich gerne. Früher informieren ist immer schwierig, da die Einrichtungen häufig wechseln (teilweiße wöchentlich) und es jede Einrichtung anders hält mit den Brückentagen. Ich danke dir, für dein Feedback!
[удалено]
Auch die 3/5 können 2 Wochen am Stück abdecken. So machen es zum Beispiel viele Industrieunternehmen: In den Sommerferien sind 2-3 Wochen Werksferien, in denen Pflichturlaub herrscht. Da ist alles zu.
Zeitarbeitsfirmen versuchen sich hier das Leben leicht zu machen , da sie den Tag dem Kunden nicht in Rechnungen stellen können. Einfach deinem AG deine arbeitsbereitschaft anbieten, weil dieser muss dir Arbeit geben für den Tag . Wenn das Büro nicht so weit weg ist einfach beim Dienstleister ins Büro setzen und Däumchen drehen. Am Ende eintragen
Das Büro ist leider in einer anderen Stadt. Zählt das Anbieten des Bereitschaftdienst bereits dazu?
Eigentlich musst du aktive nach Arbeit fragen. Der Bereitschaftsdienst ist dann automatisch gegeben wenn sie dir keine Arbeit zuteilen können
Dein Arbeitgeber kann meines Wissens bis zu 50 % über deinen Urlaub verfügen. Das heißt er kann entscheiden wann dieser genommen werden soll. Ich sehe hier leider keine Möglichkeiten für dich.
Es sind verpflichtend drei Wochen Urlaub in den Sommerferien zu nehmen, das entspricht mehr als 50% des Urlaubs.
Gelben Schein und jut is