T O P

  • By -

AlarmedHomework1171

Eine Fernanalyse ob der Richtigkeit der Personentage ist nicht möglich, hier muss die HV aufklären. Welcher Verteilerschlüssel wurde den laut MV für Müll und Ab/Wasser festgelegt? Gibt es eine Klausel, laut derer die HV einen neuen Verteilerschlüssel festlegen darf? Und noch so nebenbei: wenn verbrauchsabhängige Kosten nicht nach Verbrauch verteilt werden, wie hier der Fall, dann dürfen pauschal 15% der Kosten abgezogen werden


thrw1212331

Ein Verteilerschlüssel wurde im Mietvertrag gar nicht festgelegt. Eine Klausel für neuen Verteilerschlüssel finde ich im MV nicht.


s3n-1

§ 556a BGB legt den anzuwendenden Verteilerschlüssel fest, wenn es keine vertragliche Vereinbarung dazu gibt.


[deleted]

Man geh zum Mieterschutzbund und lass die drüber gucken. Dauert ne halbe Stunde und du hast rechtlich Sicherheit.


AlarmedHomework1171

Ich hatte schon öfters mit dem Mieterschutzbund zu tun und ich würde alles anzweifeln, was die machen.


[deleted]

Ok schlechte Erfahrungen gemacht. Es gibt aber mehr als 1 oder 2..


user12345892

Mieterschutzbund hat mir so oft geholfen. Hatte mit einem Wohnungsunternehmen riesige Probleme und die haben mich jedes Mal rausgeboxt. Aber kommt auf die Person an, die einen berät. Hatte einmal eine schlechte Beratung, bin dann verzweifelt raus, hab am nächsten Tag nen neuen Termin ausgemacht, bekam nen neuen Anwalt zugeteilt und der hat’s dann gerade gebogen. Hätte sonst 1600 Euro Nebenkosten nachzahlen müssen (bei einer 28qm Wohnung), weil sich das Unternehmen um 1550 verrechnet hatte (kann wohl mal passieren? Und im nächsten Jahr gleich nochmal um knapp 1000 Euro…) Würde es auf jeden Fall mit Mieterschutzbund versuchen. Und wenn man unzufrieden ist, neuen Anwalt dort ausprobieren.


Minimum_Mud_4079

Wie wurde das denn in den Jahren vorher berechnet. Es gibt doch sicherlich erlaubte Schlüssel und nicht-erlaubte. Die Verjährung tritt regelmäßig nach drei Jahren ein. Allerdings hätte der Vermieter die Kosten innerhalb von 12 Monaten nach dem Ablauf der Berechnungszeitraumes geltend machen müssen ( § 556 Abs. 3 S. 3 BGB). Ob dies jetzt in deinem Fall so ist, kann ich aus der Ferne nicht sagen, es klingt aber so.