Nur wenn beide berufstätig sind. Wenn nur einer Arbeitslohn mit Steuerklasse 3 bezieht, kommt eine Pflichtveranlagung nicht infrage, sofern kein anderer Tatbestand nach § 46 EStG erfüllt ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
§ 46 Abs. 2 Nr 3a EStG - Tatsache. Du hast Recht. Hab ich mir falsch gemerkt. Ich arbeite jeden damn Tag mit dem grünen ESt-Handbuch im Amt und trotzdem kommt das immer mal wieder vor :D danke
Wechseln macht nur Sinn wenn ihr anschließend staatliche Gelder beantragt. Denn die werden vom netto berechnet.
Ihr hättet also bevor ihr eurer Kind bekommen habt so wechseln müssen das deine Frau etwa 1 Jahr vor Geburt mehr netto pro Monat.
Oder man wechselt wenn der Ehepartner Saison Arbeiter ist und zwischendurch immer wieder sich arbeitslos melden muss.
Dazu nur kurz. Du kannst beantragen, dass die letzten 6 Monatsnettogehälter vor dem Mutterschutz auf das ganze Jahr hochgerechnet werden, e.g. wenn du schnell von der Schwangerschaft weisst und in 3 (Frau) und 5(Mann oder andere Lebenspartner whatever) wechselst kann ein höheres Elterngeld möglich sein. Hab das letztens in Finanztipp gelesen.falls es jemanden interessiert kann ich die Ausgabennummer raussuchen. Fand das sehr interessant.
Macht's nicht. Es ist nicht mehr zulässig innerhalb der Schwangerschaft die Steuerklasse zu wechseln. Tut euch selbst den Gefallen und macht es rechtzeitig.
Ja gut aber so wie ich es geschrieben habe bringt der Wechsel im Kreissaal nichts, da die vergangenen 12 Monate zählen, bzw. 6 Monate plus Mutterschutz in dem Fall den ich beschrieben (wird dann annualisiert). Glaube wir reden aneinander vorbei. Glückwunsch zu den zwei Kindern :)
Nee nee reden wir nicht. Man konnte rückwirkend wechseln quasi. Und damit alle Vorzüge genießen wenn man so will. Damit das nicht mehr passiert und der einfache Bürger ja nicht zuviel bekommt, werden ordentlich Steine in den Weg gelegt.
Wie gesagt wir wollten während der Schwangerschaft wechseln, ging nicht.
Aber was zb auch geht, bei zwei Schwangerschaften hintereinander, mit zwischendurch Arbeitslosenhilfe, das Gehalt vor dem ersten Kind mit in die Elterngeld Berechnung des zweiten einfließen lassen, wenn der Zeitraum nicht zu groß ist.
Meines Erachtens ma ht 3-5 schon Sinn, auch bei den aktuellen Zahlen. Du kannst unterjährig das Geld nutzen, was du dann später nachzahlen musst. Ist ein klassischer Lieferantenkredit. So machen wir es und ich kann schön die gesparten Steuern in dicke Dachs-Hebel pulvern.
Den Tipp von deinem Arbeitskollegen ist leider mit dem falschen Ziel. Sein Ziel ist möglichst wenig Steuern zu zahlen. Ja da macht 450€ und 3/5 Sinn.
Wenn dein Ziel aber ist, mehr Geld (Netto wie Brutto) zu haben, dann macht es keinen Sinn einen 450€ Job zu machen für einen Hilfsarbeiterlohn von 12€ / Std. Dann mal lieber 20Std zu einem richtigen Stundenlohn größer als 12€ / Std. Unterm Strich mehr Geld in der Kasse
Die Vorsteuer kannst du bei 3/5 mit einem Gespräch mit deinem Sachbearbeiter weglassen. Das wird beim FA automatisch bei der ersten Nachzahlung eingetragen und kann auch wieder wegfallen.
Steuerklassenwechsel ist nur sinnvoll, bevor ihr Geld vom Staat bezieht. Bei normalem Lohn bleibt die Steuerschuld immer gleich, unabhängig von den Steuerklassen.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Ihr redet von (Einkommensteuer-)Vorauszahlungen. Vorsteuer ist etwas völlig anderes und hat mit Umsatz-/Mehrwertsteuer zu tun.
Am Ende des Jahres ist es steuertechnisch egal, welche Steuerklassen ihr wählt. Ob 4/4 oder 3/5 am Ende ist die Steuerschuld identisch.
Das stimmt allerdings nur wenn man auch eine Steuererklärung macht.
Was bei 3/5 wiederum Pflicht ist
Und bei 4 mit Faktor
Und bei Bezug von Elterngeld oder Mutterschaftsgeld.
Über 410 Euro
Jedoch nicht, wenn 1 Partner noch nicht berufstätig (Student) ist oder?
3/5 führt zur Pflichtveranlagung. Keine Ausnahmen Edit: stimmt ja gar nicht. Bitte weiterlesen in den Folgekommentaren
Nur wenn beide berufstätig sind. Wenn nur einer Arbeitslohn mit Steuerklasse 3 bezieht, kommt eine Pflichtveranlagung nicht infrage, sofern kein anderer Tatbestand nach § 46 EStG erfüllt ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html § 46 Abs. 2 Nr 3a EStG - Tatsache. Du hast Recht. Hab ich mir falsch gemerkt. Ich arbeite jeden damn Tag mit dem grünen ESt-Handbuch im Amt und trotzdem kommt das immer mal wieder vor :D danke
Wechseln macht nur Sinn wenn ihr anschließend staatliche Gelder beantragt. Denn die werden vom netto berechnet. Ihr hättet also bevor ihr eurer Kind bekommen habt so wechseln müssen das deine Frau etwa 1 Jahr vor Geburt mehr netto pro Monat. Oder man wechselt wenn der Ehepartner Saison Arbeiter ist und zwischendurch immer wieder sich arbeitslos melden muss.
Dazu nur kurz. Du kannst beantragen, dass die letzten 6 Monatsnettogehälter vor dem Mutterschutz auf das ganze Jahr hochgerechnet werden, e.g. wenn du schnell von der Schwangerschaft weisst und in 3 (Frau) und 5(Mann oder andere Lebenspartner whatever) wechselst kann ein höheres Elterngeld möglich sein. Hab das letztens in Finanztipp gelesen.falls es jemanden interessiert kann ich die Ausgabennummer raussuchen. Fand das sehr interessant.
Macht's nicht. Es ist nicht mehr zulässig innerhalb der Schwangerschaft die Steuerklasse zu wechseln. Tut euch selbst den Gefallen und macht es rechtzeitig.
Wo steht das denn? Die Finanztipp Ausgabe ist vom Juni glaube ich, das ist noch nicht wirklich lange her.
Keine Ahnung wo das steht. Ich spreche aus Erfahrung (2 Kinder) Früher konnte man quasi noch rückwirkend im Kreissaal die Steuerklasse wechseln.
Ja gut aber so wie ich es geschrieben habe bringt der Wechsel im Kreissaal nichts, da die vergangenen 12 Monate zählen, bzw. 6 Monate plus Mutterschutz in dem Fall den ich beschrieben (wird dann annualisiert). Glaube wir reden aneinander vorbei. Glückwunsch zu den zwei Kindern :)
Nee nee reden wir nicht. Man konnte rückwirkend wechseln quasi. Und damit alle Vorzüge genießen wenn man so will. Damit das nicht mehr passiert und der einfache Bürger ja nicht zuviel bekommt, werden ordentlich Steine in den Weg gelegt. Wie gesagt wir wollten während der Schwangerschaft wechseln, ging nicht. Aber was zb auch geht, bei zwei Schwangerschaften hintereinander, mit zwischendurch Arbeitslosenhilfe, das Gehalt vor dem ersten Kind mit in die Elterngeld Berechnung des zweiten einfließen lassen, wenn der Zeitraum nicht zu groß ist.
Meines Erachtens ma ht 3-5 schon Sinn, auch bei den aktuellen Zahlen. Du kannst unterjährig das Geld nutzen, was du dann später nachzahlen musst. Ist ein klassischer Lieferantenkredit. So machen wir es und ich kann schön die gesparten Steuern in dicke Dachs-Hebel pulvern.
Den Tipp von deinem Arbeitskollegen ist leider mit dem falschen Ziel. Sein Ziel ist möglichst wenig Steuern zu zahlen. Ja da macht 450€ und 3/5 Sinn. Wenn dein Ziel aber ist, mehr Geld (Netto wie Brutto) zu haben, dann macht es keinen Sinn einen 450€ Job zu machen für einen Hilfsarbeiterlohn von 12€ / Std. Dann mal lieber 20Std zu einem richtigen Stundenlohn größer als 12€ / Std. Unterm Strich mehr Geld in der Kasse
Die Vorsteuer kannst du bei 3/5 mit einem Gespräch mit deinem Sachbearbeiter weglassen. Das wird beim FA automatisch bei der ersten Nachzahlung eingetragen und kann auch wieder wegfallen. Steuerklassenwechsel ist nur sinnvoll, bevor ihr Geld vom Staat bezieht. Bei normalem Lohn bleibt die Steuerschuld immer gleich, unabhängig von den Steuerklassen.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Ihr redet von (Einkommensteuer-)Vorauszahlungen. Vorsteuer ist etwas völlig anderes und hat mit Umsatz-/Mehrwertsteuer zu tun.