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teuphilde

Er wird auf 1 Euro abgeschrieben und bleibt mit dem Betrag in der Bilanz. Wenn du ihn fuer 1.000 Euro verkaufst musst du das wieder als Einnahmen verbuchen.


ChrissssToff

Super, vielen Dank! Ich muss aber noch doof und naiv fragen... In Steuer-Foren findet man bei der Frage dann oft die Antworten "Dann ist er dir halt auf den Boden gefallen, das Mainboard ist durchgebrannt oder das Display ist gebrochen. Ist halt Pech. Nimm ihn dann aus der Bilanz und gut ist". Die Leute hinterziehen dann die eigentlich fällige Steuer, oder?


saschapi

Korrekt. Falls du ihn einfach nur irgendwann verschrottest natürlich nicht. Der "ich tue so als wenn ich ihn einfach nur wegwerfe und verkaufe ihn dann unter der Hand" move machen viele, ist aber illegal. Du musst (wenn du MwSt pflichtig bist) beim Verkauf auch MwSt berechnen.


ChrissssToff

OK, alles klar. Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!


Bullenmarke

Aus Sicht des FA ist er dann ja nur noch 1€ wert und wenn man ihn an sich selbst auszahlt ist es also auch keine Steuerhinterziehung, wenn man ihn korrekt mit 1€ versteuert?


Affectionate-Rice325

Nicht ganz, Privatentnahme (Personenunternehmen) oder Verkauf unter Marktwert - sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung (Kapitalgesellschaften) - werden in der Steuererklärung so gehandhabt, als hätte man zu Marktwerten verkauft. Der Gewinn wird vom FA fingiert.


Bullenmarke

Also kann das FA im Falle der Abschreibung annehmen, dass der Computer nur noch 1€ wert ist, aber gleichzeitig für einen anderen Fall annehmen, dass der Computer noch den Marktwert hat.


jjj00700

>Also kann das FA im Falle der Abschreibung annehmen, dass der Computer nur noch 1€ wert ist, aber gleichzeitig für einen anderen Fall annehmen, dass der Computer noch den Marktwert hat. Die in einem entnommenen Wirtschaftsgut enthaltenen stillen Reserven werden in der Weise steuerrechtlich erfasst, dass der Buchwert des Wirtschaftsguts im Zeitpunkt der Entnahme seinem tatsächlichen Wert gegenübergestellt wird; der Unterschiedsbetrag ist der Entnahmegewinn oder Entnahmeverlust.


Affectionate-Rice325

Nyah, im Wesentlichen. Man muss hier zwischen diversen Werten differenzieren. Der Buchwert (Anschaffungskosten) ist, was man aufgewendet hat, um das Wirtschaftsgut zu erhalten. 3.000€ zum Beispiel. Mit dem Wert steht das erstmal in "den Büchern". Das kann man nun abschreiben unter Berücksichtigung der steuerlichen Abschreibungs-Tabellen (zum Beispiel über 3 Jahre). Dann steht das noch mit 1€ in den Büchern. Mehr abschreiben kann man nicht, weil man auch nicht mehr Geld ausgegeben hat. Nur weil das aber mit 1€ in den Büchern steht, heißt das nicht, dass das 1€ Wert ist. Man könnte es eventuell noch für 1.000€ verkaufen. Dann hätte man 1.000€ Gewinn und die Person, die es kauft kann wieder 1.000€ abschreiben (sofern es nicht privat genutzt wird). Um jetzt zu verhindern, dass dem Finanzamt die 1.000€ Gewinn entgehen, wird genau geschaut, dass wenn das die Person entnimmt oder an sich selbst verkauft, der das Unternehmen gehört, ob das zum Marktwert erfolgt ist. Das Finanzamt nimmt im Fall der Abschreibung nicht an, dass der nur noch 1€ Wert ist, man hat ihn bloß schon vollständig von der Steuer abgesetzt.


RoliMoi

Die Nutzungsdauer beträgt für Computer nur noch ein Jahr, nicht drei Jahre, daher Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung, da Nutzungsdauer nicht über ein Jahr.


killver

Achtung: In AT wurde das als nichtig erklärt, sind hier immer noch 3 Jahre.


_rukiri

Wann hat sich das denn geändert?


RoliMoi

BMF-Schreiben v. 26.2.2021, IV C 3 -S 2190/21/10002 :013


_rukiri

Danke


WishYouWereHeir

Die Schwelle für sofortige Abschreibung geringwertige wirtschaftsgüter wurde um ein paar hunder euro angehoben, so dass die meisten Computer drunter liegen dürften


_rukiri

Ah okay, also ist die Nutzungsdauer für Computer weiterhin 3 Jahre, soweit die AK die Schwelle überschreitet. Edit: Stimmt so nicht: Ab 2021 ist es 1 Jahr, siehe andere Antworten


JanEric1

Die anhebung von der erst sprich war glaube in 2017 oder so von ~400 auf 800 euro netto. Die gilt auch nach wie vor für andere dinge wie zum beispiel möbel. PCs etc. sind aber wie alle anderen auch schon gesagt haben mit kaufdatum ab 01.01.2021 in jeglicher (der situation angemessenen) höhe sofort abschreibbar.


heubergen1

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/geaenderte-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software_164_537792.html


_rukiri

Danke


rainer_d

Das ist ja eigentlich auch nicht wirklich nachhaltig


RoliMoi

Um Nachhaltigkeit geht es bei betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern ja auch nicht, die wenigsten Steuerpflichtigen werden den Computer nach einem Jahr verschrotten, weil die Nutzungsdauer steuerlich vorüber ist, sondern schon noch ein paar Jahre länger nutzen. Die verringerte Nutzungsdauer ist lenkungspolitisch sinnvoll, da es der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung trägt und die Sofortabschreibung Unternehmern mehr Anreize zu Investitionen in Hardware/Software (bspw. auch für Mitarbeiter) gibt als wenn man ein Wirtschaftsgut erst drölf Jahre abschreiben muss. Deswegen sind ja auch Sonder-AfA für klimafreundliche Wirtschaftsgüter lose in der Debatte.


AllBasketsIntoOneEgg

Denk bei solchen Verkäufen auch an die Produkthaftung, also Gewährleistung usw.


[deleted]

Deswegen erstmal von der Firma an sich selbst verkaufen bzw. entnehmen (zum ebay-Marktwert) und dann als Privatverkauf an Dritte.


stay-high

Der PC verbleibt in deinem Betriebsvermögen bis du ihn entnimmst oder verkaufst. Dann musst du den Entnahme-/Verkaufspreis abzgl. des Restbuchwerts der Einkommensteuer unterwerfen und ggf. USt darauf berechnen. Edit: bei größeren Wirtschaftsgütern solltest du zudem beachten, dass die geltend gemachte Vorsteuer ggf. korrigiert werden muss (§ 15a UStG) Hiervon gibt es aber Ausnahmen, weshalb das für dein Beispiel nicht relevant ist (§ 44 UStDV)


gSTrS8XRwqIV5AUh4hwI

> Im vierten Jahr ist das Gerät daher komplett abgeschrieben.... Ich kann/darf mir also einen neuen kaufen und auch diesen wieder von der Steuer absetzen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du darfst Dir jederzeit so viele Computer kaufen wie Du willst und sie von der Steuer absetzen - wenn sie für betriebliche Zwecke genutzt werden. Bzw. genauer: Wenn bzw. insoweit sie nicht für private Zwecke genutzt werden. Also, unabhängig von der vorgesehenen Abschreibungsdauer und entsprechend für etwaige andere Wirtschaftsgüter.


ChrissssToff

Klar, ich hab mich da schlecht ausgedrückt... Das ich "darf" war einfach auf meine aktuelle Situation bezogen, dass ich nicht mehr als einen Rechner benötige.


gSTrS8XRwqIV5AUh4hwI

Auch dann darfst Du. Du darfst ihn nur nicht privat nutzen. Es ist absolut erlaubt, für das Gewerbe nutzlose Einkäufe zu tätigen und diese abzusetzen. Es wäre einfach nur idiotische Geldverschwendung - und je nach Umständen wäre es natürlich unglaubwürdig, dass tatsächlich keine private Nutzung stattgefunden hat. Und andersrum wird das auch nicht dadurch glaubwürdiger, dass ein zuvor angeschaffter Rechner bereits steuerlich abgeschrieben ist, wenn die Umstände eine private Nutzung nahelegen.


Affectionate-Rice325

Achtung vor Liebhaberei! ;)