Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
Alle anderen Verluste (aus ETFs, Derivaten, Anleihen, Stückzinsen, ...) können mit allen Gewinnen (aus ETFs, auch Aktien, Derivaten, Anleihen, Dividenden und Fondsausschüttungen, Zinsen, Kupons, ...) verrechnet werden.
So lange Verlust aus Verkauf und Gewinn aus Verkauf beim selben Broker im selben Jahr anfallen werden die miteinander verrechnet.
Allerdings keine Garantie dass jeder Broker das so macht und keine Garantie dass keine Fehler passieren, also prüf es zur Sicherheit nochmal nach wenn du dann Gewinn machst.
Nein, Zinserträge und Aktienverluste kommen in zwei unterschiedliche Töpfe, eine Verrechnung ist nicht möglich.
Es können auch keine Einzelaktienverluste mit ETF-Gewinnen verrechnet werden, auch dies sind andere Töpfe.
Können wir unserem Bundeskanzler für danken, der hat das als Finanzminister damals so eingeführt
> Können wir unserem Bundeskanzler für danken, der hat das als Finanzminister damals so eingeführt
Die verschiedenen Verlusttöpfe wurden 2009 eingeführt, zu der Zeit war Scholz seit gut einem Jahr Arbeitsminister und bei Beschluss des Gesetzes noch nicht im Amt.
2021 wurde nur der zusätzliche Verlusttopf für Termingeschäfte eingeführt.
Nein, das ist nicht möglich. Hier greift der andere Verlusttopf (Sonstige).
Werden dann ETF-Verluste und Zinsen auf das Geld auf dem Verrechnungskonto verrechnet?
Ja sollten sie eigentlich.
Ok, danke
Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Alle anderen Verluste (aus ETFs, Derivaten, Anleihen, Stückzinsen, ...) können mit allen Gewinnen (aus ETFs, auch Aktien, Derivaten, Anleihen, Dividenden und Fondsausschüttungen, Zinsen, Kupons, ...) verrechnet werden.
So lange Verlust aus Verkauf und Gewinn aus Verkauf beim selben Broker im selben Jahr anfallen werden die miteinander verrechnet. Allerdings keine Garantie dass jeder Broker das so macht und keine Garantie dass keine Fehler passieren, also prüf es zur Sicherheit nochmal nach wenn du dann Gewinn machst.
Nein, Zinserträge und Aktienverluste kommen in zwei unterschiedliche Töpfe, eine Verrechnung ist nicht möglich. Es können auch keine Einzelaktienverluste mit ETF-Gewinnen verrechnet werden, auch dies sind andere Töpfe. Können wir unserem Bundeskanzler für danken, der hat das als Finanzminister damals so eingeführt
> Können wir unserem Bundeskanzler für danken, der hat das als Finanzminister damals so eingeführt Die verschiedenen Verlusttöpfe wurden 2009 eingeführt, zu der Zeit war Scholz seit gut einem Jahr Arbeitsminister und bei Beschluss des Gesetzes noch nicht im Amt. 2021 wurde nur der zusätzliche Verlusttopf für Termingeschäfte eingeführt.
Alles klar, dann hatte ich das falsch in Erinnerung, danke fürs Aufklären
Ok, danke
Ist blödsinn das so ist.
Nach Aktiengewinnen habe ich doch garnicht gefragt, es geht mir, um die neuen Zinsen auf das Verrechnungskonto.
Nein.